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Probezeit - neue und gute Antworten Probezeit - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

selbst Kündigung in der Probezeit

Viola
beantwortet von Viola am 10. Dezember 2009 09:24
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Bei einer Kündigungsfrist gelten Kalendertage. Solltest du jetzt kündigen wollen zum 31.12. dann muss die Firma das Schreiben am 16.12 auf dem Tisch haben. Persönlich abgeben und bestätigen lassen oder per Einschreiben! Einen Kündigungsgrund musst du nicht angeben.

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 09:26

Danke, Ich bin zurzeit Krank geschrieben. Kann ich dann trotzdem kündigen? Ich möchte dort auch nicht mehr hingehen.


selbst Kündigung in der Probezeit

anonym
beantwortet von Morti am 10. Dezember 2009 09:16
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Ganz normale Kalendertage. Bedenke auch, dass falls du in den ALG2- Bezug fällst, du bei eigener Kündigung mit einer Sperrzeit von 12 Wochen rechnen musst.


selbst Kündigung in der Probezeit

eddali
beantwortet von eddali am 10. Dezember 2009 09:14
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Bei einer Kündigung sind Kalendertage die Grundlage. Wenn Sie zum 31.12. kündigen wollen, muß die Kündigung am 16. beim Chef auf dem Tisch liegen.

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 09:22

Danke, Ich bin zurzeit Krank geschrieben. Kann ich dann trotzdem kündigen? Ich möchte dort auch nicht mehr hingehen.

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 10. Dezember 2009 09:27

Du riskierst eine Menge, wenn Du während Krankheit kündigst. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist z.B. dann weg und wenn überhaupt landest Du unmittelbar in Hartz IV.

Oder hast Du bereits neuen Job?

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 09:36

Danke für die Hilfe, ich wusste nicht, dass die Lohnfortzahlung dann wegfällt. Hartz IV bekomme ich sowieso nicht.

Und ja, werde in Zukunft wieder freiberuflich arbeiten.

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 10. Dezember 2009 09:49

Nun gleich freiberuflich und krank zu starten ist auch nicht geschickt, oder?

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 09:58

Ich bin krank wegen dieser Firma! Meine Gesundheit ist mir wichtiger! Ich wollte nur in Erfahrung bringen, wie ich am geschicktesten vorgehe, damit ich dort nicht mehr hin muss.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. Dezember 2009 09:56

''wusste nicht, dass die Lohnfortzahlung dann wegfällt.''

Logisch, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist.


selbst Kündigung in der Probezeit

AlexGay
beantwortet von AlexGay am 10. Dezember 2009 09:14
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Hilfreichste Antwort

2 Wochen sind 2 Wochen im Kalender! Die Kündigungsfrist ist also nicht von Feiertagen abhängig.

Überleg dir aber so eine Kündigung was das für Dich bedeutet wg. Zeugnis etc.

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 09:23

Danke! Bei dieser Firma verzichte ich auf ein Zeugnis! Leider muss ich mein Intermezzo dort in zukünftigen Lebensläufen erwähnen!

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 10. Dezember 2009 09:26

Nun, Du magst zwar mit der Firma nicht klarkommen, aber Du brauchst ja eine neue. Und bei Bewerbungen etc. macht das ein sehr schlechtes Bild wenn Du kein Zeugnis hast und erklären musst, wie es zu diesem Wechsel kam. Andere Firmen hören nur ungern, daß Du mit dem Chef nicht klargekommen bist etc.

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 09:37

Ja, ich habe schon eine plausible Erklärung: die lange Fahrzeit bzw. Entfernung vom Wohnort.

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 10. Dezember 2009 09:48

Na wenn Du meinst ... also bei mir würde das nicht als Begründung zählen. Von Arbeitnehmern wird Einsatz verlangt. Lange Fahrzeiten sind schon vor der Bewerbung bekannt und zählen nicht als Kündigungsgrund.

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 10:03

Ja, klar weiß man das vorher. Wenn man aber nach 2 Monaten merkt, dass es doch nicht geht und die Fahrzeit zu lang und der WEg zu weit ist? Vor allem, wenn ständig noch andere Arbeit dazukommt und zwischen den verschiedenen Standorten gependelt werden soll? Das ist mir eine ausreichende Begründung für eine Kündigung in der Probezeit, denn dafür ist diese ja schließlich da, um etwas zu "erproben". Oder?

