Und Du denkst, wenn Du Deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst, wird die Allgemeinheit das schon richten.
Warum habe ich bei solchen Themen keinen Eimer griffbereit?
Und Du denkst, wenn Du Deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst, wird die Allgemeinheit das schon richten.
Warum habe ich bei solchen Themen keinen Eimer griffbereit?
Langsam.
Es geht um die Nebenkostennachzahlungen von 2009, 2010 und 2011?
Hast du denn überhaupt die Abrechnungen erhalten? Hast du diese dem Jobcenter vorgelegt?
Wäre der Vermieter mit Ratenzahlung einverstanden?
Zahl schnell die fälligen Mieten, damit wäre die Kündigung hinfällig. Nach deiner Schilderung hasgt du vier Monate ohne Mietzahlung in der Wohnug ngelebt, das sind eben 2 Monate zuviel.
Im Mietvertrag steht auch drinne, das ich 2 Monatsmieten bekomme zur Renovierung.
Na hast Du doch bekommen. Einzug November, Mietbeginn Januar. Macht November und Dezember "mietfrei". Warum sollte Dir der Vermieter jetzt noch etwas zahlen.
habe dann die 2 Monatsmieten für Januar & Februar einbehalten,
Damit hast Du Dir ein dickes Eigentor geschossen.
Soll ich den Vermieter anrufen & sagen, das ich noch Zeit brauch um das Geld aufzutreiben
Das wär das Beste.
Mal davon abgesehen das Du Dir das selbst eingebrockt hast, so einfach vor die Tür setzen kann dich der Vermieter trotz fristloser Kündigung nicht.
DIE 2 MONATSMIETEN HABE ICH NICHT BEKOMMEN ! DAS AMT HAT DIE MIETE FÜR NOVEMBER UND DEZEMBER ÜBERWIESEN, DIE ICH EIGENTLICH BEKOMMEN SOLLTE ZUR RENOVIERUNG ! AB JANUAR MUSSTE ICH SELBSER DIE MIETE ÜBERWEISEN..
Wenn es so ist, fehlt dem Vermieter doch kein Geld. Also hat er auch keinen Grund für eine fristlose Kündigung. Anwalt, Widerspruch gegen die Kündigung.
das ist es ja .. ich versteh gar nicht wieso, normalerweise steht mir das Geld zu, so wie es im Mietvertrag drinne steht.. aber einen Anwalt einschalten & alles, das dauert & er will das ich die Wohnung bis MORGEN räume !
also dann lügst du jemanden an uns oder dich selbst denn du schreibst:
Dadurch das der Mietvertrag aber erst seid dem Januar besteht, wollte das Amt mir die 2 Monatsmieten nicht auszahlen.
und ein Amt überweist nicht einfach irgendwohin Geld wenn kein Mietvertrag besteht oder der erst später beginnt. also gabs für NOVEMBER und DEZEMBER nix. und wie ist hat der Vermieter dann das Geld bekommen?
also dann lügst du jemanden an uns oder dich selbst denn du schreibst: Dadurch das der Mietvertrag aber erst seid dem Januar besteht, wollte das Amt mir die 2 Monatsmieten nicht auszahlen.
;-)
Ich würde auch versuchen nochmal mit dem vermieter zu sprechen. Die tür einfach nicht aufzumachen verursacht noch mehr schwierigkeiten. Wie die sache rechtlich zu sehen isz weiß ich auch nicht, aber das hört sich schon ziemlich kurios an. Die offenstehenden Mietzahlungen wirst du sicher leisten müssen. Vielleicht kann man sich mit dem vermieter vorerst auf eine Ratenzahlung einigen. Der Mietvertrag lief ab januar, also hättest du auch ab januar zahlen müssen. Vielleicht lässt sich der vermieter durch eine ratenzahlung beschwichtigen und drückt nochmal ein auge zu. Viel glück für dich
Garnichts machen ist bestimmt das Schlechteste was Du machen kannst. Rufe Deinen VM an und sprich mit Ihm und erkläre den Sachverhalt (so wie Du es hier getan hast). Nach dem Gespräch, je nachdem wie es ausgegangen ist kannst Du immer noch zu einem Anwalt gehen und Dich beraten lassen. Wenn Du im Mieterverein bist erhälst Du kostenlos Ratschläge. Jedenfalls kannst Du gegen die Kündigung Widerspruch einlegen mit dem Hinweis "Begründung folgt" dann hast etwas Zeit gewonnen. Aber im Grunde will Dein VM nur Eines: die Miete. Laß Dich aber nicht von obskuren Rechtsanwälten in einen Prozeß drängen in dem nur diese Leute etwas verdienen und Du nur verlieren kannst.
