Probezeit - neue und gute Antworten

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    kündigung nach einer woche im arbeitsverhältnis wegen krankheit, wer zahlt?
    Antwort von DerHans DerHans

    Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers setzt erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit ein.

    Die ausgesprochene Kündigung muss natürlich fristgerecht erfolgen. Auch in der Probezeit gilt eine gesetzliche Mindestkündigungsfrist. Lohnersatzleistung müsst ihr also bei der Krankenkasse beantragen.

    Da du vorher im AlG 1 - Bezug warst, lebt dieser alte Anspruch wieder auf, wenn du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst.

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    kündigung nach einer woche im arbeitsverhältnis wegen krankheit, wer zahlt?
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Es zahlt die Krankenkasse Krankengeld bis zu maximal 78 Wochen Dauer. So lange du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst beziehst du kein ALG I.

    Normal sind es 90% vom Nettoverdienst oder 70% vom Brutto. Der niedrigere Wert ist ausschlaggebend. Also ruf die Kasse an.

    Kommentar von psychochick psychochick

    also 90% bzw. 70% von dem letzten lohn, und nicht von dem satz der arbeitsagentur, obwohl ich nur eine woche dort gearbeitet habe?

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Vorsicht. Er wurde ja gekündigt und ist in zwei Wochen gar nicht mehr dort angestellt, so dass die Krankenkasse auch gar nicht mehr zuständig ist. Dann ist es wieder die Arge.

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    Ab wann bin ich arbeitslos?
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" melden, musst du dich, sobald du von der drohenden Arbeitslosigkeit Kenntnis erhältst. Also umgehend SOFORT

    Lohnfortzahlung erhältst du für höchstens 6 Wochen. Die Firma muss dir als diese 6 Wochen zahlen. Dann muss sie die Kündigung eben entsprechend ändern. Danach bekommst du dann erst einmal Krankengeld bis du wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit (wenn du also wieder "gesund geschrieben" bist, musst du dich persönlich arbeitslos melden.

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    Windows 7 Probezeit
    Antwort von deepblue80 deepblue80

    wäre mir neu.. hast du nicht einen kumpel der dir mit seiner msdnaa-lizenz aushelfen könnte?

    anfängerfehler ..das erste was man macht ist ALLES aus dem msdnaa runter zu ziehen... ;-)

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    In der Probezeit geblitzt angaben zur person
    Antwort von LucieTommy LucieTommy

    Wenn einfach das Geld überwiesen wird, dann werden auch keine Fragen mehr gestellt. Das wäre das einfachste: gib ihr den Betrag bar oder überweise selber, dann kräht kein Hahn mehr danach.

    Diesen Bogen muss man ja nur dann ausfüllen, wenn man nicht zahlen will.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Sie hat ja erst mal nichts zum Bezahlen bekommen sondern nur den Anhoerungsbogen. Wenn der nicht zurueckkommt, dann wird erst der Bussgeldbescheid verschickt. Davor wird aber erst nochmal ermittelt, wer der Fahrer war.

    Kommentar von blackdevil193 blackdevil193

    und was wäre wenn sie es dann sehen dass ich der fahrer war? kommt dann nochmal extra strafe oder so ? oder sagen die dann einfach dass sie wissen dass sie nicht der fahrer war und sie den richtigen angeben soll ?

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    Frage zu Arbeit - Urlaub - Kündigung
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Urlaubsanspruch besteht nur für volle Beschäftigungsmonate. D. h., dir stehen anteilig 2/12 des Jahresurlaubs und damit 5 Tage Urlaub zu.

    Kommentar von blackdog12 blackdog12blackdog12

    Das ist ja voll ein mist den hat man ja fast den 3 monat auch erarbeitet und bekommt auch nur für 2 monate urlaub gutgeschrieben also 5

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Ja, sorry. Aber so regelt es § 5 BUrlG. Pass nur auf, dass man dich nicht mit einem Monat abzuspeisen versucht, denn das wird häufig falsch gemacht. Im BUrlG steht, Anspruch besteht für volle Beschäftigungsmonate. Ein Beschäftigungsmonat muss aber nicht mit einem Kalendermonat übereinstimmen. Es gibt auch ArbG, die wollen dann nur ganze Kalendermonate bei der anteiligen Berechnung anerkennen und zu Grunde legen. Drei Monate wären es bei dir aber leider erst mit Ablauf des 18.06. gewesen.

    Kommentar von blackdog12 blackdog12blackdog12

    Man man den waren die echt schlau und haben es noch vor den 18.06 gemacht, so man nur halt 5 Tage urlaub hat.

    Das werde heißen also mein richtig letzter arbeitstag ist den am 01.06 und den halt die 5 Tage urlaub bis zum 08.6 und den ist schluss, richtig ?

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Richtig!

