Private-Krankenversicherung - neue und gute Antworten

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    private Krankenversicherung für Studierende
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wenn das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen 875 Euro nicht übersteigt, beträgt der Monatsbeitrag bei der gesetzlichen Krankenkasse ab Rechtskraft der Scheidung 150 Euro. Gesundheitsfragen gibt es dann nicht. Familienangehörige können dann später kostenlos mitversichert werden.

    .test.de/versicherungen/tests/Produktfinder-Gesetzliche-Krankenkassen-Die-beste-Kasse-fuer-Sie-1801418-1801419/

    Bei einer Privatversicherung (PKV) gelten einige Besonderheiten:

    • man kann während des Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) wechseln. Nach dem Studium nur, wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro Bruttoverdienst hat. Als Arbeitsloser oder Selbständiger bleibt man in der PKV (auch wenn ein evtl. Studententarif in der PKV endet).

    • die Gesundheitsfragen sind zu 100% genau zu beantworten:

    http://www.test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversichere...

    • Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, Hilfsmittel, Psychotherapie achten. Es gibt PKV-Tarife, die wesentliche schlechtere Leistungen als die GKV anbieten.

    Vielleicht helfen diese Links beim Vergleich:

    .focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

    .bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

    Die Entscheidung kann eine lebenslange Entscheidung sein und sollte daher genau überlegt werden. Evtl. zunächst in der GKV bleiben und ganz in Ruhe informieren.

    Gruß

    RHW

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    private Krankenversicherung für Studierende
    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Keine Krankenversicherung (auch nicht privat) zahlt die Beiträge des Fitnessstudios! Das ist dein Privatvergnügen!

    Kommentar von helloafrika helloafrika

    hey, eigentlich schon. zum beispiel bei Ikk südwest war ein freund von mir versichert, und die versicherung bezahlte 40 euro und er nur 11 euro monatlich, während eines Jahres. aber er sollte mindestens 3 trainingskurse im monat besuchen, nach seiner wahl( Pilates, dynamic joga...). er hatte einen heft, und der trainer sollte am ende im heft unterschreiben als bestätigung seiner anwesenheit. mein freund war nicht krank, sondern es war so einfach von der krankenkasse angeboten. ein anderes freund von mir war bei TK, und konnte ein jahr lang trainieren und nur 30% bezahlen. es gibt angebote, man muss nur fragen :)

    mfg

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    Frage zu Auslandskrankenversicherung
    Antwort von ramona1971 ramona1971

    Nein, die PKV kannst du in Deutschland nicht behalten.

    Du solltest aber für die PKV auf jeden Fall eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Dann hast du keine Probleme, wenn du dich wieder in Deutschland versichern musst.

    Hier ist zwischen einer kleinen (Gesundheitszustand wird eingefroren) und einer großen Anwartschaft (Gesundheitszustand und Eintrittsalter wird eingeforen) zu unterscheiden. Ein Angebot erhältst du von deiner Versicherung.

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    Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung als Berufseinsteiger?
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    irgendetwas passt da nicht. Wenn er im März 2012 eine Tariferhöhung bekommen hat, ist er noch bis 31.12.2012 krankenversicherungspflichtig. Evtl. hat die Personalabteilung der Krankenkasse das falsche Datum gemeldet.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html -> Absatz 4

    Am besten bei der Krankenkasse und/oder personalabteilung nachfragen.

    Falls es kein Fehler ist, gibt es noch eine andere Möglichkeit, in der GKV zu bleiben. Dann bitte hier einen Kommentar einstellen.

    Gruß

    RHW

    Kommentar von soyunperdedor soyunperdedor

    "irgendetwas passt da nicht. Wenn er im März 2012 eine Tariferhöhung bekommen hat, ist er noch bis 31.12.2012 krankenversicherungspflichtig. Evtl. hat die Personalabteilung der Krankenkasse das falsche Datum gemeldet."

