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Nein, so einfach ist die Beurteilung nicht. Wenn das Haus beiden gehört, dann haben beide auch ein besitzrecht. Aber dennoch hat jeder auch einen Anspruch auf Privatsphäre. Hier muss bei fehlender Einigung und andauernden Auseinandersetzungen ein Wohnungszuweisungsantrag beim Familiengericht gestellt werden, der die Ehewohnung einem Ehepartner zur alleinigen Nutzung zuweist. Damit fällt ein ständiges unerwartetes Zugangsrecht dann weg. Zu bedenken ist daneben, dass derjenige, der im gemeinsamen Eigentum allein wohnt ggf. eine Nutzungsentschädigung an den ausgezogenen Partner zahlen muss. Hier geht es also um mehrere Dinge, so dass anwaltlicher Rat doch wohl angesagt ist.
natürlich, deine geänderte Arbeitszeit muss umbedingt im Arbeitsvertrag festgehalten werden, und wenn es nur ein Änderungsvertrag ist, oder in einer Nebenabrede festgehalten wird.
Das ist ein sehr heikles Thema! Theor. und rechtlich stimmt das von moon73 gesagte. Praktisch können dir die 2 oder 4 Wochen die du arbeiten müsstest zur Hölle werden. Den Nachweis des entstandenen Schadens zu erbringen wird schwierig! Versuchen würde ich als Ausgleich den normal anfallenden Lohn/Gehalt für den Zeitraum der im Arbeitsvertrag geregelten Kündigungsfrist zu erhalten. Ein "normaler" Arbeitgeber wird sich auch bei einer wirtschaftlichen Schieflage darauf einlassen.
Wenn beide Eltern tot sind werden die Kinder erbberechtigt. Nun kommt es zunächst darauf an, ob die Kinder schon 18 Jahre und darüber sind oder noch minderjährig. Wenn beereits volljährig muß, wie bei jedem Sterbe-bzw. Erbvorgang ein Erbschein beantragt werden; dafür sind einige Belege vorzulegen. Am besten die Bestattungsunternehmer werden damit beauftragt; nähere details können auch die vor Ort zuständigen Behörden mitteilen Bei unter 18-Jährigen muß ja dann eine Vormundschaft beantragt werden; der zu bestallende Vormund erledigt dann für seine Mündel alles weitere...o.k.?
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich, weil auch die Mieten regional sehr verschieden sind.
würde ich schon machen. dann hast du wenigstens was in der Hand wenn es deswegen mal schwierigkeiten geben sollte.

Es klingt besser, wenn du nach einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag fragst! "fordern" wirkt sehr anmassend und ob alles im "geänderten" in deinem Sinne ist, bleibt auch die Frage. Je nach Situation wird u.U. noch mehr als nur die Arbeitszeit geändert!
dasgibtstrafe am 19. November 2008 09:05 du hast Recht, super Idee
super antwort, so ist es genau richtig, eine ergänzung, oder eine änderung zum bestehenden arbeitsvertrag verlangen.

Bist Du verrückt! Wir haben eine Finanzkrise! Du kannst froh sein überhaupt Arbeit zu haben!
Mehr arbeit ja, aber gleichen Geld! Gibt genug leute die Deinen Job machen würden!
In Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist das Volk erpressbar, hast Du das denn immer noch nicht gerafft... bin mir fast sicher, das insgeheim, so Dein Chef denkt!