Polizei - neue und gute Antworten

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    Finaler Rettungsschuss - Notwehr
    Antwort von Take777 Take777

    Nun das betrifft zwei Rechtsgebiete: Das Straf- und das Polizeirecht.

    Der finale Rettungsschuss mag als Notwehr ja ok sein, anders kann das aber nach dem Polizeirecht aussehen.

    Z.B. hier für Niedersachsen:

    § 76 Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch

    (1) 1Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs erfolglos angewandt sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. 2Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.

    (2) 1Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, um angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. 2Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

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    Ab wann, also ab welcher Uhrzeit, ist eine Hausdurchsuchung zulässig?
    Antwort von aXXLJ aXXLJ

    Warum Dein Freund und Du "da gerade Probleme haben", lässt sich anhand Deiner Tags recht gut nachvollziehen.

    Im Sinne von funktionierender Strafverfolgung sind Hausdurchsuchungen unerlässlich - also auch zu Zeiten, die der Durchsuchte als "unangemessen" empfindet. Zudem geht von Hausdurchsuchungen oftmals ein "abschreckender Charakter" aus und eine (nicht ausgesprochene) Warnung ähnliche Straftaten nicht zu wiederholen. Dass Hausdurchsuchungen mehrheitlich zu Zeiten stattfinden, wenn die Bewohner der durchsuchten Wohnung noch schlafen, ist Teil der Strategie und durchaus babsichtigt.

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von rootboy rootboy

    Glückwunsch die Cops haben jetzt auch dein namen da dein Kollege so gerne mit denen labbert. Dein Freund ist ja krass , hat der auch seine Handy nr. gegeben und hat der auch erzählt von was der so abends Träumt hahahah.. Wenn mann bei so einer geringen Menge erwischt wird NIE etwas sagen und wenn es das erste mal war das der sich erwischen lassen hat wird das sowieso eingestellt.Auf jeden Fall soll der sich jetzt nicht wegen dieser kleinen Sache verrückt machen und beim nächsten mal cool bleiben und nicht soviel erzählen .

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    Freund vertickt Drogen .
    Antwort von miira96 miira96

    SAG ES DOCH NICHT DER MUTTER. ALTER :DD ich raste hier so derbe aus deswegen. überleg dir das genau, hör mal nicht auf die leute, die sagen, dass du es der mutter sagen sollst, bevor noch mehr passiert. mehr kann nicht passieren. es ist die entscheidung der leute und nach einiger zeit kriegt dein freund raus, was falsch und richtig ist und tickt vielleicht nur noch gras. wenn das rauskommt, gibt es mehr stress, als du denkst.

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    corsa b schrothgurte
    Antwort von c0re87 c0re87

    Was steht in der ABE ?

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    Freund vertickt Drogen .
    Antwort von miira96 miira96

    Also, da ich im Moment selber damit Erfahrungen gemacht habe/mache, kann ich dir sagen, dass er aus seinen Fehlern lernen wird. Kannst du mir vielleicht sagen, womit er alles dealt? Ich sag mal, solange es 'nur' Gras ist, lass ihn machen. Doch sobald er anfängt mit anderen(härteren) Sachen zu ticken, solltest du ihm klar sagen, dass er damit andere Leute in Gefahr bringt. Er fühlt sich dann später schuldig. Auch, wenn man dadurch viel Geld verdient, kann man das Geld noch schneller dadurch verlieren. Das der Mutter zu sagen, würde ich lassen. Glaub mir, ich weiß, wie viel Stress das alles gibt. Und nicht nur bei deinem Freund.

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    Kann man eine Anzeige wegen Drohen machen, wenn man keine Beweise hat?
    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Strafbar wäre es nur dann gewesen, wenn mit einem "empfindlichen Übel" gedroht worden wäre. Dann hätte man evtl. eine Nötigung konstruieren können. (wobei "Leben zerstören" eigentlich eine zu unkonkrete Umschreibung ist). "Nicht nur mit mir Probleme haben" kann aber ja auch bedeuten "Vielen Leuten gegenüber Schuldgefühle haben" oder "werden alle die Wahrheit über Dich erzählen". Auch hier ist es also so dermaßen unkonkret, daß es für eine strafbare Handlung nicht ausreicht.

