Ich persönlich würde niemals auf einen Vertreter verzichten. Wenn ich einen Schaden habe, dann sieht er auch zu, dass ich ihn bezahlt bekomme. Er hilft mir die Schadenanzeige auszufüllen, denn wenn du da was falsch oder undeutlich reinschreibst, kann dir das zum Verhängnis werden!
Privathaftpflicht - neue und gute Antworten
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1Privathaftpflicht wechseln?Antwort von
kevin1905kevin1905
Wenn du nicht 3 Monate vorher kündigst verlängert sich dein Vertrag um ein weiteres Jahr.
Der Einschluss Forderungsausfalldeckung ist auf jedenfall zu empfehlen. Ob es immer der günstigste Anbieter sein muss lasse ich offen. Versicherung hat auch etwas mit Vertrauen zu tun, das Preis-/Leistungsverhältnis ist entscheidend nicht nur die Kosten...
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0Privathaftpflicht wechseln?Antwort von
MalustraMalustra
Je höher die Versicherungsprämie, desto höher die Provision der Vermittler.
Wenn man weiß, was man will, dann braucht man keinen Vermittler. Und siehe da, man kann richtig Geld sparen, wenn man ohne Vermittler eine Versicherung abschließt.
Bei vielen Versicherern ist es so, daß sie ein relativ hochpreisiges Produkt anbieten, welches Du über einen Vermittler abschließen kannst.
Parallel dazu kannst Du aber ohne Vermittler eine Versicherung mit gleichen Leistungen zu einem günstigeren Tarif direkt bei der gleichen Gesellschaft abschließen.
Stichwort: Direktversicherung
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kevin1905kevin1905 Als hätte ich mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung jemals nennenswert Geld verdient....
Beratung kriegst du bei Direktversicherungen nicht wirklich. Alles online oder am Telefon. Beratung und Vertragsbetreuung ist aber eine Dienstleistung und ich arbeite nicht gerne umsonst!!!
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Menuett Dann sollte man sich die Versicherungsbedingungen genau anschauen und vergleichen. Da kennt man sich besser gut aus. Die Provision ist übrigens nicht so hoch, dass der oft sehr niedrige Preis einer Direkt-Versicherung damit erklärt werden kann. Die sparen am Versicherungsnehmer.
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amigo12345 Sofern man(n) oder Frau den Durchblick hat. Es gibt Leute, die sparen sich kaputt. Für 10 € weniger im Jahr wird das Internet stundenlang durchforstet. Macht Betriebswirtschaftlich wenig Sinn sofern der derzeitige Versicherungsschutz passt. Stichwort Risikoanalyse. Aber Nein, dann gehen wir mal zum Direktversicherer. Hmm.. "Können sie mir mal sagen was ich schreiben soll ?" Und dann landen die Leute hier und wollen einen Rat.
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0Privathaftpflicht wechseln?Antwort von
civek2402civek2402
Ich würde auf jeden Fall die Versicherungen zu vergleichen...auch die Leistungen, bevor Du Dich entscheidest...und bei einer Forderungsausfallabdeckung genau danach zu schauen, ab welchem Betrag die Versicherung leistet...kann sein das die erst ab 2500 € Schäden reguliert....es muss eine, für Dich vertretbare, Summe sein! Wenn Du über das Internet eine Versicherung abschließt hast Du halt keinen persönlichen Berater...kannst aber viel Geld sparen...schau Dir mal die Tests der Versicherungen im Netz an.
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2Haftpflicht: Schadenregulierung abgelehnt wg. Schwindel des SchadenverursachersAntwort von
suzisorglossuzisorglos
Es lohnt sich nicht, einen Anwalt zu bemühen: Das würde Deinen materiellen Schaden lediglich vergrößern.
Stark vereinfacht ausgedrückt: Nach dem im BGB verankerten Haftungsrecht muss man nur für solche Schäden aufkommen, die man einem Dritten "schuldhaft und widerrechtlich" zufügt. Da der Schädiger nicht haftbar ist, muss sein Haftpflichtversicherer die Regulierung ablehnen.
Eine Vollkaskoversicherung oder eine Teilkasko mit "Parkschadenschutz" könnte u. U. den Schaden regulieren.
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MS791405 Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Das klingt für mich plausibel, auch wenn mir das nicht wirklich gefällt. Bedeutet wohl, wenn mein Arbeitgeber nicht mit seiner Versicherung dafür haftet, bleibe ich auf dem Schaden sitzen!? Einfach, weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort geparkt habe.....? Kann da da nicht evtl. noch der "Billigkeitsgrundsatz" (BGB § 829) angewandt werden?
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1Haftpflicht: Schadenregulierung abgelehnt wg. Schwindel des SchadenverursachersAntwort von
deFleeschadeFleescha
Gerade weil er nicht fahrlässig gehandelt hat greift die Versicherung! ... Die Aussage der Versicherung ist ein Widerspruch in sich. Also das ist meine Meinung. Bin kein Anwalt. Ich würde auf jedenfall mal Rücksprache mit einem Anwalt halten...
Ansonsten kann man sowas auch von der Steuer absetzen, wenn das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt dienstlich genutzt wurde (falls du es wirklich selbst bezahlen müsstest).
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MS791405 Danke für die Antwort! Ich hab auch gedacht, dass die Haftpflicht den Schaden auf jeden Fall regulieren muss aber die Rechtslage scheint da etwas kompliziert, weil der Herr durch den Schwindel nicht schuldfähig ist....?! Vermutlich mache ich wirklich mal nen Termin beim Anwalt. Danke!
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suzisorglossuzisorglos Leider ist die Antwort falsch! Damit Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, müsste der Schädiger schuldhaft - also fahrlässig oder grob fahrlässig - gehandelt haben.
In diesem Fall fehlt das Verschulden, daher wird keine Schadenersatzpflicht begründet. Die Versicherung lehnt zu Recht ab, da der Schädiger nicht haftbar ist.
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deFleeschadeFleescha OK?! ... Wieder was gelernt. Hätte ich nicht gedacht. Aber wer haftet in solch einer Situation? ...
wieviele hunderte von Euro wird wohl eine PHV für ca. 50.- Euro Jahresprämie bringen ?
Warum kann ich als Unabhängiger Versicherungsmakler die identische PHV günstiger anbieten als ein Onlineportal ?
Also ist diese Antwort unüberlegt daher geplappert.