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Wertsachen haben auf Schulveranstaltungen nichts zu suchen und sind auch nicht versichert. Wer sollte eine solche Schulversicherung bezahlen? Die Prämien wären exorbitant hoch.

Also, per "Hausordnung" kann man mit Sicherheit keine Kinder verbieten und auch sonst nicht.
Die einzige Option, die der Vermieter hat, ist, die Wohnung nur an Kinderlose zu vermieten, wobei er ihnen aber das "bekommen" von Kindern während der Mietdauer nicht verbieten kann.

du schreibst ganz unten das du jetzt einen Titel hast.
Durch den Titel kannst du jetzt 30 Jahre lang der alten immer hinterher rennen, bis die mal wieder an Geld gekommen ist. Du brauchst jetzt keinen Anwalt mehr, sondern musst jedes Jahr soviel ich weiß bei Gericht nachfragen ob die wieder Arbeit hat, oder eine Firma besitzt.

ich würde das Navi bei dem nicht kaufen. Bezahl es einfach nicht, das wäre mir viel zu heikel. Schreibe dem, das du von dem Kauf zurücktreten möchtest. Wenn er ein korrekter Verkäufer ist, wird er es auch akzeptieren. Manche privaten Verkäufer probieren es erst so aus bevor sie sich als Gewerbliche anmelden.

nimm dir einen Anwalt. Aber wenn deine Frau der Adoption, nach der Trennung zugestimmt hat, dann ist das wohl rechts. So lange dies nicht durchgezogen ist, hast du leider keine Rechte an dem Kind - musst aber auch nicht für sie Unterhalt zahlen. Und so lange kann sie dir den Umgang (leider) untersagen, da du nicht der leibliche Vater bist. Leider ist ihr Verhalten sehr dumm. Zum Leid des Kindes benutzt sie es, um einen Keil zwischen dich und das Kind zu treiben - sehr herzlos. Reiche die Scheidung ein, dann wird alles geregelt werden. Ich drücke dir die Daumen, dass du das Kind zumindest sehen darfst, wenn sie einer Adoption nicht zustimmen sollte.
Kyra700 am 24. Dezember 2009 01:50 allerdings, wenn ich so überlege, wurde das Mädchen ehelich geboren, weil ihr zu dem Zeitpunkt verheiratet gewesen ward. Wie kann denn dann Vater unbekannt in der Urkunde drin stehen, verstehe ich nicht. Man muss doch auch seine Urkunde über die Eheschließung vorlegen. Da ist damals wohl ein "Fehler" passiert, der sich nun zu deinen Ungunsten auswirken könnte. Leider steige ich auch nicht mehr durch unsere Gesetze durch. Mal wird so und dann wieder so entschieden. Ein Anwalt für Familienrecht kann dir da besser raten.

Ein Rücktrittsrecht vom Online-Ticketkauf wird in der Regel bis minimal 24 Stunden vor dem gebuchten Ereignis eingeräumt (Bsp. Konzert, Reise); Stornokosten sind zu beachten (AGB).
Leider habe ich dazu kein Urteil gefunden.
Ich denke, dass das trotzdem kosten wird, da es wichtig ist, was du sagen willst und nicht die Art und Weise. Aber nichtsdestotrotz kannst du ja mal bei den Polizisten anfangen ;)

Was für Tickets?
''(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge ... 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, ...''
§ 312b BGB
Sanco26 am 24. Dezember 2009 00:52 F1 Tickets für den Deutschland GP. Ich wollte mir einfach Infos holen. Habe aber glaub ich ne Bestellung abgegeben.
bitmap am 24. Dezember 2009 01:22 Wenn die kein Rücktrittsrecht dort anbieten (habe jetzt keine Lust dort zu schauen, ob es AGB gibt und was drinsteht), dann wirst du die Tickets nicht zurückgeben können.
Geistiges Eigentum wie deine Musik muss! rechtlich geschützt werden.
Bloß nicht Veröffentlichen, nur wer Rechte besitzt! ist nach Regelwerke des Deutschen Rechts auch der Eigentümer.
Frag doch einfach mal bei einem Musikverlag nach, vergiss bitte nicht nach den Kosten zu fragen.
Ich denke mal die 14 Tage Frist gilt auch hier. Hast du die Karten schon bekommen, musst du sie zurückschicken. Ansonsten denke ich geht das innerhalb dieser besagten 14 Tage Frist.
Sanco26 am 24. Dezember 2009 00:49 Hoffe ich mal. Sonst hätte ich 2 Karten für Michael Schuhmachers Rennen auf dem Hockenheimring 2010 anzubieten (Stehplätze Parabolica) :-).
Natürlich haftet deine Schule während deiner Anwesendheit für deine eingebrachten Sachen, Leben und Gesundheit !
Wir sprechen hier von Geringfügigkeit und Schadenersatz in unerheblichen Maße.
Die Abwicklung erfolgt über deine Hausratversicherung, Antrag stellen und fertig. (Info: Schadensregulierung innerhalb der Versicherer).
Dieser Vorgang beinhaltet ein Diebstahldelikt, ist somit Anzeigepflichtig (bei der Polizei, auch noch im Nachgang möglich, Aktenzeichen benötigt dann deine Hausratversicherung)
Angebot und Annahme !
Grundsatz: Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages, und somit bindend.
der Vertrag: Wenn beide Vertragspartein ihre Willenserklärung abgeben, ja dann ist vieles möglich ...
Es gibt Wohnanlagen, wo Kinder unerwünscht sind, leider !
wäre doch absot :-D
wäre doch absot :-D

Hi bubel14!
http://s4.de.alaplaya.net/pages/gbs4-landingpage?track=admatics
Hier gibt's Fun, Action and Sports, go get it!
o-k-! Nyappy Gaming, bye
INS
Wenn die die Jacke in der Gardrobe war und es nur die gab, dann ist die Verantwortung bei der Schule.
Also kannst du schadensersatz verlangen. Ob da jetzt ein schild hängt ist egal, das dt. recht kann man nicht mit einem Schild abschaffen.
