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Pkw - neue und gute Antworten Pkw - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Geschenktes Auto

Michellin
beantwortet von Michellin am 21. November 2009 14:06
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in erster Linie besitzt der das Auto, welcher auch den Brief besitzt. Derjenige ist der Besitzer.Wenn er die Raten zahlt , bestärkt dieses noch das ganze.Vergiss es, und lass die Versicherung u. den Rest.Ich glaube nicht, das Du was machen kannst ????


Geschenktes Auto

Danvie
beantwortet von Danvie am 21. November 2009 14:05
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wenn im fahrezeugbrief dein name steht,ist es dein fahrzeug.er wird dir niemals beweisen können,dass du es ihm geschenkt hast.außerdem weißt du ja auch nicht ob er zukünftig die raten weiterzahlen wird?!viele denken irgendwann aus dem auge aus dem sinn und zahlen einfach nicht mehr und du hängst denn damit an und hast nicht mal ein fahrzeug zum verkaufen um die raten weiter begleichen zu können...aaaalso hole dir das auto wieder,denn es ist deins.damit wird er nie irgendwo mit durchkommen.viel glück

Kommentar von Katja1982 am 21. November 2009 18:19

Nein , im Brief stand sein Name Genauso wie im Schein , ich habe allerdings nur den Schein ( Zulassung Teil 1) . Ich weiß allerdings auch nicht ob er das Auto mittlererweile ausgelöst hat und es verkauft hat , er könnte sich ja mit dem Brief eine neue Zulassung holen oder das Auto als gestohlen melden und ich weiß auch nich wie ich das herausbekommen soll , um-bzw abmelden kann ich das Auto ja auch nicht ohne Brief ( Zulassung Teil 2 ).


Geschenktes Auto

Volker13
beantwortet von Volker13 am 21. November 2009 14:04
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Du wirst ihm das Auto zurückgeben müssen. Denn er konnte es Dir gar nicht schenken, weil er selbst wahrscheinlich noch nicht der Eigentümer ist. Es hätte auch nicht geklappt, wenn man das schriftlich fixiert hätte.


Geschenktes Auto

netzotto
beantwortet von netzotto am 21. November 2009 14:03
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Vergiss es ist doch noch nicht mal bezahlt. Willste sein ......... auch noch mitnehmen für einsame Stunden ?


Geschenktes Auto

anonym
beantwortet von andy00305 am 21. November 2009 14:03
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red mit ihm nochmal darüber oder verkauft es wenn es schon gezhlt ist und teilt euch die summe



Geschenktes Auto

anonym
beantwortet von Peter96 am 21. November 2009 14:03
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Geschenkt ist geschenkt. Da kann man nichts mit aufrechnen.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 21. November 2009 14:05

Etwas zu verschenken, was einem nicht gehört???

Kommentar von Peter96 am 21. November 2009 14:10

Sie schreibt, dass der Ex es ihr geschenkt hat. Problem, dass das Geschenk noch nicht bezahlt ist. Maßgebend ist eigentlich, wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist.


ich habe mir ein Quad gekauft, Bauj.06.2009. Benötige ich eine TÜV-Bescheinigung?

nightblue
beantwortet von nightblue am 21. November 2009 12:19
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Du brauchst eine AU Bescheinigung. Aber wie lange das Fahrzeug TÜV hat sollte auch im Schein stehen. Ist jedenfalls beim Auto so.

Kommentar von autobrando am 21. November 2009 12:36

Hallo, die Verkäufer meinten, dass Er nichts bekommen hätte ( Keine TÜV und keine AU Bescheinigungen). dieses würde man nicht benötigen, da das Quad neu war.

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 21. November 2009 17:16

Naja, ein Neufahrzeug hat ja sowiso TÜV und AU würde ich mal sagen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das komplett ohne Papiere abläuft. Ich würde vorsichtshalber mal bei der Zulassungsstelle anrufen und fragen, ob du ein neues Quad so ganz ohne Unterlagen angemeldet kriegst. Hast du das Quad von einem Händler oder von privat gekauft?


Wie viel darf ich für dieses Auto noch verlangen?

anonym
beantwortet von Saarland60 am 21. November 2009 10:08
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Lass mich raten: Hintere Radläufe und beide Türen?

Verlangen darfst Du, was Du willst. Die Frage ist immer: Bezahlt das auch einer? :-))

Corsas (motorentechnisch wunderbar, karosseriemäßig nach 10 Jahren fix und fertig) in diesem Zustand gehen bei eBay für maximal ca. 150 Eur weg.

