PKV - neue und gute Antworten

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    Arbeitgeberzuschuss PKV
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    der Arbeitgeberzuschuss beträgt 50% der Krankenversicherungsbeiträge, maximal 279,23 Euro. Für die Pflegeversicherung beträgt der maximale Zuschuss 37,29 Euro.

    .gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html -> Absatz 2

    Wenn man eine PKV hat, die günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zu 50% von den gesparten Beiträgen. Wenn diese PKV später teurer als die GKV ist, trägt der Arbeitnehmer die Mehrkosten allein.

    Eine Umstellung des Tarifs kann sinnvoll sein, hängt aber von vielen Faktoren ab:

    • Dauer des bisherigen Tarifes

    • Antworten zu den Gesundheitsfragen

    http://www.test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversichere...

    • Abstand zum bisherigen Zuschusshöchstbetrag und Beitragsentwicklung des gewünschten Tarif

    • Höhe des Selbstbehaltes

    ....

    Eine Beratung durch verschiedene Experten ist sehr sinnvoll.

    Gruß

    RHW

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    Arbeitgeberzuschuss PKV
    Antwort von Apfelkind1986 Apfelkind1986

    Zur PKV zahlt der AG eigentlich nichts.

    Und wenn du wieder in ein Angestelltenverhältnis wechselst,musst du über die Gehaltsgrenze kommen,ansonsten musst du zurück in die GKV.

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    Arbeitgeberzuschuss PKV
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Die Angabe des Höchstbetrages des vom ArbG zu tragenden Anteils beinhaltet im Grunde schon die Antwort: 50%, maximal jedoch 279,23€ sind vom ArbG zu übernehmen.

    Ob ein Tarifwechsel Sinn macht, liegt an deiner persönlichen Situation und Anspruchshaltung. Dazu sollte dich ein Versicherungsvertreter beraten.

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    PKV oder GKV der Kinder bei Beihilfeanspruch
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    jedes GKV-Mitglied kann seine Kinder kostenlos in der GKV familienversichern.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

    Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn

    • die Eltern verheiratet sind

    • es gemeinsame Kinder sind (keine Stiefkinder)

    • die Einkünfte des PKV-Ehegatten überschreiten die Versicherungspflichtgrenze

    • die Einkünfte des PKV-Ehegatten überschreiten die des GKV-Ehegatten

    Bei Einkünften gilt der Begriff laut Einkommensteuerrecht (§ 16 SGB IV).

    Wenn alle 4 Punkte gleichzeitig erfüllt sind, ist die kostenlose Familienversicherung ausgeschlossen (§ 10 Absatz 3 SGB V). In der PKV oder GKV sind dann pro Kind Beiträge zu zahlen (GKV: 147 Euro pro Monat pro Kind).

    Wenn man sich für die PKV entscheidet, ist ein Wechsel der Kinder nur möglich wenn:

    • einer der 4 Punkte entfällt (und keine Gesetzesänderung erfolgt)

    • Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung

    • Beginn eines Studiums an einer dt. Hochschule

    Nach Schulende bleiben die Kinder in der PKV, wenn sie arbeitslos sind, sich selbständig machen, eine schulische Ausbildung beginnen oder Beamtenanwärter werden. Auch bei Bezug von Halbwaisenrente bleiben sie in der PKV. Dies gilt auch bei Wegfall des Beihilfeanspruchs (Alters- oder Einkommensgrenzen).

    Beim Vergleich von GKV und PKV sollte man bei den Leistungen besonders auf Hilfsmittel, Psychotherapie, Kuren/Reha (auch Mutter-Kind-Kuren), Haushaltshilfe bei Erkrankung der Mutter, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes (§45 SGB V)-> nur bei GKV-Versicherung des Kindes, ....

    Die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag sind zu 100% korrekt zu beantworten:

    .test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/

    Vielleicht interessant:

    .focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

    .bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

    .pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

    Gruß

    RHW

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    PKV oder GKV der Kinder bei Beihilfeanspruch
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Meines Wissens können die Kinder auch in der GKV angemeldet werden!

