Rausschmiss - neue und gute Antworten

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    vermieter will mich rausschmeißen
    Antwort von Brauni91 Brauni91

    ich habe momentan andre sorgen auser punkt und komma die kündigungsfrist sind 3 monate und meine mutter hat denn mietvertrag nicht ich

    und nur so zur info das war keine antwort

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    vermieter will mich rausschmeißen
    Antwort von JohannesJ54 JohannesJ54

    Deine Shift-Taste funktioniert nicht.

    Versuch es mal mit einer externen Tastatur.


    Hier sind ein paar Satzzeichen, füge sie in den Text ein, damit er lesbar wird:

    ,,,,,,,,,,

    ........


    Wenn du einen Mietvertrag hast, steht da sicher was von Kündigungsfrist.

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    Flaschenpfand in der Diskothek
    Antwort von rikardoxD rikardoxD

    Nein das darf der Betreiber nicht einer könnte auch hingehen und 100 Flaschen abgeben das dürfte ihn nicht jucken wenn er leute ohne grund (so wie ich da sehe) rausschmeißt dann macht er sich strafbar!! weil es ja eine öffentliche Diskothek ist und jeder darf kommen wer will wenn man in der Disko sche*** baut oder sich prügelt dann wird man raugeworfen aber nicht wenn man 4 Flaschen abgibt ,der der rausgeworfen wurde sollt mal zur Polizei gehen und sich beschweren, er hat doch bestimmt mehrere zeugen die das gesehen haben und bezeugen können das er sich nicht geprügelt hat oder so !

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    Pfefferspray in der Schule --> Rausschmiss !?
    Antwort von Boeing007 Boeing007

    Das Mitführen von Pfeffersprays ist nicht strafbar. Pfeffersprays mit höherer Konzentration aus dem Ausland sind in Deutschland verboten!

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    Pfefferspray in der Schule --> Rausschmiss !?
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Keine Angst, so schnell fliegst du schon nicht von der Schule. Es ist richtig, was der Lehrer gemacht hat und was nun eingeleitet wurde. Aber damit kommt die Schule eigentlich nicht durch (sofern du nicht vorbelastet bist). Es kann sein, daß du es künftig nicht mehr in die Schule nehmen darfst oder sicherer verstauen mußt, aber das sollte es auch gewesen sein. Bei einem anderen Ausgang würde ich einen Anwalt einschalten.

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    Stress mit den Eltern, Rausschmiss, betreutes Wohnen ?!
    Hilfreichste Antwort von norbert9014 norbert9014

    "...In solchen Wohnheimen ist es alles andere als schön, .." das kann man so einfach nicht sagen. Es gibt Situationen, in denen ein Kellerabteil verführerischer erscheinen mag, als der zustand, weiter bei den Eltern / Vater / Mutter zu wohnen. Aber das später

    Zuerst einmal: Lass Deinen vater nur ans JA gehen... vielleicht suchst Du selber um diesen Termin nach, sollten sich die Drohungen Deines Vaters nur als leere Hülsen erwesien.

    Es geht vielleicht darum, eine Vermittlung zwischen den Bedürfnissen eines Jugendlichen und den Erartungen des erziehenden Elternteils /-hauses hinzukriegen.

    Nicht alles, was Du gerne für Dich in Anspruch nehmen magst ist auch so o.k.--- nicht alle Erwartungen der Eltern an Ihre Kinder sind noch angemessen... weder zeitlich noch an das Alter.

    So ein Vermittlungsgespräch kann sehr hilfreich sein... bereite Dich drauf vor: Was sind Deine Erwartungen... Ausgang bis wieviel Uhr, Freunde treffen, eigener Freiraum, Rückzugsmöglichkeiten, was kann man an Mithilfe im haushalt erwarten, werde ich meinem Alter entsprechend angemessen behandelt.

    Andererseits: manche Erwartungen deiner Eltern sind vielleicht gar nicht so blöde... man sollte sie nur mal anders erklären... und das kann der "JA-Mensch" sehr gut.

