Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
wieso nicht, oder glaubst du im ausland geschieht eine wunderheilung und du kannst wieder arbeiten
100 % Behinderung heißt noch lange nicht Rentenanspruch. Das sind zwei verschiedene Schuhe. Wer gehbehindert ist, könnte trotzdem noch sitzende Tätigkeit ausüben. Ein Steuerberater oder Anwalt kann seine ollstuhl betreiben.
Der Versorgungsausgleich kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Deine Ex hat erst dann Anspruch auf Altersrente, wenn sie das entsprechende Alter hat.
Ob sie die Voraussetzungen für eine Erwerbsunfähigkeitsrente erfüllt, hat mit dem Behinderungsgrad wieder nichts zu tun
Grob gesagt ist die Rentenformel Geld mal Zeit. Die Zeit bis zum Rentenbezug würde als "Nichtleisungsempfänger" gezählt. Auch wenn keine Beiträge gezahlt würden, würdest du Rentenansprüche verlieren. Aber auch für "Nichtleistungsempfänger" wird ein fiktiver Bwetrag gerechnet. Ich kann mir nur vorstellen, dass du eigentlich einen Anspruch hättest, der aber mangels Bedürftigkeit nicht zur Auszahlung kommt. (Weil dein Partner zu viel verdient) Die Arbeitsverwaltung geht davon aus, dass wenn du dich mehr als drei Monate nicht meldest, dass du an einer Vermittlung nicht mehr interessiert bist. Somit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und verzichtest auf alle Vorteile, die du hättest. Was wäre, wenn du plötzlich nicht mehr über deinen Partner versichert wärst?
Der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung wird so gehandhabt, dass die Versorgungsansprüche der beiden Partner addiert, und dann zu gleichen Teilen auf beide verteilt werden. Dies gilt sowohl für gesetzliche als auch private Ansprüche.

Meines Wissens liegen dem Rentenausgleich gesetzliche Regelungen zugrunde, die man privatrechtlich nicht aushebeln kann, da sie die Solidargemeinschaft insgesamt betreffen.
Von daher ist eine explizite Regelung im Ehevertrag wohl nicht notwendig.
Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Gesetzlich sieht es so aus, das alle während der Ehe erworbenen Ansprüche (das gilt auch für die Rente) im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt werden. Zum Abfassen und Beglaubigen eines Ehevertrages braucht ihr zumindest einen Notar. Der gibt auch Hilfestellung beim Formulieren. Sollte es sich um größeres Vermögen handeln ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das spart später Geld und Streitereien.

Da soll er sich mal lieber von einem Anwalt beraten lassen.
riester mag gut sein aber nicht für alle. am sichersten du legst dein geld in sachwerte an und nicht in geldwerte. schau doch mal wer sein geld verloren hatt. nur die geldwerte sind die verlierer nach der finanzkrise sind nur die Sachwerte gefragt weil sie am wenigsten eingebüst haben. Und die Kosten inflation mussmann auch vergleichen, wenn du eine Altesvorsorge sucht dann nicht über eine Versicherung such dir ein Freihen Berater oder ein Honorar berater da werdest du sicher aufgehoben sein.

Auf jeden Fall sofort, noch vor Ende der Beschäftigung beim A-Amt melden.
In Deinem Fall solltest Du 5 Monate oder 150 Tage Arbeitslosengeld I bekommen. Abhängig natürlich davon wieviel Du verdient hast im Monat und ob Du ein Kind hast, richtet sich dann die Höhe des ALG I.
Wenn du den Rentenversicherungsbeitrag aufstockst, erhältst du echte Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung.
Damit kannst du den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente erhalten oder wieder aufbauen, tust etwas für deine Wartezeit und kannst mit einem eigenen Vertrag riestern.
Lass dich in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung dazu beraten.
Die daraus resultierende Rente wäre auch nur minimal
Die Rentensteigerung wäre minimal.
Aber es ist schon ein Unterschied, ob man vor Erreichen einer Altergrenze eine Rente bekommen kann, wenn man aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann, oder ob man sein Geld erst mit 67 bekommt.
Wer seinen Lebensabend im Ausland verbringen möchte, also in Deutschland nicht mehr voll steuerpflichtig sein wird, muss die erhaltenen Zulagen und den Steuervorteil zurückzahlen. Die Rückzahlung kann jedoch zeitlich gestreckt erfolgen. Von der monatlichen Rente werden 15% einbehalten, bis die Förderungssumme vollständig zurückgezahlt worden ist. Es lohnt sich also immer noch, da man die erhaltenen Zinsen auf die Förderung behält und den Steuervorteil ebenfalls anlegen kann und so Zinsen bekommt. Außerdem sollte man immer bedenken, nicht jeder geht im Alter für immer in das Ausland. Manche nur im Winter. Die bleiben Steuerpflichtig in Deutschland und haben eben gar kein Problem.

Das solltes du nicht machen. Denn dann wird auch deine BU-Rente besteuert. Aussedem ist esrichtig wie du schon sagst Sparen und Versichern trennen.
Es gibt keine Rentenerhöhung. Null heisst null. Merkel und Konsorten haben beschlossen, dass es nur dann Rentenerhöhungen gibt, wenn es die Kassenlage zulässt. Bislang war das so, dass die Renten analog der Lohnerhöhungen auch zu einer Rentenanpassung führte.Das ist nunmehr vom Tisch. Die Rentner können, aufgrund der miserablen Kassenlage in den nächsten Jahren, mit einer Nullrunde nach der anderen rechnen. D. h. die Rentner werden für aufgrund steigender Lebenshaltungs.-und sonstiger Kosten immer schlechter gestellt. Ausgenommen sind die Beamten. Bei denen gibt es Pensiosnerhöhungen, obwohl die kaum etwas für ihre Altersrente einzahlen musste. Jetzt weisst du, was Nullrunden für Rentner bedeuten!
Wenn du über die staatliche Rente redest, da wirst du mit Mini- und Midi-Jobs niemals über die Grundsicherungs / Hartz4-Ansprüche kommen - aber zumindest diese sicher zu haben ohne bedürftig zu sein ist ja auch schon was. Ändert natürlich nichts daran, dass dies zur Sicherung des Lebensstandards nicht reichen wird und man gut darin tut, den 400 € Zusatzverdienst wirklich als Zusatz anzusehen und zB in das gemeinsame Haus, den gemeinsamen Vermögensaufbau zu stecken statt zB davon nur Alltagskonsum zu finanzieren.
Wenn die Ehe hält und der Mann kein Grossverdiender ist, ist eine Zusatzversicherung gut. Falls die Ehe geschieden wird, bekommt der geschiedene Mann über den Versorgungsausgleich einen ordentlichen Teil der Zusatzrente ab.

Du mußt schon für deine Altersversorgung selbst Vorsorge treffen wenn du nicht von der Witwenrente leben willst.

Persönlich finde ich es sinnvoller, wenn jeder selbst rentenversichert ist.
Bitte genauer erklären. Ich kann es nicht ganz nachvollziehen wie kann man beschäftigt sein ohne Arbeit zu leisten. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der unverschuldet arbeitslos wird, Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wie es sich bei den scheinbar nicht abgerechneten Monate auswirkt, kann dir glaube ich nur die Agentur für Arbeit mitteilen. Gründsätzlich gilt für die Berechnung vom Arbeitslosengeld der Bruttoverdienst der letzten 12 Monate.