    Quelle: Text vom SGB 5. einfach mal googeln nach Familienversicherung und SGB 5.

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    PKV und Physiotherapie
    Antwort von Markus55 Markus55

    Die Gebührenordnung der Ärzte sollte dir einen Überblick geben:

    http://www.pkv-forum.org/allgemeines/1-geb%FChren-der-%C4rzte.html

    Dort gibt es auch einen Teil zur Krankengymnastik.

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    Wechsel GKV zu PKV (Studenten)
    Antwort von Markus55 Markus55

    RHWWW hat ja schon fast alles gesagt. Als Student wird dich die GKV auch nur ungern gehen lassen. Für mich erschließt sich der Sinn auch gar nicht als Student in die PKV wechseln zu wollen, siehe: http://www.pkv-forum.org/berufsgruppen/31-private-krankenversicherung-studenten....

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    Wechsel in PKV bei psychischer Erkrankung, Makler nicht informieren?
    Antwort von cpt12 cpt12

    Kann man auch noch später in die PKV wechseln?

    Kommentar von MaximusGrandia MaximusGrandia

    Ja, aber das ändert nichts an deiner Krankheitsgeschichte. Je älter du wirst, desto teurer wird die PKV, kommt eine nicht beschäftigte Hausfrau/ Mutter und Kinder hinzu so wird es noch teurer.

    Kommentar von cpt12 cpt12

    Die Frau soll in der GKV bleiben und die Kinder sollen dann darüber versichert werden. Ich denke das ist ganz vernünftig oder?

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    Wechsel in PKV bei psychischer Erkrankung, Makler nicht informieren?
    Antwort von teuto47 teuto47

    Damit betuppst du dich selber. Die PKV wird bei Inanspruchnahme eine Arztanfrage machen. Nach positiver Antwort ist sie von der Leistung frei. Ich würde trotz Beihilfe nicht wechseln.

    Kommentar von cpt12 cpt12

    Warum würdest Du nicht wechseln?

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    Wechsel in PKV bei psychischer Erkrankung, Makler nicht informieren?
    Hilfreichste Antwort von Stint Stint

    Wenn das rauskommt kündigen die Dir die Versicherung und dann stehst Du ohne Versicherung da. Das kann ganz böse ins Auge gehen.

    Kommentar von cpt12 cpt12

    Das leuchtet ein.

    Kommt das raus? Wie kommt es raus?

    Kommentar von Stint StintStint

    Wenn Du erkrankst. und die sehen das an der Krankenakte, bzw. an den Belegen. Da wird dann schon mal jemand misstrauisch. Bei meinem Abrechnungen hat die Krankenkasse (DKV) auch schon mehrfach zurückgefragt..

    Kommentar von cpt12 cpt12

    D.h. es käme nur bei einer erneuten psychischen Erkranken raus?

    Kommentar von Stint StintStint

    Das kann auch bei anderen Erkrankungen raus kommen. Ich würde das gar nicht überlegen Das Risiko ist viel zu groß.

    Kommentar von cpt12 cpt12

    Was passiert denn wenn ich einen Abschlussbereicht mit positivem Bescheid beibringe?

    Kommentar von Stint StintStint

    Du musst alle Vorerkrankungen angeben. Egal ob geheilt oder nicht. Sonst kann es zu Ärger kommen.

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    Darf PKV den Vertrag für Krankentagegeld einfach kündigen
    Hilfreichste Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    maßgebend sind die Regelungen im abgeschlossenen Tarif inkl. aller Anlagen.

    Oft werden diese Musterbedingungen zugrunde gelegt (teilweise aber auch in veränderter Form):

    http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/krankentagegeldversicherung_mb_kt_2009...

    Bei Problemen kann manchmal diese Stelle helfen:

    .pkv-ombudsmann.de/

    Gruß

    RHW

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Danke für den Stern und das Kompliment!

