Rechung - neue und gute Antworten

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    Rechnungsdruckerei druckt auf zwei Seiten
    Antwort von norbert007 norbert007

    Ich habe das gleiche problem. Ab zwei positionen druckt DataBecker Rechnungsdruckerei auf zwei Seiten.

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    Physik Spannung berechnen mit R1 und R2
    Hilfreichste Antwort von gutzehn gutzehn

    Hallo Snowy101,

    zitiere mich hier einmal -aus einer früheren Frage zu diesem Thema- selber:

    Grundsätzlich gilt das Ohmsche Gesetz: U = R x I.

    Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:

    (1) Parallelschaltung:

    • Bei Parallelschaltungen von Widerständen gilt 1/Rges = 1/R1 + 1/R2 + 1/R3.....
    • Bei einer reinen Paralleschaltung ist die abfallenden Spannung über allen Widerständen gleich, nämlich U.
    • Den Strom in den einzelnen Paralellzweigen errechnet man über Izweig = U /Rx, mit Rx z.B. = R1
    • Die Summe aller Ströme ist: Iges = U / Rges

    (2) Serienschaltung:

    • Bei Serienschaltung von Widerständen gilt Rges = R1+ R2 +R2......
    • Bei einer reinen Serienschaltung ist der Gesamtstrom "Iges" durch alle seriellen Widerstände gleich, und zwar: Iges = U / Rges.

    • Über den einzelnen Widerständen fällt jeweils eine Teilspannung von U ab, und zwar Ux = Rx x Iges, mit z.B. Rx=R1

    • Die Summe aller Spannungen Ux (U1+U2+U3...=U) ergibt U

    Ein sehr gutes "interaktives" Baukaustensystem zur Berechnung von Widerständen, Strömen und Spannungen, findest du bei:

    http://www.walter-fendt.de/ph14d/kombiwid.htm

    Gutes Gelingen!

    LG.

    Kommentar von Snowy101 Snowy101Snowy101

    boa danke, du hast mir echt geholfen =)

    Kommentar von gutzehn gutzehngutzehn

    Herzlichen Dank für den Stern!

    LG.

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    Physik Spannung berechnen mit R1 und R2
    Antwort von Denkverbot Denkverbot

    Wenn an R1 2 Volt anliegen und an R2 liegen 1000 Volt an, kannst Du schon einmal aussagen, dass der Widerstandswert von R2 500 mal größer ist als der von R1.

    Dies gilt aber nur in einer Reihenschaltung.

    In einer Parallelschaltung liegt an beiden Widerständen die gleiche Spannung an.

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    Physik Spannung berechnen mit R1 und R2
    Antwort von McKanzie McKanzie

    An R1 und R2 muss die selbe Spannung anliegen. Du hast die Frage falsch gestellt.

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    Physik Spannung berechnen mit R1 und R2
    Antwort von Anderson09 Anderson09

    Die Aufgabe ist nicht lösbar, es fehlen Angaben. R ist der ohmsche Widerstand und 1/R gesamt ist der Kehrwert des Gesamtwiderstandes der Schaltung. Die fehlt entweder die Stromstärke oder der Widerstand, da bekanntlich U = R * I ist.

    Kommentar von Noxpolaris NoxpolarisNoxpolaris

    Du siehst das wahrscheinlich zu kompliziert: Natürlich kann man den Gesamtwiderstand der Parallelschaltung zweier Widerstände berechnen. Mehr will die Frage mE gar nicht

    Kommentar von Anderson09 Anderson09

    Ja, ich dachte das die einzelnen wege eine Spannung von jeweils 2V und 1000V besitzen...

    Kommentar von Snowy101 Snowy101Snowy101

    ja das stimmt, der eine Weg hat die Spannung 2V und der andere 1000 Volt :D

    Kommentar von McKanzie McKanzieMcKanzie

    genau da liegt das problem. eine paralelschaltung hat in jedem zweig den selben spannungsabfall...

    Kommentar von Noxpolaris NoxpolarisNoxpolaris

    Du bist ganz sicher, dass nicht der Widerstand gemeint ist? Nur so ergibt deine Frage Sinn

    Kommentar von Snowy101 Snowy101Snowy101

    ja das kann sein^^

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    Physik Spannung berechnen mit R1 und R2
    Antwort von Noxpolaris Noxpolaris

    Da müsste die Hilfe aber schon Jahre früher eingesetz haben... :)

    Widerstände haben nicht Volt, sondern Ohm. Und R ist einfach der Wert dieses Widerstands in Ohm. In der Formel setzt du einfach die beiden Werte ein, die du hast.

