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    Wo bekomme ich einen Mahnbescheid her
    Antwort von Seestern271 Seestern271

    Hallo Goldmen! Ich bin letztmalig im Jahre 2011 in der Situation gewesen einen Mahnbescheid gegen jemanden erwirken zu müssen. Da im Mahngericht meines Bezirkes keine Vordrucke mehr verfügbar waren, verwies man mich an ein Schreibwarengeschäft in der Fußgängerzone wo ich den Mahnbescheid für 1,90 € erworben habe. Weiterhin wies mich das Gericht darauf hin, darauf zu achten auch den aktuell gültigen Vordruck zu kaufen, weil sich wohl an der Aufmachung etwas verändert hat und die Dinger jetzt auch Computerlesbar sein müssen. Ich habe das Teil im Flur des Mahngerichtet in Ruhe ausgefüllt, an der Gerichtkasse die Gebühren gezahlt, bzw. mir den MB abstempeln lassen und im Geschäftszimmer eingereicht. Ich weise somit deine " sinnfreie " Bemerkung zurück und empfehle dir dich künftig vorher etwas schlau zu machen* bevor* du jemanden als schwachsinnig bezeichnest. Ich wünsche dir gute Besserung und ein schönes Pfingstfest. Der Seestern *

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    Mutter will mit dem Kind weit weg ziehen kann der Vater das verhindern?
    Antwort von wendy1377 wendy1377

    Hallo, wollte mal Fragen ob jemand mir was dazu sagen kann. Die Ex-Frau meines Lebenspartner will weg ziehen ca. 500 km mit seinen Sohn und der nicht leiblichen Tochter die er wie als seine anzieht und sich genauso drum kümmert wie um seinen leiblichen Sohn, das heiß regelmäßigen Umgang und sie nennt Ihn auch Papa. Er hat kein Sorgerecht und befürwortet nicht das die KM mit den Kinder wegzieht mit dem neuen Lebenspartner und dessen gemeinsamen Kind, weil das nach meiner meinung nur ein finanzeller Aspekt ist, das der neue lebenspartner dort eine Arbeit hat, sie ist noch nie arbeiten gegangen. Ich meine man möchte der Familie ja nicht dazwischen stehen, aber sie denkt überhaupt nicht nach was mit den Kindern sein wird, den werden nur die positiven dinge erzählt und nicht die dinge die sich verändern werden dadurch. Dazu kommt es noch wenn es so sein sollte zwecks Umgang wie das fünktionieren soll mein Lebenspartner kämpft seit fast einen Jahr gegen Krebs und der kann nicht den Weg auf sich nemmen und einmal im Monat dort hinfahren um die Kinder zusehen, zuholen ect. Ich hab Angst das er dadurch aufgibt. Ich bin selber Mutter zweier Kinder und ich habe damals meinen Kindern die freie entscheidung gelassen, wo sie bleiben möchten. Beide sind bei Ihrem Vater geblieben, das war sehr hart für mich und ich komme heute immer noch nicht ganz klar damit, aber bei uns ist alles super geregelt.

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    Falsch Abgangzeugnis und Katastrophe
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Wie jetzt? Auf Deinem Zeugnis der Schule steht, dass Du den schulischen Teil der FHR hast und jetzt sagt dieselbe Schule, dass dem nicht so ist und sie sich geirrt hat, oder wie? Ein Domument sollte gültig sein. Da würde ich auch mal den Rechtsbeistand befragen! Aber vorher beim Bildungsministerium mal nachfragen!

    Aber mich wundert, Du warst doch bis zum Ende der 12 in der Schule, oder?

    Kommentar von gooddftt gooddftt

    ja, klar war ich bis zum Ende der 12. Du hast richtig gesagt. Ich weiß gar nicht wie es kommt. Die Schule meint, dass sie sich geirrt hat. Prüft auch IHK den Zeugnis?oder nur Schule??

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Du solltest die ganze Angelegenheit dem Bildungsministerium melden! Denn die Schule sollte die Schüler hier schon richtig informieren! Mich wundert, dass es bisher noch niemanden aufgefallen war. Ich nehme an, Du warst noch bei G9 am Gymnasium? Dann hättest Du den schulischen Teil der Fachhochschulreife mit der Versetzung in die 13 gehabt. Allein die 12 abzuschließen, hat dann nicht gereicht. Die Hochschulen überprüfen das sicherlich. Denn wenn die Hochschulzugangsberechtigung fehlt, kannst Du nicht studieren.

