Pflichtteil - neue und gute Antworten

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    In wieweit ist mein Testament noch gültig was ich vor einiger Zeit gemacht habe?
    Antwort von JohannesJ54 JohannesJ54

    Das Testament ist auch nach 4 Jahren noch gültig, wenn es damals gültig war.


    Es wird nachgeforscht, wo das Vermögen geblieben ist.

    Wenn die Tochter es vor 4 Jahren bekommen hat, kann der Sohn den Pflichteil verlangen. Bei zwei Kindern also die Hâlfte von 50%, als Vermögen werden 60% der Schenkung angenommen , ( es werden pro Jahr 10% abgezogen)


    Beispiel:

    Von den geschenkten 100.000 Euro werden nach 4 Jahren nur 60.000 Euro angerechnet, normalerweise erbt der Sohn 30.000, oder als Pflchtteil 15.000 Euro

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    Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Deine Kinder als deine einzigen gesetzliche Erben teilen sich den Nachlass (jeder bekäme (50%).

    Da du deine Tochter als Alleinerbin verfügt hast, stünde deinem Sohn der hälftige Erbanspruch als Pflichtteil zu: er könnte demnach 25% des Nachlasses in Geld von der verfügten Erbin fordern.

    Wie bereits kommentiert, fallen innerhalb von 10 Jahren vor deinem Tod verschenkte Vermögenswerte degressiv deinem Nachlass am Todestag wieder zu, aus diesem erhöhten, sog. fiktiven Reinnachlass bemißt sich sein Forderungsansspruch gegen seine Schwester.

    G imager761

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    Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?
    Antwort von Mann1008 Mann1008

    Sollte es noch einen Ehepartner geben erbt dieser 50% und alle Kinder 50%. Durch 2 Kinder je25% Der Pflichtteil wäre für enterbte Kinder ( bei zwei) 12,5%, ohne Ehepartner 25%. Wie es bei einer vorausgegangenen Schenkung aussieht, kann ich leider nicht beantworten.

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    Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?
    Antwort von billybob8 billybob8

    Soweit ich das noch weiß, ist das Testament nicht anzufechten.( Mein letzter wille geschehe)

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    Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?
    Antwort von o0nur o0nur

    Wieso kriegt denn der Sohn nichts !?

    Im Kur'an steht handle gerecht. Allah hat sich selbst die Ungerechtigkeit verboten.

    Kommentar von billybob8 billybob8

    Ich dachte wir reden über deutsches Gesetz?

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    Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?
    Antwort von Danakil Danakil

    Ich bin mir nicht ganz sicher,ichglaube 25%

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    Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil und der Pflichtanteil für meinen Sohn?
    Antwort von SebastianGrasho SebastianGrasho

    ich meine 1/11 ! von 100.000 Eur, das sind dann knapp 10.000 Eur.

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    Wie hoch ist der Pflichtteil meines Sohnes, wenn ich meiner Tochter zu lebzeiten alles gesche. habe?
    Antwort von larry2010 larry2010

    wieviel erben gibt es?

    in der regel erbt de rehepartner die eine hälfte und die kinder die andere. abgesehen von haus, zählt zum erbe auch das geld auf der bank und alles was der verstorbene am todestag beseßen hat.

    Kommentar von anke222 anke222

    Angenommen es gibt nur das Haus im Wert von 100.000 Euro, was aber meiner Tochter schon seit 2 Jahren gehört, sonst gibt es nichts. Mein Sohn wurde von mir nicht bedacht. Sonst gibt es keine Erben. Wenn ich jetzt sterben würde, wie hoch wäre dann der Pflichtteil meines Sohnes gegenüber meiner Tochter, die das Haus aber schon vor 2 Jahren zu 100% geschenkt bekommen hat?

    Kommentar von larry2010 larry2010larry2010
    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Sein Pflichtteil wären 25% des Reinnachlasses, also dein Vermögen am Todestag abzüglich deiner Erbfallverbindlichkeiten und Bestattungskosten. Verstirbst du nach Schenkung mittellos, trägt die deine Tochter allein.

    Darüberhinaus könnte er 81% des Verkehrswertes des übertregenen Hauses zu diesem Reinnachlass hinzuzählen und von diesem fiktiven Nachlass 25% in Geld fordern.

    Macht ca. 20.250 EUR in bar und innerhalb von 30 Tagen.

    G imager761

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    Erbrecht, kann meine Tochter später von Ihrem Bruder wegen des Erbes verklagt werden?
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Die 10 Jahresfrist ist mir bekannt, das mein Sohn dann pro Jahr 10% auf seinen Pflichtteil verliert, und nach 10 Jahren nichts mehr bekommt.

    Dem ist so.

    Ich gehe mal davon aus, das solch eine Klage keine Aussicht auf Erfolg haben kann, falls ich mich irre, bitte um Aufklärung.

