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Recht - neue und gute Antworten Recht - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Kann ich die Schule dafür haftbar machen?

DickeBohne
beantwortet von DickeBohne am 24. Dezember 2009 07:31
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Wertsachen haben auf Schulveranstaltungen nichts zu suchen und sind auch nicht versichert. Wer sollte eine solche Schulversicherung bezahlen? Die Prämien wären exorbitant hoch.


Kann man in einer Hausordnung "Kinder" verbieten?

Malkia
beantwortet von Malkia am 24. Dezember 2009 04:19
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Also, per "Hausordnung" kann man mit Sicherheit keine Kinder verbieten und auch sonst nicht.
Die einzige Option, die der Vermieter hat, ist, die Wohnung nur an Kinderlose zu vermieten, wobei er ihnen aber das "bekommen" von Kindern während der Mietdauer nicht verbieten kann.


Kreatives Grimassenschneiden zum Nulltarif

weibi82
beantwortet von weibi82 am 24. Dezember 2009 02:33
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abgestimmt für: Dafür gibt es kein Bußgeld

Wie läuft das Mahnverfahren über einen Anwalt?

glaubenichts
beantwortet von glaubenichts am 24. Dezember 2009 02:30
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du schreibst ganz unten das du jetzt einen Titel hast.

Durch den Titel kannst du jetzt 30 Jahre lang der alten immer hinterher rennen, bis die mal wieder an Geld gekommen ist. Du brauchst jetzt keinen Anwalt mehr, sondern musst jedes Jahr soviel ich weiß bei Gericht nachfragen ob die wieder Arbeit hat, oder eine Firma besitzt.


Bei Ebay Navi gekauft aber Schrott 1.Mahnung schon bekommen wegen nicht zahlen

glaubenichts
beantwortet von glaubenichts am 24. Dezember 2009 02:03
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ich würde das Navi bei dem nicht kaufen. Bezahl es einfach nicht, das wäre mir viel zu heikel. Schreibe dem, das du von dem Kauf zurücktreten möchtest. Wenn er ein korrekter Verkäufer ist, wird er es auch akzeptieren. Manche privaten Verkäufer probieren es erst so aus bevor sie sich als Gewerbliche anmelden.


Uneheliches Kind im Haushalt

Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 24. Dezember 2009 01:36
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nimm dir einen Anwalt. Aber wenn deine Frau der Adoption, nach der Trennung zugestimmt hat, dann ist das wohl rechts. So lange dies nicht durchgezogen ist, hast du leider keine Rechte an dem Kind - musst aber auch nicht für sie Unterhalt zahlen. Und so lange kann sie dir den Umgang (leider) untersagen, da du nicht der leibliche Vater bist. Leider ist ihr Verhalten sehr dumm. Zum Leid des Kindes benutzt sie es, um einen Keil zwischen dich und das Kind zu treiben - sehr herzlos. Reiche die Scheidung ein, dann wird alles geregelt werden. Ich drücke dir die Daumen, dass du das Kind zumindest sehen darfst, wenn sie einer Adoption nicht zustimmen sollte.

Kommentar von Eea04cb4344457619ad73e05c077ac54smallKyra700 am 24. Dezember 2009 01:50

allerdings, wenn ich so überlege, wurde das Mädchen ehelich geboren, weil ihr zu dem Zeitpunkt verheiratet gewesen ward. Wie kann denn dann Vater unbekannt in der Urkunde drin stehen, verstehe ich nicht. Man muss doch auch seine Urkunde über die Eheschließung vorlegen. Da ist damals wohl ein "Fehler" passiert, der sich nun zu deinen Ungunsten auswirken könnte. Leider steige ich auch nicht mehr durch unsere Gesetze durch. Mal wird so und dann wieder so entschieden. Ein Anwalt für Familienrecht kann dir da besser raten.


Kann ich den Kauf von übers Internet gekauften Tickets widerrufen??

tradaix
beantwortet von tradaix am 24. Dezember 2009 01:07
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Ein Rücktrittsrecht vom Online-Ticketkauf wird in der Regel bis minimal 24 Stunden vor dem gebuchten Ereignis eingeräumt (Bsp. Konzert, Reise); Stornokosten sind zu beachten (AGB).

Leider habe ich dazu kein Urteil gefunden.


Kreatives Grimassenschneiden zum Nulltarif

anonym
beantwortet von ercandize68 am 24. Dezember 2009 01:02
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Ich denke, dass das trotzdem kosten wird, da es wichtig ist, was du sagen willst und nicht die Art und Weise. Aber nichtsdestotrotz kannst du ja mal bei den Polizisten anfangen ;)

abgestimmt für: Das kostet trotzdem

Kann ich den Kauf von übers Internet gekauften Tickets widerrufen??

bitmap
beantwortet von bitmap am 24. Dezember 2009 00:44
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Was für Tickets?


