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Eine wirklich gute und interessante Frage. Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg bei der Durchsetzung Deiner Ansprüche!
Menschlich gesehen stehe ich voll hinter Dir und würde auch um mein Recht kämpfen.
Die Gemeinde hingegen hat nichts gegen Dich oder Euch persönlich, sondern sieht den wirtschaftlichen Standort in Eurem Grundstück. Leider ist es in Dtl. so, dass dieser wirtschaftliche Aspekt bei zu geringer Gegenwehr überwiegt und wenn die Gemeinde es drauf anlegt, kann sie Euch sogar zwangsenteignen.
So ist es in meinem Bekanntenkreis einem gegangen. Erst hat er seinen Bauernhof aufwendig renoviert (nennt man das so?) und dann kam das Land und wollte genau durch einen Teil seines Hofes eine 4spurige Schnellstraße bauen. Er hat geklagt und sogar die "Abfindung" abgelehnt. Zum Schluss wurde er zwangsenteignet und ist leer ausgegangen. "Zum Wohle der Gemeinschaft"
Große Gegenwehr kann dagegen so manches Bauvorhaben stoppen (siehe 2. Landebahn für den Stuttgarter Flughafen)
Ja, das kann passieren - aber das Argument des Gemeinwohls geht keineswegs soweit, Baupläne der Kommune über das Recht auf Privateigentum zu stellen. Natürlich hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht (das hat sie immer, und auch aus gutem Grund, um kommunale Entwicklung überhaupt möglich zu machen). Aber eine zulässige (nach Landesbaurecht) Planung und Nutzung kann sie nicht rechtsgültig verhindern (aber natürlich per Bescheid erstmal ablehnen -> Klage vor dem Verwaltungsgericht). Das kann aber Zeit, Nerven und viel Geld kosten, daher nochmals der dringende Rat, fachkundige Hilfe zu suchen. Enteignungen sind nämlich rechtlich nur in seltenen Fällen durchsetzbar; Landes- oder Bundesstraßenbau ist so ein Feld - Stadtentwicklung regelmäßig nicht.

Wenn du Eigentümer und dort gemeldet bist dürfen sie es nicht ablehnen, in der landwirtschaft gibt es besondere Bestimmungen,z. B. der bau eines "Austragshauses" Erkundige dich bei einem Rechtsanwalt für Baurechte.

Frag einen Fachanwalt!
Die Gemeinde hat ein "Vorkaufsrecht" wenn Ihr es verkaufen wollt, was aber nicht der Fall ist. Enteignen dürfen sie Euch nur, wenn ein höheres Intresse besteht, ein Einkaufszentrum ist das nicht, soweit ich weiss
Eine Grundbucheintragung ist nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich - also muss einer der Voreigentümer gegenüber der Gemeinde eine Grunddienstbarkeit o.ä. eintragen haben lassen. Das ist regelmäßig üblich, um z.B. Versorgungsleitungen über privaten Grund verlegen zu können, und wird von der Kommune mit Geld abgefunden (manchmal auch im Tausch gegen Baurecht vereinbart). Wenn also die Kommune lt. Grundbuch entsprechende Rechte hat eintragen lassen, dann nur darum, weil einer Deiner Vorfahren sich dieses Recht hat abkaufen lassen. Ohne Details ist hier kein Rat zu geben; ich empfehle den Besuch eines auf Baurecht spezialisierten Anwalts, oder einen Beratungstermin bei einem Notar (denn nur Notare können die entsprechenden Vereinbarungen testieren).
Ja sicher kannst Du denn wieder verlangen,aber nur wenn es Deine Wohnung!
Und was ist, wenn er sagt, er hätte den Schlüssel nie erhalten?
Hast du die Wohnung alleine gemietet, dann steht nur dir ein Schlüssel zu. Natürlich kann man mal einen SChlüssel für irgendwelche Sachen abgeben, eine Rückgabe steht dir zu. Mit welchem Recht behält der Freund den Schlüssel? Ich würde mit einer Anzeige drohen. Das wird unangenehm und teuer für ihn. Du bist im Recht.

Sofern es keine Schließanlage ist (sehr teuer)tausche einfach die Schlösser aus...LG

Wenn es nicht anders geht, schriftlich auffordern, und auch die Kosten anmelden ! Sofortige Aushändigung des Schlüssels, jedoch spätestens binnen 7 Tagen ! Ansonsten werde das Schloss auf seine Kosten ausgetauscht !
Was ist, wenn er sagt, er hat den Schlüssel nie erhalten?
gegenfrage: warum solltes du behaupten dass er ihn hat, wenn er sagen sollte, dass er ihn nicht hat.
Weil in einem Gerichtssaal alles möglich sein kann. Wenn es wirklich soweit kommen sollte. Aber zur Zeit traue ich ihm leider alles zu.
Eddy21 am 4. November 2008 08:43 Strafantrag stellen, dann bist Du Zeugin und deine Aussage zählt !
Bloß keine Zivilrechtlichen Angelegenheiten das kostet nur Zeit und Geld ! Geh zur Polizei und zeig Ihn an !
Das heisst, ich wäre dann Zeugin meiner eigenen Schlüsselübergabe?
Eddy21 vertritt da eine recht eigenwillige Auffassung. Die Polizei würde nur tätig, wenn ihr eine Straftat angezeigt würde. Welche soll das sein? Das rechtlose Zurückbehalten eines Schlüssels ist keine mit Strafe bedrohte Handlung i.S.d. StGB. Deshalb wird es sehr wahrscheinlich nicht zu einem Ermittlungs- bzw. einem Strafverfahren kommen, in dem Sie als Geschädigte ansonsten durchaus Zeugin - bezogen auf eine Straftat (aber welche?) - sein könnten.
Ich habe des öfteren Beratungshilfe in Anspruch genommen, ob man ständig Anwälte wechseln kann weiß ich nicht.
Du kannst aber auf jeden Fall bei Deinem Amtsgericht nachfragen, die kennen sich aus. Dort werden nämlich auch direkt Beratungshilfe-Scheine ausgestellt.