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Du bist grundsaetzlich mit deinem "Welteinkommen" in Deutschland steuerpflichtig. Wenn man laenger als 183 Tage in einem anderen Land wohnt, dann ist man meist in dem Land steuerpflichtig und die bezahlte Steuer wird in Deutschland anerkannt (wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt). Das ist aber von Land zu Land verschieden.
Fuer die EU (ist ja nicht richtig "Ausland") gibt es mit Sicherheit eine genaue Regelung, wo und wie man ab welchem Zeitraum seine Steuern zahlt, ob in DE oder dem Land in dem man wohnt. Da sollte aber ein einfacher Anruf bei deinem Finanzamt genuegen, um diese Info zu bekommen.
Wenn du nur die Arbeit "im Ausland gemacht" hast, aber in Deutschland wohnst, dann musst du in Deutschland versteuern.
Nein, das geht leider nicht. Nicht ausgeglichene Verluste könnennur noch in künftige Jahre vorgetragen werden, ein Verlustrücktrag ist nicht mehr möglich, die Verrechnung auch nicht. Die Verlustverrechnung erledigt die Depotbank mit Hilfe von Verlustverrechnungstöpfen. Eine optimale Verlustnutzung geglingt nur, wenn Gewinne und Verluste bei derselben Bank anfallen. Bei mehreren Depotbanken ist eine Veranlagung notwendig.