Prozesskostenhilfe - neue und gute Antworten

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    Wer zahlt Kosten für Scheidung? (Prozesskostenhilfe)
    Antwort von HeinGas HeinGas

    Die Anwaltskosten trägt jeder selbst, trotz Prozesskostenhilfe.

    Kommentar von MrsMJM76 MrsMJM76

    Hab eben in anderen Fragen zu dem Thema gestöbert und gesehen, dass es Prozesskostenhilfe mit und ohne Ratenzahlung gibt, und dass die Anwaltskosten nur dann nicht von der Prozesskostenhilfe gedeckt werden, wenn außer der Scheidung samt Versorgungsausgleich noch andere Sachen verhandelt werden (z.B. Unterhalt). Naja, mit den gesammelten Infos kann sie jetzt zum Anwalt gehen, und sie weiß zumindest schon mal ungefähr, wie das alles läuft. - Danke!

    Kommentar von HeinGas HeinGasHeinGas

    und keinen gemeinsamen Anwalt nehmen, der kassiert bei beiden Partein ab. Als Frau suchst Du dir am Besten eine Anwältin, die hat ein besseres Einfühlungsvermögen.

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    Wer zahlt Kosten für Scheidung? (Prozesskostenhilfe)
    Antwort von HeinzS04 HeinzS04

    Den Antrag bekommt Sie vom Anwalt. Den aber als erstes darauf hinweisen. Prozesskostenhilfe, wenn befürwortet, wird komplett übernommen und Sie muß dann jährlich nachweisen das Sie keinen erhöhten Einkommen hat, erst dann muß Sie Ihn zurückzahlen.

    Kommentar von MrsMJM76 MrsMJM76

    Danke! Maile ich ihr gleich, das wird sie erleichtern!

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    Arbeitsschutzklage erste Instanz - Anwalt - Kosten
    Hilfreichste Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Welche Kosten kommen auf den Mitarbeiter zu, wenn er sich nicht anwaltlich vertreten lässt?

    auf jeden Fall die Gerichtskosten, sie werden zwischen den Parteien 50:50 aufgeteilt und richten sich nach dem vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert.

    Prozesskostenhilfe könnte helfen (ist bekannt)

    ja

    Die Kosten beim Arbeitsgericht für anwaltliche Vertretung ist von jeder Seite selbst zu tragen (ist bekannt) Können dennoch die Kosten auf die Gegenseite übertragen werden

    nein, in der 1. Instanz nicht

    Sind die Kosten des Streitverfahrens durch das monatliche Einkommen zu bestimmen?

    nein, durch den vom Gericht festgesetzten Streitwert. Dieser wird z.B. bei einer Kündigungsschutzklage mit 3xBruttomonatseinkommen errechnet. Daraus ergeben sich dann die Gerichtskosten.

    Kann darüber hinaus auf weitere Schadensersatzansprüche geklagt werden; Arbeitnehmerseite (Beispiel: Alle Aufwände wie Zeit, Beratungen, etc.)?

    ja, sicher - aber es erhöht auch den Streitwert.

    weitere und ausführliche Infos (auch mit Gerichtskostentabelle)

    http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html

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    Arbeitsschutzklage erste Instanz - Anwalt - Kosten
    Antwort von HeinGas HeinGas

    Geh zu einem Anwalt für Arbeitsrecht oder zu deiner Gewerkschaft (die haben gute Anwälte), der kann Dir zumindest schon einmal sagen, od es sich lohnt einen Rechtsstreit anzufangen. Schlimmstenfalls hast Du die Kosten für ein Beratungsgespräch zu zahlen.

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    Arbeitsschutzklage erste Instanz - Anwalt - Kosten
    Antwort von slideagain slideagain

    Beim Arbeitsgericht, muss jede Partei die Kosten selbst tragen. Wenn Du wenig verdienst, dann kannst Du bei Deinem Anwalt einen Antrag auf Beratungskostenhilfe und Prozesskostenhilfe stellen.

    Kommentar von Takka Takka

    Fallen dann neben der Beratungs- und Prozesskosten weitere Kosten an... ich kann das leider gar nicht abschätzen... Besten Dank und viele Grüße!

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    Arbeitsschutzklage erste Instanz - Anwalt - Kosten
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Soweit ich weiß ist das erste Verfahren kostenlos.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, können im Urteilsverfahren die Anwaltskosten, die in der ersten Instanz entstehen - anders als im ordentlichen Zivilprozess - von der Gegenseite auch im Falle des Obsiegens nicht ersetzt verlangt werden (§ 12a ArbGG).

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Im ersten verfahren brauchst Du keinen Anwalt.soviel ich weiß.

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    Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    in den fällen der so genannten notwendigen verteidigung bekommt man einen pflichtverteidiger. ob man nun bettelarm oder multimilliardär ist. das ist in der StPO so geregelt.

