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Antworte schriftlich und sage denen damit ihre selber falsch gemachten Dinge. Und das sie das snächste mal , bei einem so ehrlichen Anruf, sich ihren Ton oder die Wortwahl überlegen sollten.

Kann ich gut verstehen; aber machen kann man da wohl nix; einfach "drüberstehen" auch wenns schwerfällt!

:-) Freut mich enorm für Dich, daß Dein Leben ansonsten so problemlos zu funktionieren scheint, so daß Du Dich dermaßen an solch einer, zumindest für mich klingenden, Klinigkeit "aufhängen" kannst.
monheide am 26. Juli 2008 00:08 Das sind wirkliche Sorgen...
Da fängt es an, ist nur eine Kleinigkeit, aber sie macht Klein. L.G.
Da fängt es an, ist nur eine Kleinigkeit, aber sie macht Klein. L.G.
monheide am 26. Juli 2008 00:24 Ich sage doch, das sind Sorgen, wirklich grosse Sorgen. kr habe Deinen Satz am Ende leider nicht verstenden

Schon eingenartig. Jeder Kunde hat doch eine eigene Kundennummer... da hat sie sich wohl bedient.... Seis drum... Egal.... Tja... Belasse es doch einfach so, wie es ist... Du musstest ja vorher auch bezahlen... Die lassen sowieso schlecht locker.
Ich bezahl immer, und werde noch beschimpft, das ich zu Unrecht !!!!( meine Tochter hat es da noch nicht, aber sie ist doch auch grade erst ausgezogen), und Sie trägt einen anderen Namen.
M. P. am 26. Juli 2008 00:09 Als meine Mutter seinerzeit verstarb, wollten die ne Vollmacht von ihr... In Sachen Kündigung... Ich hatte denen angeboten zu graben, so ssie da etwas schriftliches wollten... Glaube es oder nicht.... Dann kam so ein Heini und wollte die Kohle von mir ! In seiner Gegenwart habe ich meinen Rechtsanwalt angerufen und ihm den Hörer gegeben... Die gehen ÜBER Leichen.
Ist denn die Forderung nach einem Jahr noch gültig? Wie lange haben die Zeit, sowas einzufordern? Das sollte man hier auch noch mal prüfen lassen. Kam denn vorher schon mal ein Bußgeldbescheid? Ich würde zur Bußgeldstelle gehen und den Sachverhalt vor Ort prüfen lassen.

Lege Widerspruch ein und verlange eine Gegenüberstellung mit dem Kontrolleur. Ich bin auch mal zu Unrecht bezichtigt worden, weil jemand meinen Namen angegeben hat und sich nicht ausweisen konnte.
Fakt ist, meine Tochter benutzte zu beiden angegebenen Zeiten das öffentliche Verkehrsmittel.
Auf mich wirkt das sehr seltsam. Jeder kann fordern, aber ob es Ihm auch zusteht ist eine andere Frage. Ist Deine Tochter denn schwarz gefahren? L.G.
Sie sagt "nein". Mich macht stutzig, erst nach einem halben Jahr davon zu hören ohne einen Bescsheid zwischendurch, dann erst der ähnliche Name mit Datum vom letzten Jahr, dann d. 2. Brief mit d. Namen meiner Tochter und ein Datum aus diesem Jahr. Müssten die nicht die Personalausweißnummer besitzen als Beweiß?
normal bekommt man nen zettel und ich glaube 2 wochen zeit das Geld zu bezahlen. ist dann wohl nicht passiert also gehts an das Inkassobüro...
Telefonier mal morgen. Viele Dinge lassen sich so regeln. Ich hab da auch schon die ungaublichsten Sachen erlebt, sind auch nur Menschen. L.G.
boriswulff am 25. Juli 2008 23:27 Meinst Du die Verkehrsgesellschaft denkt sich irgendwelche Namen und Adressen aus und stellt dann irgendwelche Forderungen?
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass eine fremde Person falsche Daten angegeben hat.
Ich würde ja mal die Tochter zur aufklärung fragen. Vor allem was mit dem ersten Zahlungsbescheid über 40 Euro passiert ist.
also bei uns ist es zumindest so das wenn kein Ausweis vorgezeigt werden kann derjenige mitgeschleift wird zum nächsten Polizeirevier zur feststellung der Personalien (und ich manchmal das Gefühl habe das ist deren einzigste freude...)
Da sie sagt, nicht schwarzgefahren zu sein, liegt solch ein Bescheid auch nicht vor. Natürlich glaube ich nicht, dass die F.-gesellschaften sich Namen und Adressen ausdenken, doch kann sich jemand auf ihren Namen berufen haben.

Frag vor allen Dingen mal Deine Tochter. Wenn sie es nicht war, weiter kämpfen. Wenn sie es war, zahlen. Es wird immer teurer. Der Staat hat den längeren Arm... viel Glück
normal muss man wenn man erwischt wird die Personalien zeigen (sprich Führerschein / Perso) davon schreiben die netten Kontrolleure dann alles ab. Ich vermute mal das mit den ähnlichen Angaben da einiges in Frage zu stellen wäre, aber das wird wohl am besten ein Rechtsanwalt beurteilen können
Steht da Aussage gegen Aussage? Denn wenn sie "Schwarzgefahren" ist, wird doch bestimmt auch die Personalausweißnummer notiert oder? So wüsste ich, das das Bußgeld berechtigt ist oder auch nicht.
am sinnvollsten wäre wohl echt du rufst da an und fragst wer genau dort erwischt wurde ob es da eine ähnlichkeit gibt o.ä. personummer müsste eigentlich notiert werden. Wäre natürlich praktisch wenn du den fehlerhaften Brief noch hast
Grins... Nenne mir EINEN, der bei der GEZ anruft und freundlich ist - geschweige denn - behandelt wird... Ich habe eben noch Besuch bekommen.... Das war aber NICHT die GEZ !
NICHT???? Komisch....sollte ich mich so verguckt haben :-)))
So. Ich habe das Licht aus gemacht.
Aber man kann trotzdem noch alles sehen!! Wer oder was leuchtet denn da so :-))))????