Rechtslage - neue und gute Antworten

  • 0
    Autounfall, aber bin ich wirklich alleine Schuld? o.O
    Antwort von Spackenspataner Spackenspataner

    also die fahrer müssen immer damit rechnen, dass jemand, egal ob auto kind, fahradfahrer usw. aus parklücken oder "büschen" hervorkommen. sie hat nicht schnell genug reagiert. die größte schuld trägt die person, die dir reingefahrenist. ;) hoffe ich konnte helfen :)

    Kommentar von Lalalalalalalaa Lalalalalalalaa

    Na normal ist immer der Ausparkende Schuld, aber erstens STAND ich (meiner Ansicht nach) und zweitens bin ich nicht der Meinung das ausparken ein Freifahrtschein für Leute sein darf die ihr Auto los werden wollen oder geldlich knapp bei Kasse sind.

    Ich find das ziemlich frech, ihr ganzes Verhalten zeigt auch deutlich das sie es drauf anlegt Geld einzuheimsen, ich geh sogar soweit das ich langsam vermute das sie es mit Absicht gemacht hat.

    Man konnte mich dort nicht nicht sehen... Als ob.

    Ausserdem kennt sie sich scheinbar auch bestens mit diesem Gesetz aus und es war auch nicht ihr erster Unfall dieser Art...

    Ansonsten find ich das echt dreist, das hat schon ziemlich was von Freifahrtschein. Heisst ja im Gegenzug das ich nur lang genug an parkenden Autos (am besten noch bei Leuten die Rückwärtsparken) lang fahren muss wenn ich mein Auto los werden will.

    Das kann unmöglich fair sein. o.O

    Aber gut das du das auch so siehst wie ich.

    Kommentar von Spackenspataner Spackenspataner

    auf jeden fall! mir ist so was ähnliches ja auch schon passiert;) mein anwalt konnte mich aber raushauen

    Kommentar von Lalalalalalalaa Lalalalalalalaa

    Danke. ^_^

    Das beruhigt mich ja jetzt schon etwas.

    Dann bräuchte ich jetzt nur noch einen Anwalt und viel Geld. ^^'

  • 1
    bekannte Bücher illustrieren
    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    ...selbstverständlich kann man Illustrationen zu jedem beliebigen Buch anfertigen + diese als eigene, geistige Schöpfungen veröffentlichen. Nicht aber kann man seine Illustationen zusammen mit dem Text des anderen Urhebers veröffentlichen. Hier könnte man lediglich die Textstelle, wie ein Zitat, angeben, an welcher man sich die Illustration vorstellen könnte : Telefonbuch von Bremen, 37. Aufl., S. 143...

    Kommentar von markus137 markus137

    Vielen Dank für ihre kompetente Antwort ! MfG Markus

  • 0
    Vermerk bei fallengelassener Beschukdigung?
    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    ...ein eingestelltes Verfahren wird nicht in dem Register vermerkt...

  • 0
    garten nicht nutzbar
    Antwort von Tiger999 Tiger999

    Eine Mietminderung ist möglich, wenn der Garten zur Nutzung mitvermietet worden ist. Vgl. auch DAWR Mietminderungstabelle. http://mietminderungstabelle.info/Mietminderung-Kategorie.Gartennutzung.html Viel Mietminderung ist allerdings nicht drin. Du findest unter mietminderungstabelle.info auch ein Musterschreiben für eine Mietminderung.

  • 1
    Spiele Reviews machen - Rechtslage
    Antwort von beamer007 beamer007

    Wird geduldet, ist aber nicht erlaubt!

  • 1
    Spiele Reviews machen - Rechtslage
    Antwort von ProfTheorie ProfTheorie

    Derzeit darfst du Reviews etc nicht ohne Erlaubnis ins Netz stellen, den Spiele-Publishern ist das aber ziemlich egal. Anders sieht es jedoch bei Bild- und Tonmaterial aus, hier kann der Publisher durchaus rechtliche Schritte einleiten.

    Im Zweifelsfall schreibst du einfach den entsprechenden Publisher an und fragst nach einem Ok bzw einer Genehmigung schriftlich per E-Mail oder auch per Brief

    Kommentar von d3mueller d3muellerd3mueller

    Hi, danke für deine Antwort :D Okay, bloß ich habe so die Erfahrung gemacht, dass die spiele-Hersteller nie auf Mails antworten^^. Das ist halt das Problem. Aber man kanns ja versuchen :)

  • 1
    Kleinkind im Auto mitnehmen
    Antwort von NinaD82 NinaD82

    Wenn ihr 3 Erwachsene und 2 Kinder seit, dann ist doch für jedes Kind hinten ein Platz mit 3-Punkt-Gurt frei! Da muss dann halt mal ein Erwachsener in die Mitte. Für ein Kind wäre mir der Platz nur mit Beckengurt zu gefährlich!