    Anders bei der Aussage: "Hau ab oder ich hau Dir eins". DAS wäre eine glasklare Nötigung.

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    Freund vertickt Drogen .
    Antwort von ZandoM ZandoM

    Was meinst du wenn sie ihn am Popo bekommen?! Dann bekommt er aber mal so richtig fett die Kelle!!!!Denn da reagieren die Richter so richtig übel drauf wenn da einer sitzt der anderen Stoff verkauft hat sich an der Krankheit und dem Leid der anderen bereichert hat, und selbst garnichts nimmt!!!Dann wird er aber lange, lange Zeit in den Knast gehen, mindestens doppelt so lange wie einer der das Zeug selbst genommen hat, und aus der eigenen Sucht heraus das Zeug verkauft hat um sein Stoff zu bezahlen!!! Du must was tun denn wenn so viele das schon wissen, dann wissen es die Bullen auch schon, das kannst du aber mit sicherheit glauben!!!Die warten nur so lange ab, bis sie auch wirklich genug gegen ihn gesammelt haben, damit er auch ganz, ganz lange aus dem Verkehr gezogen werden kann!!! Wenn du nicht`s tust, dann wird auf kurz oder lang dein Freund für lange,lange Zeit weg sein! Und seine Mama wird so richtig sauer und enttäuscht von dir sein wenn sie erfährt das du die ganze Zeit bescheid wußtest und nix gesagt hattest!!! Willst du das denn ? Ich denke mal nicht, oder? Du must was unternehmen bevor es zu spät ist!!LG

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    Frage: Wurde ich wahrscheinlich geblitzt oder nicht?
    Antwort von Chekka Chekka

    Eher nicht. Aus Streifenwagen werden i.d.R. nur Messungen mit Laserpistolen durchgeführt. Ganz einfach aus dem Grund, dass es viel zu auffällig ist. Meistens wird man sowieso vom Ordnungsamt "geblitzt" und nicht von der Polizei.

    Wenn du mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren bist und sie dich nicht gemessen haben, dürfen die Polizisten meines Wissens nach schätzen, wie schnell du gefahren bist. Wenn sie das dann zur Anzeige bringen, müssen von dieser Schätzung aber jede Menge Toleranz abgezogen werden. Ich meine mich zu erinnern, dass das 20% waren.

    Nichtsdestotrotz hast und solltest du dich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die hat man nicht einfach so aus Jux und Tolerei dort festgelegt. Das hat schon alles seinen Grund, auch wenn dieser nicht immer sofort ersichtlich ist.

    Kommentar von wiseasanowl wiseasanowl

    > Wenn du mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren bist und sie dich nicht gemessen haben, dürfen die Polizisten meines Wissens nach schätzen, wie schnell du gefahren bist.

    Wir sind hier nicht in Österreich. Schätzen ist nicht.

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    Kann man eine Anzeige wegen Drohen machen, wenn man keine Beweise hat?
    Antwort von kosy3 kosy3

    Zur ersten Frage "Kann man eine Anzeige wegen Drohen machen, wenn man keine Beweise hat?" - Antwort: Ja klar. Anzeigen kannst du immer und alles. Ob die Anzeige aber auch Ermittlungen nach sich zieht, ist eine andere Frage.

    Zur zweiten Frage "Nimmt die Polizei solche Anzeige überhaupt wahr?" - Antwort: Wahr nimmt sie sie. aber vermutlich wird sie nicht ermitteln. Aber nicht, weil die Zeugen "nicht so stark" sind, sondern weil hier erstens kaum eine strafbare Handlung vorliegt und zweitens (und das ist viel wichtiger) überhaupt kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung vorliegt.