    Ja, so in der Art gestaltete sich das Problem (das war uns aber nicht klar): Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte er als Berufseinsteiger auch in eine gesetzliche Krankenkasse gehen können, egal ob versicherungsfrei oder -pflichtig. Aber so war er zwei Monate gesetzlich versichert (versicherungspflichtig) und wurde dann rückwirkend zum 01.01.12 von seinem Arbeitgeber als versicherungsfrei gemeldet. Die Personalabteilung überprüft gerade, ob sie meinen Freund (korrigierend) von Anfang an als versicherungsfrei melden kann.

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Wenn er am 1.1.12 die Beschäftigung begonnen hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Verhältnisse zu diesem Datum zu prüfen (Bruttogehalt und Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro). Spätere Änderungen (Tarifänderungen, Gehaltserhöhungen) fdarf er erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigen. Wenn man am 1.1.12 Versicherungspflicht besteht, gilt das mindestens bis zum 31.12.12. Eine Anmeldung durch den Arbeitgeberbei bei der Krankenkasse zum 1.1.12 und eine Abmeldung zum 29.2.12 sind in diesem Fall nicht korrekt!!!

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html -> Absatz 3 letzter Satz

    Selbst wenn er bei der ersten Berufstätigkeit nur 2 Monate versicherungspflichtig wäre (z.B. wegen Beschäftigungende), könnte er dennoch als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bleiben!!!!

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    Frage zu Auslandskrankenversicherung
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    in der PKV sind immer die Regeln des veinbarten Tarifs inkl. aller Anlagen maßgebend. USA und Kanada sind bei Krankenheitskosten meist deutlich teurer als Deutschland.

    In Bezug auf die Rentenversicherung gibt es zwischen D und USa ein Abkommen. Am besten bei der dt. Rentenversicherug vorher genau informieren.

    http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sid_8C428363484532A1DD7413AFF663B...

    .deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inhalt/04FormularePublikationen/02infobroschueren/01ausland/arbeitendeutschland_usa.html?nn=85088

    Gruß

    RHW

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    Frage zu Auslandskrankenversicherung
    Antwort von mac2marc mac2marc

    deine deutsche krankenversicherung nutzt dir in den usa nichts, da benoetigst du eine amerikanische, frage bei der krankenversicherung an ob du die mitgliedschaft ruhen lassen kannst bis du zurueckkommst

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    Frage zu Auslandskrankenversicherung
    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Du brauchst keine private Krankenversicherung für Deutschland, wenn Du nicht in Deutschland lebst.

    Informiere Deine bisherige Krankenversicherung darüber, dass Du mindestens vorübergehend auswanderst. Sie kann Dir mit Sicherheit eine Auslandskrankenversichertung für ein Jahr geben.

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    Frage zu Auslandskrankenversicherung
    Antwort von Stapfel Stapfel

    Hallo, soweit ich aus eigener Erfahrung weiß, ist es möglich bei deiner PKV zubleiben. Allerdings musst du es melden und einen Zuschlag fürs Ausland zahlen müssen. Ist bei der PKV ja etwas anders geregelt als bei der GKV. Würde an deiner Stelle bei der PKV anrufen und nachfragen, die können dir auch alle möglichen Bedingungen dazu verraten! :-)

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    Frage zu Auslandskrankenversicherung
    Antwort von Noxpolaris Noxpolaris

    Warum fragst du uns das und nicht deine Krankenversicherung?

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    Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung als Berufseinsteiger?
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    also ad 1, ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein Krankenhaus einen Arzt im 1. Ausbildungsjahr so gut bezahlt, aber gut, nehmen wir das mal so hin.

    Des Weiteren, dein Freund ist zwar von der Versicherungspflicht in einer GKV befreit, sobald er im ersten Jahr die Höchstgrenze überschreitet, dies zwingt ihn aber nicht automatisch in eine private Krankenversicherung. Jedermann, sogar Beamten steht das Recht zu, sich "freiwillig" über eine gesetzliche Krankenversicherung also eine Krankenkasse zu versichern. Für Beamte macht das in der Regel nur überhaupt keinen Sinn, weil dann die Beihilfen wegfallen und sie in ihrem netto deutlich schlechter dastehen.

