Rente - neue und gute Antworten - Seite 2

  • 1
    Wenn ich nach der Scheidung neu heirate,gehen mir dann die Rentenpunkte aus der 1ten Ehe verloren ?
    Antwort von michnicht michnicht

    Rentepunkte ? Wahnsinn - Deutschland ist einfach zu verrückt - Punkte sammeln wie im Supermarkt ! ;-)

    Ohne etwas darüber zu wissen : Natürlich sind die Punkte weg, oder meinst Du, wenn man 3x heiratet, kann man dadurch evtl. Punkte sammeln und bekommt jedesmal mehr Rente ?! Das gebietet doch schon die Logik, daß das nicht geht ....

    Kommentar von janfred1401 janfred1401janfred1401

    Bei Wiederheirat mehr "Punkte sammeln" geht natürlich nicht. Aber jedem Scheidungsopfer wird ein Teil seiner Rente gekürzt - ob die Frau es tatsächlich erlebt oder nicht - egal. Die hohe Scheidungsraten entlasten also die Rentenkassen erheblich.

    Kommentar von michnicht michnichtmichnicht

    hast Du vielleicht eine Erklärung dafür, wieso Deutschland zuerst das Heiraten fördert, wenn man sich danach, wie Du richtig bemerkst, mit Renteneinsparung wieder von dieser Idee entfernt ? Ich habe es noch nie verstanden, warum die Heirat seitens des Staates förderungswürdig ist ... Danke.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Der Versorgungsausgleich teilt ja die in der Ehe erworbenen Ansprüche auf. Durch eine erneute Ehe ändert sich daran ja nichts.

    Damit ist ja genau die Arbeitsteilung in der Ehezeit berücksichtigt.

  • 0
    Wenn ich nach der Scheidung neu heirate,gehen mir dann die Rentenpunkte aus der 1ten Ehe verloren ?
    Antwort von carina007 carina007

    geht es heute nur noch um`s Geld oder um Liebe?

    Kommentar von michnicht michnichtmichnicht

    es ging noch NIE nur um Liebe ... auch früher nicht ;-)

  • 0
    Wenn ich nach der Scheidung neu heirate,gehen mir dann die Rentenpunkte aus der 1ten Ehe verloren ?
    Antwort von Seestern271 Seestern271

    Leider ja. Es gibt da die 3/7 - 4/7 Regel. D.h. das du etsprechend der Rentenanwartschaft Punkte, die du wärend deiner Ehe erarbeitet hast zu 3/7 an deine gesch. Frau abtreten musst. L.G. vom Seestern *

  • 0
    welche leistungen kann man zur erwerbsunfähigkeitsrente bekommen?
    Antwort von Werther Werther

    Er bekommt Wohngeld und andere Zuschüsse die er möglichst bald beantragen sollte. Der Behinderungsgrad hat mit der Rentenhöhe und den Zuschüssen nichts zu schaffen. Das kommt erst bei 100% zum tragen.

  • 0
    Abfindung aus Arbeitsverhältnis und Besteuerung nach 5/5 Regel mit Basisrente
    Antwort von guterGedanke guterGedanke

    Thommy hat Recht. Die Höchstgrenzen sind 20.000€ pro Person, also 40.000€ für Verheiratete. Davon müssen aber dann noch die Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Also ist der Betrag, den man steuerwirksam nutzen kann, noch niedriger.

    Das Problem von Basis- oder Rüruprentenversicherungen ist aber die geringe steuerliche Anerkennung von nur 74% der eingezahlten Summe (für 2012) und die hohen Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Provisionen einer solchen Versicherung. Außerdem ist eine Basisrentenversicherung eine langfristige Entscheidung, die sehr gut überlegt sein muss. Man bindet sich beim Abschluss einer Basis-Rentenversicherung mindestens bis zu Tod. Je nachdem wie hoch Ihre Abfindung ist, könnte eine Optimierung deutlich mehr Sinn machen, wird dann steuerlich zu 100% sofort anerkannt und ist finanziell erheblich lukrativer. http://www.abfindung-steuerfrei.de/