    Abgangzeugnis mit schulischen Teils der Fachhochschulreife nach 12 Klasse.

    Steht das auch wirklich genau so auf Deinem Zeugnis?

    Schau Dir mal Deine Noten an und vergleiche sie mit den Anforderungen (Homepage Bildungsministerium/Kultusministerium/Schulministerium oder wie auch immer jedes Bundesland sie individuell benennt)

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Und ich habe nicht FHR nach 12 sondern eigentlich nur 11

    Das wäre bei G8 der Fall! Vielleicht haben sie hier den Überblick verloren! Bei G8 ist die Versetzung in die 12 (also nach erfolgreichem Abschluss der 11) für den schulischen Teil der FHR ausreichend.

    Aber für die Fehler der Anderen musst Du nicht geradestehen, obwohl man sich in gewisser Hinsicht auch selber informieren muss. Allerdings: Wenn der Fehler nachweislich bei der Schule liegt, dann solltest Du dagegen angehen.

    Aber eins verstehe ich noch nicht:

    D.h. dass ich letzte zwei Jahren um sonst gemacht und gewartet habe!!!

    Ein gelenktes Praktikum hätte nur ein Jahr gedauert! Und wieso "gewartet"?

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    Urheberrecht an Texten die man in Foren verfasst?
    RatgeberHelden Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Als Texter kannst du dich auf (zumindest!) drei Dinge berufen, so sie zutreffen: A. Dein Urheberrecht, B. dein Persönlichkeitsrecht, C. das Strafrecht.

    A. Zum Urheberrecht: Kleine Plaudereien unter Freunden erreichen selten die Schöpfungshöhe (bitte googeln!), die nötig ist, damit ein Text geschützt ist im Sinne des Urheberrechts § 2. Bevor du also ein Gericht anrufst oder Geld für einen Anwalt vorschießt (oder in den Wind schießt), lasse besser mal einen Fachmann prüfen, ob deine "geklauten" Texte möglicherweise geschützt sind. Fachmann = Autor, Lektor, Journalist, Fachanwalt für Urheberrecht, evtl. der Deutschlehrer deines Kindes usw. Oder fahre besser gleich fort mit:

    B. Dein Persönlichkeitsrecht: Leicht verständlich erläutert bei Wikipedia-Persönlichkeitsrecht (Deutschland). Die Frage wäre nun zunächst, welcher Sphäre welche Äußerung in welchem Forum zuzuordnen wäre:

    1. Öffentlichkeitssphäre
    2. Sozialsphäre
    3. Privatsphäre
    4. Intimsphäre

    Hier mal die Extreme: Kanzlerin Merkel äußert sich in einem öffentlichen Forum. Klar Sphäre 1, oder nicht? Meine Freundin äußert sich in einem öffentlichen Forum über unser Geschlechtsleben. Klarer Fall von Intimsphäre.

    Zitierst du Merkel in einem anderen Forum, gilt laut Wikipedia: "Diese Sphäre genießt den schwächsten Schutz." Zitierst du meine Freundin in einem anderen Forum, gilt sicher laut Wikipedia: "Intimsphäre (Innere Gedanken- und Gefühlswelt, Sexualbereich). Eingriffe in diese Sphäre sind stets unzulässig."

    Und nun nimm deine eigenen Aussagen und wäge ab, in welche Sphäre ein Gericht diese ansiedeln würde. Und stelle dann die Frage, ob der Dritt-Poster nicht dennoch ein berechtigtes Interesse gehabt haben könnte im konkreten Fall (also nicht nur Lästern und Dissen und Outen und Bashen und Mobben usw.).

    Also möglicherweise hast du einen Anspruch auf Unterlassung, seltener noch auf Schadensersatz, meist also Schmerzensgeld. Und selbst wenn die Postings nicht mehr zu sehen sind, kann man eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung (s. Wikipedia) für die Zukunft verlangen, weil eben meist Wiederholungsgefahr besteht, wenn eine Tat mal geschehen ist.

    C. Straftaten sind leichter zu begehen und zu erkennen. Ich erkenne zunächst Beleidigungen: "Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person." Wikipedia - Beleidigung. Und Strafgesetzbuch (StGB) § 185: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html

    Weiter wäre im StGB zu prüfen:

    • § 186 Üble Nachrede

    • § 187 Verleumdung

    • § 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises

    Bei allen Fragen des StGB müssen Polizei und Staatsanwaltschaft helfen. Stellen die trotz Antrags eine Strafverfolgung ein mangels öffentlichen Interesses, bleibt dem Betroffenen noch der Weg der Privatklage.