  • 0
    Kleinkind im Auto mitnehmen
    Antwort von NenntMichGott NenntMichGott

    § 21, 1a StVO mit Wirkung vom 1. April 1993  Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen  auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt *) und für das Kindeeignet sind.  Daraus folgt, dass die Anschnallpflicht in Rückhalteeinrichtungen für Kinder dann nicht gilt, wenn:  die Kinder das 12. Lebensjahr überschritten haben.  oder 150 cm oder größer sind.  oder auf solchen Kfz-Sitzen befördert werden, für die keine Gurte vorgeschrieben/ vorhanden sind, z.B. Zusatz- oder Notsitze. Dies gilt aber nur, wenn Sitze, für die Gurte erforderlich sind, bereits besetzt sind. oder keine amtlich genehmigten Kindersitze für das Kind  verfügbar sind. Dies trifft z.B. für Kinder der Gewichtsklasse III (bis 36 kg) zu, wenn sie auf dem hinteren Mittelsitz befördert werden und dieser - wie üblich - mit einem Beckengurt ausgerüstet ist, für den ein Sitzkissen nicht geeignet und zugelassen ist. In diesem Fall wird durch das Bundesverkehrsministeriums die Sicherung nur mit Beckengurt empfohlen.  Weitere gesetzliche Ausnahmen für die Anschnallpflicht  Kinder auf Rücksitzen, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen keine Möglichkeit der Befestigung von Kindersicherungseinrichtungen mehr besteht.  Behinderte Kinder dürfen auch in nicht zugelassenen Sitzen (orthopädische Sitze) befördert werden.  Hinweise  Der/Die FahrerIn  muss alle Mitfahrer auf die Anschnallpflicht hinweisen und diese insbesondere bei Kindern auch überwachen. Er/Sie darf dieFahrt  erst dann beginnen wenn alle angeschnallt sind. Beachtet er/sie dieses nicht, so handelt er/sie nach geltender Rechtssprechung u.U. grob fahrlässig.  Nichtbeachtung der Anschnallpflicht  Verstöße gegen die gesetzliche Anschnallpflicht wird in Deutschland mit einer Verwarnung in Höhe von 30,- € belegt der Transport  von mehreren Kindern ohne entsprechende Sicherung wird allerdings mit einem Bußgeld in Höhe von 50,- € und einem Punkt im Bundesverkehrszentralregister zu Lasten des Fahrers geahndet.  Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Anschnallpflicht bleibt der Versicherungsschutz für das einzelne Kind/den einzelnen Mitfahrer jedoch erhalten. 

    Kommentar von NenntMichGott NenntMichGott

    Das war das was ich gelesen hab

  • 0
    Kleinkind im Auto mitnehmen
    Antwort von raschra raschra

    sicherheit hat vorrang... dann geht wohl nur alleine fahren und ohne kind..

  • 1
    Kleinkind im Auto mitnehmen
    Antwort von millyLL millyLL

    Wie weit ist die Fahrt denn? Ja, er darf in der mitte hocken (habe eine 4-jährige Cousine und als wir einmal mit ihr in einen Freizeitpark fuhren (2 h die fahrt) sass sie auch mit so einer Sitzschale in der Mitte, es ist nichts passiert und wir wurden sogar von der Polizei angehalten als diese gesehen hat das meine Cousine in der Sitzschale sass haben sie uns weiter gelassen) Also mach dir keine sorgen.

    Kommentar von raschra raschraraschra

    die fahrt ob 2 oder 3 stunden ist doch wohl uninteressant und schwachsinn!. sicherheit geht vor.!!! ich möchte nicht dein kind sein!!! man geht ja wohl nicht von aus, ob was passiert oder nicht. neeeeeeeeeee!!!!! das ja wohl die schärfe!!!!..

    Kommentar von millyLL millyLLmillyLL

    das kind war ja in sicherheit?! Du musst verstehen ich bin erst 14 und habe nicht viele Erfahrungen mit kleinen Kindern wie vielleicht Du, also bitte reagiere nicht so agressiv.

    Kommentar von NenntMichGott NenntMichGott

    Die FahrtZeit beträgt hin und zurück vielleicht 20min. Ist also nicht weit weg.

    Kommentar von millyLL millyLLmillyLL

    Meine Meinung: Dann sollte es kein Problem sein, aber ''raschra'' denkt das bestimmt anders..

    Kommentar von NenntMichGott NenntMichGott

    Hab auch nochmal das gepostet was ich über die Rechtslage gelesen hab. ich denk mal das wird schon in Ordnung sein

    Kommentar von raschra raschraraschra

    ja genau... ich denke anders... ob nun 20 minuten oder 30.... Meine jetzt dazu das wir jetzt schon in minuten rechnen... in einer oder halben kann auch schon alles vorbei sein. denkt doch bitte daran, das man sich mit 30 km/h auch schon tot fahren kann.. ok? und mit aggressivität von mir hat das leider nix zu tun!!! bitte überlegen und dann reagieren...lg

  • 0
    Kleinkind im Auto mitnehmen
    Antwort von kinnikat kinnikat

    bitte die Eltern sich um Kindesitze zu kümmern

  • 0
    Verträge, Soziale Phobie, Rechtslage?
    Antwort von TwoDelta TwoDelta

    Kann mir ein Grinsen nicht verkneifen ... unterschrieben ist unterschrieben. Lediglich wenn Du als "nicht geschäftsfähig" umgangsprachlinch entmündigt wärst, dann hättest vor Gericht eine Chance, ansonsten nimmt Dich nur ein Advokat aus. Kauf Dir einen AB, dann musste nicht mehr ans Telefon und bevor Du die Tür öffnest, guck durch den Spion, wer davor steht. Haustürgeschäfte kann man widerrufen, aber da hast wohl die Fristen verpennt ...

