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Eigentlich kommt jede Haftpflichtversicherung (der Eltern) für die Schäden auf, die Kinder verursachen. Allerdings spielen die Umstände (z.B. Aufsichtspflicht, ist der Geschädigte ein Verwandter) und das Alter der Kinder hier auch eine Rolle.

Wir haben für unsere Lütte bei der Zurich eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Die meisten Versicherungen zahlen nicht und viele bieten den Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder nicht an.
Fakt ist! Eine PH zahlz nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde! Die Interrisk hat -glaube ich - im Klauselwerk stehen das sich auch zahlen wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Einfach dort mal anrufen und fragen bzw. Klauselwerk schicken lassen!
Man merkt doch, dass die Haftpflicht von Kindern eine recht schwere Sache ist. Zum Einen. Kinder unter 7 Jahren (wobei diese Grenze recht fließend ist) sind lt. Gesetz nicht deliktfähig. Wenn also ein Kind in diesem Alter einen Schaden verursacht wird zunächst geprüft, ob die Eltern oder die Aufsichtsperson die Aufsichtspflicht verletzt hat. Ist dem nicht so, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Lebensrisiko. Zum Anderen: Im oben genannten Fall ist nicht die Haftpflicht des Patenonkels eintrittspflichtig, sondern die Haftpflicht der Eltern. Sie haben ihre Aufsichtspflicht delegiert, aber die Haftung behalten. (Ausnahme, die Betreuung der Kinder erfolgte in ‚Gewinnerzielungsabsicht’, also beruflich. Dann wird eine gesonderte Haftpflicht notwendig) In der vorgenannten Fallbeschreibung ist eine gesonderte Haftpflicht für den Patenonkel also nicht nötig. Die Eltern sollten jedoch bei Ihrer Haftpflicht darauf achten, dass eine Zusatzklausel (Schäden deliktunfähiger Kinder) mitversichert ist. Dieses bieten die meisten Versicherer an. Allerdings nicht im BasisBilligSchutz.
man füge nur noch kinder im straßenverkehr ein ;)

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Wenn man oft die Antworten liest, so wundert man sich nur über manche User. Unter 7 nach dem BGB nicht deliktsfähig ! Aufsichtspflicht verletzt ? ja oder nein ? Beaufsichtigung von fremden Kindern mitversichert ? ja oder nein ? Ist die Deliktsunfähigkeit mitversichert ? ja oder nein ? Dies steht alles in euren Bedingungen lesen, lesen, lesen Es gibt Gesellschaften die zahlen sogar bei Regreßansprüchen von Sozialversicherungsträgern bei mitversicherten Personen in einem Vertrag !!! Oder Forderungsausfalldeckung, Oder Mitversicherung sämtlicher im Haushalt wohnenden Personen ( ohne Altersbeschränkung oder so ) Wenn hier einer schreibt : zu teuer, dann sollte dieser sich mal überlegen wie teuer es werden könnte, gerade im Sozialversicherungsbereich wie Rentenzahlungen, medizinische Behandlungen etc.
Die HV zahlt für Schäden der eigenen Kinder und auch für fremde Kinder, wenn ich zum Zeitpunkt des Schadens die Aufsicht hatte. Sie zahlt nur, wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe.
Die Haftpflichtversicherung der Eltern muss aufkommen, sofern das Kind schon sieben Jahre ist... Ist es jünger muss keine Haftpflicht aufkommen...
Die allianz bietes es mit an das auch die ganz kleinen versichert sind musst du aber extra zahlen...
das ist schwierig und vom kindesalter abhängig. jedenfalls muss das thema "deliktunfähigkeit" mit eingeschlossen sein, die HUK bietet es an.

Es haftet jede Versicherung für Schaden den die EIGENEN Kinder verursachen ! Vagabundo du wiedersprichst dir !
Ich habe allerdings noch nie gehört das HP auch für Patenkinder haften, wieso auch ?!
ich denke das ist untzer dem aspekt: wer hatte die aufsicht? zu beleuchten
sehe ich nicht so.
Es gibt zwei Varianten:

nicht du sonder die Eltern des Patenkindes müssen dafür aufkommen
Für Kinder unter 7 Jahren zahlt überhaupt keine Haftpflichtversicherung. Kinder unter 7 Jahern sind nicht haftbar - gesetzlich.
Für Kinder ab 7 Jahren zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung der Eltern. Da sind die Kinder mit eingeschlossen.
RBMannheim am 2. November 2009 08:49 So sieht es aus!
nein, nein und nochmals nein. deliktunfähigkeit kann mitversichert werden, und wenn die eltern ihre aufsichtspflicht verletzt haben, zahlt die versicherung auch
Für wen makelst Du denn?
"Deliktunfähigkeit" zu versichern ist wahrscheinlich in erster Linie teuer - und in zweiter auch noch unsinnig. Man ist bei "Deliktunfähigkeit" einfach nicht haftbar.
Bei der Verletzung der Aufsichtspflicht hast Du natürlich im Prinzip recht, wenn es nicht um grobe Pflichtverletzungen geht (dann zahlt die Versicherung wieder nicht mehr) - aber es ist rechtlich Konsens, daß man die Aufsichtspflicht nicht überstrapazieren darf, sprich: man muß nicht in jeder Situation in jedem Moment sein Kind von allem Möglichen abhalten, darf es abhängig vom Alter und der Einsichtfähigkeit durchaus eine Weile allein agieren lassen.
ich m akelö für garniemanden. und wenn das kind deliktunfähig ist - zahlt die versicherung nicht, die eltern dürfen trotzdem denn schaden begleichen! und ich habe letztes jahr - nach einem test der stiftung - zur huk gewechselt. auch deswegen.
@anjanni
erkundige Dich doch erstmal bevor Du hier so etwas erzählst. Murksambau hat völlig recht. 1. Heute sind Schäden deliktunfähiger Kinder (i.d.R. begrenzt) in nahezu jeder vernünftigen Haftpflichtpolice abgedeckt (sofern es nicht ein Basistarif ist). Es ist also Unsinn von teuer zu reden. 2. Geht es hier weniger um die Problematik der Haftung. Das man nicht haftet ist ja ok, es gibt aber auch Leute denen das unangenehm ist das ein Schaden verursacht wurde. Wenn Dein Kind Deinem Nachbarn irgendetwas schrottet, ist es nämlich nicht so einfach zu sagen: Tja, Pech gehabt, mein Kind ist unter 7...
Seit wann zahlt eine Privathaftpflichtversicherung nicht bei grober Fahrlässigkeit?? Dieser Irrtum hält sich genauso hartnäckig wie das nicht tot zu kriegende Schild "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder". Beides ist absoluter Nonsens.
traumpolizei ich denke, dass haben die mit der hausrat verwechselt ;) voeste hat völlig recht und sowas kostet fast gar keinen mehrbeitrag und ist wohl sinnvoll

Öhm, Du wirst keine HP finden, die den eigenen Schaden, verursacht von den eigenen Kindern übernimmt. Da machst Du einen Denkfehler ! In Eurem Fall hätte die Haftpflicht der Eltern des Patenkindes einspringen müssen, soweit vorhanden...
hmm - das ist aber eine seltsame betrachtungsweise
Vagabundo am 2. November 2009 08:51 Was ist da seltsam dran ? Das ist gängige Praxis ! Deine HP bezahlt grundsätzlich nur den Schaden, den Du oder Deine Kinder bei ANDEREN verursacht habt, aber sicher nicht Deinen eigenen. Sonst könntest Du ja Deine Kinder mal gegen Dein Auto treten lassen, weil Du meinst, Du bräuchtest mal wieder ne neue Lackierung. Was gibt es daran nicht zu verstehen ???
richtig. aber die frage - s.o. - ist eine andere. und auf die frage - s.o. - wäre deine antwort schon eine unterstellung
Vagabundo am 2. November 2009 09:00 Oh, da habe ich mich wohl verlesen ! Da hatte ich ein "m" vor "ein" gesehen, wo keines war... Danke für den Hinweis ! mirgleichnochnenkaffeezumaufwachenhol
Guten Morgen. Und eine schönen Start in die Woche!
Vagabundo am 2. November 2009 09:05 Thx & dito ! ;-)))

eigentlich jede die richtig abgeschlossen wurde haftet für schäden die eigene kinder machen....

Die PHV der Eltern des Patenkindes.
aufsichtspflicht beachten??? es gibt keine pauschalaussage
Die Haftpflicht der Eltern kommt für den Schaden des KIndes auf. Wir sind bei der HUK und die zicken nicht rum, wenn mal was ist. Wieso sollte Deine Haftpflicht auch den Schaden für ein fremdes Kind übernehmen?