    Gruß aus Berlin, Gerd

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    Ausländerbehörde, Reiseausweis für Ausländer: Was lief hier schief?
    Antwort von Bodensatz Bodensatz

    Ausländerrechtlich gesehen ist er nicht staatenlos. Es gibt nur noch sehr wenige Staatenlose und hier zu erklären was dieser Begriff beinhaltet würde zu umfangreich. Die Staatsangehörigkeit deines Freundes ist "ungeklärt", da die palästinesische Staatsangehörigkeit in Deutschland nicht anerkannt wird. Wahrscheinlich ist dein Freund als Palästineser im Libanon geboren. In § 9(1) AufenthV heißt es: Der Reiseausweis für Ausländer kann für alle Staaten oder mit einer Beschränkung des Geltungsbereichs auf bestimmte Staaten oder Erdteile ausgestellt werden. Der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt, ist aus dem Geltungsbereich auszunehmen, wenn nicht in Ausnahmefällen die Erstreckung des Geltungsbereichs auf diesen Staat gerechtfertigt ist. Wenn er in den Libanon reisen will, muss er einen guten Grund z.B. Todesfall oder lebensbedrohliche Krankheit eines nahen Angehörigen nachweisen und erhält dann, nach Prüfung, von der Ausländerbehörde wahrscheinlich einen vorläufigen Reiseausweis. Falls du die Erklärung nicht verstehst, meld dich nochmal, ich werde dann versuchen es dir einfacher zu erklären.

    Kommentar von katjou katjoukatjou

    Hallo, danke für Deine Antwort. Also ich verstehe den Text, den Du mir geschrieben hast, aber ich verstehe eines nicht: Seit über 25 Jahren lebt er in Deutschland und konnte zwischendurch mal Freunde/Familie im Libanon besuchen. Und nun ist genau, nach Verlängerung seines Aufenthaltes, ist dieses Land ausgenommen? Er ist auch nicht im Libanon geboren, sondern "ehemals Palästina" (weiss nicht wies heute heisst). Hatte aber im Libanon, bevor er nach Deutschland kam seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt. Wir verstehn immer noch nicht, warum Libanon auf einmal nicht. Und das komische ist, es kann uns leider keiner erklären. Es hat sich ja in seinen Papieren und seiner Person nichts geändert. Wollte nur verlängern. Ich glaube irgendwie an ein Missverständnis. Was meinst Du? Danke übrigens dass Du so ausführlich geantwortet hast :)

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    Falsch Abgangzeugnis und Katastrophe
    Antwort von TheDuz TheDuz

    Ja ich empfehle mit einem Rechtsanwalt reden, da kann man sicher rechtlich dagegen vorgehen, das kanns doch wirklich nicht sein.

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    Frage Kosten Oma Altenheim
    Antwort von strandkind strandkind

    erst einmal den teil den ihr das gericht zugesprochen hat einklagen und sollte dann noch was zu zahlen sein geht das durch die anzahl der verwandten.aber einen selbstbehalt müßt ihr haben und der leigt bei einer person bei 1080.00 euro.

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    Vendis (Grosshandel-Angebote.de) Rechnung???
    Antwort von nona159 nona159

    Hallo,

    mich hat es auch erwischt, hatte laut Brief von den mich dort am 29.04. angemeldet...am 02.05. ca kamm das Herzlich Wilkommen schreiben...habe mich dort nicht eingeloggt !!!

    heute kam die Rechnung über 284 € was muss ich jetzt machen???

    ich habe zwar kleingewerbe aber kann bestimmt nicht den Betrag aufbringen...

    Danke für lesen....boah ich habe voll die magenschmerzen davon..und dann auch noch so ein langes wochenende wo man niemanden erreicht..

    hatte den auch gleich eine mail geschrieben das die mich dort sofort rausnehmen sollen . Es kann nur die standartmail....

