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In allem wahrscheinlich nicht, sonst hätten dies ja gleich ganz entfernt.
Hoffentlich ja :(
Ich glaube ohne Volljährigen wird das schwer.. ._.

es heisst nicht bullen sondern polizei sacht das zum richtigen und du hast eine anzeige

Ihr Vertrauen in Dich wird wohl nicht sehr groß sein, ja sie dürfen es
boah ich rede vom rein rechtlichen her aus ohne eine volljährige person
lololololololololololololololololol
meinste jetzt 2 mannliche jugendliche oder 1 weiblicher ein mannlicher?

Nein, ohne Erlabnis der Eltern nicht. Falls du mit dieser Frage hier deine Eltern überzeugen wolltest, wird dies leider nicht klappen ;-)
nein, natürlich nicht. ihr wollt doch nur ***
Forsthouse am 24. Dezember 2009 15:25 hehe ;)

das bist du selber Schuld. Du hättest die Ware nicht als Brief verschicken dürfen. Wenn ich etwas Verkaufe, wähle ich immer Hermes wegen des versicherten Versandes, egal wie groß oder klein mein Paket ist. Ich kann die Artikel nachverfolgen und dem Käufer mitteilen, das die Warean ihn ausgeliefert wurde. So kann mich auch keiner betuppen.
man bekommt bei der Post keine Quittung, wenn man nur einen Brief aufgiebt. Ich wollte auch mal eine haben, das haben die abgelehnt. Das ginge nur bei Einschreiben und versicherten Versand

WAS!? DA GIBT ES EINEN ZEITRAUM WIE LANGE MAN RAUS GEHEN DARF !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!OMG !!

Wie lange erlauben es Dir Deine Eltern?.....Genau so lange darfst Du draußen sein. In Kneipen u.ä. hast Du nichts verloren. Und am Abend zu Hause sein.

bis um 17 uhr .
lightStar am 23. Dezember 2009 20:30 SCHERZZ