Rechtsfragen - neue und gute Antworten

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    Diskriminierung von Harz IV Empfängern bei der Wohnungssuche in Berlin
    Antwort von Anwimi Anwimi

    Hallo Wegbereiterin, leider empfinde ich es auch diskriminierend, wenn ein Hartz4 Empfänger eine Wohnung nicht bekommt, nur weil er Hartz4 ist. Ich habe gerade heute diese Erfahrung machen müssen hier in Dresden. Bin auf der Suche nach einer geeigneten Wohnung und hab da eine Immobiliengesellschaft kontaktiert weil mir die Wohnung im Internet gefallen hat. Zwar war die Wohnung bereits (seit gestern) vergeben. Doch auf meine Nachfrage wegen der Provision wurde die Dame stutzig. Als ich sie fragte, ob man die Provision auch in Raten abbezahlen kann, sagte sie, dass der Vermieter generell keine Hartz4 Empfänger als Mieter für seine angebotenen Objekte haben möchte. Er hätte damit mal schlechte Erfahrungen gemacht und macht das nun generell nicht mehr - Hartz4 Empfänger eine seiner Wohnungen vermieten. Ich sagte dieser Dame, dass ich das nicht in Ordnung finde und dass damit alle Hartz4 Empfänger über einen Kamm geschoren werden. Es gibt doch in allen Bereichen und Branchen schwarze Schafe. Aber hier wurde mir ganz deutlich gemacht, dass ALLE Hartz4 Empfänger schwarze Schafe sind, die nur saufen, rauchen und nicht arbeiten wollen und die Wohnungen verwüsten !!!! Im Übrigen habe ich zum 3. Mal EU-Rente beantragt ... und die die für nen Appel und nen Ei schuften gehen und zusätzlich noch Hartz4 beantragen müssen - was können die dafür ???? Leider denken viele Nicht-Hartz4-Empfänger anders - die denken: sind alle selber Schuld ! Doch es sind nicht die Hartz4 Empfänger Schuld - es ist die Politik die hier dringend gefragt ist mit Mindestlöhnen. Was wird stattdessen gemacht ? : gelabert gelabert gelabert und immer mehr Jobs im Niedriglohnsektor heraufbeschworen. Da sind sie dann...die Arbeitgeber...die das voll ausnutzen und hauptsächlich Leiharbeiter und Minijober einstellen .... Egal, darüber können wir uns die Gusche zerfetzen wie wir wollen. Solange in Deutschland keiner mehr auf die Straße geht wird sich auch nichts ändern - in der Gesellschaft und bei den Politikern. Ja, die Erfahrung: "der Vermieter nimmt keine Hartz4 Empfänger" als Mieter in seine Wohnungen ... ist diskriminierend. Vielleicht sollte man sich, wenn das immer gehäufter vorkommt, doch mal an den Landtag wenden oder über die öffentlichen Medien gehen ... im Fernsehen eine Stellungnahme von einem Vermieter wäre schon mal ganz interessant ... der Vermieter könnte im Ansehen einiges verlieren ... Gebt nicht auf - kämpft ... und geht zur Not auch an die Öffentlichekeit ... sollte man vielleicht auch androhen wenn dem Vermieter plötzlich noch was einfällt nachdem er mitbekommen hat, dass Ihr Hartz4 seid.... Ich wünsch Euch schöne Pfingsttage und verbleibe mit freundlichen Grüßen A.W. aus Dresden

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    Diskriminierung von Harz IV Empfängern bei der Wohnungssuche in Berlin
    Antwort von energeta energeta

    Genau, die -Würde- des Menschen ist unantastbar.

    Geht es bei der Wohnungssuche um die Würde? Ich denke eher nicht. Da zählen die Fakten des Vertrages, die BEIDE zu erfüllen haben. Ein Vermieter ist kein gemeinnütziger Verein.

    Aus deinen Schilderungen ist eine Diskriminierung nicht ersichtlich. Auch insofern nicht so recht vorstellbar, da mit ALG II die sicherste Form (bei direkter Zahlung an den Vermieter) der Mietzahlung für einen Vermieter besteht. Es wird daher gern gesehen.

    Nun wären bei dir viele Fragen. Wie hoch ist der Anteil der Miete vom Einkommen deines Freundes. Passt die Relation?

    Dass eine Wohnung nach Bewerbung frei steht, ist zweifellos ärgerlich. Aber die Wohnung ist Eigentum des Vermieters und damit kann er machen was er will. Eine Lobby (Partei oder Verein) wird sich da schwer finden.

    Andere Möglichkeit für deinen Freund ist, einen WBS zu beantragen. Da finden sich viele Vereine, die helfen.

    Du sagst, er bekam viele Absagen. Vielleicht auch mal schauen, wie die Unterlagen aufbereitet sind und wie er sich in der Bewerbung präsentiert.

    Kommentar von Wegbereiterin Wegbereiterin

    Diskriminierung bezeichnet eine gruppenspezifische Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder Individuen. Fremdwörterbuch-Auszug!