    Und wäre es nicht cool, wenn Du zu diesem Gespräch besser vorbereitet sein würdest als Dein Vater :-)

    Google ein bisschen über Deine Jugendrechte... mach Angebote für das was Du willst: Etwa "Wochenende alleine mit meinen Kumpels bis 21:00 Uhr... dafür lerne ich und werde meine Englisch Vier in eine Drei verwandeln....

    Ihr lasst mir nach der Schule einen Freiraum von einer Stunde und ich lege Euch 2 Wochen lang abends um 18;00h meine Hausaufgaben vor... und nach dieser Zeit erfolgt keine Kontrolle mehr und ich mache meine Hausaufgaben selbständig und lerne alleine... es sei denn die Schule meldet "Verweigerung"... - irgendwie so!

    Es könnte ein Segen sein... eher für Dich! Denn Eltern sehen ihre eigene Jugend... und die tzeiten ändern sich!

    Sincerly Norbert

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    Pfefferspray in der Schule --> Rausschmiss !?
    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Das Führen von Tierabwehrspray ist nicht verboten und kann von jedermann erworben werden.....

    Pfefferspray darf erst ab 14 geführt werden....( PTB Zeichen muss ebenfalls vorhanden sein )

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    Pfefferspray in der Schule --> Rausschmiss !?
    Antwort von rose98979695 rose98979695

    warum hast du wegen einen hundepark ein pfefferspray dabei? aber warum schmeißen die dich gleich von der schule wegen einen pfefferspray mit den du dich wehren könntest wenn zum beispiel ein amokläufer oder so in die schule kommt? ich finde das zu übertrieben.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    was will man denn mit Pfefferspray ausrichten wenn jemand mit ner Schußwaffe kommt der wahllos um sich ballert! Pfefferspray ist nicht zur Verteidigung geeignet, schon gar nicht, wenn man nicht damit umgehen kann und es immer in der Hand hält.

    Kommentar von rose98979695 rose98979695rose98979695

    na in die augen spritzen?!

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    Pfefferspray in der Schule --> Rausschmiss !?
    Antwort von Cuttroath Cuttroath

    Eigentlich wenn du es beweisen kannst das du es zur selbstverteidigung im hundepark brauchst dann nicht, aber das musst du bei der polizei melden, MITLEID.

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    Pfefferspray in der Schule --> Rausschmiss !?
    Antwort von kluetje kluetje

    http://www.pfefferspray.info/rechtliches

    Tatsache ist: Pfefferspray an sich ist in Deutschland rechtlich völlig unproblematisch, wenn die Spraydosen eindeutig als “Tierabwehrspray” gekennzeichnet sind.

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    Pfefferspray in der Schule --> Rausschmiss !?
    Antwort von Glasvitrine Glasvitrine

    Ja, das ist rechtens und geschieht dir recht.

    Kommentar von Cuttroath Cuttroath

    WArum? WIllst du verrecken wenn dich ein HUnd angreift?

    Kommentar von Glasvitrine GlasvitrineGlasvitrine

    Nein, aber ein Pfefferspray ist auch nicht dazu da.

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    Stress mit den Eltern, Rausschmiss, betreutes Wohnen ?!
    Antwort von Reugen1 Reugen1

    Wenn ein Vater sein Kind rausschmeißen will,müssen das schon gravierende Probleme sein und einer allein ist nie schuld.Versuch lieber einen Kompromiss mit deinen Eltern zu finden,dass ist jedenfalls besser wie ein Heim oder betreutes Wohnen.Einfach wird es jedenfalls nicht.

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    Stress mit den Eltern, Rausschmiss, betreutes Wohnen ?!
    Antwort von TheJesinia TheJesinia

    In solchen Wohnheimen ist es alles andere als schön, hat dein Vater das auch wirklich ernst gemeint? Manchmal sagt man das auch aus seiner Wut heraus.

    Du wohnst da solange, bis deine Eltern und du wieder bereit für ein "gemeinsames Wohnen" sind. Allerdings denke ich kaum dass du sofort ins Heim kommst, da müssen erst einmal Anträge usw. gestellt werden, sowas kostet ja auch Geld.