  • 0
    BU-Rente erhöhen bei Diagnose?
    Antwort von Thommy06 Thommy06

    guckst Du hier :

    Die BU von Swiss Life bietet zwei wichtige Nachversicherungsgarantien:

    Ereignisbezogene Nachversicherungsgarantie

    Eine bestehende und beitragspflichtige Berufsunfähigkeits-(Zusatz)versicherung und der ggf. in der Hauptversicherung versicherter Todesfallschutz kann unabhängig voneinander und ohne erneute medizinische Risikoprüfung während der Vertragslaufzeit an veränderte Bedarfssituationen angepasst werden.

    Bei der obligatorischen NVG erfolgt eine Erhöhung der monatlichen BU-Rente bis auf 2.500 Euro; bei der fakulatitven NVG erfolgt eine Erhöhung der monatlichen BU-Rente bis auf 4.000 Euro (mit großer ärztlicher Untersuchung).

    Zeitpunkt der Anpassung

    • Heirat der versicherten Person
    • Geburt eines Kindes der versicherten Person
    • Adoption eines Kindes durch die versicherte Person
    • Scheidung der versicherten Person
    • Karrieresprung der versicherten Person, wenn dieser zu einer Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkommens von mindestens 10 % führt (z.B. Gehaltserhöhung durch Wechsel des Arbeitgebers oder nach Abschluss einer beruflichen Qualifikation wie Abschluss der Berufsausbildung, Meisterbrief, Studium, Promotion)
    • Reduzierung oder Wegfall der Invaliditätsversorgung der versicherten Person aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge oder einem berufsständischen Versorgungswerk, in dem die versicherte Person auf Grund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist
    • Aufnahme eines Darlehens im gewerblichen Bereich oder zum Erwerb von selbstgenutztem Immobilieneigentum durch die versicherte Person in Höhe von mindestens 50.000 Euro

    Die Erhöhung des Versicherungsschutzes muss innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt mindestens eines der genannten Ereignisse schriftlich und unter Beifügung entsprechender Nachweise bei uns geltend gemacht werden. Darüber hinaus darf die restliche Versicherungsdauer 20 Jahre nicht unterschreiten und die versicherte Person im Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses nicht berufsunfähig sein.

    Eine Erhöhung der versicherten BU-Leistungen ist von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig. Die wirtschaftliche Risikoprüfung orientiert sich dabei an den zum Anpassungszeitpunkt geltenden Richtlinien und dem zum Zeitpunkt der Erhöhung ausgeübten Beruf.Umfang der Anpassung

    Die Erhöhung der versicherten Leistungen ist – im Rahmen der Tarifgrenzen – insgesamt begrenzt auf 100 % der zu Vertragsbeginn versicherten Leistungen, insgesamt jedoch maximal bis auf 2.500 Euro monatlichen BU-Rente (alle BU-Renten zusammen genommen und nach der Erhöhung (obligatorische NVG). Bei der fakulatitven NVG beträgt die Obergrenze 4.000 Euro.

  • 0
    BU-Rente erhöhen bei Diagnose?
    Antwort von Thommy06 Thommy06

    Wie immer melden sich bei solchen Fragen Leute zu Wort, die keine Ahnung haben aber so tun, als ob sie welche hätten.

    1. Eine Nachversicherungsgarantie heißt Garantie, weil sie die BU-Rente garantiert erhöht. Dies geschieht oft um einen einen gedeckelten Beitrag, aber eben ohne neue Gesundheitsprüfung.
    2. Am besten Du schaust in Deine Versicherungsbedingungen, dort stehen alle relevanten Dinge, bitte schaue einfach mal nach
  • 0
    Abfindung aus Arbeitsverhältnis und Besteuerung nach 5/5 Regel mit Basisrente
    Antwort von Thommy06 Thommy06

    Wenn Du Geld in eine Basisrente einzahlst, senkst Du automatisch Dein Jahreseinkommen und damit auch die zu zahlenden Steuern. Aber nicht vergessen, es gibt Höchstgrenzen für die Basisrente !

