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Probezeit - neue und gute Antworten

Probezeit - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Bin noch in der Probezeit: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um zu fragen, ob ich übernommen werde?

linguini
beantwortet von linguini am 3. Dezember 2008 10:06
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wenn du selbst das gefühl hast, du passt in die firma und deine arbeit ist gut, dann frag einfach, wie die tendenz aussieht.

ist für dich schliesslich wichtig, da du dir bei nichtübernahme einen anderen job suchen musst, das wird jeder chef verstehen.


Bin noch in der Probezeit: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um zu fragen, ob ich übernommen werde?

Michelle1986
beantwortet von Michelle1986 am 3. Dezember 2008 10:04
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Keine Panik, die Vorgesetzten lassen sich meist bis zum Schluss Zeit, um die Entscheidung mitzuteilen. Du wirst dein Mitarbeitergespräch spätestens am Stichtag erhalten. War bei mir genau so.


Bin noch in der Probezeit: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um zu fragen, ob ich übernommen werde?

Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 3. Dezember 2008 10:03
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Nach der halben Probezeit würde ich Deinem Chef mitteilen, dass Dir der Job viel Spaß macht und ihn fragen, ob er mit Deiner Leistung so zufrieden ist bzw. wo er evtl. noch Verbesserungsmöglichkeiten sieht. So zeigst Du echtes Interesse, kannst Defizite noch ausgleichen und am Ende der Probezeit nach einer Übernahme fragen.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 3. Dezember 2008 10:06

Super Tipp!

Und einen fröhlichen guten Morgen!


Bin noch in der Probezeit: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um zu fragen, ob ich übernommen werde?

anonym
beantwortet von Lea2006 am 3. Dezember 2008 10:02
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Schwierig zu beantworten. Was der eine Chef gut findet, empfindet der andere negativ.

Da solltest Du eher auf Deine Lebenserfahrung und Dein Bauchgefühl hören, als auf eine allgemeine Empfehlung.


Bin noch in der Probezeit: Wann ist der richtige Zeitpunkt, um zu fragen, ob ich übernommen werde?

anonym
beantwortet von allesist am 3. Dezember 2008 10:00
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Wenn die Probezeit zu Ende ist, wird der Chef dir schon sagen, ob du übernommen wirst oder nicht. Deswegen ist es ja die Probezeit.





Muss man bei einer schriftlichen Abmahnung bei einem Azubi das Wort "Abmahnung" erwähnen?

collo
beantwortet von collo am 2. Dezember 2008 23:14
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ja wie seid ihr den drauf ?

ein Azubi ist da um zu lernen und keine billige Job-Kraft. Die Arbeit eines Azubi muß vom Verantwortlichen kontrolliert werden, dann kan auch kein großer schadenentstehen.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 3. Dezember 2008 05:54

Wenn ich das Sagen hätte käme der s.g. Ausbilder gar nicht dazu !


Muss man bei einer schriftlichen Abmahnung bei einem Azubi das Wort "Abmahnung" erwähnen?

bitmap
beantwortet von bitmap am 2. Dezember 2008 22:53
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  • konkrete Benennung des abzumahnenden Verhaltens (wann [Datum] was gemacht wurde bzw. nicht gemacht oder wie falsch gemacht wurde)

  • konkrete Benennung der Folgen bei Nichteinhaltung bzw. wenn keine Besserung erfolgt

P.S. Es kommt nicht drauf an, was drauf steht, sondern was drin steht.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 2. Dezember 2008 22:57

Dem schließe ich mich an.

Eine andere Frage ist, ob das Ding, was sich der Azubi geleistet hat schon eine Abmahnung rechtfertigt oder ob nicht eine Ermahnung sinnvoller wäre.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. Dezember 2008 23:03

In Ermangelung an Infos durch den Fragesteller zur Sache, kann man nicht viel mehr dazu schreiben.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 2. Dezember 2008 23:09

... war auch mehr in Richtung Supersonja gesprochen ... :-)

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 3. Dezember 2008 07:37

Die Abmahnung erfolgte Form-und Fristgerecht ?


Muss man bei einer schriftlichen Abmahnung bei einem Azubi das Wort "Abmahnung" erwähnen?

lionbaby72
beantwortet von lionbaby72 am 2. Dezember 2008 22:48
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Ich würde das Wort Abmahnung auf jeden Fall erwähnen, damit der Azubi merkt, dass es sich um eine ernstzunehmende Sache handelt. Ich würde so ungefähr schreiben, dass eben sehr grobe Fehler aufgetreten sind und er deshalb abgemahnt werden muss. Aber da er noch in der Ausbildung/Probezeit ist, erhält er noch eine Chance, sich in seinem Job zu verbessern. Dann noch erwähnen, dass bei weiteren groben Verstößen eine Kündigung folgen kann.


Muss man bei einer schriftlichen Abmahnung bei einem Azubi das Wort "Abmahnung" erwähnen?

kumpeline17
beantwortet von kumpeline17 am 2. Dezember 2008 22:47
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hast du sowas noch nicht gemacht ? klar sollte das wort "abmahnung" drinne stehen....man sollte ihm aber auch die chance lassen und mit ihm die fehler bereden bzw. ihn fragen wie es dazu kam.....jeder muss erstmal lernen....haben doch alle mal angefangen


Muss man bei einer schriftlichen Abmahnung bei einem Azubi das Wort "Abmahnung" erwähnen?

anonym
beantwortet von Brillie am 2. Dezember 2008 22:47
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In dem Schreiben muss hervorgehen das es sich hier um eine Abmahnung handelt. " Abmahnungen danach kann gekuendigt werden. Du schreibst eine Abmahnung als Überschrift, und dann must Du diese begruenden .

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 2. Dezember 2008 22:51

Ausbildungsvertrag, ein Azubi darf nicht arbeiten ! Da gibt es nicht einmal eine ordentliche Kündigung !

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. Dezember 2008 22:54

Wo steht, dass ein Azubi nicht arbeiten darf, wenn er ausgebildet wird?



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