Die Übertragung des SFR ist nicht abhängig von der Beitragszahlung. Die neue Gesellschaft wird bei deiner jetzigen Versicherung anfragen ob ein SFR besteht und ob dieser auch frei ist (d. h. der Vertrag nicht mehr läuft). Das wird deine Versicherung (normalerweise geht das sogar maschinell) bestätigen müssen nach dem der Vertrag dort geendet hat.
Ausstehende Beiträge sofern (tatäschlich ausstehend) musst du natürlich bei der alten Gesellschaft zahlen. Wie und ob diese eingetrieben werden musst du deine Versicherungsgesellschaft fragen.
Warum sind die Beiträge denn strittig?
Es besteht noch eine Restforderung aus dem vorigen Versicherungsjahr. Akte ist beim Anwalt.
Besten Dank für deine Antwort.