''(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge ... 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, ...''

§ 312b BGB

Kommentar von 99350e308f56910cd2d1a7a9f06db12esmallSanco26 am 24. Dezember 2009 00:52

F1 Tickets für den Deutschland GP. Ich wollte mir einfach Infos holen. Habe aber glaub ich ne Bestellung abgegeben.

http://www.formel-eins-karten.de/gp2010/index.htm

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 24. Dezember 2009 01:22

Wenn die kein Rücktrittsrecht dort anbieten (habe jetzt keine Lust dort zu schauen, ob es AGB gibt und was drinsteht), dann wirst du die Tickets nicht zurückgeben können.


Kreatives Grimassenschneiden zum Nulltarif

anonym
beantwortet von Christoph94 am 24. Dezember 2009 00:43
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abgestimmt für: Das kostet trotzdem

wo kannn ich meine musik lizensiren lassen?

anonym
beantwortet von Doctores am 24. Dezember 2009 00:42
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Geistiges Eigentum wie deine Musik muss! rechtlich geschützt werden.

Bloß nicht Veröffentlichen, nur wer Rechte besitzt! ist nach Regelwerke des Deutschen Rechts auch der Eigentümer.

Frag doch einfach mal bei einem Musikverlag nach, vergiss bitte nicht nach den Kosten zu fragen.


Kann ich den Kauf von übers Internet gekauften Tickets widerrufen??

anonym
beantwortet von Ari1899 am 24. Dezember 2009 00:38
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Ich denke mal die 14 Tage Frist gilt auch hier. Hast du die Karten schon bekommen, musst du sie zurückschicken. Ansonsten denke ich geht das innerhalb dieser besagten 14 Tage Frist.

Kommentar von 99350e308f56910cd2d1a7a9f06db12esmallSanco26 am 24. Dezember 2009 00:49

Hoffe ich mal. Sonst hätte ich 2 Karten für Michael Schuhmachers Rennen auf dem Hockenheimring 2010 anzubieten (Stehplätze Parabolica) :-).


Kann ich die Schule dafür haftbar machen?

anonym
beantwortet von Doctores am 24. Dezember 2009 00:32
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Natürlich haftet deine Schule während deiner Anwesendheit für deine eingebrachten Sachen, Leben und Gesundheit !

Wir sprechen hier von Geringfügigkeit und Schadenersatz in unerheblichen Maße.

Die Abwicklung erfolgt über deine Hausratversicherung, Antrag stellen und fertig. (Info: Schadensregulierung innerhalb der Versicherer).

Dieser Vorgang beinhaltet ein Diebstahldelikt, ist somit Anzeigepflichtig (bei der Polizei, auch noch im Nachgang möglich, Aktenzeichen benötigt dann deine Hausratversicherung)


Kann man in einer Hausordnung "Kinder" verbieten?

anonym
beantwortet von Doctores am 24. Dezember 2009 00:17
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Angebot und Annahme !

Grundsatz: Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages, und somit bindend.

der Vertrag: Wenn beide Vertragspartein ihre Willenserklärung abgeben, ja dann ist vieles möglich ...

Es gibt Wohnanlagen, wo Kinder unerwünscht sind, leider !


Weiß jemand wie lange es dauert, bis ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung beantwortet wird?

anonym
beantwortet von blaufletschi am 24. Dezember 2009 00:08
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von 10 Tagen bis zu 6 Wochen


Kreatives Grimassenschneiden zum Nulltarif

anonym
beantwortet von kwakimaki am 24. Dezember 2009 00:03
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wäre doch absot :-D

abgestimmt für: Dafür gibt es kein Bußgeld

Kreatives Grimassenschneiden zum Nulltarif

anonym
beantwortet von kwakimaki am 24. Dezember 2009 00:03
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wäre doch absot :-D

abgestimmt für: Dafür gibt es kein Bußgeld

wo kann ich kostenlos und legal spiele im internet herrunterladen

Amiga500Rules
beantwortet von Amiga500Rules am 23. Dezember 2009 23:15
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Hi bubel14!

http://s4.de.alaplaya.net/pages/gbs4-landingpage?track=admatics

Hier gibt's Fun, Action and Sports, go get it!

o-k-! Nyappy Gaming, bye

INS


Kann ich die Schule dafür haftbar machen?

anonym
beantwortet von LeaderG am 23. Dezember 2009 23:08
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Wenn die die Jacke in der Gardrobe war und es nur die gab, dann ist die Verantwortung bei der Schule.

Also kannst du schadensersatz verlangen. Ob da jetzt ein schild hängt ist egal, das dt. recht kann man nicht mit einem Schild abschaffen.


Kreatives Grimassenschneiden zum Nulltarif

goetzschlimme
beantwortet von goetzschlimme am 23. Dezember 2009 23:05
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abgestimmt für: Dafür gibt es kein Bußgeld


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