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Prozesskostenhilfe - neue und gute Antworten Prozesskostenhilfe - neue und gute Antworten

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nach vielen jahren soll ich gerichtskosten zurückzahlen

anonym
beantwortet von rieluk am 16. Dezember 2009 17:14
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Hallo

ja... vorrausgesetzt du bekommst kein Harz 4 oder so. Prozesskostenhilfe kann man als Darlehen sehen... außer du hast den Prozess gewonnen, derjenige der den Prozeß verliert muss in der Regel alle anfallenden Kosten tragen. Sind deine Einkommensverhältnisse nun deutliche besser als vor 11 Jahren, wird das Geld zurückgefordert. (Wenn ich mich recht erinnere wird man sogar darüber aufgeklärt, das wenn sich die Einkommensverhältnisse bessern es mitteilen zu müssen)

Hast du gewonnen... dann schau im Urteil nach ob der gegner dazu verurteilt wurde auch alle kosten zu tragen... oder frag bei denem damaligen Rechtsanwalt nach.

Bekommst du Harz 4, frage beim absender nach wie es in deinem Fall aussieht. Der Rechnungssteller kann dich in jedem Fall auch beraten.

Kommentar von Simple_avatar4smallneuhesse am 16. Dezember 2009 18:26

was heisst gewonnen... ich liess jemanden ohne führerschein mein auto fahren und dabei kam ein unfall heraus. es ging vor gericht darum wer wieviel vom schaden zahlt. kann mich kaum noch daran erinnern wie das alles genau war. meine unterlagen habe ich beim letzten umzug weggeworfen. wer denkt nach 11 jahren noch an so etwas???


Freibetrag Prozesskostenhilfe

sauerwald
beantwortet von sauerwald am 8. Dezember 2009 10:55
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Schätze das wird wohl Rechtens sein sofern die berechnung vom Gericht kommt.

Das einzigste was man hier machen koennte eine Stundung der Kosten beantragen hiebei muessen die Persoenlichen und Wirtschaftlichen verhältnisse offenbart werden.

Das Gericht kann nach meinen Kenntnissen die Kosten von Ihnen anfordern über die dauer von 4 Jahren danach nicht mehr...


Freibetrag Prozesskostenhilfe

Crack
beantwortet von Crack am 8. Dezember 2009 10:50
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Hilfreichste Antwort

Da steht doch sicher auch sowas wie "Gegen dieses Schreiben können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen"?

Gehe in Widerspruch und belege das sich Deine finanzielle Situation seit der letzten Entscheidung nicht verbessert hat.

Kommentar von plasmatic am 8. Dezember 2009 15:31

Ja daran denke ich ja grad auch das ich Einspruch einlege...aber ich würde es natürlich gerne auch richtig begründen. Alle einnahmen und ausgaben sind aktuell dem Gericht gegenüber belegt. Ich find es nur komisch das zwar die Miete und zwei Kredite als Ausgaben anerkannt werden aber der ebenfalls nicht unerhebliche Betrag für Heiz-und Stromkosten sollen angeblich im Freibetrag enthalten sein. Das sieht mir stark danach aus als wenn die "künstlich" mein verbleibendes netto erhöhen wollen, da es ja bei separater anrechnung gleich null wäre und damit müsste ich auch keine Raten zahlen wie ebend auch in der Vergangenheit. Was muss/darf der Freibetrag beinhalten ??? dürfen die heizkosten dort reingerechnet werden oder ist der Freibetrag rein für Lebensmittel, Kleidung etc. ???


Freibetrag Prozesskostenhilfe

anonym
beantwortet von anjanni am 8. Dezember 2009 10:48
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Dir bleibt auch noch der Freibetrag zum Leben... Oder habe ich da jetzt nicht aufgepaßt?

Jedenfalls kannst Du ja Widerspruch einlegen, das ganze noch mal durchrechnen oder Dir vorrechnen lassen.

Ich denke zwar auch, daß nicht alles mit dem Freibetrag abgegolten sein dürfte, was nicht "normal" ist, aber es kann schon sein, daß Bestimmungen sich im Laufe der Zeit ändern.

Kommentar von plasmatic am 8. Dezember 2009 15:26

Naja das ist es ja ebend.... ich gehe ja eigentlich davon aus das der Freibetrag hzum leben ist.... aber in diesen Freibetrag haben sie einfach alle meine weiteren angegebenen Kosten wie z.B Heizkosten, Busticket für die Tochter etc. eingeschlossen d.h. vom Freibetrag hab ich für mich eigentlich nichts mehr weil der ebend durch die eingeschlossenen kosten hinfällig ist und das ist ja genau meine Frage: Darf das Gericht die Heizkosten einfach in den Freibetrag einfließen lassen ????? Die wohnung wird gesondert als Ausgabe in Abzug gebracht.... dann müssten doch die heizkosten genauso extra abgezogen werden oder ?????


Freibetrag Prozesskostenhilfe

ArwenXXX
beantwortet von ArwenXXX am 8. Dezember 2009 10:48
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Wenn Dir eine Prozesskostenhilfe gewährt wurde, zahlt Vater Staat.


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ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 8. Dezember 2009 10:47
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Sozialhilfe beantragen.

Monatsticket der Tochter? Der Weg zur Schule sollte frei sein.



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