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Recht - neue und gute Antworten

Recht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Muß ich,als Rentner, für meinen 18 jährigen Sohn, der noch zur Schule geht, Unterhalt bezahlen?

anonym
beantwortet von istie am 19. November 2008 09:24
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Laß Dich von der Rechtsberatung am Familengericht beraten.


Umgangsrecht während Scheidungszeit

svenwolfermann
beantwortet von svenwolfermann am 19. November 2008 09:23
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Nein, so einfach ist die Beurteilung nicht. Wenn das Haus beiden gehört, dann haben beide auch ein besitzrecht. Aber dennoch hat jeder auch einen Anspruch auf Privatsphäre. Hier muss bei fehlender Einigung und andauernden Auseinandersetzungen ein Wohnungszuweisungsantrag beim Familiengericht gestellt werden, der die Ehewohnung einem Ehepartner zur alleinigen Nutzung zuweist. Damit fällt ein ständiges unerwartetes Zugangsrecht dann weg. Zu bedenken ist daneben, dass derjenige, der im gemeinsamen Eigentum allein wohnt ggf. eine Nutzungsentschädigung an den ausgezogenen Partner zahlen muss. Hier geht es also um mehrere Dinge, so dass anwaltlicher Rat doch wohl angesagt ist.


Ich werde ab Januar 10 h mehr arbeiten, sollte ich einen geänderten Arbeitsvertrag fordern?

SmootheBabe
beantwortet von SmootheBabe am 19. November 2008 09:12
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natürlich, deine geänderte Arbeitszeit muss umbedingt im Arbeitsvertrag festgehalten werden, und wenn es nur ein Änderungsvertrag ist, oder in einer Nebenabrede festgehalten wird.


Darf der Arbeitgeber vom Vertrag vor Arbeitsbeginn zurücktreten?

anonym
beantwortet von yggde am 19. November 2008 09:10
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Das ist ein sehr heikles Thema! Theor. und rechtlich stimmt das von moon73 gesagte. Praktisch können dir die 2 oder 4 Wochen die du arbeiten müsstest zur Hölle werden. Den Nachweis des entstandenen Schadens zu erbringen wird schwierig! Versuchen würde ich als Ausgleich den normal anfallenden Lohn/Gehalt für den Zeitraum der im Arbeitsvertrag geregelten Kündigungsfrist zu erhalten. Ein "normaler" Arbeitgeber wird sich auch bei einer wirtschaftlichen Schieflage darauf einlassen.


Wenn die Eltern gleichzeitig im Ausland sterben

anonym
beantwortet von friends65 am 19. November 2008 09:04
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Wenn beide Eltern tot sind werden die Kinder erbberechtigt. Nun kommt es zunächst darauf an, ob die Kinder schon 18 Jahre und darüber sind oder noch minderjährig. Wenn beereits volljährig muß, wie bei jedem Sterbe-bzw. Erbvorgang ein Erbschein beantragt werden; dafür sind einige Belege vorzulegen. Am besten die Bestattungsunternehmer werden damit beauftragt; nähere details können auch die vor Ort zuständigen Behörden mitteilen Bei unter 18-Jährigen muß ja dann eine Vormundschaft beantragt werden; der zu bestallende Vormund erledigt dann für seine Mündel alles weitere...o.k.?





Wie groß und teuer darf eine Wohnung für zwei sein wenn man Hartz IV bezieht??

Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 19. November 2008 09:04
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Das ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich, weil auch die Mieten regional sehr verschieden sind.


Ich werde ab Januar 10 h mehr arbeiten, sollte ich einen geänderten Arbeitsvertrag fordern?

querkel
beantwortet von querkel am 19. November 2008 09:03
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würde ich schon machen. dann hast du wenigstens was in der Hand wenn es deswegen mal schwierigkeiten geben sollte.


Ich werde ab Januar 10 h mehr arbeiten, sollte ich einen geänderten Arbeitsvertrag fordern?

anonym
beantwortet von yggde am 19. November 2008 09:02
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Es klingt besser, wenn du nach einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag fragst! "fordern" wirkt sehr anmassend und ob alles im "geänderten" in deinem Sinne ist, bleibt auch die Frage. Je nach Situation wird u.U. noch mehr als nur die Arbeitszeit geändert!

Kommentar von Ba98eca99b5aae4e2507966c2d484fdesmalldasgibtstrafe am 19. November 2008 09:05

du hast Recht, super Idee

Kommentar von Simple_avatar6smallnervensystem am 19. November 2008 09:06

super antwort, so ist es genau richtig, eine ergänzung, oder eine änderung zum bestehenden arbeitsvertrag verlangen.


Ich werde ab Januar 10 h mehr arbeiten, sollte ich einen geänderten Arbeitsvertrag fordern?

Jollymcpizza
beantwortet von Jollymcpizza am 19. November 2008 09:01
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Bist Du verrückt! Wir haben eine Finanzkrise! Du kannst froh sein überhaupt Arbeit zu haben!

Mehr arbeit ja, aber gleichen Geld! Gibt genug leute die Deinen Job machen würden!

In Zeiten von Massenarbeitslosigkeit ist das Volk erpressbar, hast Du das denn immer noch nicht gerafft... bin mir fast sicher, das insgeheim, so Dein Chef denkt!


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