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wenn du selbst das gefühl hast, du passt in die firma und deine arbeit ist gut, dann frag einfach, wie die tendenz aussieht.
ist für dich schliesslich wichtig, da du dir bei nichtübernahme einen anderen job suchen musst, das wird jeder chef verstehen.

Keine Panik, die Vorgesetzten lassen sich meist bis zum Schluss Zeit, um die Entscheidung mitzuteilen. Du wirst dein Mitarbeitergespräch spätestens am Stichtag erhalten. War bei mir genau so.

Nach der halben Probezeit würde ich Deinem Chef mitteilen, dass Dir der Job viel Spaß macht und ihn fragen, ob er mit Deiner Leistung so zufrieden ist bzw. wo er evtl. noch Verbesserungsmöglichkeiten sieht. So zeigst Du echtes Interesse, kannst Defizite noch ausgleichen und am Ende der Probezeit nach einer Übernahme fragen.
Baiana am 3. Dezember 2008 10:06 Super Tipp!
Und einen fröhlichen guten Morgen!
Schwierig zu beantworten. Was der eine Chef gut findet, empfindet der andere negativ.
Da solltest Du eher auf Deine Lebenserfahrung und Dein Bauchgefühl hören, als auf eine allgemeine Empfehlung.
Wenn die Probezeit zu Ende ist, wird der Chef dir schon sagen, ob du übernommen wirst oder nicht. Deswegen ist es ja die Probezeit.

ja wie seid ihr den drauf ?
ein Azubi ist da um zu lernen und keine billige Job-Kraft. Die Arbeit eines Azubi muß vom Verantwortlichen kontrolliert werden, dann kan auch kein großer schadenentstehen.
Eddy21 am 3. Dezember 2008 05:54 Wenn ich das Sagen hätte käme der s.g. Ausbilder gar nicht dazu !

konkrete Benennung des abzumahnenden Verhaltens (wann [Datum] was gemacht wurde bzw. nicht gemacht oder wie falsch gemacht wurde)
konkrete Benennung der Folgen bei Nichteinhaltung bzw. wenn keine Besserung erfolgt
P.S. Es kommt nicht drauf an, was drauf steht, sondern was drin steht.
heinmueck am 2. Dezember 2008 22:57 Dem schließe ich mich an.
Eine andere Frage ist, ob das Ding, was sich der Azubi geleistet hat schon eine Abmahnung rechtfertigt oder ob nicht eine Ermahnung sinnvoller wäre.
Eddy21 am 3. Dezember 2008 07:37 Die Abmahnung erfolgte Form-und Fristgerecht ?
Ich würde das Wort Abmahnung auf jeden Fall erwähnen, damit der Azubi merkt, dass es sich um eine ernstzunehmende Sache handelt. Ich würde so ungefähr schreiben, dass eben sehr grobe Fehler aufgetreten sind und er deshalb abgemahnt werden muss. Aber da er noch in der Ausbildung/Probezeit ist, erhält er noch eine Chance, sich in seinem Job zu verbessern. Dann noch erwähnen, dass bei weiteren groben Verstößen eine Kündigung folgen kann.

hast du sowas noch nicht gemacht ? klar sollte das wort "abmahnung" drinne stehen....man sollte ihm aber auch die chance lassen und mit ihm die fehler bereden bzw. ihn fragen wie es dazu kam.....jeder muss erstmal lernen....haben doch alle mal angefangen
In dem Schreiben muss hervorgehen das es sich hier um eine Abmahnung handelt. " Abmahnungen danach kann gekuendigt werden. Du schreibst eine Abmahnung als Überschrift, und dann must Du diese begruenden .