    Sollte sich der Betroffene bedroht fühlen, muss er ein Zivilverfahren anstreben. Ansonsten passiert da gar nichts.

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von pRiot pRiot

    hat er seine Aussagen unterschrieben? Nein, das geht sie nix an, aber es ist eine übliche Strategie, kurz zu erwähnen(wenn überhaupt-auch schon erlebt), dass sie "ja nix sagen müssen" aber dann über belanglose Themen hin zum wichtigen gehen. Alles was du vor der Polizei sagst, wird ausschließlich gegen dich verwendet. Die Polizei ist nicht diejenige, die einen als Angeklagten hilft. Das übernehmen andere: also: immer nur das nötigste sagen, das ist name, anschrift, beruf, sonst nichts. und schon gar nichts unterschreiben!

    Wenn er seine Aussagen nicht unterschrieben hat, soll er einen Widerspruch einreichen, indem er diese Aussage zurücknimmt, komplett, egal was er auch immer übers Wetter, seine Arbeit oder seine angebliche SAtraftat gesagt hat.

    Kommentar von helftmirendlich helftmirendlich

    Ja er hat alles unterschrieben und sie haben ihm auch nichts davon gesagt, dass er nix sagen muss

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    Dann erst Recht Widerspruch einlegen! Alles genau so schildern. Ist meistens aussichtslos, weil zeugen der polizei sich absprechen und in der Überzahl sind, aber nichts zu tun bestärkt dieses Vorgehen, was in dem geschilderten Falle natürlich völlig ilegal ist. Die polizei muss über schweigepflicht auskunft geben und muss darauf hinweisen, dass dieses Recht nicht zu seinen Lasten ausgelegt werden kann und schon gar nicht darf sie ihm drohen bei Ausübung dieses rechts bestraft zu werden, das ist unakzeptabel!

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von liliezuherz liliezuherz

    hallo,

    selbstverständlch darf die polizei, wenn es der beweislage und der glaubwürdgkeit der erwischten person dient. de polizei fragt immer komplett aus, sie notieren sich nahezu alles, haben auch das recht dazu, wenn du versucht, dich zu weheren, wird es eher gegen einen verwendet, deshalb füße stillhalten und wenn einen das nervt, dann halt finger weg von so nem scheiß, dann hat man auch nix zu befürchten.

    was notiert wurde, bleibt auch notiert.

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Es gibt im Jahr etwa 160.000 Anzeigen wegen Drogenbesitz in geringen Mengen. Meinst du da hat der Staatsanwalt Lust und Zeit, sich mit solchen Details zu beschäftigen?

    Der überfliegt schnell den Polizeibericht, erkennt "Gras" und 0.5g, trifft daraus eine Entscheidung (wahrscheinlich Einstellung wegen Geringfügigkeit) und geht zum nächsten Fall über. Der hat für sowas eher eine Minute als einen ganzen Tag Zeit.

    Kommentar von pRiot pRiotpRiot

    Das stimmt meistens, aber in solchen halb-legalen Befragungen können auch schnell wichtige Details "ausgequatscht" werden und so ein kleiner Fisch doch Wellen schlagen, deshalb nie etwas sagen.

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Wenn er als Beschuldigter vernommen worden ist, haben die ihn garantiert auf seine Rechte und Pflichten etc. hingewiesen .. aber wenn er high war, hat er das wohl vergessen ... Haben die ihn auch erkennungsdienstlich behandelt? Fingerabdrücke etc? Haben die eine Blutprobe entnommen?

    Was jetzt passiert .. kann man nicht so einfach sagen .. wenn er als Beschuldigter vernommen worden ist, geht die Sache nach Abschluß der Ermittlungen zur Staatsanwaltschaft und dann ggfl. vor Gericht .. vor Gericht kann er aber seine Aussage widerrufen .. Ist dann nur die Frage, ob ihm das entgegen kommt ..