    Ob die Klage aussicht auf Erfolgt hat hängt wesentliche davon ab, wie das Wohnrecht des Hauses ausgestaltet ist. Entscheidend ist, das durch die Schenkung nicht nur ein formaler, sondern auch ein realer Vermögensübergang stattgefunden hat. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn die Tochter das Haus zum Großteil mitnutzt, oder vermietet.

    Das ist ganz entscheidend, weil sich danach richtet, wann die 10 Jahresfrist zu laufen beginnt. Bei einen exclusiven Wohnrecht über das ganze Haus und dessen Ausübung würde die Frist nicht zu laufen beginnen.

    Falls er sie trozdem verklagen würde, wie sieht es mit den Anwalts- und G erichtskosten aus, wenn man wie im diesem Falls zu unrecht vor Gericht gezwungen wird...?

    Bei einen vollständigen Sieg zahlt die unterlegene Partei die Kosten.

    http://dejure.org/gesetze/ZPO/91.html

    Häufig enden solche Streitigkeiten aber mit einen Vergleich oder einem Teilerfolg. Dann werden die Kosten entsprechend geteilt.

    Kommentar von anke222 anke222

    Eine Frage zur Schenkung des Hauses. Meine Tochter steht als allein Eigentümerin im Grundbuch des Hauses, Sie zahlt für alles um das Haus im Schuss zu halten, auch Grundsteuer B, ich zahle nur die Nebenkosten. Dieser Sachverhalt ist nicht zwingend ausreichend, das Sie wirklich die Eigentümerin ist und die Frist nicht zu laufen beginnt, verstehe ich das richtig?

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    http://www.ra-knoop.de/pdf/aktuelles_12102008_03.pdf

    Es geht darum, das der Schenker den Genuss des Vermögens aufgeben muß um die Schenkung zu vollziehen. Gesetzt den Fall die Tochter wohnt in dem Haus, wäre das recht unproblematisch.

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    Erbrecht, kann meine Tochter später von Ihrem Bruder wegen des Erbes verklagt werden?
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Znächst einmal ist diese Schenkung noch 8 Jahre nicht vollzogen :-O

    Für dich und deine Tochter bedeutet das:

    Für den Fall daß du pflegebedürftig wirst und die Kosten nicht selbst aufbringen kannst und deine Tochter die Differenz nicht zuschießen kann (Elternunterhalt), würde das Sozialamt vor Gewährung von Grundsicherung die Schenkung rückabwickeln und dich zu einem Verkauf zwingen, um deine Pflegekosten aufzubringen.

    Dann, das Abschmelzungsmodell hast du richtig erfasst, hat dein Sohn 10 Jahre lang degressiv, d. h. jährlich 10% des Verkehrswertes bei Übertrag fallend, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Derzeit würden 81% des Übertragungswertes deinem Nachlass zugerechnet, und aus diesem sog. fiktiven Reinnachlass bemässe sich sein Pflichtteilsanspruch gegen deine Tochter als Alleinerbin.

    Übrigens auch an den weiteren lebzeitig verschenkten Gegenständen innerhalb der letzten 10 Jahre vor deinem Tode.

    Falls er sie trozdem verklagen würde, wie sieht es mit den Anwalts- und Gerichtskosten aus, wenn man wie im diesem Falls zu unrecht vor Gericht gezwungen wird...?

    Prozesskosten des Erbschaftsrechts fallen als Verbindlichkeit dem Nachlass zur Last, wären also von deiner Tochter als Erbin aufzubringen.

    G imager761

    Kommentar von anke222 anke222

    Danke für die informative Antwort, ich hätte da noch eine Frage zu.

    Da mein Sohn ja nur Anspruch auf den Pflichtteil hat, wieviel Prozent würden ihn den heute noch zustehen, wenn die Schenkung 2 Jahre her ist. Um es leichter zu rechnen sagen wir mal das, die Immobilie aktuell 100.000 Euro Wert ist. Ich bin jetzt von folgender Rechnung ausgegangen: 100.000 Wert, davon der Pflichtteil 25%, entspricht einen Pflichtteil von 25.000 Euro, und davon werden jedes Jahr 10% abgezogen. Ist diese Rechnung falsch, wie wird das richtig gerechnet?

    Kommentar von anke222 anke222

    Müsste sie dann die ganzen Kosten tragen, also auch die Anwaltskosten des Klägers und Gerichtskosten? Weil dann könnte man ja ganz leicht so jemanden unter Druck setzten, von wegen, wenn Du mir nicht gibts was ich verlange, verklage ich dich, weil du ja eh alles zahlen musst...wäre ja extrem unfair. Oder muss der Kläger wenigstens seine Anwaltskosten selber zahlen?

    Kommentar von ichweisnix ichweisnixichweisnix

    Müsste sie dann die ganzen Kosten tragen

    Wenn es ein Urteil gibt, dann gibt es einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Heißt, das Gericht legt fest wer vieviel der Kosten zu tragen hat.

