Ich habe das gleiche problem. Ab zwei positionen druckt DataBecker Rechnungsdruckerei auf zwei Seiten.
Rechung - neue und gute Antworten
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6Physik Spannung berechnen mit R1 und R2
Hallo Snowy101,
zitiere mich hier einmal -aus einer früheren Frage zu diesem Thema- selber:
Grundsätzlich gilt das Ohmsche Gesetz: U = R x I.
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
(1) Parallelschaltung:
- Bei Parallelschaltungen von Widerständen gilt 1/Rges = 1/R1 + 1/R2 + 1/R3.....
- Bei einer reinen Paralleschaltung ist die abfallenden Spannung über allen Widerständen gleich, nämlich U.
- Den Strom in den einzelnen Paralellzweigen errechnet man über Izweig = U /Rx, mit Rx z.B. = R1
- Die Summe aller Ströme ist: Iges = U / Rges
(2) Serienschaltung:
- Bei Serienschaltung von Widerständen gilt Rges = R1+ R2 +R2......
Bei einer reinen Serienschaltung ist der Gesamtstrom "Iges" durch alle seriellen Widerstände gleich, und zwar: Iges = U / Rges.
Über den einzelnen Widerständen fällt jeweils eine Teilspannung von U ab, und zwar Ux = Rx x Iges, mit z.B. Rx=R1
Die Summe aller Spannungen Ux (U1+U2+U3...=U) ergibt U
Ein sehr gutes "interaktives" Baukaustensystem zur Berechnung von Widerständen, Strömen und Spannungen, findest du bei:
http://www.walter-fendt.de/ph14d/kombiwid.htm
Gutes Gelingen!
LG.
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2Physik Spannung berechnen mit R1 und R2Antwort von
DenkverbotDenkverbot
Wenn an R1 2 Volt anliegen und an R2 liegen 1000 Volt an, kannst Du schon einmal aussagen, dass der Widerstandswert von R2 500 mal größer ist als der von R1.
Dies gilt aber nur in einer Reihenschaltung.
In einer Parallelschaltung liegt an beiden Widerständen die gleiche Spannung an.
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3Physik Spannung berechnen mit R1 und R2Antwort von
McKanzieMcKanzie
An R1 und R2 muss die selbe Spannung anliegen. Du hast die Frage falsch gestellt.
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1Physik Spannung berechnen mit R1 und R2Antwort von
Anderson09 Die Aufgabe ist nicht lösbar, es fehlen Angaben. R ist der ohmsche Widerstand und 1/R gesamt ist der Kehrwert des Gesamtwiderstandes der Schaltung. Die fehlt entweder die Stromstärke oder der Widerstand, da bekanntlich U = R * I ist.
Kommentar von
NoxpolarisNoxpolaris Du siehst das wahrscheinlich zu kompliziert: Natürlich kann man den Gesamtwiderstand der Parallelschaltung zweier Widerstände berechnen. Mehr will die Frage mE gar nicht
Kommentar von
Anderson09 Ja, ich dachte das die einzelnen wege eine Spannung von jeweils 2V und 1000V besitzen...
Kommentar von
Snowy101Snowy101 ja das stimmt, der eine Weg hat die Spannung 2V und der andere 1000 Volt :D
Kommentar von
McKanzieMcKanzie genau da liegt das problem. eine paralelschaltung hat in jedem zweig den selben spannungsabfall...
Kommentar von
NoxpolarisNoxpolaris Du bist ganz sicher, dass nicht der Widerstand gemeint ist? Nur so ergibt deine Frage Sinn
Kommentar von
Snowy101Snowy101 ja das kann sein^^
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2Physik Spannung berechnen mit R1 und R2Antwort von
NoxpolarisNoxpolaris
Da müsste die Hilfe aber schon Jahre früher eingesetz haben... :)
Widerstände haben nicht Volt, sondern Ohm. Und R ist einfach der Wert dieses Widerstands in Ohm. In der Formel setzt du einfach die beiden Werte ein, die du hast.
Kommentar von
Anderson09 hmm so hab ich das noch garnicht betrachtet.... xD
Kommentar von
Snowy101Snowy101 Dankeschön ;)
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1Wie viel km Klopapier verbraucht eine Person pro Jahr ?Antwort von
Dufo4Dufo4
Bei einmal täglich Groß und mehrmals Klein zirka 10 Blatt, also 1,5 Meter pro Tag. Macht ungefähr 0,55 Kilometer im Jahr.
