Radarfalle - neue und gute Antworten

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von derErwachte derErwachte

    Pfiffige Frage, maxi52a!

    Für mein Rechtsverständnis sind 100 kmh Höchstgeschwindigkeit eine Erlaubnis und hier keine Aufforderung. Anders der Fall bei gebotener/ geforderter Mindestgeschwindigkeit. Wenn, wie Du sagst, vermutlich niemand unmittelbar hinter Dir ist, (und Du außerdem ev. einen triftigen Grund zum Reduzieren auf 40 hast?) denke ich, ist das ok..Jedoch gibt es auch ein Gebot oder die Pflicht(?), nicht ohne Not die Flüssigkeit des Verkehrs einzuschränken.

    Was ein korrigierendes Eingreifen auf Raserei mit der Nötigung zum 'Langsamfahren' angeht, so liegt der Fall wohl doch nicht so einfach. Wie willst Du einen 'Raser' zwingen langsamer zu fahren? Was ist dann 'langsamer'? 10 kmh? Oder meinst Du damit, dass du indirekt ein Langsamfahren im Sinne der momentan geltenden Höchstgeschw. erzeugst, indem Du einfach ordnungsgemäß weiterfährst? Ihn aber, wenn er keine Möglichkeit hat, an Dir vorbei in sein blitzendes und blinkendes oder winkendes Glück zu rasen ohne triftigen Grund auf 40 bei erlaubten 100 zu drücken: dann gut Nacht Marie.

    Bist Du in der rechten Spur, und er will Dich überholen und Du fährst bereits die zul. Höchstgeschw. und willst sein Überholmanöver verhindern, damit er nicht in den Genuß eines Bußgeldstellen-Castings komme, kann es sich bei deiner Zwangsmassnahme nur um ein gefährliches Herüberscherens in die Überholspur handeln, was zum Auffahrunfall führen kann. Hat er keine Überholspur um Dich zu überholen und Du fährst die erlaubten 100, kann er nichts unternehmen. Wenn er rasend Dich überholen will, wenn er kann und in den Blitzer kommt, ist es so wie es sein soll: er wird von berechtigten Regulierungskräften oder Regulierungseinrichtungen erfaßt und 'belohnt' werden.

    Kurz: Fahr Dein erlaubtes Ding umsichtig und überlass den Verkehrspolizanten deren Berufung, den Strassenverkehrsdurchlauf zu korrigieren, zu überwachen oder beides mit ihren Hilfsmitteln machen zu lassen.

    Das Ganze Prozidre bekäme allerdings eine andere Bedeutung und andere Handlungsspielräume, wenn in einer Situation Gefahr in Verzug sein sollte. Aber Du wolltest ja nur nett (oder garstigerweise???) ein Erinnerungsphoto der Bußgeldstelle verhindern und Dich womöglich beim Raser einschmeicheln, oder watt??

    Also Tschö mit ö, maxi52a, herzlich- derErwachte

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von Zyogen Zyogen

    Solange Du dadurch weder eine eventuell vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit unterschreitest oder ein anderes Fahrzeug behinderst (was Du aber tun würdest, wenn Du jemanden zum Langsamfahren zwingen wolltest) sollte das meiner Meinung nach erlaubt sein. Möchtest Du mit Deinem Verhalten provozieren, denke bitte daran, daß Du sehr schnell auch in eine provozierend intensive Verkehrskontrolle geraten kannst. Denn in der Regel ist ein Provokateur letztendlich der Dumme.

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von bwingangster bwingangster

    hallo ich bin mir nicht sicher weil ich keine führerschein habe aber ich habe mal gehört das man nicht 10 kmh langsamer oder 10 kmh schneller fahren datf als vorgegeben

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    aber ich habe mal gehört das man nicht 10 kmh langsamer.... .....fahren datf als vorgegeben

    Man hört viele Sachen, aber da hast Du absoluten Quatsch gehört.

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von helrich helrich

    oder auch um Raser zum langsamfahren zu zwingen, damit sie nicht geblitzt werden..

    Damit dürftest Du eine Massenkarambolage riskieren, wenn hinter Dir tatsächlich entsprechende Raser sind.