Wenn Du seit November in der Wohnung lebst und der Mietvertrag ab Januar gilt, dann hast Du doch schon die zwei Mieten erhalten, indem Du keine Miete für November und Dezember zahlen musstest!
So oder so, würde ich zum Anwalt für Mietrecht gehen und mich beraten lassen! Ganz so schnell bekommt man keinen Mieter aus der Wohnung.
Ich würde den Anwalt das regeln lassen, der hat Erfahrung damit und eine Räumungsklage dauert sowieso. Wenn du den Vermieter nicht reinlässt, kann er eh nichts ausrichten.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass du im Nov. und Dezember k e i n e Miete zahlen musstest? Dann wärst du im Unrecht mit der Einbehaltung von 2 Mieten.
Die Miete für November und Dezember hat das Amt direkt an den Vermieter überwiesen
Dann pack deine Unterlagen und geh zu einem Anwalt. Hast du was schriftlich? Dass der Vermieter dir die 2 Monate erlässt? So von heut auf morgen kann und darf niemand auf die Straße gesetzt werden.
Ja, das steht im Mietvertrag mit drinne, das ich die 2 monatsmieten zur renovierung bekomme!
Aber die wirst nicht du bekommen. So wie ich das verstanden habe, müsste der Vermieter dann 2 Monate ( November und Dezember) an die ARGE zurückzahlen. Und du hast dann 2 Monate kostenlos wohnen dürfen.
Ich würde versuchen mit dem Vermieter zu reden, was anderes kann mal leider nicht tun... Ich würde aber auch raten, mal in der Juristic nachzufragen, falls der Vermieter wirklich gegen irgenteine Abmachung verstoßen hat
Nichts machst du! Weder räumst du die Wohnung, noch musst du auf die Straße.
Gehe zu einem Anwalt. Lasse dich beraten, bringe alle Papiere mit zu ihm. Kläre mit ihm den Sachverhalt. Lasse dir von der ARGE einen Schein geben (wenn ich nichts falsches sage, gibt es für anwaltliche Beratungen solche "Scheine", damit du nicht für eine Beratung zahlen musst).
Bis es zu einer Räumungsklage kommt (falls es überhaupt soweit kommt) vergeht noch viel Zeit.
Ich hoffe, du kannst alles nachweisen. Wäre von Vorteil.
Alles Gute und gute Nerven wünsche ich dir.
du hast die schulden verursacht. warum kümmerst du dich nicht? was soll dein anwalt da machen? er hat die schulden nicht gemacht. und dann einfach die tür zulassen ist auch nicht die lösung.
So schnell kann er dich nicht zwangsräumen. Lass dich da auf nichts ein. Kläre das mit einem Anwalt.
Die Klage wurde inzwischen beim zuständigen Gericht eingereicht. Kommt es zu einem Räumungsurteil, wird dies nach Rechtskraft dem Gerichtvollzieher zur Durchführung der Zwangsräumung überreicht. Der erscheint dann beim Mieter mit Möbelpackern und bei renitenten Mietern zusätzlich noch mit einem Schlosser und der Polizei, die einen renitenten Mieter einstweilen bis nach der Räumung in Gewahrsam nimmt. Der GV bestimmt, welche Sachen wertvoll sind und welche sofort auf den Müll kommen. Die wertvollen Sachen werden bis zur Versteigerung eingelagert. vom Versteigerungserlös werden die Kosten und die Forderungen des Vermieters soweit möglich abgedeckt; überschießenden Erlös erhält danach der Mieter.
