Wenn weniger als 60 Monatsbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden, besteht kein Anspruch auf Altersrente. Der Schwiegervater kann sich allerdings die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen, dies erfordert einen Antrag.
<a href="http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Formulare_Publikationen/Formulare/Versicherung/_DRVB_Paket_Versicherung_Erstattung_von_Beitraegen.html?nn=38546" target="_blank">http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Formulare\_Publikationen/Formulare/Versicherung/\_DRVB\_Paket\_Versicherung\_Erstattung\_von\_Beitraegen.html?nn=38546</a>
Fragen beantworten die Auskunftsstellen der Rentenversicherungsträger.
Danke für die Antwort. Jedoch hat mein Schwiegervater am 19.1.2012 die Rente beantragt, aber man hat ihm nicht gesagt das er kein Anrecht hat? Man verlangt weiterhin Unterlagen und die letzten wurden im März 2012 abgegeben. Ich verstehe das nicht , warum sagen diese dann er hätte keinen Anspruch bzw. oder was für Ansprüche er hat , anstatt weiterhin daran zu Arbeiten.
Die Bearbeitung von Rentenanträgen dauert auch in einfacheren Fällen mehrere Monate. Da die Ablehnung eines Rentenantrages nicht leichtfertig erfolgt, erscheint mir es mir schon begreiflich, dass nochmal nach eventuell fehlenden Unterlagen gefragt wurde. Immerhin ist es ungewöhnlich, dass nur 2 Jahre lang Rentenversicherungebeiträge gezahlt wurden - der typische Versicherungsverlauf erstreckt sich über 35, manchmal auch über 45 Jahre.
Am Ende des Verfahrens wird jedenfalls ein Bescheid stehen, der eine Feststellung über das Bestehen eines Rentenanspruchs trifft und auch eine Rechtsbelehrung enthält. Falls kein Rentenanspruch besteht, sollte in der Rechtsbelehrung ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen werden, die Rückzahlung geleisteter Beiträge zu beantragen. Das ist dann aber ein anderer Antrag, dessen Bearbeitung nochmals Zeit kostet - möglichweise nochmals einige Monate. Es geht eben leider nicht schneller.