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Das ist kein Nichtraucher-Schutzgesetz!
Das ist ein Raucher-Schikane Gesetz!
Hierauf pauschale Antworten zu geben ist kaum möglich. Grundsätzlich geht man bei einem Wohnrecht auf Lebenszeit - abhängig von der Größe der Immobilie und der eingeräumten Nutzfläche - eher von einer faktischen Unverkäuflichkeit des Objekts aus. Liegt das Objekt nun aber in einer sehr begehrten Gegend bzw. kann der Erwerber es sich leisten, mit der Verwertung bzw. Nutzung des Gesamtobjekts bis zu einem Ableben des Wohnrechtinhabers zu warten, sieht das schon ganz anders aus. Da der/die Bewohnerin bereits 80 Jahre alt ist, kann man realistisch davon ausgehen, dass das Wohnrecht binnen 10, maximal 15 Jahren erlischt (das klingt sehr zynisch, ist aber schlicht die Realität bei Anrechten auf Lebenszeit). Eine 10-jährige Nutzungsbeschränkung würde ein potentieller Erwerber wenigstens mit 20% des Gesamtpreises veranschlagen, wobei natürlich Lage, Nutzungsabsicht und Größe des eingeräumten Wohnrechts eine erhebliche Rolle spielen. Will man das Objekt z.B. aufteilen und verkaufen, würde der Abschlag höher ausfallen, da eine Sanierung und Aufteilung erst in 10 Jahren möglich wäre (Zins- und Tilgungskosten fallen aber in voller Höhe an => wirtschaftlicher Verlust). Ich würde raten, hier einen örtlichen Makler oder Sachverständigen (IHK fragen) zu Rate zu ziehen, da der die Gegebenheiten vor Ort am Besten kennen dürfte.
danke!

Dazu müsste man Wissen wie alt der Berechtigte ist ! Eine ehrliche Antwort kannst Du so nicht erhalten !
80 jahre. hilft das?
Eddy21 am 20. September 2008 06:30 Wie hoch wäre die Miete für den Bereich den der berechtigte in Anspruch nimmt ?
Faustformel, 8-10 Jahresmieten!

Klage auf Schadenersatz unter Hinweis auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch das Hotel erheben. Der Anwalt macht das.
(Wie dadurch eine Augenverletzung möglich ist, solltest Du ihm genau erklären.)

Warum wurdet ihr nicht in eine andere Wohnung eingewiesen ?
Wenn wir das mal wüßten, man hat uns nur eine Notunterkunft in einem Obdachlosenheim angeboten; da dieses aber in der Nähe unserer alten Wohnung ist und einige Kinder von dort in die Klassen unserer Kids gehen, wissen wir, wie es dort ist (Drogen, Hehlerei, Diebstähle usw.)und wie schwer es ist, dort wieder herauszukommen, geschweige denn eine Wohnung zu finden!!!
Du hättest das im Hotel melden müssen. Wenn du schon abgereist bist, kannst du nur schwer nachweisen, dass du dich an diesem Stuhl verletzt hast.

Vielleicht hättest du dich nicht mit dem Gesicht darauf setzen sollen?
ist immerhin ein anfang