    Kommentar von blackdog12 blackdog12blackdog12

    Alles klar, danke für die info!

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    In der Probezeit geblitzt angaben zur person
    Antwort von DBpbg DBpbg

    Die Konsequenz bei unbekanntem Fahrer wäre, dass in nächster Zeit ein Fahrtenbuch geführt werden muss, sprich wann wer das Auto fährt, etc. - das ist unangenehm, ganz sicher.

    Wenn ihr halbwegs Ähnlichkeit habt, kann man es natürlich probieren. Es ist natürlich schon lächerlich, seine eigenen Fehler nicht zugeben zu können.

    Kommentar von blackdevil193 blackdevil193

    Nein das problem ist dass ich noch in der probezeit bin und meine stiefmutter wäre auch damit einverstanden dass sie den punkt bekommt und ich würde ja auch den strafzettel zahlen. ich müsste dann eben zur nachschulung und das ist bisschen mehr geld

    Kommentar von gehwegplatte gehwegplattegehwegplatte

    Okay, sie will den Punkt? Dann könnt ihr es so machen. Wenn sie den Verstoß zugibt, schaut da kein zweiter mehr hin.

    Aber ich finds nicht gut, Du hast halt Mist gebaut und solltest dafür einstehen, auch wenn Du noch in der Probezeit bist - es sollte Dir echt ne Warnung sein!

    Kommentar von blackdevil193 blackdevil193

    ja genau das war meine frage. ob die da hinschauen wenns um punkte geht. also den füherschein vom fahrzeughalter mit dem foto vom blitzer vergleichen. und was wäre wenn sie es dann doch noch merken, ob man dann nochmal extra strafe bekommt oder nicht. und sie hat keine punkte und die verfallen ja auch. dieses seminar würde eben mal schnell 300 euro kosten und meine stiefmutter meinte dann auch wenn das geht nimmt sie den punkt

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Erfahrungsgemaess SCHAUEN die genauer hin, wenn es in die Punkteraenge geht. Macht sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, dann ist auch klar, dass der wirkliche Fahrer im engeren Familienkrei zu suchen ist, den findet man dann recht schnell.

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    In der Probezeit geblitzt angaben zur person
    Antwort von gehwegplatte gehwegplatte

    Wenn sie die Strafe auf sich nehmen will...?

    Wenn es nur ein "einfaches" Ticket ist und Du ihr das Geld gibst, ist es okay, das hat keine Konsequenzen. Wird jedoch ein Eintrag bzw. Punkte fällig, sollte sie Dich als Fahrer angeben. 25 Sachen zu schnell ist über der "Magischen 20", es könnte mehr als nur einen Strafzettel geben! Da kenn ich mich aber nicht aus, ist mir noch nie passiert.

    Du hast einen Fehler gemacht, also solltest DU auch dafür einstehen!

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    In der Probezeit geblitzt angaben zur person
    Antwort von kruszi kruszi

    Probieren kann man's alle mal. Einfach das Geld überweisen und hoffen.

    Kommentar von gehwegplatte gehwegplattegehwegplatte

    Wenn es nur ein Bußgeld ist, dann muß man nicht hoffen. Da passiert einfach nichts weiter. Wenn man keinen Widerspruch einlegt, guckt sich das Foto niemand an. Mach ich mit meinem Ex auch so, wir teilen uns mein Auto, und wenn er mal wieder ein Ticket einfährt, er gibt mir das Geld und gut ist es.

    Aber die Punkte fürs Über-Rot-fahren wollte ich nicht auf mich nehmen - da hab ich ihn als Fahrer angegeben, das mußte er leider einsehen:)

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Das kannst du bei Verwarnungsgeldern leicht so machen. Aber wenn es Bussgelder sind (ab 40€ und Punkte), dann schauen die anschliessend nochmal genauer hin und vergleichen ggfs auch mit Fotos aus dem Einwohnermeldeamt.

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    Frage zu Arbeit - Urlaub - Kündigung
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Deine 30 Urlaubstage werden 30 Werktage sein, 5 Wochen pro Kalenderjahr.

    Kommentar von blackdog12 blackdog12blackdog12

    Du meinst 6 Wochen.

    Aber das ist nicht meine frage

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    Ab wann bin ich arbeitslos?
    Antwort von BAligator BAligator

    Hallo rikimaru,

    ich gehe zwar davon aus, dass du bereits angerufen hast und damit informiert bist, aber noch mal zur Sicherheit.

    Da du über den 1. Tag der Arbeitslosigkeit krank bist ist die Krankenkasse mit Krankengeld dran bis du wieder gesund bist. Arbeitssuchend (die rechtzeitige Meldung um einer Sperrzeit von einer Woche zu entgehen) kannst du dich melden - musst es aber nicht, da du Arbeitsunfähig bist. Es macht allerdings durchaus Sinn es schon zu tun und ist ja auch telefonisch oder wie schon erwähnt online möglich.