  • 1
    Rechnung an Firma stellen wegen unbeendete arbeiten?
    Antwort von jasahd jasahd

    Nein, aber du kannst die Rechnung der ersten Firma um einen angemessenen Betrag kürzen. Allerdings würde ich dieser Firma erst noch die Chance einräumen, ihre Arbeit in einem entsprechenden Zeitrahmen zu beenden, also einen Termin setzen. Zunächst jedoch würde ich die Rechnung nicht bezahlen und nachfragen, warum sie restlichen Arbeiten nicht durchführen. Man könnte sich auch an die Handwerkskammer oder die Innung wenden. Es gibt da auch Schiedsgerichte.

  • 0
    Rechnung an Firma stellen wegen unbeendete arbeiten?
    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    nein, weil du sie nicht die gelegenheit gewährt hast diese zu beenden, außerdem muss du dein vorhaben der alten firma mitteilen

  • 1
    Rechnung an Firma stellen wegen unbeendete arbeiten?
    Antwort von Alexuwe Alexuwe

    wenn du die Firma abgemahnt hast und ihr eine Nachfrist gestellt hast kannst du vom Vertrag zurücktreten. Du musst dann nichts an die alte Firma bezahlen. Die Rechnung der neuen Firma muss die alte Firma natürlich nicht übernehmen.

  • 0
    rechtslage für schwerter im mittelalter; wie war die?
    Antwort von maritta maritta

    was meinst du mit Rechtslage?? Also wer es sich leisten konnte ein Schwert zu tragen der hat es auch getragen. Verboten waren Schwerter iin vielen Städten an Markttagen, die mußten abgegeben werden. vielleicht findest du hier was http://www.deutschland-im-mittelalter.de/index.php

  • 0
    Rechtslage: Zaun an Zaun
    Antwort von emily2001 emily2001

    Hallo,

    das Verhalten deines Nachbars ist nicht in Ordnugn, besonders, was das liegen lassen des Schnittgutes betrifft.

    Mach Aufnahmen des da liegenden Schnittgutes.

    1. Du kannst versuchen, den Streit mit Hilfe des Ortsgerichts gütig beizulegen

    2. wegen der Höhe deines Sichtsschutzes :

      Ob ein Sichtschutz überhaupt zulässig ist, erfährt man beim Bauamt. Es kann von
      Ortsteil zu Ortsteil schon unterschiedlich gehandhabt werden. Wenn nicht erlaubt, dann auch nicht in einen Abstand! Man nennt dies dann offene Bauweise. Zäune und Sichtschutzelemente sind auch bauliche Anlagen!

    Gruß, Emmy

  • 0
    rechtslage für schwerter im mittelalter; wie war die?
    Hilfreichste Antwort von Ragnaroek12 Ragnaroek12

    Nun, im Frühmittelalter war es eigentlich noch so, dass jeder, der so etwas besaß, es auch tragen durfte (Wie immer mit Ausnahme einiger Gegenden).

    Das ändert sich dann allerdings schlagartig, Schwerter sind ein Privileg.

    Vom Krieg jetzt mal abgesehen, da trugen gerade im Spämi auch viele normale Soldaten sowas... War mittlerweile Massenware.

    In London z.B. musste man dafür eine bestimmte Privilegienurkunde haben, die es einem auch erlaubte, Schweine über die Brücke in die Stadt zu treiben.

    Diese gibt es übrigens als Auszeichnung bis heute, sie wurde letztens der Autorin von "Harry Potter" verliehen.

  • 0
    rechtslage für schwerter im mittelalter; wie war die?
    Antwort von trallala12345 trallala12345

    Stark unterschiedlich. Von welchem Land und welcher Zeit reden wir hier?

    In manchen Ländern zu manchen Zeiten war´s dem Adel vorbehalten, in Friedenszeiten Schwerter zu tragen, in anderen war´s Gang und Gäbe. Was aber meist keinen Unterschied machte, denn echte Schwerter konnte sich ja nur der Adel leisten.

    Kommentar von Ragnaroek12 Ragnaroek12Ragnaroek12

    Der letzte Satz ist Schwachsinn.

  • 0
    rechtslage für schwerter im mittelalter; wie war die?
    Antwort von norbi22 norbi22

    wurden die nicht links getragen? Damit sie mit der rechten Hand sofort gezogen werden konnten?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.