Regelung - neue und gute Antworten

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    Sohn zieht vorzeitig aus Rückwirkend Geld vom Amt?
    Antwort von MacNice MacNice

    Genau ich sollte ca. 200€ jeden Monat bekommen. Die fehlen mal 4 :(

    Das Amt zahlt bis zu 1 Jahr rückwirkend jedoch is mir nicht klar ob das nur für die Ummeldung geht. Dann wäre es gerademal dieser Monat. Die werden denke ich mal lieber nicht zahlen und und mir bestimmt die antwort geben das das nur ab ummeldung geht. Deshalb hoffe ich dashier jmd genauer sagen kann bzw. das eine auskunft der etern der feundin ausreicht.

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    Sohn zieht vorzeitig aus Rückwirkend Geld vom Amt?
    Antwort von isomatte isomatte

    Was willst Du denn für Geld ? Was für Geld fehlt Dir denn ? Wenn Dein Sohn ohne sich abzumelden bei Dir ausgezogen ist,musst Du doch trotzdem Deine Miete bekommen haben .

    Kommentar von isomatte isomatteisomatte

    Jetzt kann ich mir Denken was Du willst ! Du hast vom Amt nur die halbe Warmmiete bekommen,weil Dein Sohn wahrscheinlich eine Arbeit hat und somit seinen Anteil an Dich selber zahlen musste . Wenn das so ist,muss ich Dir Leider sagen,das Du Rückwirkend keine Leistung erhältst . Hätte Dein Sohn oder Du eine neue Veränderungsmitteilung vor dem 1.2.12 gestellt,bevor Er Ausgezogen ist und seinen Anteil an Dich nicht mehr zahlt,dann hättest Du eine Nachzahlung bekommen . Aber die hätte Dir Frühstens ab dem Tag der Veränderungsmitteilung zugestanden . ( Eingang bei der ARGE )

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    Lieferservice ..wartezeit ?
    Hilfreichste Antwort von Deamonia Deamonia

    Wenn keine Zeit genannt wurde müsste man das essen eigentlich annehmen.

    Man kann dem aus dem weg gehen in dem man immer fragt wie lange es ca. dauert, dann ist der Lieferant in der Bringschuld diesen Termin einzuhalten. Bei vielen (Hallo Pizza z.B.) steht die Lieferzeit sogar im Flyer, dann MUSS sie eingehalten werden.

    Soweit ich weis gibt es noch sowas wie gewohnheitsrecht, wenn man z.B. seit jahren bei dem selben bestellt und das essen war immer nach 30min da muss man auch nicht mehr nach der zeit fragen.

    Je nach lieferant warte ich 20-40min (einer ist nur ca. 10 Häuser weiter der kommt dann eben zu fuß rüber und braucht nur 15 )

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    Lieferservice ..wartezeit ?
    Antwort von KaThIRe KaThIRe

    Also ich muss immer so eine 3/4 stunde warten mit Lieferservice aber wenn man sie selbst abholt ist sie in 10 minuten fertig :) also ich denke schon dass man sie annehmen muss

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    Job kündigen am Ende der Probezeit?
    Antwort von DerHans DerHans

    Der letzte Tag der Probezeit, bedeutet ja innerhalb der Probezeit. Du müsstest deine Kündigung aber an diesem letzten Tag dem Arbeitgeber auch sicher zustellen( am besten persönlich), und hättest dann noch 14 Tage zu arbeiten. Diese könntest du dann mit deinem Urlaub abgegolten bekommen. Nach 6 Monaten stehen dir ja 12 Urlaubstage zu.

    Kommentar von Hexle2 Hexle2Hexle2

    Die 12 Urlaubstage gibt es aber nur bei einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind es nur 10 Urlaubstage (Mindesturlaub lt. Bundesurlaubsgesetz)

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    Job kündigen am Ende der Probezeit?
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Die Probezeitkuendigungsfrist gilt bis zum letzten Tag der Probezeit. Du kannst also auch noch am letzten Tag der Probezeit mit der Probezeitkuendigungsfrist kuendigen.