Eine Rolle Klopapier ist 10 cm hoch. 550 Rollen übereinander ergeben 55 Meter.
Leider würde solch ein dünner Toilettenpapier-Turm sofort umkippen. Um einen stabilen Turm zu bauen wären, müsste eine Pyramide (oder Kegel) aus Toilettenpapier gebaut werden. An der Basis wären ca 3000 Rollen nötig, an der Spitze käme nur noch 1 Rolle.
3000 (Basis) x 550 Rollen (Höhe) / 3 (Kegel statt Zylinder) = 550000 Rollen
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0Krankenkasse Zahlt nicht !!!!!!!!!!!!!!!Antwort von
ScaverScaver
Dein Deutsch ist eine absolute Katastrophe. Ich versuche aber dennoch, da durch zu steigen.
Wenn die AOK sagt, dass sie von die keine Unterlagen (Antrag, Attest) etc. erhalten haben, dann musst Du beweisen, dass Du diese eben doch eingereicht hast.
Entweder durch einen Nachweis beim Versand (z.B. Rückschein vom Einschreiben), einer Empfangsquittung oder einem Schreiben wo der Eingang bestätigt wurde. DU bist in der Beweispflicht.
Wenn Du dies nicht kannst, musst Du den Antrag noch mal stellen. Sollte dieser dann abgelehnt werden, kannst Du dir nur einen Anwalt nehmen der prüfen muss, ob die Ablehnung rechtsgültig ist.
Krankenkassen wollen und müssen sparen. Daher lehnen sie oft (und vor allem die AOK) erst mal vieles einfach ab, auch wenn sie wissen, dass sie das nicht dürfen. Gibt man sich damit zu frieden, haben sie gewonnen. Nur mit einem Anwalt kommt man da weiter.
Ist dein Einkommen zu gering, kannst Du einen Antrag auf Beratungs- und wenn notwendig auch auf Prozesskostenhilfe stellen. Den Antrag bekommst Du in der Regel direkt vom Anwalt, der diesen dann beim zuständigen Gericht einreicht. Wird der genehmigt, musst Du (erst mal) nur einen Eigenanteil von 10 Euro bezahlen und den Rest zahlt der Staat.
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0Krankenkasse Zahlt nicht !!!!!!!!!!!!!!!Antwort von
TastoomTastoom
Nein, ohne Anwalt nicht. Deine Sache ist schon voll im Laufen.
Die Kosten sind entstanden und die müssen von irgend jemand bezahlt werden.
Die Zahnärzte schwatzen einem alles mögliche auf. Stimmt meist nicht. Besonders immer wieder digitale Röntgenbilder zu einem Preis, da kann man eine Kamera kaufen. Für einen Zahnarzt ist alles medizinisch wichtig.
Kasse zahlt analog Bilder. Auf Film oder Digitalbilder werden zu einem Preis eines Analogbildes verrechnet. 3D - Bilder mit evtl. 100 Schichten, das bei einem Zahnarzt (hust, hüstel). Das muß man doch riechen, das das (dich) viel kostet.
Was ist die Streitsumme? 1000 Euro, oder 5000 Euro?
Kommentar von
Wolfgang1901 nach zahlung der ersten rate knapp 300 Euro Ohne Akutelle kosten
Kommentar von
TastoomTastoom Du meinst 300 sind noch offen.
Gut, das ist auch Geld. Nicht besonders viel um einen Rechtsanwalt einzuschalten. Natürlich wird es dann evtl. teurer. also 300€ + xxx€.
Wenn er den Fall für dich löst, dann verbleiben nur xxx€ auf deiner Seite.
Das ist so eine Grenze, da würde ich mit murren un knurren zahlen. In Erinnerung bleibt, mal wieder zu blauäugig gewesen zu sein. Aber ein Ende bei 300€ zu finden anstatt bei 450€ ist auch eine Überlegung wert.
Kommentar von
Wolfgang1901 Naja die 300 Euro + Anwaltskosten der ABZZR 59 € + Gerichtlicher Mahnbescheid (Und Bearbeitungsgebühr) 50 € + Verzugschaden (Forderung der ABZZR) 25 € Die 300 Euro sind Blos die Hauptforderung
Kommentar von
ScaverScaver So nicht ganz richtig. Auch die 3D Bilder werden von der Kasse übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind und es mit den herkömmlichen Methoden nicht geht.
