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Aus welchem Grund wurde die Reha denn abgelehnt?
Manchmal ist es so, dass keine ambulanten Einrichtungen in der Nähe zur Verfügung stehen und dass eine stationäre Reha möglich wäre.
Die lehnen immer erst mal ab!! Widerspruch einlegen!
Hast Du einen Grund für die Ablehnung erhalten? Ansonsten solltest Du nachfragen oder gleich noch einen Antrag stellen. Du kannst auch mal bei der Rentenversicherung nachfragen, warum der Antrag abgelehnt wurde. Wenn Du den Grund kennst, kannst Du oder Dein Arzt viel besser argumentieren.

Dann gehe nochmal zur Ärztin und lege mit ihr zusammen Widerspruch ein.
Zusammen mit der Ärztin Widerspruch gegen die Entscheidnug der Rentenversicherung einlegen!
Noch einmal versuchen. Die Krankenkassen sparen halt!
Hierbei handelt es sich um SCHUTZGESETZ für den Arbeitnehmer. Es soll vermieden werden, dass eigentlich abhängig Beschäftigte zu "Scheinselbständigen" werden. Das geht fast ausschließlich zu Lasten des Arbeitnehmers und der Arbeitgeber spart sich die Kosten. Also da etwas zu manipulieren geht immer nach hinten los. Bei einer nachträglichen Überprüfung werden die hinterzogenen Beiträge eingefordert. Hier zu sagen das wusste ich nicht bringt gar nichts. Wird sehr teuer und wird auch noch bestraft
Leider ist ihre Frage nicht eindeutig, meinen sie die gesetzliche oder eine private Rentenversicherung?
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung verfallen Ihre Altersrentenansprüche bei Tod vor Rentenalter. Sollten Hinterbliebene zurück bleiben, erhalten diese ggfls. Witwen- oder Waisenrenten.
Bei einer privaten Rentenversicherung wird Ihren Hinterbliebenen oder dem Bezugsberechtigten der Inhalt dieser Rentenversicherung zum Zeitpunkt des Todes augezahlt.

Die Beiträge werden an die Hinterbliebenen zurückgezahlt. Wir reden hier von einer privaten RenTenversichung (Kapitalversicherung9
Das kannst du so pauschal auch nicht sagen. Kommt auf den Vertrag an, wenn der Versicherungsnehmer eine möglichst hohe Rente will, kann auch das vorzeituge Todesfallrisikio ausgeschlossen werden
Niklaus am 19. Dezember 2009 20:09 Jede halbwegs vernünftige private Rentenversicherung zahlt die Beiträge bei Tod vor Renteneintritt zurück. Wir sprechen hier bei Tod vor Renteneintritt
Es gibt mittlerweile sogar Versicherungen, die zahlen das Restguthaben abzüglich Kosten bei Tod nach Renteneintritt zurück.
So etwas kann man nicht vererben ... wenn du Glück hast und verheiratet bist, bekommt dein Partner Witwen-Rente, natürlich nicht so hoch wie deine, der Rest bleibt in der Kasse für die anderen. Sonst würde es auch nicht funktionieren ...

Der Staat kassiert und ist dem Toten dankbar!
Der Staat kassiert nicht, er schießt sogar noch zu. Also freuen sich in einem solchen Fall Beitrags- und Steuerzahler, dass sie diese Rente nicht mehr finanzieren müssen.
midnightjoker am 20. Dezember 2009 14:36 ....so ein Quatsch habe ich noch nie gehört!!! Der Staat hat die Rentenkassen abgeschafft, weil er die Gelder anderweitig verjubelt hat. Die gezahlten Rentenbeiträge haben für diejenigen ausgereicht, welche auch einbezahlt haben! Jetzt legt er freilich drauf, wiel jeder Ar$ch Rente bekommt, der nicht zum alten System ghört! Zahlst Du vielleicht weniger Steuern, wenn ein Rentner stirbt?? OMG

Wenn man verheiratet ist, gehen die Ansprüche auf den verbliebenen Ehepartner über.
Dieser bekommt bei nicht Wiederheirat eine Witwenrente.

Unser Rentenversicherungssystem basiert auf dem sog. Generationenvertrag. Wir bezahlen mit unseren Beiträgen die Rente unserer Eltern, unsere Kinder dann unsere Rente usw. Stirbst Du vor dem Renteneintritt muss die nachwachsende Generation einen Rentenempfänger weniger versorgen.

Die bekommt zum Teil Deine Wiwe, ansonsten - "Pech gehabt", die Rentenkasse freut sich. Das nennt man sozialverträgliches Ableben ;o)
midnightjoker am 18. Dezember 2009 23:26 eine Rentenkasse gibt es leider schon seit ewig langer Zeit nicht mehr.
Oh, sie krallen es sich!
Niemandem außer dem Staat/der Versicherung dient Deine Kohle dann mehr.
Also LEBE !!!