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''1Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.''
(Bundesurlaubsgesetz § 7)
Mit Nacharbeiten ist nicht gemeint, dass sie die Altersteilzeit verlängern muss.
Ich gehe mal davon aus, dass sie Altersteilzeit im Blockmodell macht.
Da arbeitet sie die erste Hälfte der Zeit wie immer und die nächste Hälfte ist sie zuhause.
Was der Arbeitgeber meinen könnte ist, dass sich die Freistellungsphase verkürzt.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das so richtig ist.
Soweit ich weiß, kann auch bei einer Krankengeldzahlung ein Zuschlag zum Krankengeld gezahlt werden, dass die Altersteilzeitzahlung nicht gestört wird.
Wegen dieser Geschichte sollte sich deine Kollegin am besten an den Betriebsrat wenden und sich diese Sache von der Personalabteilung schriftlich geben lassen, damit man dagegen angehen kann.
Liebe(r) Suedwind, "Auszugehen von..." hat der Schadensreferent nur von den Fakten, die ihm der Versicherte in der SM mitteilt. Ein Gutachten eines Experten kostet meist mehr Zeit & Geld als die Schadensablöse. Und den BESITZNACHWEIS sollte der VN auf jeden Fall erbringen können. Zumal es sich bei dem von Dir geschilderten Fall um die Klausel "Einschleichdiebstahl" handelt und dieser auch zu entkräften wäre.
Das Zeitfenster, bis der Schlüssel wieder bei Dir zurückgelegt wird grenzt den Radius der (vom Dieb) erreichbaren Schlüsseldienststellen exakt ein.
Interne Erfahrungen aus dem Versicherungsschadensservice.
lg HUMANIST

Nach der Grußabnahme darfst Du die Kaserne verlassen, das ist meistens nach ca. 4 Wochen.
Möglich ist es. Bei einigen Banken sogar kostenlos. Manche verlangen dafür jedoch einen Aufschlag. Die Gesetzesinitiative besagt jedoch nur, dass die Banken vo Vertragsabschluß darüber informieren müssen, dass der Kredit verkauft werden kann. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat man deshalb jedoch nicht. Bleibt die Bank weiterhin der Ansprechpartner, muß die sie den Kreditnehmer noch nicht einmal über den Verkauf informieren. Allerdings werden Kreditnehmer künftig besser vor ungerechtfertigter Zwangsvollstreckung geschützt.

Das Rauchverbot müssen wir Raucher akzeptieren, ob wir wollen oder nicht.
Wenn du nicht mal zeitweise vom Sargnagel lassen kannst dann hilft nur eines: Sich dort aufhalten wo kein Rauchverbot herrscht. Zu Hause in der heimischen Wohnung, im Freien oder ähnliches.
Es sind doch die militanten Raucher und auch Nichtraucher die dieses Problem losgetreten haben! Es hätte auch genug andere gegeben die sich ohne Gesetz miteinander arrangieren hätten können. Aber da es auf beiden Seiten Sturköpfe gibt musste wohl ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden. :-(
Warum Tricksen??? Mein Kneiper läst einfach weiter Rauchen.WO KEIN KLÄGER AUCH KEIN RICHTER. Solange keine Verwarnung da ist kostet es so und so noch nichts