    Kommentar von tom9999 tom9999

    Das mit dem senken des Jahreseinkommen ist mir so weit klar , hat in den letzten Jahren bei mir auch gut funktioniert , wurde immer vom Finanzamt anerkannt . Die Funktion der Basisrente ist mir auch klar , wurde im Finanztest gut beschrieben.

    Was mir aber nicht klar ist : Wird der virtuelle Steuersatz zur Besteuerung der verbleibenden 4/5 aus dem Jahreseinkommen oder dem gesenkten Jahreseinkommen nach Einzahlung in die Basisrente berechnet ?

    Kommentar von Thommy06 Thommy06Thommy06

    Gute Frage, von logischen würde ich sagen das erstmal alles sozusagen in einen Topf geworfen wird, heißt erstmal wird Dein zu versteuerndes Einkommen ermittelt ( also inkl. der Steuer aus der Abfindung), dann werden die Dinge gegengerechnet, die zu einer Steuerreduzierung führen, sprich also auch die Beiträge für die Basisrente. Aber ich bin kein Steuerberater und bei Steuern geht es auch nicht immer logisch zu ;-).

  • 0
    Mit 63 in Rente
    Antwort von Detlef32 Detlef32

    Das ist nicht so einfach zu beantworten.

    1. Muss überhaupt ein Anspruch auf Rente bestehen. Das hängt also an der Anzahl der Jahre die man in die Rente eingezahlt hat. Erfahren kann man das durch ein Gespräch mit einem Rentenberater. Bei uns kann man im Landratsamt einen kostenlosen Termin nach Voranmeldung bekommen. Dabei holt sich der Rentenberater vorweg Deine Daten und kann Dir sagen ob und wann Du überhaupt in Rente gehen kannst und welche Rente Du bekommen würdest.
    2. Habe ich noch etwas gelesen http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a701077a07.php Allerdings kann ich die Güte der Informationen und Alt- und Härtefälle nicht einschätzen.
    3. Bedeutet Rente erstmal keinen deutlichen Unterschied. Leider sind aber im Detail Verschlechterungen drin. Der erste Unterschied ist: Reicht die Rente nicht aus (ist also weniger als Hartz 4) dann greift die Grundsicherung (muss man beantragen) und man bekommt die Rente auf Hartz 4 aufgestockt. Der zweite Unterschied ist: Du kannst nicht mehr zum Arbeiten aufgefordert werden, Du bist halt Rentner, arbeiten ist nicht mehr. Der dritte Unterschied ist schlecht: Du kannst nur noch wenig eigenes Spargeld usw. haben. Das Schonvermögen bei Hartz 4 findest Du hier (siehe unten). Aber das Schonvermögen bei Grundsicherung ist halt nur noch 2.600 Euro und zwar incl. Auto.(siehe auch unten)
    Kommentar von Detlef32 Detlef32Detlef32
    Kommentar von Detlef32 Detlef32Detlef32

    Grundsicherung, Regeln und Schonvermögen http://www.alz-dortmund.de/pdf/Grundsicherungsgesetz2005.pdf

    Und das bedeutet: Vorher klug überlegen was mit dem Geld passieren soll falls mehr da ist oder das Auto einen höheren Wert hat. Z.B. Einrichtung kaufen, Schulden bezahlen, noch mal ne Reise machen oder was auch immer.

  • 1
    Wieviel Anspruch bezahlter Urlaub bei 1 Std. an 4 Tagen pro Woche und Anspruch bei Krankheit?
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Arbeitnehmer sind auch Geringfügig Beschäftigte. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. Demzufolge stehen dir bei einer 4-Tage-Woche mind. 16 Urlaubstage zu (Std. pro Tag spielen keine Rolle)

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht dir nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu. Wirst du krank muss dir die Fehlzeit so vergütet werden, als wenn du gearbeitet hättest.