    WBS ist vorhanden, Unterlagen perfekt,Vorschlag über Überweisung durch JobCenter steht im Anschreiben! ich wollte keine Kritik, sondern suche die gleichgesinnte! Und übrigens,es gab schon mehrmals in den Anzeigen den Satz: kein ALG II oder Einkommen muss 3 Mal höher als Miete sein (wat jeht den Typen ditt an, wat icke für´s Leben brauch?!!! Vielleicht bin ick Yogi und ernähr mir vom Luft,hm?:-)! Das ist sehr wohl Diskriminierung, und die liebe gelbe Presse ist Schuld, wenn Du mich fragst: alle ALGer sind ja Betrüger, Alkis und Parasiten-sei froh, dass Du damit nicht konfrontierst ! Liebe Grüße

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    Berechnungsgrundlage für die Mietnebenkosten
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Der Verbrauch in 2010 wird in 2011 abgerechnet (Basis Kalenderjahr) und hat dann logischerweise für das Folgejahr 2012 Auswirkung. Gesetzlich ist im BGB geregelt, dass nach einer formal korrekten Abrechnung beide Vertragsseiten berechtigt sind für die Zukunft ab übernächstem Monat (nach Zustellung) die monatlichen Vorauszahlungen anzupassen (nach oben oder unten, je nach Ergebnis. Das wars eigentlich ... .

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    Berechnungsgrundlage für die Mietnebenkosten
    Antwort von angy2001 angy2001

    "Ist es denn rechtens die Höhe der Mietnebenkosten ab dem 01.01.2012 auf Grundlage vom Verbrauch 2010 zu berechnen? "

    Was sollte denn sonst die Grundlage sein, wenn dies die letzte vollständige Abrechnung war? Alternativ könnt ihr immer beim Vermieter nachfragen, ob eine Minderung der Vorauszahlung möglich ist.... Dazu habt ihr ja sicher Daten an der Hand, die das belegen würden. Handelt es sich im wesentlichen um Heizkosten, so muss ich deiner Ansicht wiedersprechen, dass ihr weniger Kosten in 2011 hattet. Euer Minderverbrauch gegenüber 2010 ist garantiert durch die gestiegenen Preise aufgezehrt worden... Dazu kannst du hier mal als Vergleich die Heizölpreise heranziehen: http://www.tecson.de/pheizoel.html

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    Wer wird Eigentümer eines Zuschusses durch die Diözese an einen Kirchenchor?
    Antwort von NORDANWALT NORDANWALT

    Zu 1.) Eigentümer ist + bleibt die EZB. Der/die Besitzer der Scheine + Münzen ist nur Forderungsinhaber. Wenn dem/der Z die Verwaltung der Forderungen übertragen wurde, ist er/sie berechtigter Inhaber/in mit einem entsprechenden Treuhandauftrag.

    Zu 2.) Das kommt auf den vereinbarten o. vorgegebenen Verwendungszweck an. Wäre die Bestimmung, daß die Gelder ausschließlich diesem Chor zu Gute kommen soll, würde dieser Rechtsgrund mit Auflösung des Chores wegfallen. Dann würde § 812 I BGB gelten, nach dem etwas ohne Rechtsgrung Erhaltenes (Gegenwart + Zukunft), aber auch etwas für das der Rechtsgrund erst später wegfällt (Vergangenheit), zurück zu geben ist.

    Zu 3.) Nach dem oben Gesagten NEIN, da er eine nach § 812 I BGB bestehende Pflicht erfüllte.

    Zu 4.) Grds. kann jeder eine Strafanzeige erstatten, der von einer Straftat Kenntnis erlangt.

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    Berechnungsgrundlage für die Mietnebenkosten
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Die Höhe der NK errechnet sich aus den Kosten des zurückliegenden bzw. abgerechneten Zeitraumes. Ist der Zeitraum über den abgerechnet wurde z. B. das Kalenderjahr ist es rechtens die NK auf Grundlage der Kosten aus 2010 zu berechnen bzw. abzurechnen.

    Der Minderverbrauch für 2011 ergibt sich dann bei der nächsten Abrechnung.

    Dies würde bedeuten wir müssten jetzt ein ganzes Jahr mehr zahlen, obwohl der Verbrauch vom Vorjahr eigentlich gesunken ist.

    Im umgekehrten Fall, der Verbrauch/die Kosten wären höher, würde der Vermieter 1 Jahr lang die höheren Kosten zahlen.

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    Berechnungsgrundlage für die Mietnebenkosten
    Antwort von Polo86 Polo86

    Ich glaube, daß auch der Mieter eine Reduzierung der Vorauszahlung der Betriebskosten fordern kann, wenn diese gerechtfertigt ist (also wenn nachgewiesen, viel weniger verbraucht wurde, als bezahlt wurde). Wenn ihr in 2011 (nachgewiesen durch Betriebskostenabrechnung) erheblich weniger Verbrauch hattet als 2010 (nachgewiesen durch Betriebskostenabrechnung) könnt ihr die Reduzierung der Vorauszahlungen gegenüber dem Vermieter für das laufende Abrechnungsjahr fordern. Belegt allerdings der Vermieter euch, daß die Ausgaben drastisch gestiegen sind und mit einer Nachzahlung für das laufende Jahr gerechnet werden muß, kann er die Reduzierung verneinen.