    Kommentar von Anderson09 Anderson09

    hmm so hab ich das noch garnicht betrachtet.... xD

    Kommentar von Snowy101 Snowy101Snowy101

    Dankeschön ;)

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    Wie viel km Klopapier verbraucht eine Person pro Jahr ?
    Antwort von Dufo4 Dufo4

    Bei einmal täglich Groß und mehrmals Klein zirka 10 Blatt, also 1,5 Meter pro Tag. Macht ungefähr 0,55 Kilometer im Jahr.

    Eine Rolle Klopapier ist 10 cm hoch. 550 Rollen übereinander ergeben 55 Meter.

    Leider würde solch ein dünner Toilettenpapier-Turm sofort umkippen. Um einen stabilen Turm zu bauen wären, müsste eine Pyramide (oder Kegel) aus Toilettenpapier gebaut werden. An der Basis wären ca 3000 Rollen nötig, an der Spitze käme nur noch 1 Rolle.

    3000 (Basis) x 550 Rollen (Höhe) / 3 (Kegel statt Zylinder) = 550000 Rollen

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    Krankenkasse Zahlt nicht !!!!!!!!!!!!!!!
    Antwort von Scaver Scaver

    Dein Deutsch ist eine absolute Katastrophe. Ich versuche aber dennoch, da durch zu steigen.

    Wenn die AOK sagt, dass sie von die keine Unterlagen (Antrag, Attest) etc. erhalten haben, dann musst Du beweisen, dass Du diese eben doch eingereicht hast.

    Entweder durch einen Nachweis beim Versand (z.B. Rückschein vom Einschreiben), einer Empfangsquittung oder einem Schreiben wo der Eingang bestätigt wurde. DU bist in der Beweispflicht.

    Wenn Du dies nicht kannst, musst Du den Antrag noch mal stellen. Sollte dieser dann abgelehnt werden, kannst Du dir nur einen Anwalt nehmen der prüfen muss, ob die Ablehnung rechtsgültig ist.

    Krankenkassen wollen und müssen sparen. Daher lehnen sie oft (und vor allem die AOK) erst mal vieles einfach ab, auch wenn sie wissen, dass sie das nicht dürfen. Gibt man sich damit zu frieden, haben sie gewonnen. Nur mit einem Anwalt kommt man da weiter.

    Ist dein Einkommen zu gering, kannst Du einen Antrag auf Beratungs- und wenn notwendig auch auf Prozesskostenhilfe stellen. Den Antrag bekommst Du in der Regel direkt vom Anwalt, der diesen dann beim zuständigen Gericht einreicht. Wird der genehmigt, musst Du (erst mal) nur einen Eigenanteil von 10 Euro bezahlen und den Rest zahlt der Staat.

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    Krankenkasse Zahlt nicht !!!!!!!!!!!!!!!
    Antwort von Tastoom Tastoom

    Nein, ohne Anwalt nicht. Deine Sache ist schon voll im Laufen.

    Die Kosten sind entstanden und die müssen von irgend jemand bezahlt werden.

    Die Zahnärzte schwatzen einem alles mögliche auf. Stimmt meist nicht. Besonders immer wieder digitale Röntgenbilder zu einem Preis, da kann man eine Kamera kaufen. Für einen Zahnarzt ist alles medizinisch wichtig.

    Kasse zahlt analog Bilder. Auf Film oder Digitalbilder werden zu einem Preis eines Analogbildes verrechnet. 3D - Bilder mit evtl. 100 Schichten, das bei einem Zahnarzt (hust, hüstel). Das muß man doch riechen, das das (dich) viel kostet.

    Was ist die Streitsumme? 1000 Euro, oder 5000 Euro?

    Kommentar von Wolfgang1901 Wolfgang1901

    nach zahlung der ersten rate knapp 300 Euro Ohne Akutelle kosten

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Du meinst 300 sind noch offen.

    Gut, das ist auch Geld. Nicht besonders viel um einen Rechtsanwalt einzuschalten. Natürlich wird es dann evtl. teurer. also 300€ + xxx€.

    Wenn er den Fall für dich löst, dann verbleiben nur xxx€ auf deiner Seite.

    Das ist so eine Grenze, da würde ich mit murren un knurren zahlen. In Erinnerung bleibt, mal wieder zu blauäugig gewesen zu sein. Aber ein Ende bei 300€ zu finden anstatt bei 450€ ist auch eine Überlegung wert.