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 10. Dezember 2009 10:14

Von welcher Fahrzeit/Entfernung sprichst Du denn? Firmen wollen Einsatz von ihren Mitarbeitern sehen. Wenn es da um ein paar Minuten oder so gehen würde, dann wäre das für andere Arbeitgeber sicherlich nur schwer verständlich als Argument. Die Zeiten sind nunmal nicht mehr so daß das alles so einfach ist.

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 10:23

Mein primärer Arbeitsort liegt 85 km einfach von meinem Wohnort. Dazu wurde ohne vorherige Absprache plötzlich von mir erwartet einmal wöchentlich an einem anderen Standort zu arbeiten, der 96 km entfernt ist. Dazu sollte ich dann auch noch zwischen den drei Standorten "pendeln", d.h. zwei Außenstellen und die Zentrale, als billiger Kurier sozusagen. Letztere liegt aber 117 km von meinem Wohnort entfernt. Dazu muss ich sagen, dass ich mich ursprünglich bei dieser Firma beworben habe für einen Standort, der nur 65 km von mir aus liegt. Dass es dann 85 km wurden habe ich zu Beginn noch akzeptiert. Aber was zu weit geht, geht zu weit, im warsten Sinne der Worte.

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 10. Dezember 2009 10:26

Ok, das ist in der Tat weit ... aber überleg dir wirklich, ob Du schon genug Sicherheiten für eine Kündigung hast. Ich drück die Daumen.

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 10:30

Nochmal Danke für die Erörterung, hat mir wirklich sehr geholfen und da ich Rechtsschutz habe, habe ich mir jetzt kurzerhand einen Termin bei einem Fachanwalt geholt, um wirklich gar nichts falsch zu machen.

Schöne Feiertage!


selbst Kündigung in der Probezeit

Naza09
beantwortet von Naza09 am 10. Dezember 2009 09:11
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in der probezeit kann man doch ohne begründung fristlos also sofort kündigen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. Dezember 2009 09:12

Nein, das kann man nur in Ausbildungsverhältnissen.

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 09:14

Nein, ich habe einen Arbeitsvertrag, in dem eine 2wöchige Kündigungsfrist festgelegt ist, allerdings ohne Angabe von Kündigungsgrund.

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 10. Dezember 2009 09:16

Es kommt immer drauf an, was im Vertrag geregelt ist, meist sind es 14 Tage in der Probezeit.


selbst Kündigung in der Probezeit

anonym
beantwortet von Vampirjaeger am 10. Dezember 2009 09:10
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Kündige zum 31.12. Dann arbeitest du offiziell bis dahin und die Feiertage sind noch mit dabei.

Kommentar von spatzerl am 10. Dezember 2009 09:15

Ich bin zurzeit Krank geschrieben. Kann ich dann trotzdem kündigen?


selbst Kündigung in der Probezeit

anonym
beantwortet von AmazoninMoon am 10. Dezember 2009 09:10
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feiertage sind keine werktage


selbst Kündigung in der Probezeit

bitmap
beantwortet von bitmap am 10. Dezember 2009 09:09
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Ganz normal alle Kalendertage.

Kommentar von Fensterplatz am 10. Dezember 2009 09:13

So ist es!


Fahrerflucht+Probzeit Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Karolo
beantwortet von Karolo am 9. Dezember 2009 18:52
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Das ist eine ganz dumme Sache.So weit ich weiss(Polizist)ist da wohl der Führerschein weg.Mir ist es anfang des Jahres passiert,aber da ist mir einer auf dem Parkplatz reingefahren und hat eine grosse Schramme an der Stossstange hinterlassen.Man hat es im ersten Moment auch nicht gleich gesehen,aber die Polizei sagte,das sie da ziemlich durchgreifen.Stell Dir vor es wäre umgekehrt,sicher willst Du auch nicht auf den Schaden sitzen bleiben.Ich war jedenfalls ziemlich sauer.Nimm Dir einen Anwalt und lass Dich beraten,wirst Du wahrscheinlich auch brauchen.Viel Glück


