Lies das hier, den Rest findest du unter:http://www.welt.de/finanzen/article1781803/So-bezahlt-das-Finanzamt-die-Haushaltshilfe-mit.html Putzen und Schrubben, Waschen und Bügeln, Kochen und Spülen: Das macht sich nicht von allein. In vielen Haushalten wird deswegen eine Haushaltshilfe zwar geschätzt, aber immer noch schwarz beschäftigt und bar auf die Hand bezahlt. Wer dabei erwischt wird, muss richtig blechen: Es droht ein Ordnungsgeld von bis zu 5000 Euro aus dem Sozial- und von bis zu 25.000 Euro aus dem Steuerrecht.
Dabei gibt es für Privathaushalte gleich drei Möglichkeiten, Hilfen legal zu beschäftigen: als Minijobber, fest sozialversicherungspflichtig angestellt oder aber gute Fee arbeitet auf Rechnung. Die Wahl der Art der Anstellung entscheidet, wie hoch die Sozialabgaben und wie groß letztendlich die Steuervorteile sind. Grundsätzlich gilt: Für illegale Beschäftigung gibt es keinen Grund. Die Mehrkosten, die entstehen, wenn alles legal abläuft, sind überschaubar - nicht zuletzt, weil der Staat die Ehrlichkeit mit steuerlichen Nachlässen belohnt. Zudem stehen den leicht höheren Kosten Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer gegenüber. Wenn du noch mehr Fragen hast, kannst du dich auch telefonsich an dein zuständiges Finanzamt wenden. Der Studentmuss seine Einkünfte nicht versteuern, wenn sie insgesamt unter ca. 7000€ liegen. Wichtig ist außerdem, wenn er nur stundenweise arbeitet, dass du ihn anonym der Gemeindeunfallversicherung (siehe Google) meldest,denn es kann ja sein, dass er sich mal verletzt, stolpert oder stürzt. Das ist übrigens sehr preiswert!
Hier noch ein Link zu einer Gemeindeunfallversicherung:http://www.luk-nds.de/wir-ueber-uns/finanzierung-beitragsentwicklung/haushaltshilfe.php
Und hiernoch einer für "deinen" Studenten:http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,393345,00.html