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    Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?
    Antwort von NicolasChamfort NicolasChamfort

    Es wäre völlig verfehlt, im Strafverfahren Prozeßkostenhilfe zu gewähren. Sie wurde dafür ausgeschlossen, weil die Möglichkeit besteht, einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Selbst in Verfahren, in denen Prozeßkostenhilfe möglich ist, wird die Erfolgswahrscheinlichkeit geprüft. Sind die Aussichten auf Erfolg sehr gering, wird sie in der Regel abgelehnt.

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    Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?
    Antwort von sachsenqueen sachsenqueen

    Wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt man einen gestellt. Ob der dann aber gut ist kann ich nicht sagen. Aber ob man Prozesskostenhilfe bekommt weiß ich leider nicht. Das können dir sicher andere hier beantworten.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    falsch! siehe §§ 140 und 141 StPO

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    Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?
    Antwort von Dockterlein Dockterlein

    Das ist doch völliger Blödsinn, jeder bekommt Prozesskostenhilfe. Ob du schuldig bist oder nicht entscheidet das Gericht.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    PKH gibt es bei zivilprozessen. in der StPO ist das nicht vorgesehen

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    Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Dafür bekommst Du dann einen Pflichtverteidiger.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    nur bei notwendiger verteidigung

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    Straftat bekommt man dann Prozesskostenhilfe?
    Antwort von gegnhang gegnhang

    Du bekommst einen Pflichtverteidiger, wenn du kein Geld hast.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    das hat mit wirtschaftlicher bedürftigkeit überhaupt nichts zu tun. auch ein milliardär kann einen prflichtverteidiger bekommen. das ist in den §§ 140 und 141 StPO geregelt

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    Schonvermögen bei PKH
    Antwort von sr710815 sr710815

    Die Anträge kann man bei den Amtsgerichten herunterladen. Zur Rente als Einkommen wird dann Krankenversicherung, andere Versicherungen etc gegengerechnet. Wohneigentum wird selbst genutzt als "nicht verwertbar" gelten

    Der Rechtspfleger in der Antragsstelle rechnet das sogleich aus & man kann mit dem Beratungshilfeschein dann zum Anwalt gehen

    Ob es ein Schonvermögen wie bei ALG II gibt, weiß ich nicht. Dort gilt dann 150 € pro Lebensjahr + das Doppelte für Lebensversicherungen etc, da der Rückkaufswert unzumutbar ist

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    Ratenzahlung Prozesskostenhilfe
    Antwort von lecio lecio

    hallo Schnuffi, ich habe desselbe Situation Wie du jetzt, Kannst du mir sagen was du bezahlen muss und für wie lange??

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    prozesskostenhilfe was umfasst das????
    Antwort von tamarajahnke tamarajahnke

    also,. da ich geschieden bin, sorgerechtstreit und kindesunterhalt einklagen musste, grins, ich weiss etwas bescheid, leider. also, pkh, prozesskostenhilfe musst du vorher beantragen. wie zum beispiel bei vollstreckung, das musst du vorher machen, ansonsten bleibst du auf den kosten sitzen! ich muss jedesmal pkh beantragen, egal bei was, pfändung, kindesunterhaltklage, sorgerechtklage, einbenennungklage, für jedes einzelne, immer einen pkh antrag. aber dein anwalt berät dich auch darüber, sollte er zumindest.

    Kommentar von laurastern123 laurastern123

    Was ist eine einbenennungsklage??? Ah ok... Bei mir läuft eh immer alles anders

    Kommentar von tamarajahnke tamarajahnketamarajahnke

    haha, lach, einbenennung ist, das meine tochter aus erster ehe, gerne meinen neuen namen nach heirat führen möchte. dieses muss der kindsvater aber genehmigen, macht er das nicht, kann man auch vor gericht gehen. und bei mir läuft auch immer alles anders, grins............ aber wenn die pkh bei dir schon durch ist, dann ist doch alles okidoki, das betrifft dann allerdings nur das laufenende verfahren und kosten die übernommen werden sind soeit ich weiss : anwalt, gericht, vollstreck.

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    prozesskostenhilfe was umfasst das????
    Antwort von SuperBommel SuperBommel

    http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

    Wiki sagt einiges darüber.

    Soweit ich allerdings weiss, muss das doch vor dem Gerichtsverfahren beantragt werden oder? Macht übrigens auch gern der Anwalt selbst in Deinem Auftrag.

    Getragen werden Gerichtskosten und Kosten des eigenen Anwalts. Ob die Aktivitäten, die vorher laut Deinen Aussagen getätigt wurden, auch abgesichert sind, keine Ahnung. Das sollte man dann hinterfragen. Bei der Antragsstellung gibt man darüber Auskunft.

    Kommentar von laurastern123 laurastern123

    antrag ist auch durch... , an wiki denk ich immer gar nicht.. da schau ich mal danke

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