Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Was mich wundert, ist, dass ihr Hartz4 bzw. Leistungen nach dem SGBII bekommt, denn ALG2 kommt wegen "nicht erwebsfähig" nicht in Frage und "Sozialgeld" greift nach §28 Abs. 1 SGB II nur, wenn mindestens eine erwerbsfähige Person in der Bedafsgemeinschaft vorhanden ist.
Normalerweise müsstet ihr also Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) bekommen. Wie es da mit Freibeträgen aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.
Schau ins Gesetz, §§ 11 und 30 SGB2 sind maßgeblich: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
Da steht jeweils:
"Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind..."
Das trifft auf Deinen Mann nicht zu, daher kein Freibetrag. Lies Dir aber die einzelnen Punkte in §11 nochmal genau durch, vielleicht könnt ihr bestimmte Ausgaben (Versicherungen etc.) dennoch absetzen.
Das ist eine Frage für das Forum bei 123recht.net

Meines Erachtens wird die Rente voll auf ALGII angerechnet
Meiner Meinung nach steht deinem Mann kein Freibetrag zu.
Du wirst zuerst von der Rentenstelle zu Gutachtern geschickt. Evtl. mußt Du auch eine Reha - Maßnahme machen.
Das kann sich einige Monate hinziehen. Die Rente bekommst Du dann aber rückwirkend.
Es wäre ratsam für Dich, Mitglied im VDK zu werden. Die helfen mit geschulten Anwälten bei einem Widerspruch, falls die Rente abgelehnt wird.
Ich weiß es nicht mehr ganz genau, es waren aber, mit Widerspruch, etliche Monate. Sie wurde dann aber im nachhinein um ca. 10 Monate rückwirkend genehmigt
Kann deine Schwester wegen der Herzkrankheit überhaupt nicht Arbeiten? Auch keine Bürotätigkeiten? Was die den GdB angeht das ist einfach eine Zahl zwischen 0 und 100 es heißt also genaugenommen sie hat eine GdB von 100. Ich habe einen GdB von 80 und gehe einer vollschichtigen Arbeit nach, also alleine der GdB sagt nichts darüber aus ob man arbeiten kann oder nicht.
Frau und kind sind wie bisher - auch als Rentner - bei dir mitversichert. Es hat sich bei dir ja lediglich der Status geändert. Du bist wahrscheinlich vom Arbeitnehmer in das Rentnerverhältnis gewechselt. Und da gibt es keine Unterschiede. Du bekommst als Renter das gleiche an Leistungen wie ein Arbeitnehmer. Einzige Aussnahme: Krankengeld wird Rentner nicht bezahlt. Ansonsten bist du als Renter genau so gut abgesichert wie ein Arbeitnehmer und deine Angehörígen auch.
Nein! Voraussetzung ist, dass die gleichen Voraussetzungen vorliegen, wovon ich hier allerdings ausgehe. Kann sich Dein Bekannter drauf verlassen.
der komplett errechnete Monatslohn incl.aller Überstunden wird zur Berechnung des Rentenbeitrages genommen...müßtest Du aber auch an Deiner Gehaltsabrechnung sehen können...da sind meist alle Abgaben aufgeführt...
Die Überstunden werden auch verbeitragt, also zur Rente angerechnet.

Wenn er später mit den Schulden leben will, warum nicht?
Nein, das ist keine gute Idee. Eine Umkehrhypothek ist sehr teuer und wenn du später als Erbe das Haus nicht verlieren willst, musst du die Schulden übernehmen. Wenn es also eine andere Möglichkeit gibt, wie du deinen Eltern finanziell unter die Arme greifen kannst, dann nimm diese wahr.

Ich glaube, das ist gar nicht gut. Ich habe das bei ARD Ratgeber gesehen, ich weiß aber nicht mehr den Hintergrund. Such mal im Internet.
man kann vom Arbeitsamt nicht zwangsverrentet werden. Wenn die das auch versuchen, so kann man widerspruch einlegen mit der Begründung, dass man noch arbeiten möchte und kann. Es kann dann sein, dass der Rentenversicherungsträger feststellt, ob man noch erwerbsfähig ist oder nicht. Wenn man dort angibt, dass man noch arbeiten will und bestimmte Tätigkeiten noch verrichten kann, wird man in der regel auch nicht verrentet. Leider versuchen die Arbeitsämter immer wieder einem "los zu werden". Das muss man sich nicht gefallen lassen.
eine Schwerbehinderung wird in Grad ausgedrückt, nicht in Prozent, es heißt 20 GdB (Grad der Behinderung). Eine schwerbehinderung ist aber nur ab 50° nützlich, es kommt immer darauf an wofür, hat man eine Arbeit, so ist der Arbeitsplatz etwas sicherer, da man nicht so einfach kündbar ist. Außerdem kann man bei Bahn oder autosteuer etwas sparen und bekommt 3 Tage mehr Urlaub im Jahr. Grundsätzlich ist man unter 50GdB nicht verpflichtet irgendjemand davon in Kenntnis zu setzen. Ab 50GdB kann man, muss aber auch da den Arbeitgeber nicht informieren. Man kann dann aber auch die Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen. Mit einer Anerkennung von 50GdB kann man, je nachdem wann man geboren ist, mit 63 Jahren + X in Rente gehen ohne Abzüge.
Die Riester Rente ist eine steuerlich geförderte Altersvorsorge. Diese ist weder besser noch schlechter als die nicht geförderte Vorsorge.Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Verfügbarkeit das Kapitales. Bei Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr müssen die Zulagen zurück gezahlt werden und der Steuervorteil wird zurückgezahlt. Eine Kapitalauszahlung von 30% ist ab dem 60. Lebensjahr möglich, der Rest wird lebenslang verrentet. * FAKT-1 - Je höher das zu verst. Einkommen desto eher lohnt sich Riester wegen der Steuervorteile *FAKT-2 - Riester ist immer nur eine zusätzliche Möglichkeit die eigene Rentenlücke zu schließen. *FAKT-3 - Jeder Arbeitnehmer muss ca. 10% seines Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge investieren um seine Rentenlücke voll zu schließen, Riester sind 4% vom Brutto
Mein Tipp: Riester und bAV um staatliche Förderungen zu nutzen und den gleichen Betrag noch einmal in ein nicht gefördertes Produkt um flexibel über das angesparte kapital zu verfügen.
Zu den anderen Antworten möchte ich noch bemerken. Riester kann vererbt werden, jeder Riester Vertrag kann für die eigene Immobilie verwendet werden (nicht nur Riester Bausparen). Das ein Riester-Sparer 92 Jahre alt werden muss um seine eingezahlten Beiträge zurück zu bekommen wurde von einem Uni Professor berechnet. Bei dieser Berechnung wird vom netto Eigenbeitrag + 5% jährl. Zinsen ausgegangen - kostenlose Vergleiche zur Riester rente gibt es hier http://www.finanzmanager24.de/
Renten aus der gesetzlichen UV sind steuerfrei, egal ob bei Auszahlung einer Abfindung (Einmalbetrag) oder als monatliche Rente.
Hab auch nur dusch Zufall von dieser Rente gehört. Dachte nur ,daß es relativ bekannt wäre !