Diese Notwendigkeit muss aber der Patient/Versicherte gegenüber der Kasse nachweisen und das geht nur durch den Arzt (Attest).
Da es nun aber wirklich schon im Mahnverfahren ist gebe ich dir recht, dass er um einen Anwalt nicht mehr herum kommen wird (Ausnahme: siehe meine Antwort).
Kommentar von
Wolfgang1901 Jd Das wurde AUch Von einem Zahnchriogen Betätigt dar meine Nerven Im Kiefer in einem Normalen Röntgenbild nicht zu Erkennen SInd, ebenso sind die Nervenkannäle auf der Anderen Seite dies ist bols bei 15 % Der Weltbevölkerung so. Daher war das 3 D Röntgenbild Zwingend für die Op erforderlich.
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0Krankenkasse Zahlt nicht !!!!!!!!!!!!!!!Antwort von
tapritapri
hast du es schriftlich von der AOK, dass sie es genehmigen und/bezahlen? wenn nicht, dann hast DU den Auftrag erteilt also bezahlst DU........
Kommentar von
Wolfgang1901 Nein Die AOK Behauptet Keine unterlagen zu haben.
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0Stromanbieter wechseln? Wer ist der günstigsteAntwort von
MrPepper Im Internet gibt es eine Menge guter Tarifrechner hierfür: z.B. unter http://vergleich-der-strompreise.de. Deine Daten eingeben und schon hast du einen Liste mit Anbietern. Aber Achtung, der günstigste muss nicht immer der beste sein! Die Anmerkungen und Bewertungen der Anbieter lesen
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0Lohnabrechnung erstellen für SelbständigeAntwort von
helpsterVideohelpsterVideo
Lohnabrechnung erstellen - so geht´s mit Excel
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0hilfe!Arzt Stress, Rechung zahlen!? trotz attest?Antwort von
Tamara25Tamara25
Hallo. Natürlich ist es nicht egal ob 3 oder 4Zähne gezogen wurden. Denn die Narkoseärzte berechnen den Betrag nach der Zeit. Und wenn er nur 3 Zähne zog darf er auch nur die Zeit dafür in Rechnung stellen. Dass du den Eigenanteil unterschrieben hast reicht für den rzt au das Geld zu verlangen. Die Kasse fragen? Die sind doch froh dass du eben unterschrieben hast und die keine Kosten haben. In der Tat muss man bei einer Narkose wenn es sich um eine Angststörung bei Zähne ziehen handelt von der Kasse eine Kostenübernahmebestätigung vorher ein holen. Das wirst du leider zahlen müssen. Ich hatte es mal mit eine 3D Untersuchung. Die Kasse hatte mich sogar dazu gezwungen, diese machen zu lassen weil ich Implantate hatte die ab gestoßen wurden. Die Kasse hatte aber die gesamten Kosten für die Implantate übernommen, da ich eine Kiefererkrankung habe. Also gehört dann für mich die Nachsorge ebenso dazu. Trotzdem musste ich diese Untersuchung selbst zahlen. Kam ich nicht drum herum. Tamara
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0rechnung stellen von letzten jahrAntwort von
Dkupper nicht das ich wüsste, aber ich würde es trotzdem baldig machen
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0rechnung stellen von letzten jahrAntwort von
Ragnar12983Ragnar12983
Die Frist liegt bei drei Jahren, es sei denn, du hast vertraglich etwas anderes vereinbart.
Gruß Ragnar
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0rechnung stellen von letzten jahrAntwort von
Alexandernov19Alexandernov19
3-jährige Verjährungsfrist. Die Rechnung müsste bis spätestens 31.12.2015 beim Auftraggeber sein.
Ende des Auftrags: Februar 2012 Beginn der Verjährungsfrist: 01.01.2013 (3 Jahre) Verjährt am: 01.01.2016
Es sei denn, du bist eine Bank und hast ein Verbraucherdarlehen gewährt, da sind die Fristen ungleich länger:-))
boa danke, du hast mir echt geholfen =)
Herzlichen Dank für den Stern!
LG.