danke dir für deine information
stimmt es das wenn die mieterin die räumungsklage erhalten hat per post sie zwei wochen zeit hat sich da zu melden und wenn nicht dann ein räumungstermin festgelgt wird? hoffe kannst mir da auch infos geben . wäre nett von dir lieben gruß
Der Mieter kann sich gegen die eingerichte und ihm von Gericht mitgeteilte Klage verteidigen. Die Frage ist nur, mit welchem Argument, da ja dem Gericht bereits eine plausible, wenn auch fruchtlose Kündigung mit Auszugstermin als Beweis für die rechtmäßigkeit der Klage vorgelegt wurde. In jedem Fall für den fristsäumigen Mieter in recht teueres Mißvergnügen!
ah ok deses frau hier im haus hat nämlich schon mehrmals an frauen körperverletzung begangen dieses jahr im febuar so auch an mir , belauert de leute und so weiter darum will der vermieter sie auch schnellst raus haben noch hin zukommt miet schulden bei ihr ;) nur so al info damit du genauers bild hast . aber danke dir für deine information hilft mir schon weiter damit ich etwas wieder ruhiger leben kann auch wenn ich dies erst kann wenn sie weg ist .
Was absolut nicht klar ist, in welchem Verhältnis Du zu der Mieterin stehst. Der Vermieter scheinst Du jedenfalls nicht zu sein. Grundsätzlich ist es so, daß eine Räumungsklage selbst keine Wirkung hat. Sie ist nicht mehr als ein Antrag an das Gericht, die Mieterin zur Räumung der Wohnung zu verpflichten. Erst wenn ein entsprechendes Urteil vorliegt, kann eine Räumung vollstreckt werden. Das ist aber allein Sache des Vermieters und geht die übrigen Mieter eigentlich nichts an. Es sei denn, daß die Kündigung erfolgt ist, weil andere Mieter von ihr gestört oder belästigt werden.
ich seh nit durch , wenn der vermieter nit weiss was los ist wie dann wir? oder fliegst am ende du raus?
also die mieterin hier ist ned ganz sauber ums ma so zu fomolieren sie hat an mir selbst auch schon an anderen mietern körperverltzungen und belästigungen begangen . noch dahin zu kommt das sie hier therror auf der etage macht ihren müll abstellt und so weiter dies weiß alles der vermieter schon .
ganz so schnell geht es nicht. Es gibt eine Verhandlung, bei der du unbedingt anwesend sein solltest. Anderfalls gibt es ein Säumnisuteil - dann kann direkt vollstreckt werden.
Du kannst dich umgehen an die Arge/Sozialamt wenden, da kannst evtl. Geld vorgestreckt bekommen, um noch vor der Klage die Mietschulden zu begleichen. Das solltest du unbedingt versuchen, das kann bei der Verhandlung die Räumung evtl abwehren, und du kannst auch eine angemessene Räumfrist beantragen. Lies mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/kdgprozs.htm
Wenn du ALG bezeihst, kannst du auf jeden Fall einen Vorschuss bekommen, der die Mietkosten deckt - geh hin!
außerdem muß dir die Klage erst mal zugestellt werden, da gibts auch Rechtsmittel - also laß dich nicht verrückt machen, geh zum Amt und geh auf Wohnungssuche. Alles gute!
Danke für die schnelle Antwort.
Der Vermieter hat mir vor einer Stunde gesagt,das er die Klage bereits eingereicht hat und gestern hat er die fristlose Kündigung eingeworfen.
Er sagte eben,das die Klage innerhalb 2 Tage durchgeht und in 2-3 Wochen die Räumung kommt.Wie gesagt er hat nen Freund der Ist GV und der würde da auch kommen.