    Als Arbeitnehmer sollte man sich sehr genau überlegen, in welches System man künftig gehen will, vor allem, wenn man sich vielleicht über kurz oder lang auch Kinder anschaffen will und vielleicht der eigene Partner nicht oder nur für deutlich geringeres Gehalt arbeiten sollte. PKV'en kennen nämlich keine Familienversicherung. Hier ist es oft besser, sich frewillig in einer GKV zu versichern, und sich selbst als Person dann wie "privat" behandeln zu lassen. Den Unterschiedsbetrag zwischen dem, was der Arzt dann in Rechnung stellt und dem, was die GKV bezahlt, kann man zusatzversichern. Diese Zusatzversicherung ist (bei fehlenden Vorerkrankungen) in der Regel deutlich günstiger als die Kinder und möglicherweise den Ehepartner auch noch aus der Familienversicherung zu nehmen.

    Kommentar von soyunperdedor soyunperdedor

    Doch, wir haben das überprüft und er liegt mit knapp 52.000 über der Grenze (vielleicht wegen Wochenenddiensten?). Ich dachte auch, jedem steht das Recht zu, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Aber es gibt ja noch diese Regelung, die es einem erschwert, von privat nach gesetzlich zu wechseln, damit man nicht erst die niedrigen privaten Beiträge zahlen kann und später, wenn es privat teurer wird, zur gesetzlichen, billigen Kasse wechselt. Aber er ist noch jung und da muss es doch eine Sonderregelung für Berufsanfänger geben...... Er hat sich das alles genau überlegt und möchte gern in eine gesetzliche Kasse.

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    er ist das erste mal in seinem Leben berufstätig. Da greift diese Regelung nicht.

    ein jeder hat das Recht, wenn er anfängt zu arbeiten, sich gesetzlich zu versichern.

    Alles andere wäre in meinen Augen sippenhaft und genau so würde ich vor Gericht auch argumentieren.

    im Übrigen, wieviele Wochenend- und Nachtdienste er macht, kann doch erst zum Jahresende feststehen, man kann doch nicht zu Jahresanfang oder Jahresmitte bereits wissen, ob er mit seinen Diensten über die Einkommensgrenze kommt. Das weiß man nur beim Festgehalt.

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    § 9 SGB V und § 190 Absatz 3 letzter Satz SGB V beinhalten Sonderregelungen für Berufsanfänger.

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    Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung als Berufseinsteiger?
    Antwort von hoermirzu hoermirzu

    Er soll sich eine aussuchen und dort melden! Das ist sogar später kein ganz so großes Problem, erst als Rentner ist es schwierig zu wechseln.

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    Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung als Berufseinsteiger?
    Antwort von schimmelsuse schimmelsuse

    Das Problem ist, dass er über dem Höchstsatz liegt und quasi noch kein "Stammkunde" bei der KK ist. Wenn er sich als Student selbst gesetzlich versichert hätte, dann hätte er jetzt damit kein Problem, weil er dann länger als 12 Monate bei der KK versichert gewesen wäre. Dann würde der Höchstsatz erstmal keine Rolle spielen.

    Kommentar von soyunperdedor soyunperdedor

    Naja, dafür ist es jetzt aber leider zu spät :-).

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    Private Krankenversicherung: Volle jährliche Selbstbeteiligung auch bei Tod nach wenigen Tagen?
    Antwort von darkligth darkligth

    Die Selbstbeteilung ist wahrscheinlich gemäß Tarif für das volle Kalenderjahr vereinbart. In aller Regel wird dies so gemacht, was bedeutet das es keine Rolle spielt ob seit dem 01.01. für einen, zwanzig oder dreihundert Tage Leistung erbracht werden musste.Maßgeblich ist nur vorgenannte Vertragsbedingung. Damit ist die Kasse juristisch im Recht. Sieh es, bei aller Trauer und Verärgerung einmal anders herum: Hätte dein Vater z.B. einen Versicherungsbeginn am 01.12. und am 10.12. durch Unfall eine Rechnung von 30000 Euro gebracht, dann hätte die Kasse ja auch (abzgl Selbstbeteiligung) voll bezahlt und nicht 11/12 abgezogen weil er noch kein volles Jahr versichert war.