    Wichtig ist das du am ersten Tag wenn du nicht mehr krank bist persönlich vorsprichst um dich arbeitslos zu melden. Dafür Lebenslauf der letzten 7 Jahre + Ausbildung und die letzte Schule, Kündigung, Sozialversicherungsnummer und ganz wichtig den Personalausweis mitnehmen.

    Viele Grüße

    BAli

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    Ab wann bin ich arbeitslos?
    Antwort von linchen111193 linchen111193

    Also da hier schon ein paar unterschiedliche antwortende kamen erzähle ich dir mal wie es bei mir war :-) IV war in einer Ausbildung und habe zwar gekündigt aber das macht keinen großen unterschied.. Ich wurde auch lange zeit Krankgeschrieben.. Ich musste mich bei der Krankenkasse melden um das Krankengeld weiter bezahlt zu bekommen ..und fragen kostet ja nichts :-) Wenn dir Geld zusteht dann bekommst du erstmal ein Formular wie schon gesagt wurde damit gehst du zum Hausarzt und der füllt es aus... Vielleicht musst du auch noch extra zur Krankenkasse was ich persönlich total Quatsch finde (da gibt es einen Arzt der nochmal Nachuntersucht) ..

    Wegen dem Thema Arbeitslos/suchend melden.. Mach es am besten so das du erstmal anrufst dann sagst du Bescheid zu wann du gekündigt bist z.b. am 10.06 dann geben die dir einen Termin wahrscheinlich am zehnten oder einen Tag danach .. Da nimmst du dann gleich deinen Ausweis und eine Kopie deiner Kündigung mit.. Aber das sagen die dir nochmal.. Ist natürlich schade das die dich gekündigt haben ..

    Wünsche dir viel Glück bei der suche nach etwas neuem und gute besserung ! Glg alina

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    Ab wann bin ich arbeitslos?
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Du musst Krankengeld beantragen,und Dich als Gekündigt beim Arbeitsamt melden.

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    Ab wann bin ich arbeitslos?
    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Du solltest die Krankenkasse informieren und Dich genau über die folgen informieren. Zu wann du gekündigt bist, sollte eigentlich im Kündigungsschreiben stehen. Sonst ist möglicherweise formell nicht korrekt und evtl. ungültig. Dem Arbeitsamt musst du das unverzüglich melden, sonst bekommst du eine Sperre. Allerdings solltest du wissen, wann Dein Arbeitsverhältnis beendet ist. Wenn Du es nicht weißt, solltest du dich trotzdem melden. Arbeitslos bist du am ersten Tag nach Ende Deiner Beschäftigung. du stehst dem Arbeitsmarkt erst zur Verfügung, wenn du wieder arbeiten kannst.

    Was ich nicht verstehe ist, wieso du Lohnfortzahlung bekommst, obwohl Dein Arbeitsverhältnis beendet sein soll. Die Krankenkasse zahlt im allgemeinen erst sechs Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der selben Erkrankung.

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    Ab wann bin ich arbeitslos?
    Antwort von gs1206 gs1206

    Die Krankenkasse weiß doch schon Bescheid - du hast doch eine Krankmeldung vom Arzt für die Firma bekommen. Den Durchschlag hat er der Krankenkasse geschickt.

    Geh sofort zum Arbeitsamt mit der Kündigung und melde dich arbeitssuchend. Du musst dich da unverzüglich melden, sowie du weißt, dass du gekündigt bist. Zu welchem Datum (und selbst wenn es noch 1/2 Jahr in der Zukunft läge) ist dafür nicht relevant.

    Du bist ab dem Tag arbeitslos, nachdem dein Arbeitsverhältnis endet.

    Es tut mir sehr leid für dich, dass das so gelaufen ist. So geht das heutzutage zu - hire and fire. Gute Besserung und viel Glück bei der nächsten Stelle. Wer weiß, wozu das gut war.

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    Ab wann bin ich arbeitslos?
    Antwort von cleonhardt cleonhardt

    Ganz wichtig: Man muss sich sofort beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" melden, wenn man die Kündigung erhält (ich glaube innerhalb von 2-3 Tagen). Wenn man das nicht macht kann es Kürzungen beim Arbeitslosengeld geben. Das ganze kann auf der Webseite vom Artbeitsamt auch online erfolgen. Alles andere hat Zeit...

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    Ab wann bin ich arbeitslos?
    Antwort von kanga kanga

    Beim Arbeitsamt hättest Du Dich SOFORT melden müssen! Du musst jetzt schnell machen und hoffen, dass Du nicht gesperrt wirst (wenn ich richtig informiert bin!). Aber es heißt immer, sobald man weiß das bzw. ab wann man arbeitslos sein wird, MUSS man sich innerhalb einer bestimmten Frist (sind nur ein paar Tage!) beim Arbeitsamt melden - reicht -glaube ich- anfangs auch nur telefonisch!

