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Recht - neue und gute Antworten

Recht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Welche Papiere brauch ein Grieche zum heiraten?

wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 4. November 2008 14:39
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Hast du schon mal beim Standesamt nachgefragt?
Glückwunsch für euch Beide - auch von mir!


Darf mein EX mann Kinderunterhalt kürzen,weil mein Sohn 600 euro in der Lehre verdient?

anonym
beantwortet von swchen am 4. November 2008 14:36
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ja sicher, hab ich selbst 3x erlebt...


widerrufsrecht bei Spielekasetten (Super Nintendo)

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 4. November 2008 14:02
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Es gibt kein generelles Widerrufsrecht.

Kommentar von amano am 4. November 2008 14:05

Das widerrufsrecht das ein online-Verkäufer der gewerblich tätig ist anzubieten hat meine ich natürlich.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. November 2008 14:07

Dann schau in die AGB, ob das Widerrufsrecht mit Öffnung erloschen ist. Meistens wird aber zurückgenommen.

Kommentar von amano am 4. November 2008 14:18

Ich wollte wissen ob das rechtens ist, damit ich aus meinen AGBs das ausschliessen kann. Die Rücknahme von Datenträgern und Software ist ja per gesetzt aus dem Widerrufsrecht streichbar. Gilt eine Spielekasette als Datenträger, und wenn ja, wie müsste dieser versiegelt werden??


vertrag mündlich ohne handschlag ?? gültig? und wer übernimmt schaden

anonym
beantwortet von Spiritfire am 4. November 2008 13:57
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Ein Vertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform. Ein Kaufvertrag kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per nicken, per Handschlag zustande kommen.


vertrag mündlich ohne handschlag ?? gültig? und wer übernimmt schaden

anonym
beantwortet von TimRobot am 4. November 2008 13:53
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Je nach Vertrag und Schaden ist es klar im Gesetz geregelt wer welchen Schaden und warum übernehmen muss! So gut kenne ich aber das Gesetz nicht das ich dir das sagen könnte!





vertrag mündlich ohne handschlag ?? gültig? und wer übernimmt schaden

Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 4. November 2008 13:51
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Ich denke mal, dass kommt auf den Vertrag an. Ein Arbeitsvertrag z.B. kann auch mündlich gültig sein.


vertrag mündlich ohne handschlag ?? gültig? und wer übernimmt schaden

GuybrushThreepwood
beantwortet von GuybrushThreepwood am 4. November 2008 13:50
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Deine Frage ist so nicht beantwortbar. Generell gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, also auch mündlich abgeschlossene Verträge. Bestimmte Verträge, wie z. B. Mietverträge müssen aber in der Schriftform sein um Gültigkeit zu erlangen. Für Testamente braucht man sogar einen Notar...

also erzähl mal um was für einen Vertrag es sich handelt und welcher Schaden aufgekommen ist.


vertrag mündlich ohne handschlag ?? gültig? und wer übernimmt schaden

andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. November 2008 13:49
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die sich den Handschlag gebenden..denn bekanntlicherweise sollten heutzutage bestimmte Geschäfte Schwarz auf Weiß dokumentiert sein..schon alleine wegen der Nachweispflicht


vertrag mündlich ohne handschlag ?? gültig? und wer übernimmt schaden

asmakoeln
beantwortet von asmakoeln am 4. November 2008 13:49
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pactae sunt servandae


Bild von Dali als Buchcover?

neomatt
beantwortet von neomatt am 4. November 2008 13:24
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Frei verwendbar, also ohne das Urheberrecht zu berühren, sind Werke von Künstlern in der Regel erst 70 Jahre nach Ablauf des Todesjahres des Urhebers.
Da Salvador Dalí erst 1989 gestorben ist wird das also nur dann gehen, wenn du die Rechte für deinen Zweck erwirbst.
Gerade bei Dalí ist das auch sehr zu empfehlen, es gibt einen anhaltenden Streit der verschiedenen Erben. Davon leben mehrere Anwälte sehr gut.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 4. November 2008 14:52

Die 70-Jahres-Frist gilt übrigens nicht, wenn jemand die Verwertungsrechte ererbt oder erworben hat.

Kommentar von F79c52e15eb298f215910f9923435dbbsmallneomatt am 4. November 2008 15:16

Richtiger und guter Hinweis, deshalb schrieb ich ja "in der Regel". Bei populären Künstlern wie Dalí kann man davon in 100 Jahren auch noch ausgehen.
Das ganze Feld mit den Urherber- und Verwertungsrechten ist nicht zu unterschätzen und eine Verletzung kann sehr sehr teuer werden. Es mussten schon ganze Auflagen von Drucksachen deswegen vernichtet werden.


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