Hallo,
wenn Du eine RRV bei der ERV hast, dann ist das klar geregelt. Du erhältst die Stornokosten erstattet bei
k) konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen wird und sich der regelmäßige monatliche Brutto-Vergütungsanspruch der versicherten Person aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringert;