Tja, dein Fehler, demächst vernünftig verpacken.
Privatkauf - neue und gute Antworten
-
1Privatkauf mit ZahlungsverzugAntwort von
QuoralineQuoraline
Bis der Käufer nicht den gesamten im Kaufvertrag angegebenen Betrag an dich gezahlt hat,ist die Couch dein Eigentum! Würde ihm dazu schriftlich auffordern,dies bis spätestens 14 Tage nach Ratenfälligkeit zu tun,da sonst die Couch wieder an dich zurückgegeben werden muß. Schreibe ihm in diesem Fall behälst du dir vor rechtliche Schritte einzuleiten. Von einem direkten Einschalten eines Anwaltes rate ich dir ab,da hierbei schnell ein vielfaches an Honorar anfällt(wahrscheinlich mehr als der Gesamtbetrag der Couch). Ein Erstberatungsgespräch beim Anwalt kostet zum Beispiel mindestens knapp 90 Euro. Es gibt da Honorarlisten,was Anwälte mindestens für welche Leistung verlangen (dürfen).
Ruf doch mal die Polizei an und frag,wie du in solch einem Fall dein Eigentum zurück erhälst,denn wie gesagt,rein rechtlich bist du der Eigentümer und bei Nichteinhaltung des Kaufvertrages muß der Käufer dir dein Eigentum aushändigen! Ist wirklich schade,daß dein Verständnis so schamlos ausgenutzt wurde ;(
-
1Privatkauf mit ZahlungsverzugAntwort von
NoxpolarisNoxpolaris
Du brauchst keinen Anwalt. Erwirke beim Gericht einen Mahnbescheid. Vordrucke gibts im Schreibwarenladen
Kommentar von
EikSas Ok... Den Mahnbescheid fülle ich einfach aus und gebe dem beim Amtsgericht ab, oder? Muss ich beim Amtsgericht dann was zahlen? Wie läuft das genau ab?
Vielen Dank für deien Hilfe. :)
Kommentar von
NoxpolarisNoxpolaris Am besten hier nachlesen:
Die Kosten muss der Schuldner zusätzlich tragen. Er muss natürlich vorher mit Fristsetzung gemahnt worden sein und trotzdem nicht gezhalt haben
Kommentar von
EikSas Super...das funktioniert sogar online. Dankeschön :)
-
-
3Fälscherware bei ebay (Privatverkauf)
Der Verkäufer hat gegen die Ebaygrundsätze verstossen. Die Auktion hätte nie durchlaufen dürfen
http://pages.ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers.html
Kommentar von
chinafakechinafake Da bei Ebay nur Originale verkauft werden dürfen hast Du gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf Lieferung eines Originals bzw. falls er die nicht liefern kann geldlichen Ersatz für Originalware.
Hierzu mal Infos:
Kommentar von
chinafakechinafake Strafbar ist in Deutschland nach dem Markengesetz der gewerbliche Handel mit Plagiaten.
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html
Der Tatbestand des Betruges wäre hier auch nur gegeben, wenn der Verkäufer die Kopfhörer als original (ohne irgendwelche Einschränkungen) angeboten hätte.
Ob Original oder Plagiat/Fälschung kann im übrigen nur der Hersteller/Markenrechtsinahaber (Beats Electronics LLC), dessen Rechtsvertreter oder von ihm anerkannte Gutachter bestätigen.
Kommentar von
grinsefischgrinsefisch hast Du gegenüber dem Verkäufer einen Anspruch auf Lieferung eines Originals bzw. falls er die nicht liefern kann geldlichen Ersatz für Originalware.
ja, vertrauen wir auf einen testbericht... und lassen die meinung von juristen außen vor. die sind nämlich der meinung, das man sich auf diese weise bereichern könnte. genau deshalb gibts nur geld zurück und kein original bzw. auch kein schadensersatz für ein original.
Kommentar von
chinafakechinafake Dann mach Dich mal ganz schnell mit der aktuellen Rechtsprechung des BGH (da sind wohl kompetente Juristen tätig) vertraut.
Urteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 244/10
-
3Fälscherware bei ebay (Privatverkauf)
(In seiner ebay beschreibung steht, dass er nicht weiss, ob es sich um eine Fälschung handelt, da er davon keine Ahnung hat.)
Wenn einer sowas schon reinschreibt, ist von Vorneherein klar, das man ein Plagiat erhält... den Ärger hättest du dir also locker ersparen können.
Ansonsten hat dir @kluetje (lg) eine korrekte Antwort gegeben.
-
0Fälscherware bei ebay (Privatverkauf)Antwort von
theclown1984 Danke für die Antworten...
Wenn man bei gefälschter Ware immer hinschreiben kann , dass man keine Ahnung hat, dann ist man wohl immer geschützt...kann ich mir nicht vorstellen.