    Du schreibst hohe SB, wie hoch ist es denn? Ich kenne maximal 2440,00 p.A....

    An dieser Stelle auch von mir mein aufrichtiges Beileid.

    Kommentar von XSilk XSilkXSilk

    Dankeschön.

    Die SB liegt/lag bei 1.000 Euro.

    In Deine Beispiel hätte die Kasse auch die volle SB einbehalten. Von daher erkenne ich den Unterschied oder die Analogie nicht.

    Mir geht es ja nur um die SB, nicht den Beitrag ...???

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    Private Krankenversicherung: Volle jährliche Selbstbeteiligung auch bei Tod nach wenigen Tagen?
    Antwort von DerMakler DerMakler

    Mein Beleid zum Versterben Ihres Vaters.

    Nach den MB / KK der Vollversicherung endet der Vertrag auch mit dem natürlich Tod des VN ! Sollte bis dato keine ! Leistung in Anpruch genommen worden sein oder es auch keine Abrechnung im Sinne zur SB gegeben haben, steht die Forderung der PKV um den SB herum auf wackelige Füsse ...

    Darf man fragen ,wer hier einbehalten will ?

    HG DerMakler

    Kommentar von XSilk XSilkXSilk

    Herzlichen Dank!

    Leider hat mein Vater die letzten paar Tage intensiv Ärzte in Anspruch genommen und auch Tage im Krankenhaus verbracht, wodurch insgesamt über 1.000 Euro an Kosten für uns entstanden sind. Und 1.000 Euro war genau die SB.

    Das ist ein ganz schöner Brocken für meinen Bruder und mich, denn die Rechnungen mussten ja bezahlt werden.

    "Central" heißt die Krankenkasse ...

    Kommentar von DerMakler DerMaklerDerMakler

    Zunächst würde ich Kontakt mit der Agentur aufnehmen ,die den Vertrag in Ihrem Bestand hatte und ihr die Problematik schildern ! Es kann auch sein ,das dies eine DVAG Agentur ist, da diese seit Jahreswechsel ein Exklusiv Recht vom Vermitteln und Verwalten der Central KV Verträge hat..

    Wundert mich nicht, das die Herrschaften der Central um jeden € Einbehalt kämpfen, haben sie letztes Jahr fast den Supergau (Auflösung mangels Finanzierungsgrundlage..) erlebt.. !

    Letztes Instanz wäre der Umbudsmann für Krankenversicherung in Berlin ,um die Sachlage zu klären ! ..aber..! : Aus von Ihnen geschilderten Sachverhalt kann es gut sein, das auf Grund des Leistungsanspruch Ihres verstorbenen Vaters die Central sich im Recht befindet..

    Tut mir leid dies so sagen zu müssen..

    HG DerMakler

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    Festanstellung: muss ich zurück in die GKV?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wen man als Arbeitnehmer weniger als 50850 Euro im Zeitjahr brutto verdient, ist ein Wechsel in die GKV Pflicht.

    Es gibt eine Ausnahme: wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, ist die Krankenversicherungspflicht ausgeschlossen (§ 5 Absatz 5 SGB V). Dann fallen in der Arbeitnehmetätigkeit nur Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Hierfür zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge (für die Kranken- und Pflegeversicherung gibt es aber keinen Arbeitgeberzuschuss).

    Die Prüfung, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, hat grds. der Arbeitgeber vorzunehmen. Es ist aber sinnvoll, die Krankenkasse einzuschalten und einen Bescheid der Krankenkase als Grundlage zu haben (sonst kann es ggf. bei der nächsten Betriebsprüfung des Arbeitgebers zu gravierenden Änderungen kommen).

