Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die zuständige Klage wird vor dem Sozialgericht erhoben. Daher sollten Sie einen Kollegen suchen, der für Sozialrecht zuständig ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bei Ihrer Frage helfen konnte und wünsche Ihnen noch einen schönen und angenehmen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Anwalt1952
Hinweis : Die von mir erteilte Antwort basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. So ist es möglich, dass durch Hinzufügen oder Weglassen von wichtigen Informationen eine völlig andere Beurteilung die Folge sein kann.
ja, das stimmt schon, aber 3 wochen ist auch eine lange zeit, die man komplett weg ist.