    Ändern darfst du deinen Vertrag nicht selbstständig. Bitte den AG um Änderung. Verweigere so lange die Unterschrift.

    Du kannst Rentenansprüche erwerben, indem du 4,9% deines Verdienstes aus eigener Tasche in die Rentenkasse abführen läßt. Dazu bedarf es einer entsprechenden Erklärung an den AG, der dafür eigentlich Formulare haben sollte.

    Für den Fall eines Arbeitsunfalls solltest du versichert sein. Der AG soll dir seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bestätigen.

    Krankenversichern musst du dich allerdings selbst wenn du nicht die Möglichkeit einer Familienversicherung hast.

    Kommentar von Herbst56 Herbst56

    Hallo,

    vielen Dank für Deine schnelle Antwort........das hat mir sehr geholfen... :-)

    LG

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Bitteschön;-)

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Hallo Ralosaviv,

    Ausführungen sind korrekt.

    Allerdings muss der Arbeitgeber nicht unbedingt Mitglied in der Berufsgenossenschaft sein. Versichert ist der Arbeitnehmer aber trotzdem. Die BG macht dann bei einem Unfall den Arbeitgeber für sämtliche KOsten regresspflichtig.

    Auf eine Änderung des Arbeitsvertrages würde ich während der Probezeit nicht bestehen. Die Ansprüche bestehen trotzdem.

    Offensichtlich möchte sie diesen Job ja eigentlich gerne haben.

  • 1
    Frage zur Erwerbsunfähigkeitsrente.Tagesstätte Pflicht?
    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Sie bezieht also eine Erwerbsminderungsrente, richtig? für 3 Jahre. Und in die Tagesstätte geht sie als Therapie? von Arzt verordnet? oder arbeitet sie dort? Stundenweise? Dann hätte sie also eine Teilweise EM-Rente und dazu einen Teilarbeitsplatz? Oder hab ich was falsch verstanden?

    Kommentar von Singlemiezerich SinglemiezerichSinglemiezerich

    nene,sie hat die volle erw.rente zugesprochen und die tagesstätte war eine empfehlung der psychiaterin. sie soll da jeden tag 6 std.verweilen und muss auch nichts arbeiten in dem sinne,natürlich haben sie auch küchendienste ect.,eben der ordnung und struktur halber. die volle eu rente heisst,nicht fähig zu sein tägl.mehr als 3 std.zu arbeiten,das ist bei ihr der fall. komischerweise kommt sie aber da auf 30 std.und das bei für sie, sehr starken belastungen. nicht körperlich aber nervlich/psychisch.

    ich danke auch dir für deine antwort,sorry das ich klein schreibe,hatte grade nicht viel zeit...;-)

    ich werd eh demnächst da hingehen und mal klartext reden,höflich aber sachlich;-)

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wenn die dort als Tagespatientin ist, braucht sie sich überhaupt nicht einbinden zu lassen. (Tisch decken und Spüldienst ist in dem Sinne keine Arbeit, sondern gehört zur Beschäftigungstherapie). Dass sie vom Personal als Hilfskraft missbraucht wird, muss sie nicht hin nehmen. Da sollte sie (oder du ?) einmal den Träger der Maßnahme darauf hinweisen. Wenn sie dort arbeiten müsste, hätte sie auch Anspruch auf ein Gehalt.

    Die Psychologin hat diesen Vorschlag sicher nur gemacht, weil sie der Meinung ist, dass sie sich nicht zu Hause vergraben soll

    Kommentar von Singlemiezerich SinglemiezerichSinglemiezerich

    ja hans,da geb ich dir vollkommen recht,tatsächlich würden die meissten sozial absacken wenn sie nichts zu tun hätten und eben so einer einrichtng,nur...und das wird eben bei ihr verkannt...(so sagt sie zumindest) sie ist am glücklichsten wenn sie ihre ruhe hat,sie hat viele hobbys wo sie sich beschäftigt,nähen,häkeln (beruhigt und entspannt sie) sie sammelt auch gerne billige sachen im net (ebay mit 600 positiven!!!)...hat münzsammelleidenschaft ect.ect....

    und immer wenn sie nen termin wo hat...gibts ne schlaflose nacht mit migräne...jetzt hat die "tagesklinikmutti" sie zum orthopäden geschickt wegen ihrer migräne...ich dacht ich hör nicht recht...der hat sie als erstes gefragt,wer auf die idee kam sie zu ihm zu schicken...lauter sowas nutzloses zeug was sie belastet...

    sie will nur in ruhe gelassen werden,dann ist sie am glücklichsten und kommt mit allem klar,also wohnung sauberhalten,einkaufen...sie macht viel im internet,sie ist devinitiv nicht doof sondern psychsch labil,mehr auch nicht.

    und deshalb sag ich immer...bevor man jemand in so ne einrichtung "verschreibt" sollte man erstmal erfragen was einen so belastet im alltagsleben...dann käme man bei entspr.antwort nicht auf so ne fixe idee.

    lesen diese seelenklempner keine zeitung?jedesmal wenn einer vor den zug springt oder von einer brücke heisst es..".komisch...war immer so nett...so aufgeschlossen und hilfsbereit...also das der sowas macht...versteh ich nicht."

    da sollten die doch wissen das so ne frau nicht in der praxis lossprudelt wie helga feddersen!

    oder sowas...:ich war mal vertrauensperson in der schule meiner tochter,3 schüler waren miserabel schlecht.

    die lehrer schrieben ins zeugnis eben...faul...macht nicht mit....ist nicht bei der sache....

    da musste dann ich ergründen,nachdem ich beruhigend alles aus den jungs rausgekitzelt hab das es zuhause richtig schläge gab,betrunkener vater,beim anderen ..war mutter am arbeiten in einem nachtclub,der dritte lebte beim opa der auch soff......

    das ist doch traurig das da seitens der schule nicht mit dem jugendamt kooperiert sondern einfach nur schlechte noten verteilt werden...kein junger mensch,keiner...ist ohne ersichtlichen grund "faul" und unkonzentriert oder neben sich....

    entweder gewalt,keine elternliebe,sexueller missbrauch.ect.ect...also..da muss ich doch fragen wie lehrer, lehrer werden....nur um den stoff in die köpfe der kids zu kriegen,sonst nix?

    sorry,jetzt reg ich mich wieder auf...laach...aber es ist einfach nur traurig was manche studieren um später sowas von unfähig zu werden in ihrem beruf!...

    am dienstag hat sie einen freien tag,da werd ich um einen termin in der einrichtung bitten. und wenn die sich nicht einsichtig und kooperatv verhalten dann lass ich da nicht locker.

    danke einstweilen hans,l.g.

    Kommentar von ichhierundda ichhierunddaichhierundda

    Der Kommentar von Hans ist vollkommen richtig, hätte ich auch so geraten. Ich wünsche deiner Nachbarin alles Gute und gute Besserung, auch ohne diese Tagesstätte. Mfg

  • 0
    Mit 63 in Rente
    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Das Jobcenter kann verlangen dass du zum frühestmöglichen Termin in Rente gehst, die wollen dich schließlich loswerden. Ob dir mit 63 schon eine Rente überhaupt zusteht weiß ich nicht. Frag mal die Rentenversicherung. Mfg

  • 0
    Riesterrente bei der Sparkasse Kündigen?
    Antwort von ichhierundda ichhierundda

    Wieso willste kündigen? ist dir zu teuer? wenn du jetzt 80 Steine eingezahlt hast, damit ist nich mal die Provision bezahlt, kriegste sicher 0,00 zurück. Und ruhen lassen bis 2055? Willste keine Privatrente haben? willste von der staatl. etwa leben? "kopfschüttel"

  • 1
    Abzocke RiesterRente?!
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Wenn ich dir einen Vertrag vermitteln würde, dich berate und über Jahre hinweg betreue habe ich jawohl Anspruch auf eine vernünftige Bezahlung, für 20,- € würde ich das nicht machen!!

