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Einfach zum Amtsgericht gehen und Antrag abholen, oder Anwalt anrufen der macht das für dich (kostenlos).

Nach meinem goggeln steht da Euro. Tsts....
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php
Mariposa68 am 17. November 2008 15:48
Thea11 am 17. November 2008 15:49 Meine Seite hieß anders. Danke trotzdem.
Mariposa68 am 17. November 2008 15:50 Ok. Bitte

Wenn dieser "Vertrag" zufällig die Mathearbeit war, ist er gültig!
Was für ein Vertrag? Sei da sehr vorsichtig! Ich würde eine Schule zwar eher nicht so einschätzen, dass die da irgendwelche obskure Geschäffte machen, aber klingen tut's schon so.

du meinst, die bekommen Strafe wenn sie dich zwingen

scheiß egal was für ein vertrag, sowas geht als bestechung durch... ANZEIGE
ja genau zeig die schule an xD
@everhappygirl: Syco1 hat da absolout recht, auch wenn es für dich komisch klingen mag, die Schule anzuzeigen. Es handelt sich nämlich tatsächlich um Bestechung, und so wie das klingt, kann die Strafe, die als Alternative da war, auch nicht sehr fair gewesen sein, wenn man stattdessen lieber einen zwiellichtigen Vertrag unterschreibt.
collo am 17. November 2008 15:38 du meinst wohl Nötigung, mit Bestechung hat das nichts zu tun
@Collo: Doch, da der Vertrag da war, um die Strafe zu umgehen.
Was ist denn Gegenstand dieses Vertrages?
Hört sich aber auf jeden Fall sehr seltsam an. Übrigens sind Verträge, die unter Zwang abgeschlossen werden u.U. anfechtbar.

frag einen Rechtsanwalt für Vetragsrecht, ich weiß nicht was drin steht und um was es hier geht!

Vertrag??? Um was handelt es sich genau?? Ansonsten Verträge in der Schule sind nicht erlaubt, wäre mir neu!!!