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    Bußgeld - 20€ Gebühr? Wofür?
    Antwort von JotEs JotEs

    Die zusätzlichen Kosten müssten sogar 23,50 Euro betragen...

    Dazu aus dem Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten (OWiG):

    § 107 Gebühren und Auslagen
    (1) Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. (...) Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 20 Euro und höchstens 7.500 Euro.
    (2) (...)
    (3) Als Auslagen werden erhoben

    1. (...)

    2. für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Bedienstete der Verwaltungsbehörde pauschal 3,50 Euro;

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    Bußgeld - 20€ Gebühr? Wofür?
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Wofür du den Bußgeldbescheid erhalten hast, müßte eigentlich drauf stehen. Und wenn der berechtigt ist, mußt du den bezahlen inklusive der Gebühren. Ansonsten mußt du dem Widerspreche und abwarten.

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    Bußgeld - 20€ Gebühr? Wofür?
    Antwort von Wenne Wenne

    Du kannst ja mal versuchen die 20€ nicht zu zahlen und nur 70€ zu überweisen. Dann siehst du wie schnell aus den 20€ das mehrfache werden kann. ;-)

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    Bußgeld - 20€ Gebühr? Wofür?
    Antwort von andreasolar andreasolar

    Die Gebühren betragen bei einer Geldbuße immer mindestens 20 €, und du musst sie bezahlen.

    Wenn dir meine Auskunft nicht reicht, google "gebühren bußgeldbescheid".

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    Bußgeld - 20€ Gebühr? Wofür?
    Antwort von Heidekraut12 Heidekraut12

    Ja, das musst du.

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    Bußgeld - 20€ Gebühr? Wofür?
    Antwort von WasNur WasNur

    ist nur ne pauschale, das beinhaltet die kosten für:

    ermittlung des fahrzeughalter/fahrer der die owi begangen hat

    porto

    erstellen des briefes

    etc

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    Bußgeld - 20€ Gebühr? Wofür?
    Antwort von Salviadivina Salviadivina

    Das müsste eigentlich drauf stehen.

    Aber du kannst ja Widerspruch einlegen, wenn Unklarheit besteht.

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    Bußgeld - 20€ Gebühr? Wofür?
    Antwort von Auchdazu Auchdazu

    ist das eine öffentlicher (Stadt) Beßgeldbescheid? ich kenne das bisher nur von privaten Parkplatzanbieter. Wohlmöglich sind es dann neu Regelungen mit denen die Kassen saniert werden.

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    Bußgeld - 20€ Gebühr? Wofür?
    Antwort von vesparoller vesparoller

    Ja klar mußt Du die bezahlen! Das sind Verwaltungsgebühren (für die Tätigkeit unserer Beamten) sowie deren Auslagen (Portokosten etc.)

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    Bußgeld - 20€ Gebühr? Wofür?
    Antwort von peterprunken peterprunken

    Die wirst du wohl bezahlen müssen. Wofür die Gebühren sind, erfährst du bei der Bußgeldstelle. Das ist unterschiedlich und eigentlich nur eine zusätzliche Einnahmequelle.

    Da müssen ja Sachbearbeiter bemüht werden, weil du dich falsch verhalten hast.

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    EU-Recht vor nationalem Recht
    Antwort von macchiat macchiat

    Art. 23 ff GG
    Besonders der Art. 25 GG.

    ** Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.* *

    Im Übrigen hat der Eu. Gerichtshof (EuGH Rspr. 1964, 1251), sowie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 73, 339 = NJW 1987, 577) den Vorrang bestätigt.

    Ansonsten könnten noch Art. 10, 5 EGV, Art. 6 III EUV relevant sein. Sie behandeln das Konkurrenzproblem.

    Das System der Einzelermächtigungen ist allerdings komplizierter.

    Kommentar von macchiat macchiat

    Im Grunde kann man deine Frage so pauschal aber auch nicht beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Es wäre also hilfreich zu wissen, worauf du hinaus möchtest.

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    EU-Recht vor nationalem Recht
    Antwort von EclipsedMind EclipsedMind

    EU-Recht gilt nur, wenn es in dem entsprechenden Land ratifiziert wurde. Also in nationales Recht übernommen wurde.

    Kommentar von 123mariechen87 123mariechen87

    ja so schlau bin ich dann auch schon, aber wo ist das schriftlich, vertraglich festgehalten??????????

    Kommentar von EclipsedMind EclipsedMindEclipsedMind

    Vertrag von Lissabon

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    Auf ya beat steht zwar,das es legal ist,aber ich weiß nicht ob ich das glauben soll.Was meint ihr ?
    Antwort von bellaandzendaya bellaandzendaya
    Abgestimmt für: legal

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