    Kommentar von Wolfgang1901 Wolfgang1901

    Naja die 300 Euro + Anwaltskosten der ABZZR 59 € + Gerichtlicher Mahnbescheid (Und Bearbeitungsgebühr) 50 € + Verzugschaden (Forderung der ABZZR) 25 € Die 300 Euro sind Blos die Hauptforderung

    Kommentar von Scaver ScaverScaver

    So nicht ganz richtig. Auch die 3D Bilder werden von der Kasse übernommen, sofern sie medizinisch notwendig sind und es mit den herkömmlichen Methoden nicht geht.

    Diese Notwendigkeit muss aber der Patient/Versicherte gegenüber der Kasse nachweisen und das geht nur durch den Arzt (Attest).

    Da es nun aber wirklich schon im Mahnverfahren ist gebe ich dir recht, dass er um einen Anwalt nicht mehr herum kommen wird (Ausnahme: siehe meine Antwort).

    Kommentar von Wolfgang1901 Wolfgang1901

    Jd Das wurde AUch Von einem Zahnchriogen Betätigt dar meine Nerven Im Kiefer in einem Normalen Röntgenbild nicht zu Erkennen SInd, ebenso sind die Nervenkannäle auf der Anderen Seite dies ist bols bei 15 % Der Weltbevölkerung so. Daher war das 3 D Röntgenbild Zwingend für die Op erforderlich.

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    Krankenkasse Zahlt nicht !!!!!!!!!!!!!!!
    Antwort von tapri tapri

    hast du es schriftlich von der AOK, dass sie es genehmigen und/bezahlen? wenn nicht, dann hast DU den Auftrag erteilt also bezahlst DU........

    Kommentar von Wolfgang1901 Wolfgang1901

    Nein Die AOK Behauptet Keine unterlagen zu haben.

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    Stromanbieter wechseln? Wer ist der günstigste
    Antwort von MrPepper MrPepper

    Im Internet gibt es eine Menge guter Tarifrechner hierfür: z.B. unter http://vergleich-der-strompreise.de. Deine Daten eingeben und schon hast du einen Liste mit Anbietern. Aber Achtung, der günstigste muss nicht immer der beste sein! Die Anmerkungen und Bewertungen der Anbieter lesen

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    Lohnabrechnung erstellen für Selbständige
    Antwort von helpsterVideo helpsterVideo

    Lohnabrechnung erstellen - so geht´s mit Excel

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    hilfe!Arzt Stress, Rechung zahlen!? trotz attest?
    Antwort von Tamara25 Tamara25

    Hallo. Natürlich ist es nicht egal ob 3 oder 4Zähne gezogen wurden. Denn die Narkoseärzte berechnen den Betrag nach der Zeit. Und wenn er nur 3 Zähne zog darf er auch nur die Zeit dafür in Rechnung stellen. Dass du den Eigenanteil unterschrieben hast reicht für den rzt au das Geld zu verlangen. Die Kasse fragen? Die sind doch froh dass du eben unterschrieben hast und die keine Kosten haben. In der Tat muss man bei einer Narkose wenn es sich um eine Angststörung bei Zähne ziehen handelt von der Kasse eine Kostenübernahmebestätigung vorher ein holen. Das wirst du leider zahlen müssen. Ich hatte es mal mit eine 3D Untersuchung. Die Kasse hatte mich sogar dazu gezwungen, diese machen zu lassen weil ich Implantate hatte die ab gestoßen wurden. Die Kasse hatte aber die gesamten Kosten für die Implantate übernommen, da ich eine Kiefererkrankung habe. Also gehört dann für mich die Nachsorge ebenso dazu. Trotzdem musste ich diese Untersuchung selbst zahlen. Kam ich nicht drum herum. Tamara

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    rechnung stellen von letzten jahr
    Antwort von Dkupper Dkupper

    nicht das ich wüsste, aber ich würde es trotzdem baldig machen

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    rechnung stellen von letzten jahr
    Antwort von Ragnar12983 Ragnar12983

    Die Frist liegt bei drei Jahren, es sei denn, du hast vertraglich etwas anderes vereinbart.

    Gruß Ragnar

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    rechnung stellen von letzten jahr
    Antwort von Alexandernov19 Alexandernov19

    3-jährige Verjährungsfrist. Die Rechnung müsste bis spätestens 31.12.2015 beim Auftraggeber sein.

    Ende des Auftrags: Februar 2012 Beginn der Verjährungsfrist: 01.01.2013 (3 Jahre) Verjährt am: 01.01.2016

    Es sei denn, du bist eine Bank und hast ein Verbraucherdarlehen gewährt, da sind die Fristen ungleich länger:-))

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