    LG nona

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    Vendis (Grosshandel-Angebote.de) Rechnung???
    Antwort von nona159 nona159

    Hallo, mich hat es auch erwischt..heute kam die Rechnung..was muss ich machen..ich habe dort schon eine Mail hingeschrieben und auch diesen Serienbrief bekommen..

    oh man das kann doch echt nicht wahr sein....

    was mache ich denn jetzt nur???

    lg Monika

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    Ausländerbehörde, Reiseausweis für Ausländer: Was lief hier schief?
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Hier lief nichts schief: das ist der neue EU Ausweis = Elektronischer Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose (eReiseausweis)

    http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/Sicherheit/ohneMargi...

    Warum dieser Eintrag (Libanon) darin ist: da muss er die ausstellende Behörde fragen!

    Kommentar von katjou katjoukatjou

    Das Hauptproblem ist einfach, der Jenige möchte gerne zu Besuch in den Libanon und nun steht sowas im Reiseausweis. Unerwartet und völlig Grundlos. Welchen Beweggrund könnte diese Behörde haben so etwas zu vermerken? Mir fällt kein einziger ein...

    Kommentar von hauseltr hauseltrhauseltr

    Vielleicht Erfahrungen mit dem Libanon? Vielleicht lehnen die dieses Dokument ab, weil sie ihn nicht einreisen lassen werden? Wie gesagt, die Behörde fragen!

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    Frage Kosten Oma Altenheim
    Antwort von Sadie Sadie

    Eine solch spezielle Frage solltest du einem Anwalt stellen. Hier kannst du es online tun: http://kuerzer.de/F61ZPtO5F

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    Frage Kosten Oma Altenheim
    Antwort von Andrea2009 Andrea2009

    Schade... das Omi sich nicht über das NICHTerhaltene Geld beschwert hat... Fragt einen Anwalt. Hier rumrätseln hilft weder dir noch der Omi.

    Alles Gute für Oma.

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    Ärger mit Elitepartner wg. Kündigung. Wer hat Erfahrungen?
    Antwort von webmeds webmeds

    Zum Thema Abzocke mit Abos und Verträgen bei Singlebörsen habe ich hier einen interessanten Artikel gefunden. http://partnerboerse-vergleichstest.de/partnerboerse-vergleich-abzocke-mit-abos-...

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    Welche Infos muss das Gericht im vorhinein einem geladenem Zeugen geben?
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Gar keine. Kann sogar sein, dass du gar nicht aufgerufen wirst, weil die Sachlage ohne deine Aussage entschieden wird.

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    Welche Infos muss das Gericht im vorhinein einem geladenem Zeugen geben?
    Antwort von larry2010 larry2010

    dann weisst du doch, was es sein könnte, also schau nach, was du an dem gennaten zu ahsue hast und schrieb dir auf, was du zu den vorgängen noch weisst, bzw. was du an unterlagen von de rpolizei hast.

    also kopie des vernehmungsprotokoll und so.

    ist halt blöd, das bei dir einige vorfälle waren

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    Welche Infos muss das Gericht im vorhinein einem geladenem Zeugen geben?
    Antwort von Polo86 Polo86

    Ich kenne solche Schreiben von der Arbeit, jedoch nur im Zivilrecht. Normalerweise steht drinnen, um welche Sache es sich handelt und was gefragt wird, so z.B. es geht um die Frage: Was war im Gespräch vom ......... besprochen worden. Dann wird der Zeuge zu diesem Gespräch befragt. Ich bin nicht im Strafrecht tätig, aber normalerweise muß ein Gericht genau beschreiben, was befragt wird. Vielleicht ist dies aber im Strafrecht anders. Zu deinen Fragen, anhand des Aktenzeichens kann man nicht ersehen wann genau das passiert ist, nur das Jahr in dem der Strafantrag gestellt wurde, steht hinter dem /.... also ... JS ..../10, also aus dem Jahr 2010. Ich würde mir keinen Streß machen, wenn du von dieser Tat oder den Personen weißt, dann sagst du es dem Richter oder dem Staatsanwalt, basta. Notfalls wird du nochmals verhört, wenn du sagst, du kannst dich nicht mehr erinnern und bekommst Bedenkzeit.

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    Welche Infos muss das Gericht im vorhinein einem geladenem Zeugen geben?
    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Du musst sowieso dahin, spätestens da wirst Du erfahren was man von Dir will.