    Aber Vorsicht! Entscheidend ist der Tag des Zugangs der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber. Du musst also unbedingt sicherstellen, dass die Kuendigung dann auch wirklich am letzten Tag der Probezeit dort zugeht (bei Einwurf in den Empfaengerbriefkasten muss dies zu postueblichen Zeiten geschehen). Geht die Kuendigung naemlich nur einen Tag spaeter zu, ist es bereits vorbei mit der Probezeitkuendigungsfrist und du musst die anscheinend vereinbarten 3 Monate einhalten.

    Alexanders Antwort ist Unsinn. Natuerlich musst du auch in der Probezeit die hierfuer vereinbarte bzw. gesetzliche Kuendigungsfrist einhalten. Anders ist es nur bei Ausbildungsverhaeltnissen. Hier scheint es aber um ein Arbeitsverhaeltnis zu gehen.

    Glaubeesnichts Antwort ist genauso falsch.

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    Job kündigen am Ende der Probezeit?
    Antwort von DianaZweistein DianaZweistein

    In der Probezeit kannst du jederzeit kündigen.

    Kommentar von FataMorgana2010 FataMorgana2010FataMorgana2010

    Ja, kündigen kannst du jederzeit - aber nicht fristlos, sondern mit der Frist von zwei Wochen.

    Kommentar von DianaZweistein DianaZweistein

    In der Probezeit können beide Parteien jederzeit kündigen!!!!

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    Ich glaub ich hab ein Déjà-vu

    Aber von Wiederholung wird es nicht richtiger!

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    Job kündigen am Ende der Probezeit?
    Antwort von amdros amdros

    Dann mußt Du, lt. Deinem Arbeitsvertrag auch 14 Tage bevor die Probezeit ausläuft, kündigen..oder wie Du schon erwähnt hast.. die 3 Monate in Kauf nehmen.

    Kommentar von FataMorgana2010 FataMorgana2010FataMorgana2010

    Nein, das ist falsch. Du hast bis zum letzten Tag der Probezeit das Recht, mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Wenn dem Arbeitgeber die Kündigung am letzten Tag der Probezeit zugeht, beginnen dann diese zwei Wochen.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    bevor die Probezeit ausläuft

    Habe ich etwas anderes geantwortet???? Lies es Dir richtig durch..genau das, was Du monierst, habe ich geschrieben..die 3 Monate beziehen sich darauf, wenn die Probezeit abgelaufen ist..nun begriffen??

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    ja, Du hast etwas anderes geantwortet.

    14 Tage bevor die Probezeit ausläuft, kündigen

    und das ist eben das falsche.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Aha..wenn dem so ist..dann habe ich wieder etwas dazu gelernt..danke

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    Job kündigen am Ende der Probezeit?
    Antwort von Snegel Snegel

    Wenn du am letzten Tag deiner Probezeit kündigst, hast du eine zweiwöchige Kündigungsfrist.

    Kommentar von Snegel SnegelSnegel

    Siehe dazu auch http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html Absatz 3, dort steht ja auch drin WÄHREND, auch der letzte Tag deiner PZ sit noch während... Kannst dir auch gerne mal den Ablauf von Fristen im BGB ansehen ;)

    Kommentar von FataMorgana2010 FataMorgana2010FataMorgana2010

    Genau. Und die Kündigung muss dem Arbeitgeber spätestens am letzten Tag der Probezeit zu gehen. Ab Zugang laufen dann die zwei Wochen - die müssen aber nicht mehr in der Probezeit liegen!

    Kommentar von Snegel SnegelSnegel

    Stimmt, das ist ein wichtiger Hinweis, du solltest, wenn du am letzten Tag kündigst, das persönlich machen. Post ist dann zu spät. Zur Nummer sicher kündige vielleicht am vorletzten Tag, rechtzeitiger Zugang von Kündigungen ist immer einer schönes Streitthema...

