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wenns am eigenen pkw ist, bezahlt keiner ,wenns an einem fremden ist, die privat haftpflicht.

Sofern das Auto auf einem vom AG genemigten Parkplatz stand ist meiner Meinung nach die Betriebshaftpflicht für zuständig.
Aber nur dann wenn der Geschädigte nicht verkehrswidrig zu nahe am Tor geparkt hat.

Ich hatte jahrelang eine Exceltabelle als Fahrtenbuch und es wurde (als unterschriebener Ausdruck) anerkannt. Hängt vielleicht vom jeweiligen Finanzamt ab? In "normalen" Fahrtenbüchern ist ja gar kein Platz um genaue Adressen einzutragen, deswegen hatte ich die Excel-Version gewählt. Ich würde sagen, frag Deinen Steuerberater bzw. frag beim zuständigen Finanzamt nach.
Ich habe nur einen einzigen Tipp: GEDULD (!) mit der Entwicklung des eigenen Kindes haben !
Warum nur sind so viele Eltern ungeduldiger als ihre Kinder selbst ?!?!?!
paulklaus
Diese Antwort bekommt leider nur den ZONK!
Schön, wenn's so einfach wäre