    Wegen dem Krankengeld solltest Du Dich auch schleunigst bei Deiner Krankenkasse melden, die schicken Dir ein Formular, welches der behandelnde Arzt ausfüllen muss, danach schickst Du das zurück und erst dann bekommst Du das Dir errechnete Krankengeld. Dieses Procedere musst Du jeden Monat machen!!!

    Du schreibst, dass Du in 2 Wochen aus der Firma ausscheiden wirst, also wirst Du auch ab dann arbeitslos sein - was sagst denn Deine Kündigung dazu? Irgendein bestimmtes Datum??

    Komm in die Hufe und klär die Sachen ab!!

    kanga

    Kommentar von rikimaru84 rikimaru84

    Hallo, zu ersteinmal danke für deine Antwort. Werde gleich beim AA anrufen. In der Kündigung ist nichts besonderes vermerkt, da ich ja noch in der Probezeit bin und deshalb kein Grund genannt werden muss.

    Zählt denn die Zeit in der ich Krankengeld beziehe schon zur Arbeitslosenzeit?

    MfG

    Kommentar von kanga kangakanga

    Ja, eigentlich müsste die Zeit des Krankengeldes auch schon zur Arbeitslosenzeit zählen. Aber auch da solltest Du ganz fix beim Arbeitsamt nachfragen, ich könnte mir vorstellen, dass es jetzt auch darum geht, ob Du "vermittelbar" also "arbeitsfähig" bist oder bald wieder wirst und sich daraus dann ergibt, ob Du Anspruch auf ALG I hast oder (wie auch immer) einen Antrag auf HARTZ 4 stellen musst. Ich denke, da ist das Amt der bessere Ratgeber!

    Ich drücke Dir aber die Daumen, dass alles gut für Dich verläuft!

    Kanga

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    Ab wann bin ich arbeitslos?
    Antwort von paula2005 paula2005

    Darf man denn während der Krankschreibung gekündigt werden?

    Kommentar von kanga kangakanga

    in der Probezeit - erst danach ist er krank geworden (so hab ich das jetzt verstanden!)

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    Ja man darf während einer Krankschreibung gekündigt werden. Die Probezeit hat damit nix zu tun.

    Kommentar von linchen111193 linchen111193

    In der probezeit kannst du aus jedem Grund gekündigt werden .. Genauso wie du aus jedem Grund gehen darfst :-)

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    Vertragsstrafe durch Kündigung?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Deine Angaben sind teils widersprüchlich und teils zu ungenau, um sie zu analysieren.

    Grundsätzlich mal soviel zur Vertragsstrafe. Sie ist üblich und möglich für das Nichteinhalten der Vertragsbestimmungen. Es kann Dir also für Nichterscheinen zur Arbeit grds. eine Vertragsstrafe auferlegt werden. Auch das Nichterscheinen nach Erklärung der Kündigung bis zu ihrer Wirksamkeit wäre so ein Verstoss.

    Nicht jedoch kann sie für das Kündigen an sich - innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens - möglich sein. Dann hättest Du keine Möglichkeit, zu kündigen und wärest in einem Zwangsarbeitsverhältnis ähnlich Sklaverei. Und das ist nicht möglich. Ein Vertrag kann nicht über dem Gesetz stehen!

    Ausserdem ist eine gewisse Ausgewogenheit des Vertrags m.E. ebenso erforderlich. D.h: welche Pflichten hast Du, welche im Gegenzug der Arbeitgeber? Also: für was trifft ihn welche Vertragsstrafe?

    Auch durch krasse Unausgewogenheit kann eine Bestimmung nichtig sein. Und da gilt auch nicht die Vertragsfreiheit uneingeschränkt nach dem Motto: was Du unterschrieben hast, musst Du auch in jedem Falle einhalten (das würden die "Juristen" der ZAF behaupten).

    Im Arbeitsrecht sind dem zahlreiche Riegel vorgeschoben, weil vorausgesetzt wird: der Arbeitnehmer ist viel schwächer und muss schlechte Verträge annehmen, weil er eben arbeiten muss.

    Dir kommt allerdings noch etwas zuhilfe. Nämlich der seit diesem Jahr geltende Allgemeinverbindliche Tarifvertrag für die Leiharbeit. Danach sind sowieso alle individuellen Vertragsbestimmungen nichtig, die dem ATV widersprechen.

    Ein Arbeitgeber, der dagegen verstösst, kann sich u.U. sogar strafbar machen.

    Ich meine daher: Du kannst diese Vertragsstrafe getrost als Einschüchterungsversuch werten. Ist wie mit den Gespenstern: Angst muss davor nur haben, wer dran glaubt.

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