Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Hast du schon mal beim Standesamt nachgefragt?
Glückwunsch für euch Beide - auch von mir!

Es gibt kein generelles Widerrufsrecht.
Das widerrufsrecht das ein online-Verkäufer der gewerblich tätig ist anzubieten hat meine ich natürlich.
GerdaG am 4. November 2008 14:07 Dann schau in die AGB, ob das Widerrufsrecht mit Öffnung erloschen ist. Meistens wird aber zurückgenommen.
Ich wollte wissen ob das rechtens ist, damit ich aus meinen AGBs das ausschliessen kann. Die Rücknahme von Datenträgern und Software ist ja per gesetzt aus dem Widerrufsrecht streichbar. Gilt eine Spielekasette als Datenträger, und wenn ja, wie müsste dieser versiegelt werden??
Ein Vertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform. Ein Kaufvertrag kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per nicken, per Handschlag zustande kommen.
Je nach Vertrag und Schaden ist es klar im Gesetz geregelt wer welchen Schaden und warum übernehmen muss! So gut kenne ich aber das Gesetz nicht das ich dir das sagen könnte!

Ich denke mal, dass kommt auf den Vertrag an. Ein Arbeitsvertrag z.B. kann auch mündlich gültig sein.

Deine Frage ist so nicht beantwortbar. Generell gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, also auch mündlich abgeschlossene Verträge. Bestimmte Verträge, wie z. B. Mietverträge müssen aber in der Schriftform sein um Gültigkeit zu erlangen. Für Testamente braucht man sogar einen Notar...
also erzähl mal um was für einen Vertrag es sich handelt und welcher Schaden aufgekommen ist.

die sich den Handschlag gebenden..denn bekanntlicherweise sollten heutzutage bestimmte Geschäfte Schwarz auf Weiß dokumentiert sein..schon alleine wegen der Nachweispflicht

Frei verwendbar, also ohne das Urheberrecht zu berühren, sind Werke von Künstlern in der Regel erst 70 Jahre nach Ablauf des Todesjahres des Urhebers.
Da Salvador Dalí erst 1989 gestorben ist wird das also nur dann gehen, wenn du die Rechte für deinen Zweck erwirbst.
Gerade bei Dalí ist das auch sehr zu empfehlen, es gibt einen anhaltenden Streit der verschiedenen Erben. Davon leben mehrere Anwälte sehr gut.
CrazyDaisy am 4. November 2008 14:52 Die 70-Jahres-Frist gilt übrigens nicht, wenn jemand die Verwertungsrechte ererbt oder erworben hat.
neomatt am 4. November 2008 15:16 Richtiger und guter Hinweis, deshalb schrieb ich ja "in der Regel". Bei populären Künstlern wie Dalí kann man davon in 100 Jahren auch noch ausgehen.
Das ganze Feld mit den Urherber- und Verwertungsrechten ist nicht zu unterschätzen und eine Verletzung kann sehr sehr teuer werden. Es mussten schon ganze Auflagen von Drucksachen deswegen vernichtet werden.