Wer hat schon selbe Erfahrung gemacht und kann mir einen guten Rat geben?
-
4Fälscherware bei ebay (Privatverkauf)Antwort von
kluetjekluetje
Da der Handel mit Fälschungen illegal ist, konntest du davon ausgehen dass es sich um Originalware handelt. Da nützt dem Verkäufer auch der Hinweis nichts, dass er nicht nicht weiß ob es sich um eine Fälschung handelt.
Er hat dir den Kaufpreis sowie die Hin- und Rücksendkosten zu erstatten...
Du könntest ihn sogar schadenersatzpflichtig machen, indem du dir gleichwertige Beats kaufst und den Mehrbetrag von ihm einforderst...
Kommentar von
kluetjekluetje http://www.internetrecht-rostock.de/markenpiraterie.htm
Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer weiß, dass es sich um Markenfälschungen gehandelt hat oder nicht.
-
-
0Fälscherware bei ebay (Privatverkauf)Antwort von
Snooopy155Snooopy155
Der Verkäufer hat Dich doch klar darauf hingewiesen, dass es eine Produktfälschung sein kann; damit hast Du beim Kauf Deine Rechte auf Rückgabe weitgehend verloren. Dass der Verkäufer angibt, davon keine Ahnung zu haben ist doch nur eine vorgeschobene ausrede - er wußte ganz genau, dass es sich um keine Originalware handelt. Den Schaden hast Du nun mal, aber Du kannst Anzeige gegen ihn erstatten, denn der Handel mit gefälschten Produkten ist verboten. Dazu mußt Du aber den Hersteller mit ins Boot ziehen.
-
0Fälscherware bei ebay (Privatverkauf)Antwort von
kruszikruszi
Tja da kannst du wohl kaum was machen. Wenn er es schon reinschreibt, dass er es nicht weiß, dann kannst du nicht mal fordern, dass er den Artikel zurücknimmt. Das war dein Riskio - es stand ja klar da, dass er nicht weiß, ob es eine Fälschung ist oder nicht. Auch strafrechtlich sehe ich auf den Verkäufer nichts zukommen. Der Verkauf von gefälschten Waren ist nicht verboten. Sitten- oder Rechtswiedriges Kaufgeschäft liegt auch nicht vor. Sehe ich kaum eine Chance.
-
1Fälscherware bei ebay (Privatverkauf)Antwort von
chris0301chris0301
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Er hat eine Fälschung verkauft und sich damit strafbar gemacht. Fordere ein Rückgaberecht, falls er sich weigert, zeige ihn an.
Kommentar von
kruszikruszi Das Verkaufen von Plagiaten (wenn auch noch indiziert ist, dass es sich um ein Plagiat handelt) ist in Deutschland kein rechtswiedriges bzw. strafbares Rechtsgeschäft.
Kommentar von
MonaTMonaT Das Verkaufen von Plagiaten (wenn auch noch indiziert ist, dass es sich um ein Plagiat handelt) ist in Deutschland kein rechtswiedriges bzw. strafbares Rechtsgeschäft.
Ach nein??
Woher hast du diese Weisheit?
Kommentar von
MonaTMonaT Kommentar von
grinsefischgrinsefisch klar... und das stimmt auch immer alles bei wikipedia, weil wikipedia ist ja auch von experten geschrieben...
-
0Fälscherware bei ebay (Privatverkauf)Antwort von
WeVauWeVau
Schon den VK angeschrieben? Bei Ebay gemeldet?
-
3Fälscherware bei ebay (Privatverkauf)Antwort von
dafeedafee
In diesem Fall nicht! Die Ware wurde doch nicht als Original verkauft, der Verkäufer schrieb doch in der Artikelbeschreibung, dass er nicht weiß, ob es eine Fälschung ist oder nicht! Insoweit hat er doch keine falschen Angaben gemacht!
Kommentar von
chris0301chris0301 Er darf keine Fälschung verkauft, das darf er nicht! Egal ob es ihm bekannt ist oder nicht! Wenn er vermutet es ist eine Fälschung darf er das Teil nicht verkaufen!
-
0Fälscherware bei ebay (Privatverkauf)Antwort von
evilkitty ja ist er!!! wenn er sich weigert zeig ihn an
-
1ebay: benötige hilfe!Antwort von
KilseKilse
Gewerbliche Verkäufer können mit ihren gewerblichen Accounts keine Privatverkäufe tätigen! Das können sie in ihre Auktionen reinschreiben, wie sie wollen. Für gewerbliche Accounts gelten die entsprechenden Bestimmungen, Gewährleistung etc.. Der Einhachheithalber hier die eBay-Hinweise für gewerbliche Verkäufer:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html
Jedes Finanzamt würde sich "freuen", wenn es auf einmal die privaten und gewerblichen Verkäufe aus einem gewerblichen Account auseinanderflücken müsste. Ein Link von Internetrecht Rostock kommt im Kommentar
Kommentar von
KilseKilse Und hier Internetrecht Rostock mit den Hinweisen für gewerbliche und private Verkäufer
-
0ebay: benötige hilfe!