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    mit was kann man im notfall rechnen? waisenrente
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    oder muss der Vater weil er zu viel verdient mit seinem Gehalt für das Kind sorgen?

    Bei mehreren Unterhaltspflichtigen wird der Unterhalt nach der Leistungsfähigkeit auf beide Verteilt. Fällt ein Unterhaltspflichtiger weg, muß der verbleibende den gesamten Unterhalt leisten. Ist das Einkommen des Vaters hoch genug ändert sich für das Kind in der Regel nicht viel.

    Kindergeld und Weisenrente sind als Einkommen des Kindes vom Bedarf des Kindes abzuziehen. Der Restbetrag ist vom Unterhaltszahler zu zahlen (sofern leistungsfähig.)

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    mit was kann man im notfall rechnen? waisenrente
    Antwort von carsten1979 carsten1979

    Das Kind erhält Halbwaisenrente. Die Höhe richtet sich nach den Dienstjahren und dem Einkommen des Verstorbenen. Vater muß nicht mehr als vorher zahlen. Ergänzend Bafög ist möglich.

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    mit was kann man im notfall rechnen? waisenrente
    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Der Bedarf des Kindes bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Wenn das Kind noch bei einem Elternteil wohnt ergibt sich der Unterhaltsbedarf aus den zusammengerechneten Einkommen beider Eltern.
    Wenn ein Elternteil stirbt, wird folglich der Bedarf geringer.

    Lebt das Kind in einer eigenen Wohnung ist der Bedarf in der Regel mit 670,-€ festgelegt.

    Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Halbwaisendrente sowie Bafög oder BAB werden bedarfsdeckend angerechnet.

    Der Restbedarf müsste dann von dem anderen Elternteil alleine gezahlt werden.

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    Was ist der Unterschied zwischen einer Übergangsfunktion, einer Übertragungsfunktion u. Frequenzgang
    Antwort von Bernte Bernte

    Übertragungsfunktion: G(s)=Y(s)/X(s), sprich das Ausgangssignal im Bildbereich hängt über eine einfache Proportionalität vom Eingangssignal im Bildbereich ab. (nur LZI Systeme)

    G(s) ließe sich sehr einfach messtechnisch bestimmen, wenn man ein X(s)=1 auf das System gäbe. Das entspricht aber leider einem Diracpuls im Zeitbereich, was im Labor schwierig ist.

    Die Übergangsfunktion ist das Y(s), wenn man einen Sprung auf den Eingang gibt. Kann man besser im Labor machen, und G(s) lässt sich gut daraus berechen.

    Der Frequenzgang H(j omg) betrachtet nur harmonische Schwingungen. Er ist leicht zu messen, und häufig ausreichend. Er sagt jedoch nichts über Einschwingdauern und dergleichen aus. Man ermittelt ihn mit der Fouriertransformierten, welche ein Spezialfall der Laplacetrafo ist (Sigma=0).

    Hast du noch spezifischere Fragen? Wenn ja, immer her damit.

    Kommentar von eckwald eckwald

    Erstmal vielen Dank für die Antwort !!

    Okay, also so wie ich das jetzt verstanden hab, ist vor allem die Übertragungsfunktion wichtig. Und die Übergangsfunktion brauche ich, um danach auf die Übertragungsfunktion zu kommen. Was den Frequenzgang angeht: Schicke ich da zum Beispiel ein Sinussignal rein und schau was rauskommt oder wie?

    Auf Wikipedia habe ich unter dem Artikel "Sprungantwort" folgendes gelesen: Die Sprungantwort a(t) lässt sich auch als Faltung der Sprungfunktion \sigma (t) mit der Impulsantwort h(t) berechnen.

    Das hat mich verwirrt. Was ist den der Unterschied zwischen den 3 ? Wozu gibt es eigentlich das "Sigma" ? Ich habe doch eigentl. nur Eingangs- und Ausgangssignale...