Fahrerflucht+Probzeit Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

anonym
beantwortet von Morrrpheus am 9. Dezember 2009 18:45
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Nun ja, Fahrerflucht ist auf jeden Fall eine Straftat und kein Kavaliersdelikt.
Nur mal im Rückspiegel schauen hilft da nicht viel!
Also der Führerschein ist ernstlich in Gefahr, da die Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen und die Verpflichtungen ernst zu nehmen wohl nicht gegeben sind.
Der entstandene Schaden muss von dir beglichen werden (so eine lackierte Stoßstange kann teuer sein. Und vermutlich sind die Halter kaputt gegangen, wodurch diese ersetzt werden muss).
Zusätzlich musst du mit einer Geldstrafe rechnen.
Ob der Führerschein nun ganz eingezogen wird, oder ein Fahrverbot, das wird sich zeigen!


Fahrerflucht+Probzeit Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

MojitoTom
beantwortet von MojitoTom am 9. Dezember 2009 18:44
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Fachlich kann ich Dir keinen Rat geben, jedoch sagt mir mein Bauch folgendes:
.
Fahrerflucht/Unfallflucht könnte es wohl sein. Du solltest auf jeden Fall mit Deiner Mutter mitgehen und alles so erklären, wie es tatsächlich war.
Ich könnte mir vorstellen, dass Du den Führerschein erst mal los bist, eine gehörige Strafe zahlen musst.
Glücklicherweise ist kein Personenschaden entstanden. Die Tatsache, dass Du keinen Schaden gesehen hast, könnte auch von Vorteil sein.
Wichtig ist, dass Du aus meiner Sicht mitteilst, dass Du die Situation falsch eingeschätzt hast und Dir alles sehr sehr leid tut.


Fahrerflucht+Probzeit Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

maurice1911
beantwortet von maurice1911 am 9. Dezember 2009 18:44
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ja da hat dich bestimmt wer gesehen..ne brauchst keine angst haben..du bekommst nur ein ordnungsgeld-hab das schonmal erlebt

Kommentar von mfwtm am 9. Dezember 2009 18:45

Du glaubst auch wohl noch an den Weihnachtsmann, der Lappen ist wech....

Kommentar von 8c406b66cbc176d6f9407eb79d8125efsmallKarolo am 9. Dezember 2009 18:56

Du hast bis jetzt wahrscheinlich viel Gück gehabt.Bei Deiner Einstellung zur Sache bist Du wohl noch nicht soweit überhaupt einen F-schein zu haben


Fahrerflucht+Probzeit Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

helgerz
beantwortet von helgerz am 9. Dezember 2009 18:43
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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.


Fahrerflucht+Probzeit Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Pantex
beantwortet von Pantex am 9. Dezember 2009 18:43
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Frag mal hier: www.forum.jurathek.de

Anmeldung und Nutzung sind kostenlos.


Fahrerflucht+Probzeit Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Wally1
beantwortet von Wally1 am 9. Dezember 2009 18:43
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Kannst es ja mal mit einem Anwalt probieren, denke aber da wirst du nicht viel Glück haben! Der Führerschein ist weg! Mit Fahrerflucht hast du da wenig Chancen.


Fahrerflucht+Probzeit Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

anonym
beantwortet von FreakyXY am 9. Dezember 2009 18:42
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Fahrerflucht ist kein Kavalliersdelikt im Rechtlichen

also Verlängerung der Probezeit definitiv vielleicht noch Nachschulung oder so, Geldstrafe, evtl. noch andere Konsequenzen


Fahrerflucht+Probzeit Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

anonym
beantwortet von mfwtm am 9. Dezember 2009 18:42
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Geh zum Rechtsanwalt.


Anspruch auf Urlaub während der Probezeit

anonym
beantwortet von mchalbig am 9. Dezember 2009 15:00
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Also ich kenne dass so dass man während der Probezeit zwar Anspruch hat aber erst später nehmen kann, den Urlaub also mit ins nächste Jahr zieht.. Musst du mit deinem Chef abklären..


Anspruch auf Urlaub während der Probezeit

DonRamon
beantwortet von DonRamon am 9. Dezember 2009 14:57
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Der Urlaub steht dir entsprechend der Beschäftigungsdauer zu. Das wird dann zu 1/12tel pro (Beschäftigungs)monat gerechnet.


Anspruch auf Urlaub während der Probezeit

buech2
beantwortet von buech2 am 9. Dezember 2009 14:56
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Ja anteilmäßig auf die Monate gerechnet.



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