Die Plakette einheitlich handhaben: Sofort fällig wird ab dem 1. April 2012 das geänderte Vorgehen in punkto Rückdatierung HU-Plakette. Was tun, wenn ein Autofahrer den fälligen Untersuchungstermin versäumt hat? Die Antwort auf diese Frage ist bislang womöglich in Straubing anders ausgefallen als in Saarbrücken und in Schwerin anders als in Stuttgart. Mit dem anstehenden Änderungspaket zur StVZO wird der Gesetzgeber voraussichtlich ein bundesweit einheitliches Vorgehen vorgeben. „Die nächste HU ist dann grundsätzlich 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig“, erklärt Jürgen Wolz. Bislang kennen die Autofahrer in Süddeutschland folgendes Vorgehen: Ist der HU-Termin beispielsweise um zwei Monate überzogen, orientiert sich die Gültigkeit der neuen Plakette am eigentlichen Fälligkeitsdatum für die Fahrzeuguntersuchung. Das macht es künftig wieder möglich, bei der HU „Zeit zu schinden“ – allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. „Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird“, so Jürgen Wolz.
Die Zeiten, in denen sich die TÜV-Abnahme auf eine technische Prüfung und eine Sichtprüfung der Fahrzeuge beschränkte, gehen zu Ende: Ab 1. April beginnt die Hauptuntersuchung mit einer Probefahrt. Die Probefahrt-Regelung gilt aber nur für Neufahrzeuge, die nach dem 1. April 2012 neu zu gelassen sind. Für alle und sofort entfällt dagegen ab 1. April 2012 die Rückdatierung der HU-Plakette.
http://www.tuev-sued.de/auto-fahrzeuge/aktuelles/tuev-sued-fahrzeug-hauptuntersu...
Einen verbindlichen Text konnte ich nicht finden.Es heist mehr oder weniger immer das es ab den 01.04.2012 soweit sein könnte.Es steht aber auch oft der 01.01.2012 geschrieben.
doch es kommt auf einigen seiten steht ab 1.1.2012 und auf anderen ab 1.4 2012
Donnerwetter! Tatsächlich!
Aber es soll einen Strafzuschlag bei den Gebühren geben!
http://www.handelsblatt.com/auto/nachrichten/kfz-hauptuntersuchung-was-sich-bei-der-tuev-pruefung-2012-aendert/5789674.html