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Recht - neue und gute Antworten

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Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Mich ärgert die Wortwahl, was kann ich machen?

BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 26. Juli 2008 00:03
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Antworte schriftlich und sage denen damit ihre selber falsch gemachten Dinge. Und das sie das snächste mal , bei einem so ehrlichen Anruf, sich ihren Ton oder die Wortwahl überlegen sollten.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallM. P. am 26. Juli 2008 00:06

Grins... Nenne mir EINEN, der bei der GEZ anruft und freundlich ist - geschweige denn - behandelt wird... Ich habe eben noch Besuch bekommen.... Das war aber NICHT die GEZ !

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 26. Juli 2008 00:07

NICHT???? Komisch....sollte ich mich so verguckt haben :-)))

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallM. P. am 26. Juli 2008 00:12

So. Ich habe das Licht aus gemacht.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 26. Juli 2008 00:18

Aber man kann trotzdem noch alles sehen!! Wer oder was leuchtet denn da so :-))))????


Mich ärgert die Wortwahl, was kann ich machen?

Da Su
beantwortet von Da Su am 26. Juli 2008 00:03
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Kann ich gut verstehen; aber machen kann man da wohl nix; einfach "drüberstehen" auch wenns schwerfällt!


Mich ärgert die Wortwahl, was kann ich machen?

MrsShinobi
beantwortet von MrsShinobi am 26. Juli 2008 00:03
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:-) Freut mich enorm für Dich, daß Dein Leben ansonsten so problemlos zu funktionieren scheint, so daß Du Dich dermaßen an solch einer, zumindest für mich klingenden, Klinigkeit "aufhängen" kannst.

Kommentar von Bc5694f6a8dffc3af2ca706b87f46c80smallmonheide am 26. Juli 2008 00:08

Das sind wirkliche Sorgen...

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 26. Juli 2008 00:15

Da fängt es an, ist nur eine Kleinigkeit, aber sie macht Klein. L.G.

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 26. Juli 2008 00:15

Da fängt es an, ist nur eine Kleinigkeit, aber sie macht Klein. L.G.

Kommentar von Bc5694f6a8dffc3af2ca706b87f46c80smallmonheide am 26. Juli 2008 00:24

Ich sage doch, das sind Sorgen, wirklich grosse Sorgen. kr habe Deinen Satz am Ende leider nicht verstenden


Mich ärgert die Wortwahl, was kann ich machen?

M. P.
beantwortet von M. P. am 26. Juli 2008 00:03
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Schon eingenartig. Jeder Kunde hat doch eine eigene Kundennummer... da hat sie sich wohl bedient.... Seis drum... Egal.... Tja... Belasse es doch einfach so, wie es ist... Du musstest ja vorher auch bezahlen... Die lassen sowieso schlecht locker.

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 26. Juli 2008 00:07

Ich bezahl immer, und werde noch beschimpft, das ich zu Unrecht !!!!( meine Tochter hat es da noch nicht, aber sie ist doch auch grade erst ausgezogen), und Sie trägt einen anderen Namen.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallM. P. am 26. Juli 2008 00:09

Als meine Mutter seinerzeit verstarb, wollten die ne Vollmacht von ihr... In Sachen Kündigung... Ich hatte denen angeboten zu graben, so ssie da etwas schriftliches wollten... Glaube es oder nicht.... Dann kam so ein Heini und wollte die Kohle von mir ! In seiner Gegenwart habe ich meinen Rechtsanwalt angerufen und ihm den Hörer gegeben... Die gehen ÜBER Leichen.


Mich ärgert die Wortwahl, was kann ich machen?

Qetan
beantwortet von Qetan am 26. Juli 2008 00:02
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Schreib einen wütenden Brief, das befreit.





"Bußgeldbescheid-Inkassoverfahren"???

lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 25. Juli 2008 23:53
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Ist denn die Forderung nach einem Jahr noch gültig? Wie lange haben die Zeit, sowas einzufordern? Das sollte man hier auch noch mal prüfen lassen. Kam denn vorher schon mal ein Bußgeldbescheid? Ich würde zur Bußgeldstelle gehen und den Sachverhalt vor Ort prüfen lassen.