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    Darf PKV den Vertrag für Krankentagegeld einfach kündigen
    Antwort von Frank5607 Frank5607

    Ich verstehe diese Frage nicht. Ich bin selbst privat krankenversichert und habe eine Krankentagegeldversicherung. Meine PKV und die Krankentagegeldversicherung interessieren sich überhaupt nicht für die Art und die Höhe meines Einkommens, solange ich pünktlich meinen Beitrag zahle. Allerdings möchte die Krankentagegeldversicherung einen Einkommensnachweis im Leistungsfall, da sie mit Lohnersatzleistungen nur einen Teil des Nettoeinkommens abdeckt. Ansonsten hat meine PKV (auch Träger der KTV) beim Vertragsabschluss auf ein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Es gibt nur ein Kündigungrecht der Versicherung, wenn ich mehr als 2 Monate mit dem Beitrag im Rückstand bin. Das bedeutet, dass Vertragsänderungen oder -aufhebungen nur mit meiner Zustimmung möglich sind. Es würde mich wundern, wenn es bei Dir anders wäre. Ich weiß nach einem Vergleich des Monatsbeitrages mit der Höhe des Tagegeldes allerdings, dass der Leistungsfall für die Versicherung schnell eine teure Angelegenheit ist . Deshalb versuchen die Versicherungen massiv, die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes zu drücken bzw. diese Versicherungen ganz los zu werden. Dabei bauen sie Druck auf und versuchen die Unwissenheit/Unsicherheit der Versicherungsnehmer zur Vertragsänderung/-auflösung zu nutzen. Vertragsänderungen und Aufhebungen gehen aber nur mit Deiner Zustimmung. Wenn Du das nicht willst, musst Du dem Schreiben der Versicherung widersprechen und die Vertragsänderung/Auflösung ablehnen. Du wirst sehen, alles bleibt beim alten und die Versicherung wird nicht noch einmal auf Ihr Schreiben zurück kommen.

    Kommentar von Henry2011 Henry2011

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mich interessiert auch sehr, auf welcher rechtlichen Grundlage die PKV diese (Teil-)Kündigung vorgenommen hat. Die Beiträge zur Krankentageldversicherung wurden ordnungsgemäß bezahlt. Wie schon gesagt, beruft sich die PKV auf das Nichtvorhandensein einer Mitteilung, dass aus Arbeitslosigkeit nun eine Selbstständigkeit geworden ist und jetzt daher die Frist für die Fortführung der Krankentagegeldversicherung verstrichen sei.

    Kommentar von Frank5607 Frank5607Frank5607

    Die Änderung Deiner Einkommensverhältnisse geht die Versicherung nichts an. Bedeutsam wird das nur, wenn Du den Vertrag geändert hast. Es ist z.B. möglich, die Krankentagegeldversicherung bei Arbeitslosigkeit auf eine Anwartschaft zu setzen. Das stellt die Versicherung bei stark reduziertem Beitrag leistungsfrei, ohne den Vertrag an sich auf zu heben. Normalerweise kann man den Vertrag dann bei geänderten Einkommensverhältnissen problemlos ohne irgendwelche Prüfungen wieder zu den alten Vereinbarungen voll in Kraft setzen. Dabei und nur dort gibt es meines Wissens in den allgemeinen Versicherungsbedigungen Fristen, in denen Du die Veränderung Deiner Einkommensverhältnisse anzeigen musst, um die Krankentagegeldversicherung wieder zu aktivieren. Verstreicht diese Frist ohne Information, kann die Versicherung das Wiederherstellen des alten Vertragszustandes verweigern. Ein willkommener Anlass für die Versicherung, den teuren Vertrag los zu werden. Wenn das passiert sein sollte oder Du die fristgerechte Information nicht nachweisen kannst, hast Du ziemlich schlechte Karten. Dann macht es keinen Sinn, die Versicherung fort zu führen, da Du dann auf ewig den Beitrag für die Anwartschaft zahlst und von der Versicherung keine Leistung bekommst.

