gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Recht - neue und gute Antworten

Recht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Gemeinde verbietet Bau auf eigenem Grundstück, da sie selbst Pläne damit haben. Ist das legitim?

Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 4. November 2008 08:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine wirklich gute und interessante Frage. Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche!


Gemeinde verbietet Bau auf eigenem Grundstück, da sie selbst Pläne damit haben. Ist das legitim?

immerich
beantwortet von immerich am 4. November 2008 08:20
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Menschlich gesehen stehe ich voll hinter Dir und würde auch um mein Recht kämpfen.
Die Gemeinde hingegen hat nichts gegen Dich oder Euch persönlich, sondern sieht den wirtschaftlichen Standort in Eurem Grundstück. Leider ist es in Dtl. so, dass dieser wirtschaftliche Aspekt bei zu geringer Gegenwehr überwiegt und wenn die Gemeinde es drauf anlegt, kann sie Euch sogar zwangsenteignen.
So ist es in meinem Bekanntenkreis einem gegangen. Erst hat er seinen Bauernhof aufwendig renoviert (nennt man das so?) und dann kam das Land und wollte genau durch einen Teil seines Hofes eine 4spurige Schnellstraße bauen. Er hat geklagt und sogar die "Abfindung" abgelehnt. Zum Schluss wurde er zwangsenteignet und ist leer ausgegangen. "Zum Wohle der Gemeinschaft"
Große Gegenwehr kann dagegen so manches Bauvorhaben stoppen (siehe 2. Landebahn für den Stuttgarter Flughafen)

Kommentar von Simple_avatar7smallFordPrefect am 4. November 2008 08:23

Ja, das kann passieren - aber das Argument des Gemeinwohls geht keineswegs soweit, Baupläne der Kommune über das Recht auf Privateigentum zu stellen. Natürlich hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht (das hat sie immer, und auch aus gutem Grund, um kommunale Entwicklung überhaupt möglich zu machen). Aber eine zulässige (nach Landesbaurecht) Planung und Nutzung kann sie nicht rechtsgültig verhindern (aber natürlich per Bescheid erstmal ablehnen -> Klage vor dem Verwaltungsgericht). Das kann aber Zeit, Nerven und viel Geld kosten, daher nochmals der dringende Rat, fachkundige Hilfe zu suchen. Enteignungen sind nämlich rechtlich nur in seltenen Fällen durchsetzbar; Landes- oder Bundesstraßenbau ist so ein Feld - Stadtentwicklung regelmäßig nicht.


Gemeinde verbietet Bau auf eigenem Grundstück, da sie selbst Pläne damit haben. Ist das legitim?

O11Uschi
beantwortet von O11Uschi am 4. November 2008 08:20
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du Eigentümer und dort gemeldet bist dürfen sie es nicht ablehnen, in der landwirtschaft gibt es besondere Bestimmungen,z. B. der bau eines "Austragshauses" Erkundige dich bei einem Rechtsanwalt für Baurechte.


Gemeinde verbietet Bau auf eigenem Grundstück, da sie selbst Pläne damit haben. Ist das legitim?

Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 4. November 2008 08:19
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Frag einen Fachanwalt!
Die Gemeinde hat ein "Vorkaufsrecht" wenn Ihr es verkaufen wollt, was aber nicht der Fall ist. Enteignen dürfen sie Euch nur, wenn ein höheres Intresse besteht, ein Einkaufszentrum ist das nicht, soweit ich weiss


Gemeinde verbietet Bau auf eigenem Grundstück, da sie selbst Pläne damit haben. Ist das legitim?

FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 4. November 2008 08:18
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Grundbucheintragung ist nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich - also muss einer der Voreigentümer gegenüber der Gemeinde eine Grunddienstbarkeit o.ä. eintragen haben lassen. Das ist regelmäßig üblich, um z.B. Versorgungsleitungen über privaten Grund verlegen zu können, und wird von der Kommune mit Geld abgefunden (manchmal auch im Tausch gegen Baurecht vereinbart). Wenn also die Kommune lt. Grundbuch entsprechende Rechte hat eintragen lassen, dann nur darum, weil einer Deiner Vorfahren sich dieses Recht hat abkaufen lassen. Ohne Details ist hier kein Rat zu geben; ich empfehle den Besuch eines auf Baurecht spezialisierten Anwalts, oder einen Beratungstermin bei einem Notar (denn nur Notare können die entsprechenden Vereinbarungen testieren).