"Bußgeldbescheid-Inkassoverfahren"???

steffiffm
beantwortet von steffiffm am 25. Juli 2008 23:25
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Lege Widerspruch ein und verlange eine Gegenüberstellung mit dem Kontrolleur. Ich bin auch mal zu Unrecht bezichtigt worden, weil jemand meinen Namen angegeben hat und sich nicht ausweisen konnte.

Kommentar von anitramenneuk am 25. Juli 2008 23:28

Fakt ist, meine Tochter benutzte zu beiden angegebenen Zeiten das öffentliche Verkehrsmittel.


"Bußgeldbescheid-Inkassoverfahren"???

kraudischen
beantwortet von kraudischen am 25. Juli 2008 23:22
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Auf mich wirkt das sehr seltsam. Jeder kann fordern, aber ob es Ihm auch zusteht ist eine andere Frage. Ist Deine Tochter denn schwarz gefahren? L.G.

Kommentar von anitramenneuk am 25. Juli 2008 23:26

Sie sagt "nein". Mich macht stutzig, erst nach einem halben Jahr davon zu hören ohne einen Bescsheid zwischendurch, dann erst der ähnliche Name mit Datum vom letzten Jahr, dann d. 2. Brief mit d. Namen meiner Tochter und ein Datum aus diesem Jahr. Müssten die nicht die Personalausweißnummer besitzen als Beweiß?

Kommentar von Simple_avatar2smalltyrael am 25. Juli 2008 23:27

normal bekommt man nen zettel und ich glaube 2 wochen zeit das Geld zu bezahlen. ist dann wohl nicht passiert also gehts an das Inkassobüro...

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 25. Juli 2008 23:30

Telefonier mal morgen. Viele Dinge lassen sich so regeln. Ich hab da auch schon die ungaublichsten Sachen erlebt, sind auch nur Menschen. L.G.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 25. Juli 2008 23:27

Meinst Du die Verkehrsgesellschaft denkt sich irgendwelche Namen und Adressen aus und stellt dann irgendwelche Forderungen?

Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass eine fremde Person falsche Daten angegeben hat.

Ich würde ja mal die Tochter zur aufklärung fragen. Vor allem was mit dem ersten Zahlungsbescheid über 40 Euro passiert ist.

Kommentar von Simple_avatar2smalltyrael am 25. Juli 2008 23:30

also bei uns ist es zumindest so das wenn kein Ausweis vorgezeigt werden kann derjenige mitgeschleift wird zum nächsten Polizeirevier zur feststellung der Personalien (und ich manchmal das Gefühl habe das ist deren einzigste freude...)

Kommentar von anitramenneuk am 25. Juli 2008 23:31

Da sie sagt, nicht schwarzgefahren zu sein, liegt solch ein Bescheid auch nicht vor. Natürlich glaube ich nicht, dass die F.-gesellschaften sich Namen und Adressen ausdenken, doch kann sich jemand auf ihren Namen berufen haben.


"Bußgeldbescheid-Inkassoverfahren"???

monheide
beantwortet von monheide am 25. Juli 2008 23:21
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Frag vor allen Dingen mal Deine Tochter. Wenn sie es nicht war, weiter kämpfen. Wenn sie es war, zahlen. Es wird immer teurer. Der Staat hat den längeren Arm... viel Glück


"Bußgeldbescheid-Inkassoverfahren"???

tyrael
beantwortet von tyrael am 25. Juli 2008 23:18
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normal muss man wenn man erwischt wird die Personalien zeigen (sprich Führerschein / Perso) davon schreiben die netten Kontrolleure dann alles ab. Ich vermute mal das mit den ähnlichen Angaben da einiges in Frage zu stellen wäre, aber das wird wohl am besten ein Rechtsanwalt beurteilen können

Kommentar von anitramenneuk am 25. Juli 2008 23:20

Steht da Aussage gegen Aussage? Denn wenn sie "Schwarzgefahren" ist, wird doch bestimmt auch die Personalausweißnummer notiert oder? So wüsste ich, das das Bußgeld berechtigt ist oder auch nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smalltyrael am 25. Juli 2008 23:23

am sinnvollsten wäre wohl echt du rufst da an und fragst wer genau dort erwischt wurde ob es da eine ähnlichkeit gibt o.ä. personummer müsste eigentlich notiert werden. Wäre natürlich praktisch wenn du den fehlerhaften Brief noch hast


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