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von Glasvitrine Glasvitrine

    Wenn du sonst keine Sorgen und nichts zu tun hast, kannst du das gerne tun.

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von fitschi100 fitschi100

    wie du daran vorbei fährst ist deine sache...du darfst den verkehr nicht behindern oder zum stillstand bringen....das wäre ein gefährlicher eingriff in den straßenverkehr und kann eine geldbuße+punkte geben....wenn die netten jungs in blau in der nähe sind oder dich jemand anzeigt.....

    Kommentar von Crack CrackCrack

    das wäre ein gefährlicher eingriff in den straßenverkehr

    Google mal den Begriff und denk noch mal darüber nach ob Deine Behauptung stimmen kann...

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    es geht nicht nur um die Stvo....auch die Stgb greift bei solchen sachen....wenn du es gegooglt hast,solltest du gelesen haben das es mehr oder weniger um körperverletzung geht wenn du einen unfall verursachst durch dein verhalten........Wortlaut von § 315b StGB [Bearbeiten]

    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Wortlaut von § 315 Abs. 3 StGB [Bearbeiten]

    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt, a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder 2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Na jetzt weißt Du ja wenigstens Bescheid...

    Jetzt erkläre mir doch mal wie man (aus Deiner Antwort):

    du darfst den verkehr nicht behindern oder zum stillstand bringen....das wäre ein gefährlicher eingriff in den straßenverkehr

    dadurch den Straftatbestand Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr verwirklicht!

    Das ist allenfalls eine Ordnungswidrigkeit.

    Also bitte nicht mit Fachbegriffen um sich werfen die man irgendwo mal gehört hat und die ganz toll klingen...

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    ach weißt du...ich hätte es nicht geschrieben wenn ich es bei gericht nicht schon mit erlebt hätte,soviel zu den fachbegriff mal gehört haben.....

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von harryrrah harryrrah

    wem soll es nutzen?? -- verkehrsbehindernde fahrweise ist nicht gestattet, und wenn du keinen "behinderst, bringt es ja auch nichts

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von michnicht michnicht

    darfst die mindestgeschwindigkeit nicht unterschreiten .. dann ist es ok

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    ?????? was ist denn das für ein blödsinn.....die 100 ist die höchstgeschwindigkeit die ich fahren darf.....wenn ich jetzt mit 80 vorbeifahre bekomme ich eine strafe oder was!?

    Kommentar von michnicht michnichtmichnicht

    es gibt geschwindigkeiten, mit denen man den verkehr behindert / gefährdet. 40 km/h auf einer strecke, auf der andere hinter Dir mit 100 daherkommen können, ist so eine. das ist in etwa wie 60 km/h auf der autobahn : wenn da ein laster hinter Dir mit 90 ankommt, macht er Dich platt oder es gibt einen riesenunfall, für den Du die volle verantwortung trägst ...

    Kommentar von maxi52a maxi52a

    das zahlt die Versicherung schon!

    Kommentar von michnicht michnichtmichnicht

    das hilft den toten sicher

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    stimmt nicht....60 ist die geschwindigkeit die ich mindestens fahren muß auf der bahn.... um dort fahren zu dürfen...

    Kommentar von michnicht michnichtmichnicht

    dann halt 50 .. Du weisst schon, was ich meine, oder ?

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Es gibt auf keiner Straße in D eine generelle Mindestgeschwindigkeit, d. h. ohne explizit aufgestellte Schilder gibt es nichts (nein, auch auf der Autobahn nicht). ;)

    Allerdigs gilt es, § 3 StVO, Abs. 2 zu beachten:

    Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

    http://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    schau mal ;) ...Anforderung an die mögliche Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit [Bearbeiten]

    Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es - entgegen landläufiger Meinung - keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, soweit nicht durch Zeichen 275 ("vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit") eine solche verfügt ist. Allerdings dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur von solchen Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (im vollbeladenen Zustand in der Ebene), je nach Land, über 60 km/h (Deutschland nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StVO; Österreich nach § 46 Abs. 1 StVO) bzw. 80 km/h (Schweiz) liegt. Dies bedeutet, dass Mofas (25 km/h bzw. 30 km/h), Mopeds (45 oder 50 km/h), Traktoren (25 bis 50 km/h) von der Benutzung von Autobahnen ausgeschlossen sind. Es bedeutet jedoch nicht, daß diese Geschwindigkeit auf der Autobahn auch tatsächlich durchgehend gefahren werden müßte

