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Recht - neue und gute Antworten - Seite 5
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0Wonach richtet sich die Vergabe der All-Inclusive-Armbänder? (Voll-/minderjährig)Antwort von
Artus01Artus01
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0Gesetzbücher in KlausurenAntwort von
Artus01Artus01
Das wird vorgegeben. Allerdings ist es meist üblich das nur der reine Gestzestext zugelassen ist, ohne Kommentare.
Als Jurastudent solltest Du wissen das ein guter Jurist nichts auswendig könnnen muss, er muss nur wissen wo was steht.
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1ausbildungsverhältnis beenden, aber wie?!Antwort von
Hexle2Hexle2
Dein Chef wird Dich bestimmt nicht rausschmeissen. Bei Auszubildenden gelten strengere Vorschriften als bei "normalen" Arbeitnehmern. Um ein Ausbildungsverhältnis zu beenden braucht es ganz besondere Gründe.
Wenn es Dir aber zuviel wird, sprich doch mal in der Berufsschule mit einem Lehrer Deines Vertrauens. Du kannst Dich auch beim Arbeitsamt mal nach einem neuen Ausbildungsbetrieb erkundigen. In vielen Fällen kann man den Ausbildungsplatz wechseln, wenn es gute Gründe dafür gibt. Wie ich das sehe lernst Du nicht alles was Du dann evtl auch für die Prüfung brauchst und bist vorrangig eine billige Arbeitskraft. Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) steht z.B. im § 14:" Pflichten bei der Übertragung von Aufgaben an Auszubildende: Den Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
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0Gesetzbücher in Klausuren
Das kommt darauf an.
Bei den meisten Klausuren darfst du Gesetzestexte benutzen.
Es gibt aber auch Klausuren, bei denen das nicht erlaubt ist. Da werden dann z. B. alle zur Lösung relevanten Texte mitgeliefert oder es handelt sich um eine Aufgabenstellung zu deren Lösung man keine Gesetzestexte benötigt oder um Fragen, von denen erwartet wird, dass man sie auch ohne Nachschlagewerk beantworten kann ("Was versteht man unter Gutachterstil?", etc.).
Grundsätzlich erwartet man aber nicht, dass man alle Gesetzestexte auswendig kann. Höchstens die wichtigsten. (Z. B. Art. 1 und 20 des GG).
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0ausbildungsverhältnis beenden, aber wie?!Antwort von
AlexuweAlexuwe
So einfach ist das nicht! Rede mit deinen Chefs, sprich über die Situation und versuche eine Lösung zu erarbeiten die allen beteiligten hilft! Wenn du kündigst bekommst du eine Sperre , klar und die Chefs können dich nur personengebunden kündigen und somit bekommst du auch eine Sperre. Arangiere dich und Rede mit Ihnen ! das ist der beste Weg!
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1Warum wird der Täter bei einer vergewaltigung so oft freigesprochen?Antwort von
kami1akami1a
Aus Mangel an Beweisen und bei erwiesener Unschuld. Wie bei anderen Tatvorwürfen auch.
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0Lackschaden durch DüngergranulatAntwort von
AlexuweAlexuwe
Du hast einen Anwalt und der macht das . Gutachter streiten sich immer und es gibt immer zwei und immer vertreten die unterschiedliche meinungen ! Das ist nicht etwa unnormal ! Wenn das so passiert ist dann wird der lack wieder beschädigt werden , keine frage ! Dein Anwalt kennt den weg und wird dir helfen! Bleibe ruhig und schau damit das i o geht . Eventuell ein Tipp noch ; pass auf damit das selbe granulat verwendet wird! Nicht immer wird gleich gedüngt , !
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1Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?Antwort von
rootboy Glückwunsch die Cops haben jetzt auch dein namen da dein Kollege so gerne mit denen labbert. Dein Freund ist ja krass , hat der auch seine Handy nr. gegeben und hat der auch erzählt von was der so abends Träumt hahahah.. Wenn mann bei so einer geringen Menge erwischt wird NIE etwas sagen und wenn es das erste mal war das der sich erwischen lassen hat wird das sowieso eingestellt.Auf jeden Fall soll der sich jetzt nicht wegen dieser kleinen Sache verrückt machen und beim nächsten mal cool bleiben und nicht soviel erzählen .
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0Einweisung in US Gefängnis schrecklich- kann ich es verantworten, meine Nachbarin da einzuweisen?Antwort von
StillStill
Wie kannst du am 22.05. ein Campingproblem in Europa haben, aber gleichzeitig in den USA 270 Lokführer beaufsichtigen und Kaution für deine Nachbarin stellen? TROLL DICH!