    Kommentar von Bernte BernteBernte

    Also, das G(s) ist quasi der heilige Gral. Wenn du G(s) kennst, hast du dein System vollständig beschrieben.

    Die Frage ist jetzt, wie du an G(s) rankommst. Wenn du den Schaltplan des Systems bekommst, kannst du es einfach berechnen (DGL aufstellen, Laplace transformieren). Wenn dir aber jemand im Labor eine Blackbox in die Hand drückt mit zwei Toren, kannst du nur messen.

    Ausschließlich für die Messung ist die Sprungantwort interessant. Du gibst einfach einen Sprung auf den Eingang

    x(t)=U0*sigma(t)

    Das heißt, zum Zeitpunkt 0 schaltest du eine Gleichspannung U0 an. sigma ist nämlich die Sprungfunktion:

    sigma(t)=0 für t<0

    sigma(t)=1 für t>0

    Am Ausgang misst du y(t). Da x(t) ein Sprung ist, ist y(t) also eine Sprungantwort.

    Jetzt kannst du aus y(t) und x(t) durch inverse Faltung deine Impulsantwort G(s) ausrechnen.

    Klar könnte man auch andersrum aus einem bekannten G(s) die Sprungantwort des Systems bestimmen, so wie es in der Wikipedia steht. Ich sehe nur keinen Sinn darin. Die Sprungantwort ist eigentlich nur eine messtechnische Hilfsgröße, da man leider nicht gleich einen perfekten Diracpuls erzeugen kann.

    Jetzt zum Frequenzgang: Bei Hochpass/Tiefpass/Bandpass Filtern wird in der Regel nur der Frequenzgang angegeben, sprich welche Frequenzen das Filter wie gut durchlässt. Man misst den Frequenzgang genau so, wie du es dir vorstellst: Man gibt ein Signal U0sin(omg1t) auf den Eingang und guckt, welche Amplitude und Phase das Ausgangssignal U1sin(omg1t+phi) hat. Da das System linear ist, kann sich die Frequenz nicht ändern. Das Verhältnis der Amplituden, sowie die Phase phi, bilden einen Messpunkt des Frequenzgangs an der Stelle omg1. Jetzt macht man das gleiche mit dem nächsten Sample omg2, dann omg3 usw., bis man den gesamten Frequenzgang hinreichend gut kennt.

    Kommentar von eckwald eckwald

    Super erklärt, das hat mir sehr geholfen ! Danke.

    Mal sehen, ob sich darauf aufbauen lässt.. ;)

    Kommentar von Bernte BernteBernte

    Gern geschehen! Und toitoitoi :-)

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    Was ist der Unterschied zwischen einer Übergangsfunktion, einer Übertragungsfunktion u. Frequenzgang
    Antwort von Bernte Bernte

    Übertragungsfunktion: G(s)=Y(s)/X(s), sprich das Ausgangssignal im Bildbereich hängt über eine einfache Proportionalität vom Eingangssignal im Bildbereich ab. (nur LZI Systeme)

    G(s) ließe sich sehr einfach messtechnisch bestimmen, wenn man ein X(s)=1 auf das System gäbe. Das entspricht aber leider einem Diracpuls im Zeitbereich, was im Labor schwierig ist.

    Die Übergangsfunktion ist das Y(s), wenn man einen Sprung auf den Eingang gibt. Kann man besser im Labor machen, und G(s) lässt sich gut daraus berechen.

    Der Frequenzgang H(j omg) betrachtet nur harmonische Schwingungen. Er ist leicht zu messen, und häufig ausreichend. Er sagt jedoch nichts über Einschwingdauern und dergleichen aus. Man ermittelt ihn mit der Fouriertransformierten, welche ein Spezialfall der Laplacetrafo ist (Sigma=0).

    Hast du noch spezifischere Fragen? Wenn ja, immer her damit.

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