    Das VVG schreibt vor, dass die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Jahre verteilt werden müssen! Diese Abzüge finden am dem 6. Jahr nicht mehr statt. Die Erträge gibt es auf den gesamten Sparanteil, so dass die einbehaltenen Gebühren bei entsprechend langer Laufzeit unerheblich werden (Zinseszinseffekt).

    Ob die Riester für dich die richtige und sinnvollste Form der Vorsorge ist steht aber auf einem anderen Blatt. Sowas kann man nur herausfinden wenn man sich mit einem Menschen dessen beruflicher und privater Situation auseinandersetzt und auch die Ziele in beiden Bereichen in Betracht zieht. Altersvorsorge ist ein komplexes Thema durch das Alterseinkünftegesetz.

  • 0
    Wen kontaktieren bei ungerechtfertigter Pfändung?
    Antwort von DerHans DerHans

    Das kommt darauf an, wer pfändet. Die öffentlich Hand beschäftigt eigene Vollstreckungsbeamte. Wenn das Geld einmal weg ist, kannst du nur mit einer Klage wieder verlangen, es zu bekommen.

  • 1
    Wen kontaktieren bei ungerechtfertigter Pfändung?
    Antwort von nordstern312 nordstern312

    Da die Pfändungsgrenze in Deinem Fall bei ca.1416,00 € liegt,kann Dir keiner was pfänden,lege sofort Einspruch ein, denn irgendjemand hat ja die Pfändung veranlasst, lege sofort Widerspruch ein und schreibe, das Du Unterhaltspflichtig bist, zu Unrecht gepfändet wurdest,auch wenn der Gerichtsvollzieher kommt ,kann er nichts pfänden,außer Du hast Wertgegenstände in der Wohnung. Vor allem ,muß Du Dich an den wenden,der bei Dir gepfändet hat,notfalls wende Dich an die Schuldnerberatung , www.caritas-online.de, da bekommst Du nicht nur Antwort,die helfen Dir auch sofort,ist eine gute Sache. Muß Dich dort einlogen. Denn Du bist beweispflichtig mit Deinem Einkommensnachweis und das dürfte kein Problem sein.Vor allem richte ein P-Konto ein bei Deiner Bank.Viel Glück

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Was einmal gepfändet ist, ist nur sehr schwer wieder zurück zu fordern.

  • 0
    Wen kontaktieren bei ungerechtfertigter Pfändung?
    Antwort von Lost13 Lost13

    Anwalt nehmen und das konto auf ein p Konto umstellen lassen dann kann nicht mehr gepfändet werden als rechtlich erlaubt ist

  • 0
    Wen kontaktieren bei ungerechtfertigter Pfändung?
    Antwort von swatkatten swatkatten

    Frage mal bei der nächsthöheren Instanz nach: Landgericht...

  • 0
    BU-Rente erhöhen bei Diagnose?
    Antwort von DerHans DerHans

    Genau für diesen Fall ist die Erhöhungsoption ja gedacht. Wenn du eine erneute Gesundheitsprüfung machen wolltest, könntest du ja auf die Option verzichten. Selbst wenn du in diesen 5 Jahren einen Herzinfarkt gehabt hättest, könntest du die Option wahrnehmen.

    Bei einem Bandscheibenvorfall würde ich dir das dringend raten. Eine neue Versicherung bekommst du dann nämlich nicht mehr. Auch die Dynamikangebote solltest du tunlichst in Anspruch nehmen.

    Kommentar von hsvfan09 hsvfan09

    Danke für die hilfreichen Antworten. Was muss ich denn vorlegen bei der Versicherung, in meinem Fall der Swiss Life um die BU zu erhöhen, reicht da der letzte Einkommensnachweis aus und wie hoch darf die BU dann sein?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.