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0was kann schlimmstensfalls passieren, wenn man bußgeld nicht bezahlt?Antwort von
Zockergmbh Also.. zum ersten für das Eigentlich Bussgeld als nicht für die Kosten , gehst du wenn du es nicht bezahlst ins Gefängnis , da kommt keiner drum rum 15 Euro 1 Tag 30 Euro 2 Tage usw....ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden ! bis es soweit ist dauer es ca 1 Jahr wenn nicht länger ! Wenn es dann mal soweit kommen sollte das die Polizei vor der Tür steht kannst du das Bussgeld jederzeit direkt bei der Polizei bezahlen ! die Kosten brauchst du nicht zu zahlen die sind dann meisten bereits verjährt!
So ist das in Deutschland !!! ;O) -
1Gesetzbücher in KlausurenAntwort von
Stazro Es gäbe keinen fertigen Juristen, wenn man die Gesetze auswendig lernen müsste.
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1Gesetzbücher in KlausurenAntwort von
Honeybee89Honeybee89
Das gibt der Prof vor, aber ich denke, du wirst es nutzen dürfen.
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1Abtreibung: Bekannte treibt Kinder ab, weil sie männlich sindAntwort von
petrapetra64petrapetra64
deine Geschichte kann so nicht stimmen, denn es ist in Deutschland dem Arzt untersagt, das Geschlecht überhaupt vor der 12 Woche zu verraten, also so lange man noch abtreiben kann. Zudem kann man bis zur 12 Woche auch noch gar nicht wirklich das Geschlecht erkennen per normalen Ultraschall, das geht erst später, bzw. wird bei einer Genuntersuchung evtl. festgestellt. Das wird aber nur gemacht, um Krankheiten festzustellen oder auch wegen des Geschlechtes, weil bestimmte schwere Erkrankungen eher männliche Nachkommen haben können. Das geht aber nur mit strenger ärztlicher Indikation.
Da müßte man höchstens ins Ausland gehen, in Deutschland geht das nicht, was von Dir beschrieben ist. Denn ausser dass es moralisch sehr verwerflich wäre, wäre es auch illegal.
Und wie sollte man gegen den Arzt vorgehen, weil er sich an rechtliche Vorschriften hält, das muss er ja sogar. Und die Geschlechtsbestimmung per Ultraschall ist immer ungenau. Von daher ist eine Aussage bezüglich Geschlecht bis zur Geburt immer Glückssache und es gibt keine Garantie.
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0Abtreibung: Bekannte treibt Kinder ab, weil sie männlich sindAntwort von
Zizuline sie hat DREI mal abgetrieben weil das geschlecht nicht ihrem wunsch entsprach?! mein gott wie krank ist diese frau?! da wünscht man sich echt das es noch keinen ultraschall gäbe.. das ist doch wohl das allerletze, ich bin selbst im 8. monat schwanger und einfach nur entsetzt. das mag jetzt vielleicht unmenschlich klingen aber ich hätte ihr als arzt spätestens bei der zweiten abtreibung ( aus dem grund es sei das "falsche" geschlecht) "ausversehen" die gebärtmutter zerstört... wie kann man nur so eiskalt über das leben eines menschen entscheiden? zumal man nur bis zur 12. woche abtreiben darf (in deutschland) und man das geschlecht zu diesem zeitpunkt eh nicht wirklich erkennen kann. auch in der 18. woche ist es noch relativ früh... der sohn und das ungeborene tun mir einfach nur verdammt leid...-.-
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0Wo darf man im Neubaugebiet parken ?Antwort von
cat64kcat64k
Ich denke nicht das ihr was zu befürchten habt. Zum einen hast du keinen Halte bzw Parkverstoß begangen. Zum anderen wäre ist eh immer derjenige Schuld, der gefahren ist. Er hätte merken müssen, das er dort so nicht vorbei kommt und sich gegebenenfalls einweisen lassen müssen.
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0Darf man Tupperware eigentlich grundätzlich bei ebay versteigern / verkaufen?Antwort von
Bobbin Ich find Tupper so klasse ... Kaufe seit 20 Jahren Tupperware, habe schon sehr viel Geld bei Tupper gelassen und bin voll zufrieden. Bis auf ein mal, da habe ich eine Kasserolle von Tupper bei Ebey verkaufen wollen und hab mir ein Foto aus goggle Kopiert und soll jetzt an Tupper 200€ zahlen, da das Foto urheberrechtlich geschützt sei. Nun schade, aber in Zukunft werde ich und meine Familie kein Geld mehr bei Tupper lassen und meine Freunde und bekannte waren auch nicht gerade von dieser Sache begeistert. Man hätte ja für das eine Bild eine E-Mail schreiben können, mit der Bitte das Foto zu löschen sonst passiert das und das aber so mit den Kunden umgehen!?! ... ähmm meine EX Kunden.