Kommentar von theSEK am 21. November 2009 10:11

Genau so ist es ^^ die Türen sind besonders schlimm! Aber jetzt hab ich wenigstens ne Preisvorstellung, danke für die Antworten.


Wie viel darf ich für dieses Auto noch verlangen?

XBiEsTX
beantwortet von XBiEsTX am 21. November 2009 10:08
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Verlangen darfst du was immer du möchtest. Aber bekommen wirst du vielleicht € 50,--


Wie viel darf ich für dieses Auto noch verlangen?

chavo231
beantwortet von chavo231 am 21. November 2009 10:07
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250 zu viel schau mal bei mobile nach dort griegste ein auto das nur von rost befallen ist und alles geht einwandfrei und kostet nur 150

oder 200

also für deins 15o höchstens


Wie viel darf ich für dieses Auto noch verlangen?

anonym
beantwortet von gnadenlos am 21. November 2009 10:07
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du wirst vielleicht nur 50 + 30 für den CD Spieler bekommen, den rest braucht der Käufer als Verschrottunggebühr


Wie viel darf ich für dieses Auto noch verlangen?

anonym
beantwortet von lausmaedele am 21. November 2009 10:07
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sei froh wenn du dafür das Geld noch bekommst !! Verschrotten kostet mehr !

Kommentar von theSEK am 21. November 2009 10:08

Naja 50 Euro bekomm ich beim Schrotthändler ja mit Sicherheit


KFZ-Haftpflicht - Fahrer mitversichert?

Chianti
beantwortet von Chianti am 21. November 2009 09:46
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Um bei den Versicherungsbeiträgen ein bisschen Geld zu sparen, nutzen viele Autofahrer besondere Klauseln in den Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherung. Eine dieser Spezialvereinbarungen sind so genannte Alleinfahrer-Tarife, bei denen nur der Halter selbst als Fahrer für das Kraftfahrzeug eingetragen wird. Problematisch wird es für den Versicherten, wenn nicht er sondern dessen Ehefrau oder Kinder mit dem Auto fahren und einen Unfall verursachen. Dies stellt ganz klar einen Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen dar und es besteht demnach kein Versicherungsschutz. Je nach Versicherung und konkreter Vertragsgestaltung können in diesem Fall Vertragsstrafen erhoben werden, Leistungen gekürzt werden oder die Zahlung sogar komplett verweigert werden. In einigen Fällen zeigt sich die Autoversicherung kulant indem sie "nur" den Vertrag auf einen normalen Tarif umstellt und zusätzliche Beiträge nachfordert. Gerade bei Alleinfahrer-Tarifen sollte man sich daher vorab genau informieren, unter welchen Bedingungen ausnahmsweise eine fremde Person den versicherten Pkw fahren darf, ohne den Versicherungsschutz zu risikieren. Normalerweise machen die Versicherungsgesellschaften zumindest in Notfallsituationen eine Ausnahme, z.B. wenn der eingetragene Fahrer auf Grund einer Fußverletzung nicht selbst ins Krankenhaus fahren kann. Der Rahmen für diese Notfallsituationen ist jedoch sehr eng gefasst. Fahruntauglichkeit wegen erhöhtem Alkoholkonsum gehört bspw nicht dazu.

Kommentar von mig112 am 21. November 2009 09:55

Dein Text ist ja ganz nett kopiert, wirft aber K-Haftpflicht und Kasko durcheinander!

Noch einmal: In der "K-Haftpflicht" gibt es keine Leistungsverweigerung des Versicherers!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 21. November 2009 10:14

komplett richtig erkannt, der text wurde kopiert und zwar von http://www.finareo.de/recht/alleinfahrer-tarife-bei-der-kfz-versicherung.php

und die müssen es ja besser wissen als zb. du

Kommentar von mig112 am 21. November 2009 10:39

In der Kaskoversicherung kann die Leistung eingeschränkt oder sogar verweigert werden - in der K-Haftpflicht eben nicht! Das ist nie anders gewesen (zum Schutz der/des Geschädigten im K-Haftpflichtversicherungsgesetz geregelt).

Kommentar von mig112 am 21. November 2009 10:41
Kommentar von mig112 am 21. November 2009 10:42

Schon über 7 Jahre ;-))

http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article1346932.html

und fast 3 Jahre:

w.w.w.gutefrage.net/frage/autohaftpflicht-verliere-ich-den-versicherungsschutz-wenn-ich-alleinfahrer-angegeben-habe


KFZ-Haftpflicht - Fahrer mitversichert?

blackraser
beantwortet von blackraser am 21. November 2009 09:33
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du mußt mit eingetragen sein sonst könnte es passieren da du den schaden aus der eigenen Tasche bezahlst

Kommentar von mig112 am 21. November 2009 09:35

Nöh...