Zunächst wäre zu klären, ob der konkrete Verkauf privat war oder gewerblich.
Hat er keine anderen i-pad versteigert, stammt der aus seinem Privatbeitz. Mit Aufgabe der Sendung ist der Vertrag verkäuferseits erfüllt. Alle weiteren Ansprüche hast du gegenüber DHL zu stellen.
Stammt der nachweislich aus seinem Gewerbelager, weil er die häufig oder identisch mehrmals verkauft, haftet er für die Lieferung und schickt dir entweder einen neuen oder du kündigst bei Nichterfüllung Vertragsrücktritt gegen Kaufpreiserstattung an. Hierzu wäre unter 14 Tagen Frist entsprechendes zu fordern - am besten schriftlich per Einwurfeinschreiben :-)
Als forsche nach um deine Rechte und Forderungsansprüche erst einmal zu kennen :-O
G imager761
Kommentar von
DerCAMDerCAM Hat er keine anderen i-pad versteigert, stammt der aus seinem Privatbeitz.
Ein beispielsweise im Zusammenhang mit der Gewerbeausuebung genutzter oder auch nur erworbener Computer stammt natuerlich nicht aus dem Privatbesitz. Auch dann nicht, wenn der Gewerbetreibende vorher noch nie nen Computer verkauft hat.
Alle weiteren Ansprüche hast du gegenüber DHL zu stellen.
DHL duerfte hier nicht Vertragspartner des Kaeufers sondern des Verkaeufers sein (es sieht jedenfalls nicht so aus, als habe der kaeufer die Abholung des Geraets bei DHL in Auftrag gegeben sondern der Verkaeufer den Versand). Somit kann der kaeufer gegenueber DHL auch keine Ansprueche geltend machen.
-
0ebay: benötige hilfe!Antwort von
fighterclan Hallo, für den Rücktritt bräuchtest du, wie unten schon beschrieben einen Rücktrittsgrund.
Da es sich wohl aber um einen gewerblichen VK handelt ( siehe DerCAM-Antwort), hättest du ein Widerrufsrecht. Dieses muss schriftlich wahrgenommen werden, verlangt aber keine Begründung. Allerdings gilt hier eine 14 Tages-Frist ab Kauf bzw. Erhalt der Widerrufsbelehrung. Da der VK aber den Anschein eines Privatverkaufs erwecken wollte, hast du sicherlich keine Widerrufsbelehrung ( versendet ebay zumindestens bei mir immer automatisch nach Kauf) erhalten und kannst somit noch einen Moment warten, ob das ipad ankommt.
Beim Versandrisiko ist es nach meiner Meinung so, dass beim Versand immer der Gläubiger , dass Versandrisiko trägt ( 426 oder sowas in dessen Umkreis) und nur beim verbrauchsgüterkauf ( Unternehmen an Privatmann) , dass Unternehmen haftbar ist.
Ich schließe mich DerCam an, du solltest erst mal die Bewertungen prüfen, um zu sehen in welchem vertriebsmetier der VK sich bewegt und ihn dann zur Lieferung auffordern.
Ansonsten bleibt, dir noch, das würde ich in dem Schreiben aber noch nicht andeuten, der begründungslose Widerruf nach Fernabsatznormen ( 355ff. , wenn ich mich nicht irre) in Schriftform
Kommentar von
JorgfriedJorgfried 14 Tages-Frist ab Kauf bzw. Erhalt der Widerrufsbelehrung
Frist beginnt frühestens mit Übergabe der Ware ...
-
0ebay: benötige hilfe!
Du kannst nur im begründeten Ausnahmefall vom Verkauf zurrücktreten. Z. B. wenn der Artikel einen Sachmangel hat und ein zweimaliger Nachbesserungsversuch keinen Erfolg hatte oder wenn der Verkäufer gar nicht liefert.
Das ist hier offensichtlich der Fall. Das Risiko des Versands trägt grundsätzlich der Verkäufer. Der sog. Gefahrenübergang geschieht erst bei Übergabe an den Käufer (§ 446 BGB). Schließlich wählt der Verkäufer ja auch den Transportweg aus. Das kann auch gar nicht anders sein. Beauftragt der Verkäufer beispielsweise anstatt eines zuverlässigen Versandunternehmens ein zweifelhaft seriöses oder verpackt die Sache schlecht, so dass sie auf dem Transportweg beschädigt wird, kann dieses Risiko kaum dem Käufer auferlegt werden.