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1Warum wird der Täter bei einer vergewaltigung so oft freigesprochen?Antwort von
JohannesJ54JohannesJ54
Der Angeklagte wird freigesprochen., wenn ihm die Tat nicht nachgewiesen werden kann.
Der Täter wird nie freigesprochen , er wird verurteilt. Ob die Höhe der Strafe angemessen ist, ist eine andere Frage.
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0Urheberrecht an Texten die man in Foren verfasst?
Als Texter kannst du dich auf (zumindest!) drei Dinge berufen, so sie zutreffen: A. Dein Urheberrecht, B. dein Persönlichkeitsrecht, C. das Strafrecht.
A. Zum Urheberrecht: Kleine Plaudereien unter Freunden erreichen selten die Schöpfungshöhe (bitte googeln!), die nötig ist, damit ein Text geschützt ist im Sinne des Urheberrechts § 2. Bevor du also ein Gericht anrufst oder Geld für einen Anwalt vorschießt (oder in den Wind schießt), lasse besser mal einen Fachmann prüfen, ob deine "geklauten" Texte möglicherweise geschützt sind. Fachmann = Autor, Lektor, Journalist, Fachanwalt für Urheberrecht, evtl. der Deutschlehrer deines Kindes usw. Oder fahre besser gleich fort mit:
B. Dein Persönlichkeitsrecht: Leicht verständlich erläutert bei Wikipedia-Persönlichkeitsrecht (Deutschland). Die Frage wäre nun zunächst, welcher Sphäre welche Äußerung in welchem Forum zuzuordnen wäre:
- Öffentlichkeitssphäre
- Sozialsphäre
- Privatsphäre
- Intimsphäre
Hier mal die Extreme: Kanzlerin Merkel äußert sich in einem öffentlichen Forum. Klar Sphäre 1, oder nicht? Meine Freundin äußert sich in einem öffentlichen Forum über unser Geschlechtsleben. Klarer Fall von Intimsphäre.
Zitierst du Merkel in einem anderen Forum, gilt laut Wikipedia: "Diese Sphäre genießt den schwächsten Schutz." Zitierst du meine Freundin in einem anderen Forum, gilt sicher laut Wikipedia: "Intimsphäre (Innere Gedanken- und Gefühlswelt, Sexualbereich). Eingriffe in diese Sphäre sind stets unzulässig."
Und nun nimm deine eigenen Aussagen und wäge ab, in welche Sphäre ein Gericht diese ansiedeln würde. Und stelle dann die Frage, ob der Dritt-Poster nicht dennoch ein berechtigtes Interesse gehabt haben könnte im konkreten Fall (also nicht nur Lästern und Dissen und Outen und Bashen und Mobben usw.).
Also möglicherweise hast du einen Anspruch auf Unterlassung, seltener noch auf Schadensersatz, meist also Schmerzensgeld. Und selbst wenn die Postings nicht mehr zu sehen sind, kann man eine (strafbewehrte) Unterlassungserklärung (s. Wikipedia) für die Zukunft verlangen, weil eben meist Wiederholungsgefahr besteht, wenn eine Tat mal geschehen ist.
C. Straftaten sind leichter zu begehen und zu erkennen. Ich erkenne zunächst Beleidigungen: "Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person." Wikipedia - Beleidigung. Und Strafgesetzbuch (StGB) § 185: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/index.html
Weiter wäre im StGB zu prüfen:
§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Bei allen Fragen des StGB müssen Polizei und Staatsanwaltschaft helfen. Stellen die trotz Antrags eine Strafverfolgung ein mangels öffentlichen Interesses, bleibt dem Betroffenen noch der Weg der Privatklage.
Gruß aus Berlin, Gerd
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4Warum wird der Täter bei einer vergewaltigung so oft freigesprochen?Antwort von
Reiswaffel87Reiswaffel87
Aha, ist dem so? Und wer sagt das? Die BILD?
Entweder einer Person wird eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen, oder eben nicht.
Kommentar von
Reiswaffel87Reiswaffel87 Apropos: Warum weißt du denn bitte, dass es der Täter war? Das Gericht hat das immerhin nicht feststellen können...
Das sagt nicht die Bild zeitung aber es ist glaube ich schon des öfteren vorgekommen