Pfiffige Frage, maxi52a!
Für mein Rechtsverständnis sind 100 kmh Höchstgeschwindigkeit eine Erlaubnis und hier keine Aufforderung. Anders der Fall bei gebotener/ geforderter Mindestgeschwindigkeit. Wenn, wie Du sagst, vermutlich niemand unmittelbar hinter Dir ist, (und Du außerdem ev. einen triftigen Grund zum Reduzieren auf 40 hast?) denke ich, ist das ok..Jedoch gibt es auch ein Gebot oder die Pflicht(?), nicht ohne Not die Flüssigkeit des Verkehrs einzuschränken.
Was ein korrigierendes Eingreifen auf Raserei mit der Nötigung zum 'Langsamfahren' angeht, so liegt der Fall wohl doch nicht so einfach. Wie willst Du einen 'Raser' zwingen langsamer zu fahren? Was ist dann 'langsamer'? 10 kmh? Oder meinst Du damit, dass du indirekt ein Langsamfahren im Sinne der momentan geltenden Höchstgeschw. erzeugst, indem Du einfach ordnungsgemäß weiterfährst? Ihn aber, wenn er keine Möglichkeit hat, an Dir vorbei in sein blitzendes und blinkendes oder winkendes Glück zu rasen ohne triftigen Grund auf 40 bei erlaubten 100 zu drücken: dann gut Nacht Marie.
Bist Du in der rechten Spur, und er will Dich überholen und Du fährst bereits die zul. Höchstgeschw. und willst sein Überholmanöver verhindern, damit er nicht in den Genuß eines Bußgeldstellen-Castings komme, kann es sich bei deiner Zwangsmassnahme nur um ein gefährliches Herüberscherens in die Überholspur handeln, was zum Auffahrunfall führen kann. Hat er keine Überholspur um Dich zu überholen und Du fährst die erlaubten 100, kann er nichts unternehmen. Wenn er rasend Dich überholen will, wenn er kann und in den Blitzer kommt, ist es so wie es sein soll: er wird von berechtigten Regulierungskräften oder Regulierungseinrichtungen erfaßt und 'belohnt' werden.
Kurz: Fahr Dein erlaubtes Ding umsichtig und überlass den Verkehrspolizanten deren Berufung, den Strassenverkehrsdurchlauf zu korrigieren, zu überwachen oder beides mit ihren Hilfsmitteln machen zu lassen.
Das Ganze Prozidre bekäme allerdings eine andere Bedeutung und andere Handlungsspielräume, wenn in einer Situation Gefahr in Verzug sein sollte. Aber Du wolltest ja nur nett (oder garstigerweise???) ein Erinnerungsphoto der Bußgeldstelle verhindern und Dich womöglich beim Raser einschmeicheln, oder watt??
Also Tschö mit ö, maxi52a, herzlich- derErwachte
Man hört viele Sachen, aber da hast Du absoluten Quatsch gehört.