    Kommentar von Henry2011 Henry2011

    Nochmals vielen Dank für diese detaillierten Informationen. Ich denke auch, dass der angebliche Nichterhalt meines Briefes an die PKV (Ende Arbeitslosigkeit und im direkten Anschluss daran die von der Arbeitsagentur geförderte Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit) hier ein willkommener Anlass war, die Versicherung zu kündigen. Allerdings hat die Krankentagegeld bei der PKV während der Arbeitslosigkeit fortbestanden, da ich mich von der gesetzlichen KV für die Zeit der Arbeitslosigkeit habe befreien lassen. Das war irgendwie Voraussetzung. Die PKV fordert bei der Änderungsmitteilung keinen Einschreibebrief, also habe ich den Brief normal geschickt, habe den aber in Gegenwart eines Geschäftspartners eingeworfen. Im schlimmsten Fall werde ich mich an den Ombudsmann der PKV in Berlin wenden.

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    Darf der Zahnarzt im Notdienst einen Privatpatienten bei Schmerzen ablehnen
    Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    vielleicht hilft dieser Link:

    http://www.ra-kotz.de/zahnarzt_behandlungsablehnung.htm

    Am besten die Zahnärztekammer einschalten.

    Gruß

    RHW

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    Darf der Zahnarzt im Notdienst einen Privatpatienten bei Schmerzen ablehnen
    Antwort von captainmic captainmic

    "schmerzen" definieren eigentlich keinen notfall, weil man daran nicht sterben wird. so können sich die diensthabenden ärzte/das personal immer rausreden. zur not faseln die noch was von "nach unserer einschätzung lag kein notfall vor" - was neben den schmerzen in den allermeisten fällen auch zu trifft.

    es geht ums geld. und da sind alle immer sehr vorsichtig.

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    Darf der Zahnarzt im Notdienst einen Privatpatienten bei Schmerzen ablehnen
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Barzahlung ist die beste Möglichkeit dagegen, denn das Gerücht zahlungsunwillig stimmt wirklich.

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    Darf der Zahnarzt im Notdienst einen Privatpatienten bei Schmerzen ablehnen
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Wenn er ihm Schmerzmittel in die Hand drückt, kann er das machen.

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    Darf der Zahnarzt im Notdienst einen Privatpatienten bei Schmerzen ablehnen
    Antwort von Ballaburger Ballaburger

    Würd ich der Ärztekammer melden, widerspricht das doch dem hippokratischem Eid den die abgelegt haben!

    Kommentar von beamer05 beamer05beamer05

    widerspricht das doch dem hippokratischem Eid den die abgelegt haben!

    WER hat denn deiner Ansicht nach diesen Eid abgelegt?

    Hint: Niemand! und schon GAR NICHT Ärzte in den letzten hundert Jahren!

    Wenn du dir mal bitte die -nicht allzu große- Mühe machtest, den Text dieses Eides mal verstehend zu lesen:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Eid_des_Hippokrates

    würdest Du wahrscheinlich selbst auf die sehr naheliegende Idee kommen, daß dieser Eid selbstverständlich in der modernen Medizin nicht viel verloren hat (es gäbe z.b. keine Chirurgie...)

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    Darf der Zahnarzt im Notdienst einen Privatpatienten bei Schmerzen ablehnen
    Antwort von Katastrofe Katastrofe

    Bei mir hat das neulich Augenarzt gemacht!Offensichtlich dürfen sie das!!!

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    Darf der Zahnarzt im Notdienst einen Privatpatienten bei Schmerzen ablehnen
    Antwort von flick112 flick112

    Melden bei der Krankenkasse!

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    Darf der Zahnarzt im Notdienst einen Privatpatienten bei Schmerzen ablehnen
    Antwort von babyos babyos

    nein,darfernicht

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