Wohnungsschlüssel verliehen, habe ich ein Recht auf Rückgabe? Wenn ja, wie?

anonym
beantwortet von ChristianS946 am 4. November 2008 08:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja sicher kannst Du denn wieder verlangen,aber nur wenn es Deine Wohnung!

Kommentar von Ricadra am 4. November 2008 08:23

Und was ist, wenn er sagt, er hätte den Schlüssel nie erhalten?


Wohnungsschlüssel verliehen, habe ich ein Recht auf Rückgabe? Wenn ja, wie?

Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 4. November 2008 08:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast du die Wohnung alleine gemietet, dann steht nur dir ein Schlüssel zu. Natürlich kann man mal einen SChlüssel für irgendwelche Sachen abgeben, eine Rückgabe steht dir zu. Mit welchem Recht behält der Freund den Schlüssel? Ich würde mit einer Anzeige drohen. Das wird unangenehm und teuer für ihn. Du bist im Recht.


Wohnungsschlüssel verliehen, habe ich ein Recht auf Rückgabe? Wenn ja, wie?

auchmama
beantwortet von auchmama am 4. November 2008 08:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sofern es keine Schließanlage ist (sehr teuer)tausche einfach die Schlösser aus...LG


Wohnungsschlüssel verliehen, habe ich ein Recht auf Rückgabe? Wenn ja, wie?

Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 4. November 2008 08:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es nicht anders geht, schriftlich auffordern, und auch die Kosten anmelden ! Sofortige Aushändigung des Schlüssels, jedoch spätestens binnen 7 Tagen ! Ansonsten werde das Schloss auf seine Kosten ausgetauscht !

Kommentar von Ricadra am 4. November 2008 08:20

Was ist, wenn er sagt, er hat den Schlüssel nie erhalten?

Kommentar von kaffeetante123 am 4. November 2008 08:24

gegenfrage: warum solltes du behaupten dass er ihn hat, wenn er sagen sollte, dass er ihn nicht hat.

Kommentar von Ricadra am 4. November 2008 08:33

Weil in einem Gerichtssaal alles möglich sein kann. Wenn es wirklich soweit kommen sollte. Aber zur Zeit traue ich ihm leider alles zu.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 4. November 2008 08:43

Strafantrag stellen, dann bist Du Zeugin und deine Aussage zählt !

Bloß keine Zivilrechtlichen Angelegenheiten das kostet nur Zeit und Geld ! Geh zur Polizei und zeig Ihn an !

Kommentar von Ricadra am 4. November 2008 08:53

Das heisst, ich wäre dann Zeugin meiner eigenen Schlüsselübergabe?

Kommentar von joachim2812 am 5. November 2008 18:59

Eddy21 vertritt da eine recht eigenwillige Auffassung. Die Polizei würde nur tätig, wenn ihr eine Straftat angezeigt würde. Welche soll das sein? Das rechtlose Zurückbehalten eines Schlüssels ist keine mit Strafe bedrohte Handlung i.S.d. StGB. Deshalb wird es sehr wahrscheinlich nicht zu einem Ermittlungs- bzw. einem Strafverfahren kommen, in dem Sie als Geschädigte ansonsten durchaus Zeugin - bezogen auf eine Straftat (aber welche?) - sein könnten.


wieviel beratungsgespräche stehen mir zu

sucre
beantwortet von sucre am 4. November 2008 08:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe des öfteren Beratungshilfe in Anspruch genommen, ob man ständig Anwälte wechseln kann weiß ich nicht.

Du kannst aber auf jeden Fall bei Deinem Amtsgericht nachfragen, die kennen sich aus. Dort werden nämlich auch direkt Beratungshilfe-Scheine ausgestellt.


Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.