    Kommentar von mariohanaman mariohanamanmariohanaman

    Ok, aber ich wüsste ja schon gerne was ich da sage soll. Ich finde es eher schwer so Ad-Hock ggf. Uhrzeiten etc. zu nennen, weil es ja schon etwas her ist

    Das ich dahin gehe steht außer Frage, dass ist meine gesetzliche und gesellshcaftliche Pflicht als Zeuge

    Kommentar von bigsur bigsurbigsur

    was du da sagen sollst? Die Fragen ergeben sich oft erst aus dem Verhandlungsverlauf. Für eine Zeugenaussage ist keinerlei Vorbereitung nötig. Du mußt Die Wahrheit sagen, das, woran du dich erinnerst. Punkt.

    Wenn ein Angeklagter glaubhaft geständig ist, kommt es auch vor, daß Zeugen wieder weggeschickt werden, weil die Aussage nicht nötig ist. Wenn dich die Vertreidigung geladen hat, kannst du ja mal deinen Freund danach fragen. Aber Achtung, wenn die Aussagen abgesprochen klingen, ist das nicht glaubwürdig.

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    Welche Infos muss das Gericht im vorhinein einem geladenem Zeugen geben?
    Antwort von bigsur bigsur

    nein, das Recht, zu erfahren, worum es geht hast nicht. Das Gericht hätte auch gar keinen Grund, Zeugen vorzuinformieren. Du hast auch nicht das Recht, die Aussage zu verweigern. Und du sollst dir ja auch keine Antworten zurechtlegen. Du weißt gegen wen sich das Verfahren richtet, das ist alles.

    Kommentar von HeikeausBerlin HeikeausBerlinHeikeausBerlin

    Aber wie soll man sich dann vorbereiten (laut Schreiben)?

    Kommentar von bigsur bigsurbigsur

    du mußt dich nicht vorbereiten. Du mußt vor Gericht nur die Fragen beantworten, die Richter, Staatsanwalt und Verteidiger stellen. Wahrheitsgemäß. Auf die Wahrheit muß man sich doch nicht vorbereiten. Du bist ja nicht angeklagt.

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    Welche Infos muss das Gericht im vorhinein einem geladenem Zeugen geben?
    Antwort von NightActive NightActive

    Natürlich, nochmal anrufen und Druck machen, evtl. den Vorgesetzten verlangen und deine Lage schildern.

    Kommentar von bigsur bigsurbigsur

    Absurd. Welche Lage? Ein Zeuge wird vor Gericht befragt, ob er etwas zu der Sache aussagen kann, da erfährt er dann soviel zu Sache, wie er wissen muß um die Fragen beantwoten zu können. eine ander "Lage" gibts für Zeugen nicht.

    Kommentar von NightActive NightActive

    da erfährt er dann soviel zu Sache, wie er wissen muß um die Fragen beantwoten zu können

    No, shit Sherlock. Danke, dass du mich noch bestätigst.

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    Welche Infos muss das Gericht im vorhinein einem geladenem Zeugen geben?
    Antwort von HeikeausBerlin HeikeausBerlin

    "Schwerer Diebstahl" spricht für den Einbruch.... Allerdings, wie lange ist der her?

    Kommentar von mariohanaman mariohanamanmariohanaman

    danke, jedoch als ich vor kurzem (letztes jahr, aber egal) das fahrrad zur Anzeige brachte, verwies der Beamte auf die Art des Fahrraddiebstahls: -Abgeschlossen Schwerer Diebstahl -unabgeschlossen (einfacher?) Diebstahl

    desweiteren möchte ich anmerken, dass ich zum damaligen Zeitpunkt jew. noch Minderjährig war, die Geschädigten also durchaus meine Eltern. Diese sind jedoch nirgends geladen o.Ä

    Kommentar von mariohanaman mariohanamanmariohanaman

    Einbruch, Fahhrad, Freund jeweils weniger als 1 Jahr

    Kommentar von bigsur bigsurbigsur

    Wer die Geschädigten sind, und ob es deine Eltern waren (auch Jugendliche können Fahrräder besitzen), spielt für deine Aussage keine Rolle, ggf. kannst du ja im Gericht klarstellen, daß dir das Fahrrad gar nicht gehört hat, weswegen du Anzeige erstattet hast. Wenn es dir aber nicht gehört hat, warum hast du dann Anzeige erstattet? Bei Gericht mußt du auf jeden Fall erscheinen.

    Kommentar von mariohanaman mariohanamanmariohanaman

    Nein ich miene nur, dass ich zwar beim Fahrrad allein Geschädigter bin, aber der Einbruch mich nur indirekt betreffen würde.

    Wie oben bereits erwähnt, vor Gericht erscheinen werde ich in jedem Fall.

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