KFZ-Haftpflicht - Fahrer mitversichert?

anonym
beantwortet von mig112 am 21. November 2009 09:32
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Die Kfz-Haftpflicht laut Pflichtversicherungs-GESETZ heißt Haftpflicht, weil sie eine Pflichtversicherung ist. Der Geschädigte wird grundsätzlich IMMER entschädigt!

Wenn der Versicherungsnehmer gegen seinen Vertrag verstoßen hat, wird eine nachträgliche Strafprämie fällig.



KFZ-Haftpflicht - Fahrer mitversichert?

Chianti
beantwortet von Chianti am 21. November 2009 09:30
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ja, aber wenn du selbstverschuldet einen unfall machst, muss deine freundin eine strafzahlung leisten. wie viel das ist, steht im kleingedruckten der vers.-police. versichert bist du, denn die kfz-haftpflicht heißt ja deshalb "pflicht" weil diese ein MUSS ist, sonst bekommt man ja keine zulassung (nummernschild)


KFZ-Haftpflicht - Fahrer mitversichert?

anonym
beantwortet von Saarland60 am 21. November 2009 09:30
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Vertragswidrig. Im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Das Auto ist zwar weiter versichert, kommt es aber zu einem Schaden durch einen nicht eingetragenen Fahrer, kann die Versicherung die Schadenssumme vom Versicherten zurück fordern.

Kommentar von mig112 am 21. November 2009 09:31

Wenn du keine Ahnung hast, warum hälst du nicht einfach deine Finger still...!??

Kommentar von Saarland60 am 21. November 2009 09:32

Dann klär mich mal auf...

Kommentar von Fe89af2b3c7ecc06258d3da42971a2fcsmallblackraser am 21. November 2009 09:34

mich auch das war bei mir nämlich genauso

Kommentar von 51d41c58ccf52dbba2e89a9e8f064553smallKlein57 am 21. November 2009 09:35

Der Kommentar von mig112 ist eine totale FALSCHAUSSAGE!!!! Das was Saarland60 schreibt ist zu 100 % richtig!!!!

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 21. November 2009 09:34

nonsens ... lediglich eine strafzahlug wird fällig, niemals aber den kompletten schaden. das folgt schon daraus, dass der unfallgegner ja leer ausgehen würde, wäre der schaden groß und das portemonnaie deiner freundin nur klein

Kommentar von Saarland60 am 21. November 2009 09:36

Falsch. Der Unfallgegner würde nicht leer ausgehen, weil die Versicherung in den Schaden eintritt. Sie kann die Regulierungssumme aber vom Versicherten zurück verlangen, ihn also in Regress nehmen.

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 21. November 2009 09:44

http://www.finareo.de/recht/alleinfahrer-tarife-bei-der-kfz-versicherung.php

->>>> jede versicheurng kann da unterschiedlich vorgehen!

Kommentar von Saarland60 am 21. November 2009 09:47

Richtig. Sie KANN! Sie muss aber nicht. Kulanzleistungen stehen jeder Versicherung selbstverständlich frei, bei vertragswidrigem Verhalten ist aber eine Versicherungsgesellschaft immer berechtigt, die Leistung zu mindern oder ganz verweigern.

Kommentar von mig112 am 21. November 2009 09:52

@saarland60: Du schreibst dich in deiner Ahnungslosigkeit "um Kopf und Kragen"!! Bitte doch den Support, deine unsinnigsten Antworten zu löschen... Wir reden hier von einer PLICHTVERSICHERUNG - da gelten andere Gesetzmäßigkeiten, als beispielsweise bei deiner Hausratpolice!!

Das hat mit Kulanz überhaupt nichts zu tun.

Kommentar von Saarland60 am 21. November 2009 10:01

Du solltest erst einmal ein wenig denken.

Der Begriff "Pflichtversicherung" bedeutet, dass der Halter eines Fahrzeugs oder eines Anhängers verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ohne eine solche Versicherung bekommt er gar keine Zulassung oder die Zulassung erlischt. Der Begriff bedeutet aber NICHT, dass die Versicherungsgesellschaft zur Regulierung verpflichtet ist. Da verwechselst Du ein klein wenig was. :-)) Das ergibt sich ganz einfach aus dem Pflichtversicherungsgesetz.

