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schau mal bei www.web-jur.de unter den Tipps und den Links, ob da was dabei ist. Da gibt es auch Anwälte zu Wahl.

Warum sollte das legitim sein? Die Verkehrsregeln gelten bei Tag und bei Nacht und da Du auf dem Radweg warst, zählt für dich die Fussgängerampel!

Seit wann ist denn ein Verkehrsdelikt abhängig von der Uhrzeit???? Als Radfahrer bist Du genau so ein Verkehrsteilnehmer wie ein Autofahrer, hast also auch die Regeln und Vorschriften einzuhalten. Tust Du das nicht, musst Du mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Hängt von der Richtung ab: In Fahrtrichtung der Autos nein, über Fußgängerstreifen (quer zur Fahrtrichtung) ja.
wenn du auf dem radweg fährst ist die fussgänger ampel für dich entscheident. wusste gar nicht das es noch radfahrer gibt die das wort ampel kennen. bin jetzt baff.
Verkehrsregeln sind leider nicht von der Tageszeit abhängig, ergo ist dies auf dem Radweg vebroten, so du nicht auf die Strasse wechselst.
Nur weil niemand mehr in der Bank ist darf ich diese dann auch nicht ausrauben! Also zuerst denken dann Fragen! Sorry kopfschüttel
Oder doch??? Ich versuchs gleich heute Nacht! lol

wenn die Ampel keine extra Radfahrerampel hatte,und du auf der Straße fuhrst, war es legitim..

...wenn Dich die Polizei erwischt, bist Du dran...