    Wenn die Selbständigkeit nur nebenberuflich ist, ist die GKV Pflicht. Es sind aber nur Beiträge aus der Arbeitnehmertätigkeit zu zahlen. Die Selbständigkeit ist dann nur beitragspflichtig, wenn man bereits eine Rente oder Betriebsrente o.ä. bezieht.

    Hinweise zum Vergleich GKV und PKV:

    http://www.gutefrage.net/frage/private-krankenversicherung-in-der-selbststaendig...

    Noch Fragen?

    Gruß

    RHW

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    Private Krankenversicherung: Volle jährliche Selbstbeteiligung auch bei Tod nach wenigen Tagen?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    bei jeder PKV-Versicherung ist der gewählte Tarif maßgebend. Wenn im Vertrag inkl. aller Anlagen etwas über anteilige Versicherungszeiten und Selbstbeiteiligung beschrieben ist, gibt es vermutlich eine ganz eindeutige Regelung. Sonst wird es schwierig bis unmöglich.

    Manchmal können diese Stellen helfen:

    http://www.pkv-ombudsmann.de/

    .unabhaengige-patientenberatung.de/

    Gruß

    RHW

    Kommentar von XSilk XSilkXSilk

    Merci.

    Vielleicht frage ich den mal wegen Kulanz ...

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Gern geschehen und viel Erfolg!

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    Private Krankenversicherung: Volle jährliche Selbstbeteiligung auch bei Tod nach wenigen Tagen?
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Die SB ist völlig unabhängig von der tatsächlichen unterjährigen Versicherungslaufzeit. Wäre im umgekehrten Fall Euer Vater z.B. erst am 1.12. Mitglied der PKV geworden, wäre die gesamte SB für alle noch im Dezember eingereichten Rechnungen ebenfalls erhoben worden. Mein Beileid übrigens.
    Und ja, die Kasse ist hier völlig im Recht. Der SB Anteil ist eine rein kaufmännisch kalkulatorische Leistung, die die monatlichen Beiträge des Mitglieds im Rahmen halten soll. Davon profitiert das Mitglied, wenn es wenige oder keine Rechnungen einreichen muss, wohingegen bei starker Inanspruchnahme von Leistungen der SB in voller Höhe abbezahlt werden muss. Um Kulanz könntet Ihr natürlich bitten, aber mit wenig Aussicht auf Erfolg.

    Kommentar von XSilk XSilkXSilk

    Merci. Vielleicht frage ich mal diesen Ombudsmann wegen "Kulanz".

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    Private Krankenversicherung: Volle jährliche Selbstbeteiligung auch bei Tod nach wenigen Tagen?
    Antwort von Tommilein Tommilein

    Das Leben endet mit dem Tod. Die Krankenkasse muss anteilig die Kosten erstatten. So steht es im Gesetz. Sterbeurkunde beilegen.

    Kommentar von Tommilein TommileinTommilein

    Warum die Arztkosten erstatten? Dafür hatte er eine Versicherung. Bei den Behandlungen hat er ja noch gelebt, oder? Ihr müsst höchsten in Vorleistung treten, die man über die private KV wieder ersetzt bekommt.

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    Wieder festangestellt: Muss ich in die GKV zurück?
    Antwort von PeVau PeVau

    Wenn du von der Selbständigkeit wieder in das Angestelltenverhältnis wechselst und vorher noch nicht von der Krankenversicherungspflicht befreit warst, dann wirst du wohl gesetzlich versichert werden müssen. Der § 8 SGB V gibt eine Befreiung in deinem Fall leider nicht her.

    Sollte dein Einkommen über 50.850 Euro (2012) liegen und auch in 2013 voraussichtlich über der dann gültigen JAEG liegen, dann kannst du dich nach einem Jahr wieder privat versichern.

    Dazu wäre zu empfehlen, für das eine Jahr mit deiner privaten KV eine Anwartschaftsversicherung abzuschliessen, die deinen Gesundheitszustand und dein Eintrittsalter "konserviert".

    Auch bei einer privaten KV trägt der AG 50 % der Kosten, allerdings maximal nur soviel, wie er bei der GKV zahlen müsste.

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