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    Stress mit den Eltern, Rausschmiss, betreutes Wohnen ?!
    Antwort von alidaline alidaline

    Dann mußt du ja was angestellt haben,red doch noch mal mit deinen Eltern.

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    Stress mit den Eltern, Rausschmiss, betreutes Wohnen ?!
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Egal wo Du hinkommst, Dein Vater wird es finanzieren müssen.

    Und soooooooo einfach geht das nicht.

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    Vater will nicht vollen Unterhalt zahlen
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    solche findet man hier aber denke ich eher nicht... =S

    Ich wollte Dir gerade antworten. Aber dann habe ich Deinen letzten Satz gelesen und mir bei so viel Überheblichkeit gedacht, dass ich meine Hilfe lieber jemand Anderen anbiete!

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    Vater will nicht vollen Unterhalt zahlen
    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Du kannst von deinem Vater nicht den Mindestunterhalt fordern, da du weder minderjährig bist, noch bei einem deiner Elternteile wohnst.

    Abgesehen davon wäre nicht nur dein Vater, sondern auch deine Mutter unterhaltspflichtig.

    Der Vater hat die Möglichkeit den Unterhalt in Form von Naturalunterhalt leisten.

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    Vater will nicht vollen Unterhalt zahlen
    Antwort von himako333 himako333

    Er hatte mich für die Osterferien vor die Tür gesetzt, behauptet aber, dass es kein Rausschmiss war, weil mir** eine Freundin von ihm anbot, bei ihr solange zu wohnen.... hast könnte problematisch werden, mit seinem Wissen & Einverständnis warst Du bei einer Freundin, also nicht auf der Straße!...wenn er gesagt hat für die Osterferien, kann das bedeutend ihr brauchtet mal Abstand über die Ferien wegen dem dauernden Streit** , hat er zudem Dein Zimmer nicht anderwärtig genutzt und weiterhin für Dich bereit gehalten kann es gut sein, eine Bargeldzahlung muß nicht erfolgen, wenn er Dir zusätzlich die weitere Versorgung in "Euren" 4 Wänden anbietet.Dann kann ein Betrag von dem Unterhaltsbetrag abgezogen werden, der Dir im Fall einer Ausbildung/Studium zustehen würde.Zudem bedenke Deine Mutter ist auch zu 50% für Dich Unterhaltspflichtig wenn die Voraussetzungen stimmen..m.l.G, h

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    Vater will nicht vollen Unterhalt zahlen
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    er müsse mir nicht den Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle zahlen, da ich gegen seinen Willen ausgezogen sei.

    Den Mindestunterhalt muß er auf jeden Fall zahlen, oder äquivalente Sachleistungen bringen. Die Frage ist nur, ob die 670€ Bedarf für ein nicht bei den Eltern lebendes Kind oder den Unterhalt nach Tabelle.

    Ich muss vom Mindestunterhalt ausgehen, da mein Vater selbstständig ist und so bei seinem Einkommensnachweis schummeln kann. Diesen soll ich "Aufgrund zu hohem Arbeitsaufwand" (Zitat Vater) nicht einfordern.

    Heißt, er verdient deutlich mehr als 1500€ und sie sollten die Einkommensnachweise UNBEDINGT zur Not auch gerichtlich einfordern. Das mit den Aufwand ist totaler Schwachsinn. Er muss schließlich eine Steuererklärung machen. Und dir eine Kopie des letzen Steuerbescheides zu geben ist eine Arbeit von 5 min.

    Wenn ja, was unternehme ich?

    Zum Amtsgericht gehen, einen Beratungsschein holen und dann zum Anwalt.

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    Vater will nicht vollen Unterhalt zahlen
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Mit einer eigenen Wohnung liegt der Bedarfssatz bei etwa 640 € im Monat. Davon werden Einnahmen aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit sowie Kindergeld, Schüler-BAföG (voll), BAföG (hälftig) und sonstige Bezüge abgezogen und der Restbetrag auf die Einkommen deiner Eltern gerechnet.

    Wehrdienst, Zivildienst und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) führen zum Aussetzen des Anspruches

    Quelle:

    http://www.erstewohnung-ratgeber.de/einnahmen/unterhalt-ein-heikles-thema/

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