    Kommentar von helftmirendlich helftmirendlich

    Die haben ihm nichts von seinen Rechten gesagt, nur dass er einen Anwalt zur Befragung holen konnte, was er aber nicht gemacht hat. Von dem Recht zur Aussagenverweigerung war keine Rede und danach haben sie ihm auch Bilder und Fingerabdrücke genommen.

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von dafee dafee

    Dein Freund ist doch selbst schuld, wenn er sich so ausfragen lässt! Die Polizei hat nichts Unrechtes getan! Natürlich wird alles gespeichert! Und dass er bei der Befragung "high" war, muss er nachträglich erst mal nachweisen!

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    Polizei zu viel gesagt! Was zu befürchten?
    Antwort von Susanna1995 Susanna1995

    dumm gelaufen, wenn er zuviel sagt

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    Kann man eine Anzeige wegen Drohen machen, wenn man keine Beweise hat?
    Antwort von istdochegaltom istdochegaltom

    Also ich erkenne keine strafbare Handlung.....

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    Shisha rauchen in der Öffentlichkeit: Sanktionen fürs Rauchen in der Öffentlichkeit oder nicht? (16)
    Antwort von Kenneth21 Kenneth21

    Also ich denk mal ihr Werder jetzt nicht mitten in der statd Rauchen denn das jst egal wie alt du bist strafbar

    Wir haben damals immer an See oder in Parks geraucht und wurden oft erwischt aber Stress mit Bullen hatten wir nie wirklich - schlimmste was uns geschah war das wir den Park verlassen mussten

    Einmal haben wir in Schwimmbad geraucht und da wurden wir nur gebeten es weiter hinten zu machen

    Hoffe konnte dir helfen

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    Freund vertickt Drogen .
    Antwort von Laxtis Laxtis

    Zunächst: Ich versuche es hier gar nicht erst mit Moral, sondern mit Rationalität.

    Es ist sehr riskant und er sollte sich verdammt gut überlegen, ob er das Risiko wirklich eingehen will. Wenn sie ihn erwischen, kostet ihn das vielleicht eine Karriere, die dauerhaft mehr Geld gebracht hatte als eine kurzfristige Geldflut durch den Drogenhandel. Teure Statussymbole zu tragen, ist übrigens extrem dumm, da es auffällt. Das sollte er in jedem Fall lassen. Seine Mutter hat einen Verdacht? Das denke ich mir, wenn der 16-jährige Sohnemann plötzlich mit einer Penisverlängerung in Textilform aufkreuzt, während der Nachbarsjunge für 8 Euro die Stunde den Rasen mäht. Entweder sie findet es ohnehin bald raus, oder sie weiß es schon. Die Frage ist, ob und wie sie darauf reagiert.

    Du solltest zuerst mit ihm sprechen. Diesen Respekt bist du einem Freund schuldig. Mach es nicht hinter seinem Rücken. Aber mach ihm klar, dass es dir ernst ist und dass das, was er tut, sehr riskant ist.

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    Frage zur Dienstpflicht von Polizisten im öffentlichen Orten (Straße)
    RatgeberHelden Antwort von colt1212 colt1212

    dies pflicht gibt es tatsächlich, ein polizeibeamter muss sich auf verlange ausweisen können (zumindest un BW), allerdings ist dies meist im polizeigessetz vernakert, und da dieses von bundesland zu bundesland verschieden ist, sind auch die paragraphennummern unterschiedlich. uach ist es so, das in manchen bundesländern diese ausweispflicht nicht gilt, wenn der beamte in uniform ist, weil man sagt, das dies ausreiche (die das verankert haben, haben noch nie was von falschen polizisten gehört, aber naja...). du siehst, im großen und ganze ist das in jeden bundesland mehr oder weniger eine pflicht des beamten, aber bei manche gilt das nur für kripobeamte, in manchen bundesländern für die beamten allgemien. also sehr unterschieldich.

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