Gezwungenermaßen möchte ich ja eh nicht in der Wohnung bleiben,weil mir eine 3 Zimmer Wohnung für mich allein zu groß ist
Markus
laß den mal weiterträumen und kümmere dich um deine Angelegenheiten.
Hier gibts Info für die Fristen - wenn die Klage erst mal vom Vermieter gewonnen ist, hast du immer noch Zeit: http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung/raeumung/raeumungsfrist.html
Das Geld für den Anwalt würde ich mir sparen, lieber in die neue Wohnung investieren!
Für Wohnraum gilt eine erweiterte Schonfrist ( § 569 Abs. 3 Nr 2 BGB). Die Zahlung kann der Mieter in diesem Fall noch bis zum Ablauf von 2 Monate nach Eintritt der >>>Rechtshängigkeit des Räumungsanspruches erbringen. Gleiches gilt für den Fall in dem sich eine öffentliche Stelle (in der Regel das Sozialamt) zur Zahlung verpflichtet. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kuend_zverzug.htm
Rechtshängikeit bedeutet, daß der Vermieter die Klage gewonnen hat. ich würd mir da erst mal keine Sorgen machen, dein Vermieter baut ein Drohszenario auf, ohne jeden realen Hintergrund!
Hallo Terezza,
das heißt ich muß jetzt nicht damit rechnen das der GV in 3 Wochen vor der Tür steht und meine Sachen incl. Auto pfänden kann,das die Gerichtskosten gedeckt sind ?! Denn dies hatte mein Vermieter nämlich so erwähnt.
Der wahre Wortlaut :
Schaun sie,das sie ihre Sachen wegbringen aus der Wohnung,auch das Auto,nicht das es der GV in wegpfändet.Da sie alleine in der Wohnung leben, geht das mit der Räumung noch schneller !!
Wollte der Vermieter nur Panik verbreiten ?!
Danke für den Link,hat mir schon mal etwas Angst genommen
du mußt jetzt erst mal die Räumungsklage abwarten. Die mußt dir amtlich zugestellt werden. Der Vermieter hat darauf gar keinen Einfluß. "in 2 Tagen durch" ist lächerlich. Da gibts eine Rechtsbehelfbelehrung, vermutlich ist direkt Widerspruch zulässig.
Mach dir keinen Kopf und zeig deinem Vermieter heimlich den Vogel! und sieh zu, daß du von den Ämtern das Geld auftreibst. Geld, bzw. die Zahlung der ausstehenden Mieten ist immer ein gutes Argument, auch vor Gericht. Außerdem kannst du Vollstreckungschutz beantragen:http://dejure.org/gesetze/ZPO/765a.html
Noch nie Mietschulden gehabt und dann triffts einen gleich wie der Blitz. Naja,dann heißt es jetzt kämpfen und das Gesicht nicht ganz verlieren
Hast mir sehr geholfen,danke nochmal !!
LG Markus
Sowas kann jedem passieren. Du mußt keine Angst haben, daß der GV-Kumpel dir irgendwas pfändet. Der Vermieter hat bisher keinen Titel und so schnell bekommt er auch keinen. Da geht ein langes Verfahren voran. Dein Vermieter hat sie nicht alle und der liebe Gott segne den meinen - dem würde sowas nie einfallen...
Hallo,
ja natürlich kann es passieren,aber es ist halt unangenehm.Zum Glück hab ich aber jetzt gleich ne Wohnung gefunden.Die wäre ab ca. August frei.
Könnte ich das soweit rausziehen,das ich bis dahin noch in der jetzigen Wohnung bin.Ich zahl auch die Miete weiter für Juni und Juli ?!
LG Markus
das weiß ich nicht, aber im Fall einer Verhandlung hättest du vermutlich gute Chancen, wenn du alle Rechtsmittel ausschöpfst.
Danke für den Stern!
So nochmal ich,
also die Mietschulden kann ich jetzt nächste Woche begleichen.Schon mal ein Vorteil,denk ich. Nachdem es die Wohnung von ner Freundin ist,wo die Oma gestorben ist,könnt ich da auch noch eher rein,weil ich da mit helfe zum renovieren.