Es gelten hier keineswegs andere Gesetzmäßigkeiten als bei einer Hausratversicherung. In beiden Bereichen kann vertragswidriges Verhalten negative Konsequenzen nach sich ziehen.

Die KFZ-Versicherung wird den unverschuldeten Schaden regulieren, der Geschädigte bekommt seinen Schaden also ersetzt. Der Versicherungsnehmer hingegen kann von der Versicherungsgesellschaft wegen vertragswidrigem Verhalten in Regress genommen werden, die ausgezahlte Schadenssumme kann von ihm zurück gefordert werden. Für den Versicherungsnehmer ist die Situation also immer gleich. Egal ob die Versicherung die Regulierung ganz verweigern würde oder ob sie die Summe an den Versicherungsnehmer weiter belastet - der Endeffekt ist identisch.

Kommentar von mig112 am 21. November 2009 10:34

"Im Schadenfall kann die Versicherung die Leistung verweigern."

"eine Versicherungsgesellschaft immer berechtigt, die Leistung zu mindern oder ganz verweigern."

Obige Zitate zur K-Haftpflicht von @saarland60 sind und bleiben falsch und werden auch durch ständige Wiederholung nicht wahr!

Kommentar von Saarland60 am 21. November 2009 11:19

Die Versicherungsgesellschaft kann dem Versicherungsnehmer gegenüber sehr wohl die Leistung verweigern oder sie mindern.

Kommentar von mig112 am 21. November 2009 12:24

In der K-Haftpflichtversicherung hat der VN selbst niemals Anspruch auf Leistung, sondern der Geschädigte einen Direktanspruch auf Schadenersatz gegen den Versicherer!

Glaub es endlich!!!


Alternativen zu Golf und Polo?

anonym
beantwortet von lowsteven am 21. November 2009 08:42
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Schau dir doch mal nen Gebrauchte Mondeo, Focus an sehr schön :) Wenns was kleineres sein soll: Corsa, Fiesta Auch sehr schön.

Aber schau dich doch mal bei AutoScout24 oder mobile.de um, da findest du mit sicherheit dein Traumauto :)

Gruß


Alternativen zu Golf und Polo?

anonym
beantwortet von mrpancake am 20. November 2009 22:59
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also von den genannten.. A3 kriegt ein ultra-DH ! verarbeitung schwer in ordnung, ein qualitativ hochwertiges kfz. spielt größe eine rolle = bist du über 180 ? hatte deswegen im 1er bmw probleme ^^ lg

Kommentar von 943d4b3cc16927edc08ef687758cdd9dsmallMegathron am 20. November 2009 23:08

Ich bin gerade 1,80m. Ich arbeite bei BMW und mache Testfahrten bzw. hocke öfters in den Autos für tests, und ich hab immer eher mit meiner Wampe Probleme, mich hinters Lenkrad zu klemmen. 1er ging aber eigentlich immer gut, nur fängt der auch bei 10k EUR an. Sonst wäre es mein Favorit.

Kommentar von mrpancake am 20. November 2009 23:11

vorteil des a3 wäre jedenfalls eine gute musikanlage & der optional erhältliche allradantrieb, der ists schon wert !!


Alternativen zu Golf und Polo?

Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 20. November 2009 22:58
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Beim SEAT habe ich schlechtes gehört (und erlebt). Wenn ich mich für einen von denen entscheiden müßte, den A3. Aber richte deinen Blick nach fernost. Nicht nur nach Japan. Mein KIA ist sehr zuverläßig.

Kommentar von 943d4b3cc16927edc08ef687758cdd9dsmallMegathron am 20. November 2009 23:13

SEAT verwendet halt viele VW-Teile, und der Ibizia scheint vom Fahrwerk und vom Design her etwas sportlicher zu sein als der Polo 9N. Letzteren hat meine Mutter, und die Verarbeitung ist nicht so toll, der 60PS 3-Zylinder eine Luftpumpe...naja, dachte halt wenn schon Sparauto, dann wenigstens spanisches Temperament.

Bei den Asiaten hab ich oft das Problem, dass mir die Autos zu langweilig aussehen oder innen zu lieblos grau aussehen mit dem Plastik. Toyota Corolla und Honda civic wären denkbar. Bei Mobile.de gibts auch Toyota Celicas mit netten Bodykits. Ok, Fast&Furious für arme, aber man ist ja nur einmal jung. :) Kostet dann aber auch 10k Eier...



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