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§ 3 GOZ berechung von praxismaterial - Praxisfit
http://www.praxisfit.de/3-goz-berechung-von-praxismaterial-6493.html
Du mußt bezahlen was vereinbart wurde. Wenn das Praxismaterial nicht in Deinem Kassenleistung enthalten ist(schlechter Tarif) selber Schuld. Als PKV Versicherter bestimmst Du die Leistung und dementsprechend wird der tarifiert. Wenn DU die Leistung bei Deinem Arzt im Auftrag gibst bist Du zur Zahlung verpflichtet. Wenn der KV ein Festpreisangebot ist (verbindlich) ist die Forderung nichtig.
Er kann unter den vielen Dutzenden gesetzlichen Krankenkassen frei wählen.
Als RV gilt man da als abhängig Beschäftigter? Du hattest noch vergessen zu erwähnen das die KV im nöchsten Jahr auf jeden Fall nur 16,4 % kostet.
Ruf' doch mal eine Gesellschaft an und frag' danach. Es ist die Frage, ob du als Privatperson juristisch zu trennen bist von deiner Selbständigkeit, wenn sich letztere nicht als juristische Person (GbR, GmbH oder ähnlich) darstellen lässt. Aber vielleicht könnte die Versicherungsleistung getrennt werden in gewerblich bezogene Rechtsfälle und private. Anell
Nein, wird nicht anerkannt als Nachweis.
Gruß Mister

Nein. Das wird vom Finanzamt nicht anerkannt, weil man nachträglich manipulieren kann.

Wenn die Firma es zuläßt, na klar. Kann mir allerdings vorstellen, dass Du monatlich einne Auszug an die Firma schicken mußt!

wenn du sie immer bei dir führst und bei jeder Fahrt neu ausdruckst, sehe ich keinen Grund der dagegen spricht. Ist aber meine persönliche Meinung

Wenn der Privatverkäufer erkennen lässt, daß er nur darauf aus war, zu übervorteilen, bleibt nur die Möglichkeit zu prüfen, ob der Privatverkäufer regen Handel über Ebay treibt. Ist das eindeutig der Fall, kann man den Ebayer bei Ebay melden mit Kopie an die zuständige Finanzbehörde und auch an die zuständge Verbraucherschutzeinrichtung. Bevor ein Privatverkäufer eine solche Androhung ignoriert, wird er eher einlenken, den Verkauf rückgängig machen und um eine Positivbewertung bitten. Traurig, aber wahr! Bei Ebay ist sowas an der Tagesordnung.