Mein Vermieter hat noch dazu gedroht,das er wenn die Klage durch ist,polizeilich die Wohnung öffnen lässt,wenn ich net da bin. Ich denke mal das wäre ja auch illegal,oder ??
Nachtrag :
Grad war der Vermieter wieder da und er sagte das ich in 2 Wochen raus sein soll aus der Wohnung,ansonsten ist er mit dem GV und der Polizei da und er hetzt mir das Inkassobüro aufm Hals. Also jetzt dreht der total am Rad...weiß jetzt echt nicht weiter.
So schnell kann ich in die neue Wohnung net rein
Ich weiß ich nerve :(
Versteh ich das richtig.
Obwohl der Vermieter jetzt bereits Antrag auf Räumungsklage gestellt hat beim Gericht,kann ich diese durch Zahlung meiner kompletten Mietschulden abwenden ???!!! Soll heißen,wenn ich gezahlt hab,z.B. diese Woche noch,kann auch ein GV nix mehr pfänden ?! Der setzt mich nämlich so dermaßen unter Druck und sagte mir wortwörlich ihm ist es egal wenn mich dann der GV einfach auf die Staße setzt
Wie würde das weiterlaufen,wenn ich jetzt meine Mietschuld komplett begleichen würde ?? Ausziehen möcht ich ja sowieso,aber net auf die Art und Weise
BTW. Ich sagte zu meinem Vermieter gestern sowie Heute das ich diese bzw. nächste Woche meine komplette Mietschuld bezahle,da wurd er pampig und sagte,das er auf sein Geld warten kann und ich lieber das Geld sparen sollte weil enorme Gerichtskosten auf mich,wegen der Räumungsklage auf mich zukommen.
Wieso sträubt er sich dagegen,das ich meine Schulden bezahle ????
geh mal zum Anwalt!! soweit ich weiß, geht das net so einfach!!
aber da is nur ein Anwalt der richtige Ansprechpartner!
drücke dir die Daumen!! :)
Dankeschön,
wird echt das beste sein das ich mir nen Anwalt nehme
Markus
genau! da bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite!
alles Gute!!
Ich glaube nicht, dass solche Rechtsgeschäft so schnell über die Bühne gehen.
Bevor eine Räumungsklage greift, muss man ja eine Ersatzwohnung haben bzw. gestellt bekommen. Man kann niemanden auf die Straße setzen.
Als ALG-Empfänger musst Du sowieso in eine andere Wohnung.
Geh zum Anwalt. Hole Dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht.
Danke für Deine Antwort,
bin jetzt ALG 1 Empfänger,da ich fast 6 Jahre am Stück gearbeitet hab.Ich wollte nächstes Jahr wenn ich meinen FS wieder habe,sowieso ausziehen. Aber ich nehm mir nen Anwalt,anders geht es nicht
Markus
deine anwesenheit ist da nicht von nöten
wer auch sonst zu einfach, ne?
ja die sachen bewahrt der vermieter für dich auf, gegen entgeld und was er pfänden kann, tut er natürlich gleich
war aber sonst sehr schlauer trick
Schlauer Trick zu arbeiten? Danke, machen viele ja erstmal gar nicht :-)
für so termine kannst du dir frei geben lassen.^.
ja ist doch opti, dann nimm den lohn, bezahl die schulden beim vermieter und er gibt dir deine sachen
ja ich hatte diese nachzahlungen vorgelegt..aber dennoch wurde die vom jahr 2009 nicht übernommen das sie zu hoch war..ich hatte eine ratenzahlung vereinbart konnte diese caber nicht mehr einhalten...
Aha, getroffenen Vereinbarungen nicht einhalten.
Schuld ist dann natürlich immer der böse Vermieter.
Das ist ein echt dummer kommentar......schuld bin ich selber....aber anscheinend hast du keine ahnung von sochen dingen.....
super kommentar.......wenn man selbst nie in so einer lage war.....darauf kann ich echt verzichten....