Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Mieters in einer Genossenschaft nach § 65 GenG aufkündigen und die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthaben bei Fälligkeit verlangen. Die Kündigung der Wohnung bleibt hierbei erstmal unberührt. Ob die Genossenschaft die Wohnung dann kündigen kann, hängt jedoch von einigen Faktoren ab. Der BGH setzt den Genossenschaften nämlich klare Vorgaben für die Kündigung der Wohnung. In der Regel wird der Mieterschutz höher bewertet, als das Recht der Genossenschaft die Wohnung zu kündigen. Eine Kündigung in diesm Fall ist nur möglich, wenn die Genossenschaft faktisch keinen Leerstand und eine Warteliste von Mitgliedern auf eben jenen Wohnungstyp hat. Des Weiteren kann gekündigt werden, wenn die Gefahr für die Genossenschaft besteht die 10% Grenze für Nichtmitgliedergeschäfte zu überschreiten und somit Körperschaftssteuerpflichtig zu werden. Sind diese 2 Punkte nicht erfüllt obsiegt der Mieterschutz und der Mieter kann auch als Nichtmitglied in der Wohnung bleiben. Eine Kündigung hätte vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg.
Private - neue und gute Antworten
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0Was genau sichert die private Unfallversicheung ab?Antwort von
GermanGirl2011GermanGirl2011
http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Unfallversicherung
Google muss kaputt sein...
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0Was ist ein Private Act?Antwort von
wiihawiiha
Das liegt ja schon im Wort: eine Privat-Vorstellung (sozusagen)
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0Gibt es einen kleinen aber feinen Ragnarok P-server mit deutscher Community?Antwort von
SoulcancerSoulcancer
P.S: Google habe ich schon versucht zu nutzen aber in dem Angebotedschungel habe ich bisher nichts passendes gefunden.
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0Leistet eine private Rechtschutzversicherung wenn Streitfallursache vor VertragsabschlussAntwort von
Frank5607Frank5607
Der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung ist in meinen Augen immer sinnvoll - auch wenn sie Dir im konkreten Fall vielleicht nichts nützt. Du siehst, wie schnell man in eine Sache reinschliddern kann, wo diese Versicherung sehr sinnvoll ist. Unabhängig davon - ich kenne keine Rechtsschutzversicherung, die keine Wartezeit in den Versicherungsbedingungen hat. Diese Wartezeit ist die Zeit zwischen Abschluss der Versicherung und Eintritt des Versicherungsfalles - also dem Zeitpunkt des Streites. Dabei spielt es keine Rolle, wann der strittige Vertrag abgeschlossen wurde. Das wäre auch ziemlich doof. Denk mal an einen Arbeits- oder Mietvertrag. Die laufen meistens ziemlich lange und wären dann sehr oft aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Aber bei Deinem konkreten Fall wird Dir eine Rechtsschutzversicherung vermutlich nicht helfen. Wenn ich das richtig sehe, möchtest Du auf Grund des schlechten Leumunds Deines Vertragspartners vom Vertrag zurücktreten. Diese sogenannte "Kaufreue" ist meines Wissens durch keine Versicherung gedeckt. Du hast Dir ja etwas dabei gedacht, als Du den Vertrag abgeschlossen hast. Ich kann Dir nur den Tip geben, lass den Ofen wie geplant bauen und nutze die Rechtsschutzversicherung, wenn die Leistung oder der Ofen nicht Deinen Erwartungen entspricht. Durch die Festpreisbindung im Vertrag kannst Du den Zeitpunkt des Ofenbaus und damit des möglichen Streites ja so steuern, dass Deine Rechtsschutzversicherung nach der Wartezeit greift. Vielleicht ja alles auch bloß blauer Dunst und die Firma liefert eine Leistung ab, die Deinen Ansprüchen genügt.
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1Leistet eine private Rechtschutzversicherung wenn Streitfallursache vor VertragsabschlussAntwort von
MaerchenkisteMaerchenkiste
Normalerweise bedeutet das, dass der Streitfall erst 3 Monate nach Abschluß der versicherung durch diese gedeckt bzw bezahlt wird. Frage aber VOR Abschluß einer versicherung den vertreter.
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Das Thema hat sich erledigt! Kann gelöscht oder geschlossen werden :)