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Rentenanspruch - neue und gute Antworten Rentenanspruch - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Ab wann und unter welchen voraussetzungen kann meine EX (100% Behinderung) die Rente beziehen?

anonym
beantwortet von DerHans am 20. Dezember 2009 16:33
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100 % Behinderung heißt noch lange nicht Rentenanspruch. Das sind zwei verschiedene Schuhe. Wer gehbehindert ist, könnte trotzdem noch sitzende Tätigkeit ausüben. Ein Steuerberater oder Anwalt kann seine ollstuhl betreiben.

Der Versorgungsausgleich kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Deine Ex hat erst dann Anspruch auf Altersrente, wenn sie das entsprechende Alter hat.

Ob sie die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt, hat mit dem Behinderungsgrad wieder nichts zu tun


verliere ich meinen rentenanspruch?

anonym
beantwortet von DerHans am 20. Dezember 2009 16:29
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Du ie Rentenansprüche wurden gegenseitig verrechnet. Wenn du in Rente gehst, erhältst du die Rente, die dann deinem Rentenkonto entspricht. Damit hat dein Ex überhaupt nichts zu tun. Auch eine neue Heirat ändert daran gar nichts


Nichtleistungsempfänger - Auswirkung auf Rente

anonym
beantwortet von DerHans am 20. Dezember 2009 16:24
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Grob gesagt ist die Rentenformel Geld mal Zeit. Die Zeit bis zum Rentenbezug würde als "Nichtleisungsempfänger" gezählt. Auch wenn keine Beiträge gezahlt würden, würdest du Rentenansprüche verlieren. Aber auch für "Nichtleistungsempfänger" wird ein fiktiver Bwetrag gerechnet. Ich kann mir nur vorstellen, dass du eigentlich einen Anspruch hättest, der aber mangels Bedürftigkeit nicht zur Auszahlung kommt. (Weil dein Partner zu viel verdient) Die Arbeitsverwaltung geht davon aus, dass wenn du dich mehr als drei Monate nicht meldest, dass du an einer Vermittlung nicht mehr interessiert bist. Somit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und verzichtest auf alle Vorteile, die du hättest. Was wäre, wenn du plötzlich nicht mehr über deinen Partner versichert wärst?


Verringert sich der Rentenanspruch durch Kurzarbeit im Job?

anonym
beantwortet von DerHans am 20. Dezember 2009 16:16
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Wirklich verringern tut sich die Rente nicht. Sie wächst nur weniger. Früher war es tatsächlich möglich, durch kleine Beiträge die Rente insgesamt zu reduzieren. Dies ist seit längerem ausgeschlossen. Eine grobe Richtline besagt, dass für de 100 €, die bei der Rentenversicherung eingeht ein Renten anspruch von ca 0,50 € entsteht. Das heißt anders herum, dass du ca 200 Monate Rente beziehen musst um deinen eingezahlten Beitrag wieder "raus hast"


Nichtleistungsempfänger - Auswirkung auf Rente

anonym
beantwortet von wasserschlange am 2. Dezember 2009 18:41
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Klar gibt es Nachteile, denn diese Jahre werden bei der Berechnung der Rente Fehlen. Du solltest Dich auf jedenfall wieder melden, die Die Zeiten der arbeitslos-Meldung ohne Leistungsbezug werden in Die Gesamtjahre mit einbezogen. Zwar nicht eins zu eins aber teilweise. Ohne Meldung geht gar nichts

Kommentar von 8188813adced8614a8025120b5ea6308smallhilti am 2. Dezember 2009 18:50

Ja, ja mir ist vollkommen klar, dass sich die spätere Rente nicht mehr steigern wird, also auf dem Stand von JETZT stehenbleiben wird. Aber sonstige Nachteile, ausser, dass die Rente eben dann erst mit 65 bzw. 67 ausbezahlt wird und nicht früher wegen Erwerbsminderung oder so???


Nichtleistungsempfänger - Auswirkung auf Rente

anonym
beantwortet von Reanne am 2. Dezember 2009 18:41
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Wenn Du keine Leistungen erhälst, werden auch keine Beiträge eingezahlt. Dir fehlen dann also ettliche Jahre, es sei denn, Du nimmst wieder eine versicherungspflichtige Arbeit auf.


Nichtleistungsempfänger - Auswirkung auf Rente

anonym
beantwortet von sojumayaka am 2. Dezember 2009 18:40
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theoretisch schon, weil AA ja einzahlt für dich, aber praktisch glaub ich kaum das wir mehr als das mindeste erhalten, wenn überhaupt....


verliere ich meinen rentenanspruch?

anonym
beantwortet von stechmoul am 30. November 2009 17:52
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Hilfreichste Antwort

Der Rentenanspruch, den Du bei der Scheidung per Versorgungsausgleich von Deinem Ex-Mann erhalten hast, bezieht sich ausschließlich auf die Zeit Eurer Ehe. Das hat nichts mit einer Wiederheirat zu tun. Was Du bei neuem Partner verlierst, ist der Anspruch auf bereits mögliche laufende Leistungen oder solche, die Du z. B. bei zu geringem Einkommen bekommen würdest, falls das bei Euch noch so geregelt ist. Also, wenn Du wieder heiratest, muss Dein Ex-Mann nicht mehr anteilig für Deinen Lebensunterhalt aufkommen, sondern Dein aktueller Ehemann.


verliere ich meinen rentenanspruch?

monibass
beantwortet von monibass am 30. November 2009 17:46
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Ich glaube, dass man nur die Witwen/Witwerrente verliert wenn man wieder heiratet. Die selbst erworbene Rente oder die Rahmen eines Versorgungsausgleichs bei der Scheidung erworbene Rente müsste bleiben.

Kommentar von ihvj2 am 30. November 2009 17:52

vielen dank für die antwort! hilft schon weiter...


verliere ich meinen rentenanspruch?

damas
beantwortet von damas am 30. November 2009 17:46
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Kommentar von ihvj2 am 30. November 2009 17:52

vielen dank für die antwort! hilft schon weiter...


Früher in Rente gehen?

anonym
beantwortet von klaus15 am 23. November 2009 17:07
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Wenn Du wirklich früher in Rente gehen willst, dann versuche es doch einmal mit der Renten-Pipeline (www.kurzfristige-altersvorsorge.de). Mit der kannst Du deutlich früher in Rente gehen und bekommst auch noch mehr Geld, wirklich.



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