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das ist ausreichend.....dummheit ist es nicht....eher überrumplungs taktik dieser gesellschafft ausserdem ist das am telefon eh nicht erlaubt
naja solange nicht keine unterschift geleistet wurde, das du so ein Service in Anspruch nimmst. Sollte das reichen!

Wenn Du krank bist und einen gelben Schein rechtzeitig abgegeben hast, dann darf man Dich nicht abmahnen. Auch beim Folgeschein nicht. Wofuer soll man denn abmahnen?
"Hab aus völliger Dummheit telefonisch eingewilligt bei einer Lottogemeinschaft mitzuspielen" wie machst du dich selber fertig streich das...
Mach lieber von dem Widerspruchsrecht gebrauch.

Irgentetwas beantragen? z.B was willst Du denn beantragen? Hoffe erstmal, das dein Baby gesund auf die Welt kommt - brauchst Du Hinweise welche Zahlungen Dir vom Staat zustehen, dann melde dich mal z,B beim "Bund katholischer Frauen"
Sahaki am 3. Dezember 2008 15:57 Sorry, habe zweimal gedrückt

Irgentetwas beantragen? z.B was willst Du denn beantragen? Hoffe erstmal, das dein Baby gesund auf die Welt kommt - brauchst Du Hinweise welche Zahlungen Dir vom Staat zustehen, dann melde dich mal z,B beim "Bund katholischer Frauen"

Irgentetwas beantragen? z.B was willst Du denn beantragen? Hoffe erstmal, das dein Baby gesund auf die Welt kommt - brauchst Du Hinweise welche Zahlungen Dir vom Staat zustehen, dann melde dich mal z,B beim "Bund katholischer Frauen"
Ich beziehe mich auf die Antwort vor mir.
Kann mir denn jemand sagen, ob ich vor Gericht eine Chance hätte, wenn ich - sagen wir mit einem verkehrssicheren Fahrrad (bis auf die Batteriebetriebenen Leuchten!) - wegen eines Unfalls mit eiem anderen Verkehrsteilnehmer in Konflikt geraten würde, wenn der bspw. behauptet, dass ich aufgrund des (gesetzlich gesehen) nicht "verkehrssicheren" Fahrrads schuldig bin, obwohl ich verkehrstechnisch gar nicht schuldig wäre?
Was bringt es mir denn, wenn ich zwar kein Knöllchen wegen der Batteriebetriebenen Lampe bekäme, aber bei einem Unfall deswegen in Schwierigkeiten geraten würde?
Ich habe das Problem, dass ich einmal ein altes Fahrrad habe, verkehrssicher bis auf die durchgerosteten Lampen und die Bremse müsste mal nachgezogen werden (eine Pedale ist auch nicht rutschsicher ;-)), und dann ein nigelnagelneues Mountainbike habe, mit dem ich zur Arbeit und zur Berufsschule fahre (teils steile Waldstrecken, teils Straße, auch im Dunkeln).
Batteriebetriebene Leuchten für mein MBike hab ich mir bereits angeschafft, nur leider kann ich nicht mit Reflektoren dienen (das ließe sich ja ggf. noch recht günstig lösen), geschweige denn will ich ein dynamo anbringen, macht ja gar kein Sinn hat bei einem MBike.
Schwanke noch dazwischen, mein altes Fahrrad wieder aufzupeppeln, und mein MBike verkehrssicher zu machen, wobei ich mich an dem Dynamo extrem störe.
Wie ist es eigentlich mit den Reflektoren hinten? Braucht man zwingend einen Gepäckträger dafür?
Lg Anne
Grundsätzlich erstmal ja, natürlich kann man Alg II (so heißt das nämlich richtig) zusätzlich zu einer Berufstätigkeit beantragen. Du hast bei dem Gehalt mit der Tochter ganz gute Chancen, daß du einen ergänzenden Anspruch hast (hab ich jetzt aber nur mal so im Kopf überschlagen). Ob du einen vorrangigen Anspruch auf Kinderzuschlag hast, prüft üblicherweise das JobCenter. Kündigen nützt dir aber überhaupt nichts, denn da würdest Du Deinen Alg II-Bezug schon gleich mit einer fetten Sanktion (derzeit 30 % auf die Regelleistung) beginnen, denn zu kündigen bedeutet, die Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt zu haben.