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    ich verstehe schon ;) aber mit 50 darf ich nicht auf die bahn....ich bin aber nicht verpflichtet 100 zu fahren auf der bahn ;)

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Nun, erst wenn dein Fahrzeug bauartbedingt mehr als 60 km/h fahren darf, darfste damit auch auf die BAB oder Kraftfahrstraßen - aber eine Mindestgeschwindigkeit, welche eingehalten werden muss, ist dies nicht. ;)

    PS: Aha, ich sehe du hast ja das Richtige gefunden. ;)

    Kommentar von michnicht michnichtmichnicht

    ich versteh Deine Idee schon , aber Du musst aufpassen, denn Du riskierst, daß Du durch Deine Aktion mehr Gefahr provozierst, als der Raser selbst ...

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Sicher, das starke Abbremsen des Fragestellers könnte für ihn zum Schuh werden. ;)

    Ebenso das dauerhafte Fahren mit nur 40 - 50 km/h auf der BAB bei freier Strecke und besten Wetterverhältnissen ►siehe § 3, Abs. 2 StVO.^^

    Er wäre auch nicht der Erste der dann ein Verwarngeld bezahlen dürfte, wegen grundlosem Langsamfahren. :;))

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von Reservist Reservist

    oder auch um Raser zum langsamfahren zu zwingen, damit sie nicht geblitzt werden..

    Nötigung. Du bist nicht dafür verantwortlich, wie andere sich im Straßenverkehr verhalten.

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von Mykoleus Mykoleus

    Paragraph 1 der Strassenverkehrsordnung gibt vor das du versuchen musst, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern. Absichtliches Abbremsen ohne Grund (ne Radarfalle wird nicht einfach auf die Strasse springen) ist dort verboten. Könnte also passieren, dass die Polizei dir nen Knöllchen gibt wegen "zu langsam fahren".

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von IsegrimWisobir IsegrimWisobir

    da kannst du ganz schnell wegen Nötigung dran kommen

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Dann muss aber auch erst einmal jemand genötigt werden...

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von Shane01 Shane01

    Wenn du niemanden behinderst, sollte das nicht strafbar sein, allerdings wirst du wohl auf deine Fahrtauglichkeit überprüft werden :-)

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von ChiKiTaaa ChiKiTaaa

    Hi, so viel ich weiß, darf man auch nicht langsamer fahren als angegeben ist. Das hatte ich mal in einer reportage gesehen....

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    blödsinn....ich brauche keine 100 fahren,ich kann auch mit 80 vorbei fahren....die 100 darf ich nur nicht überschreiten.....auf der autobahn kann ich sogar nur 60 fahren,denn laut gesetz ist das die geschwindigkeit die ich mindestens fahren muß und wenn da jetzt höchstgeschwindigkeit 100 steht bekomme ich ne strafe,weil ich die nicht gefragen bin??? ne ne ne habt ihr überhaupt schon einen führerschein???wenn ja solltet ihr mal die Stvo lesen ;)

    Kommentar von Crack CrackCrack

    @ fitschi100:

    auf der autobahn kann ich sogar nur 60 fahren denn laut gesetz ist das die geschwindigkeit die ich mindestens fahren muß

    Nein, das darfst Du nicht, denn das wäre ein Verstoß gegen §3 Abs.2 StVO.

    Und wenn Du Dir den §18 Abs.1 StVO mal genau durchliest dann wirst Du feststellen das dort von einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60km/h die Rede ist die Fahrzeuge erreichen müssen um dort fahren zu dürfen. Das erlaubt Dir aber noch lange nicht mit einem PKW nur 60km/h zu fahren. Da hast Du was falsch verstanden. Also lies Du bitte auch noch mal die StVO...