Außer, wenn der Transportweg auf Wunsch des Käufers geändert wird; nur dann gilt § 447 BGB. Das ist aber unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder gewerbsmäßigen Verkauf handelt.
Nachforschungen über den Verbleib der Sache hat der Auftraggeber des Versandunternehmens, also der Verkäufer, anzustellen. Nicht der Käufer. Schließlich hat der Verkäufer einen Vertrag mit dem Versandunternehmen, nicht der Käufer.
Egal ob er "Rückgabe akzeptiert" oder nicht. Ich denke, wenn der Artikel verschollen ist, scheidet Rückgabe ohnehin aus.
Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, dass du mit PayPal bezahlt hast. Ansonsten musst du die Rückzahlung des Kaufpreises auf eigenem Weg erstreiten.
Kommentar von
JorgfriedJorgfried Egal ob der Artikel verschollen ist oder nicht - das Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen besteht. Die Frist läuft erst 14Tage nach Erhalt der Ware ab.
Kommentar von
kosy3kosy3 Bist du dir sicher, dass es sich hierbei nicht um einen Ausnahmefall gem. § 312d, Abs. 4, Satz 5, BGB handelt?
Kommentar von
JorgfriedJorgfried Ja, da es ein gewerblicher Verkäufer ist.
-
3ebay: benötige hilfe!Antwort von
DerCAMDerCAM
Hier geht es ja nicht um die Frage nach dem Ruecktrittsrecht sondern darum, wer fuer den Versand haftet. Gewerbliche Haendler haften fuer den versand, private aber nicht. Es ist also zu pruefen, ob es sich wirklich um einen "Privatverkauf" handelt oder ob der Verkaeufer als Unternehmer zu betrachten ist.
Hier spricht zumindest die anmeldung des Verkaeufers als gewerblicher Haendler fuer dessen Unternehmerstatus. Allerdings kann auch ein Unternehmer Privatverkaeufe taetigen (wenn er etwas aus seinem Privateigentum verkauft, das nichts mit seiner unternehmerischen Taetigkeit zu tun hat). Dazu muesste man sich nun mal ansehen, in welchen Bereichen der Verkaeufer gewerbsmaessig taetig ist, also was der da so alles vertickt.
Grundsaetzlich duerfte hier aber einiges dafuer sprechen, dass er als Unternehmer verkauft hat. Der Nachweis, dass es sich bei dem i-pad um ein rein privat genutztes Geraet handelt und dieses somit seiner unternehmerischen Taetigkeit nicht zugeordnet werden kann, duerfte gerade bei einem i-pad kaum zu erbringen sein.
Fazit: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich hier nicht um einen "Privatverkauf" und das Versandrisiko traegt somit der Verkaeufer. Fordere diesen unter Hinweis auf seine unternehmerische Taetigkeit und das somit von ihm zu tragende versandrisiko zur Vertragserfuellung auf, also zur Lieferung des i-pads. Setze hierfuer eine Frist von 14 Tagen und erklaere fuer den Fall des erfolglosen Fristverstreichens vorsorglich, dass du dann vom Kaufvertrag zuruecktreten wirst.
-
1ebay: benötige hilfe!Antwort von
Dotter1981Dotter1981
Wenn es ein Paket ist, dann ist es versichert. Es wurde verschickt, ist aber scheinbar irgendwo liegengeblieben. Du kannst m.E. nicht vom Verkauf einfachso zurücktreten, denn das ein Paket bei der Post verschwindet kann der Verkäufer nicht verantworten, sondern dieses Risiko existiert bei jedem Ebay-Kauf. Aber da das Paket versichert verschickt wurde, müsste es Möglichkeiten für einen Schadensersatz durch die Post geben.
Kommentar von
DerCAMDerCAM Bei einem gewerbsmaessigen Verkaeufer ist dies alles nicht Sache des Kaeufers da der Verkaeufer hier auch fuer den Versand haftet. Der hat einfach nur seinen vertrag zu erfuellen, also das verkaufte Teil zu liefern. Wie der das mit dem Transportunternehmen regelt, kann dem Kaeufer voellig schnuppe sein.
-
2ebay: benötige hilfe!Antwort von
JorgfriedJorgfried
Als gewerblicher Verkäufer muss er wohl die Rückgabe akzeptieren - insbesondere bei so widersprüchlichen Angaben.
Wie man eine Sendungsverfolgung manipulieren kann, würde mich allerdings schon interessieren.
Ja das ist auch noch eine gute Idee. Ich hab dem Käufer schön öfter geschrieben, leider rede ich gegen Wände! Ich bekomme gar keine Antwort!