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Rechtlich sind keine mehr erforderlich. Ist aber trotzdem schön welche zu haben...
Bi solchen offenen Fragen gehst Du am besten zum Finanzamt. Die Leute dort sind froh, wenn sie eine Aufgabe haben und Dir Auskunft geben können. Das sind keine bösen Monster, die Dich quälen wollen. Geh dorthin, Du wirst überrascht sein. Das Steuergesetz-Wirrwarr bescheert Dir wahrschleinlich noch andere Erleichterungen.
Aber reden musst Du mit den Finanzämtlern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, es verstoße gegen die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK, wenn das über den Widerruf der Strafaussetzung entscheidende Gericht feststellt, dass der Verurteilte in der Bewährungszeit eine neue Straftat begangen habe, bevor er wegen dieser verurteilt worden ist.
Zwischenzeitlich hat das OLG Düsseldorf ( Az: III-3 Ws 469/03 ) entschieden, der Widerruf einer Strafaussetzung auf Bewährung sei ohne Verurteilung ausnahmsweise zulässig, wenn der Verurteilte die NEUE Straftat glaubhaft vor einem Richter eingestanden habe. Zu Deinen Fahrten ohne Ticket: Du wurdest nun viermal erwischt und hast die Aufforderung das erhöhte Beförderungsgeld zu bezahlen nicht eingehalten.Zum Einem ist Dir der Betreiber des Zuges ( vermutlich Bahn AG ) sowieso schon entgegen gekommen, da diese ( Du hast zumindest nichts geschrieben ) keine Strafanzeige gestellt hat. Ich rate Dir dringend an, Dich umgehend mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung zu setzen !! Bedaure den ganzen Vorfall und sag, dass Du die Strafe zahlen willst. Kannst Du die Strafe nicht auf einmal zahlen, so bitte darum, dass man Dir Ratenzahlung gewährt. Sobald eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingeht, sieht es Schlecht aus. Bei einmaliger Fahrt könnte der Staatsanwalt die Sache gerade noch einstellen. Aber bei viermaliger Fahrt - keine Chance ! Da kommt es zur Verhandlung. Sobald das Urteil rechtskräftig ist ( natürlich kannst Du in Berufung gehen - Landgericht ) könnte die Bewährung widerrufen werden. Was Deine Depressionen angeht: Hast Du die Diagnose selbst gestellt ( also sagst Du das ) oder bist Du diesbezüglich in Behandlung ?
Solltest du den Test verweigern, droht dir eine Strafe. Ich habe die genaue Höhe nicht im Kopf, aber ich kann es gerne für dich raussuchen, wenn es für dich noch von Interesse ist.
Viele Grüße Dennis

Dass die beiden Trauzeugen nicht mehr erforderlich sind, beweist, dass heute keiner mehr versteht, wozu sie da waren.
Nämlich unter anderem, um zu bezeugen, dass beide Brautleute freiwillig vor dem Standesbeamten erschienen sind! Die Braut wurde früher schonmal von ihren Eltern zu einer Ehe gezwungen (in anderen Ländern ist das immer noch so). Oder vom Bräutigam.
Wohlbegründete Traditionen nicht mehr zu verstehen und deshalb abzuschaffen, ist meines Erachtens ein Beweis für Ignoranz und Unkultur.

Das kommt es auf die Vertragsbedingungen an.
Ist es nur eine Brandversicherung dann sowieso nicht.
Ist es eine sog. Gebäude-Vollschutzvers. kann Öltankschutz mit dabei sein muss aber nicht.
Also nachlesen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann keinen Schaden am Haus abdecken, sie deckt Schäden durch das Haus/Grundstück. In diesem Fall also nur den Schaden der durch das auslaufende Öl in der Umwelt entstehen könnte (Grundwasser etc.) wenn es vertraglich mit vereinbart wurde. Schaden am eigenen Haus könnte nur über die Gebäudevollschutz reguliert werden können.
Aber wo hast du denn Deine Vertragsunterlagen der Öltanks. Normalerweise sind die Garantiezeiten doch länger als 6 Jahre. Da würde ich mal nachschauen und dann evtl. mit Hilfe eines RA über den Weg der Produkthaftung versuchen die Kosten wieder rein zu kriegen.

Grundsätzlich zahlt man Bauträgerabschläge nach erbrachter Leistung und nicht vorher.
Schon mal davon gehört wieviel Bauträger ganz plötzlich pleite waren nachdem sie genug Vorauszahlungen kassiert hatten.
Also ganz dringend Vorsicht und nicht zahlen bevor Leistungen erbracht wurden. Dein Bruder soll sich nicht mit Ausflüchten wie Architektenleistungen etc. abspeisen lassen, die hat der Bauträger einmal erbracht als er seine Häuser entworfen hat. Für das spezielle Projekt Deines Bruders sind das Kosten von max. 1.000€ für den Bauantrag, mehr nicht.
Alles andere ist schon Verdienst und den kann der Bauträger zum Schluss einstreichen wenn die Hütte fertig ist und mängelfrei übergeben wurde.
Höre auf den Rat eines alten Hasen aus der Branche.

Brauchst keine mehr...die haben noch nie was genutzt und sind abgeschafft worden ;-)