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    auf der autobahn kann ich sogar nur 60 fahren,denn laut gesetz ist das die geschwindigkeit die ich mindestens fahren muß

    In welchem Gesetz soll das denn stehen?^^

    Grins, @Crack, du warst schneller. :D

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    Anforderung an die mögliche Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit [Bearbeiten]

    Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es - entgegen landläufiger Meinung - keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit, soweit nicht durch Zeichen 275 ("vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit") eine solche verfügt ist. Allerdings dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur von solchen Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (im vollbeladenen Zustand in der Ebene), je nach Land, über 60 km/h (Deutschland nach § 18 Abs. 1 Satz 1 StVO; Österreich nach § 46 Abs. 1 StVO) bzw. 80 km/h (Schweiz) liegt. Dies bedeutet, dass Mofas (25 km/h bzw. 30 km/h), Mopeds (45 oder 50 km/h), Traktoren (25 bis 50 km/h) von der Benutzung von Autobahnen ausgeschlossen sind. Es bedeutet jedoch nicht, daß diese Geschwindigkeit auf der Autobahn auch tatsächlich durchgehend gefahren werden müßte

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Du hat das gefunden was Crack und ich die ganze Zeit schreiben. ;)

    Kommentar von Crack CrackCrack

    @ fitschi100:

    Und noch einmal nur für Dich allein:


    § 3 StVO Geschwindigkeit

    (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.


    Ich empfehle Dir die StVO in ihrer Gesamtheit zu lesen. Man kann sich nicht nur einzelne Abschnitte raus picken weil sie gerade mal passen...

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    wenn das fahrzeug....ok es muß über 60 sein....65 reichen auch :P diese geschwindigkeit nur erreicht....darf es auf der bahn fahren(bauartbedingt).... wenn es ein großes nummerschild hat und dementsprechend gekennzeichnet ist @eichbaum wenn die 1963 dein bj.ist solltest du ja schon ein paar jahre den schein haben,oder???

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Ja, 31 Jahre.

    Und nein, nicht nur erreichen (kann) sondern auch fahren dürfen: d. h. nur was in den Papieren steht gilt.

    Im übrigen steht auch unter dem von dir zitierten:

    Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gibt es - entgegen landläufiger Meinung - keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

    ;))

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    ok,ich habe den schein erst 30j. hast gewonnen ;) klar darf ich den verkehrsfluss nicht beeinträchtigen und mutwillig den verkehr behindern...ist schon klar....da gab es auch schon ein urteil,weil ein rentner einen lkw ausgebremst hat (auf 30 runter berg auf),weil dieser ihn geschnitten hatte,das zum beispiel war keine ordnungswidrigkeit mehr,sondern ein gefährlicher eingriff in den straßenverkehr.....nur mal ein beispiel,was ich schon immer lustig finde,ist ein LKW darf 90 fahren,aber ein PKW mit anhänger nur 80 (wenn er nicht aufgelastet auf 100 ist) auf der bahn,also ergo behindert eigentlich der PKW mit anhänger den LKW in seinem verkehrsfluß....oder sehe ich das gerade falsch?? ;)

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Na, das eine Jahr.^^

    Das vorsätzlich Ausbremsen eines anderen, erfüllt ja auch den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - bis hin zur Nötigung.

    nur mal ein beispiel,was ich schon immer lustig finde,ist ein LKW darf 90 fahren,aber ein PKW mit anhänger nur 80 ...

    Nun, LKWs dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auch nur 80 km/h fahren und nicht 90.^^ Und abgesehen davon: der Pkw mit Hänger darf ja nicht schneller wie 80 fahren.

    Und richtig "lustig" wirds, wenn wir es mal umgekehrt betrachten: ein LKW über 7,5 t darf außerhalb geschlossener Ortschaften (außer BAB u. Kraftfahrstraßen) nur 60 km/h fahren, PKWs aber 100 km/h. Naa, klingelts. ;))

    Kommentar von fitschi100 fitschi100fitschi100

    klar ;)

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von Stonch Stonch

    Is verboten, wenns andre behindert ^^

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    Darf man an einer radarfalle povozierend langsam vorbeifahren?
    Antwort von missjellymaus missjellymaus

    sinn? wenn du mit 100 vorbei fährst, sind raser auch gezwungen, auf 100 runterzubremsen. reicht doch!

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