    Prozesskosten des Erbschaftsrechts fallen als Verbindlichkeit dem Nachlass zur Last, wären also von deiner Tochter als Erbin aufzubringen.

    Das kann passieren, muß es aber nicht. Es hängt vom Einzelfall ab. Durch die Kostenübernahme würde der Pflichtteilberechtigte ja zu 25% durch einen geringen Pflichtteil beteiligt.

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    Erbrecht, kann meine Tochter später von Ihrem Bruder wegen des Erbes verklagt werden?
    Antwort von piadina piadina

    ich kenne die rechtliche lage definitiv nicht, bin aber überzeugt davon, daß dein sohn nach eben diesen 10 jahren keinerlei ansprüche mehr geltend machen kann. würde er einen prozess anstrengen, müßte er im falle daß er verliert, die kosten tragen. du könntest zur sicherheit noch ein weiteres vermächtnis verfassen, aus welchem hervorgeht, daß dein sohn z. b. wegen groben undanks vom erbe ausgeschlossen wird. vllt. fragst du auch mal einen online anwalt auf dem gebiet des erbrechts. das ist nicht irre teuer und bekommst eine hieb- und stichfeste aussage und nicht einen anwalt, der in der gleichen stadt wie du, ein geschäft wittert.

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    Erbrecht, kann meine Tochter später von Ihrem Bruder wegen des Erbes verklagt werden?
    Antwort von Cerealie Cerealie

    Achtung, gefährliches Halbwissen ... bin kein Experte, beziehe meine Meinung nur aus einem einzigen Fall im Bekanntenkreis, in dem der ''Schenker'' vor Ablauf der 10 Jahre verstarb ...

    In diesem Fall klagte die Tochter, die ausgeschlossen worden war vom Erbe auf ihr Pflichtteil und bekam Recht, 1/4 des Wertes des Hauses musste ihr ausgezahlt werden ...

    Ist ungefähr 10 (oder etwas mehr) Jahre her ... aber wenn sich nichts geändert hat, ist es wohl immer noch so ... das Haus ist erst ''sicher verschenkt'' wenn du die 10 Jahre Schenkungszeit überlebt hast ....

    Kommentar von anke222 anke222

    Diese 10 Jahresfrist ist mir bekannt, und für den Fall, das ich vorher ablebe, muss meine Tochter natürlich den Pflichtteil auszahlen, aber hierzu gibt es ein neues Gesetzt seit 2010. Quelle: http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbrechtsreform.htm

    Damit ist unter anderem geregelt, das bei Schenkung zu Lebzeiten, der Pflichtteilberechtigte jedes Jahr 10% Anspruch auf den Pflichtteil verliert, und nach wie vor nach 10 Jahren keinen Anspruch mehr hat.

    Kommentar von Cerealie CerealieCerealie

    ich weiß absolut sicher, dass damals im Urteil erklärt wurde, das es KEINERLEI Anspruch gegeben hätte, wenn der Vater 10 Jahre überlebt hätte (überschreibung des Hauses war, wie bei dir, notariell vorgenommen worden und daher auch formal rechtssicher) ...

    Ich gehe davon aus, dass das hier in deinem Fall auch so ist ... wenn also keinerlei Ansprüche bestehen, und dein Sohn trotzdem klagt, wird er auch für die Kosten aufkommen müssen, und deine Tochter ist aus der Nummer raus ...

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    Erbrecht, kann meine Tochter später von Ihrem Bruder wegen des Erbes verklagt werden?
    Antwort von Speedster2000 Speedster2000

    wenn du im moment der schenkung im vollbesitz deiner geistigen kräfte bist und auch nicht anderweitig genötigt wirst o.ä. ist die schenkung wirksam und wenn zwischen schenkung und tod auch noch ne entsprechende zeit liegt dann hat dein sohn pech gehabt, die fristen kenn ich nicht, aber du ja scheinbar

    insofern würd ich so ner klage keine chance einräumen

    und: gerichts- und anwaltskosten trägt immer der verlierer des verfahrens. wenn deine tochter gewinnt (du wirst ja tot sein), dann hat sie auch keine kosten, verliert sie muss sie alle tragen, bei unentschieden wird geteilt

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    Erbrecht, kann meine Tochter später von Ihrem Bruder wegen des Erbes verklagt werden?
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Nein.

    Was Du zu Lebzeiten mit Deinem Besitz machst, ist vollkommen Dir überlassen.

    Wenn die 10 Jahresfrist rum ist, gehört es der Tochter.

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    Pflichtteil ausbezahlen
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Was ist jetzt die Frage ?

    Der Pflichtteil berechnet sich nach dem Wert des Erbes zum Zeitpunkt des Erbes. Schulden des Erblasser werden hierbei natürlich wertmindernd berücksichtigt ebenso die Bestattungskosten.

    Wir haben aber schon kräftig ins Haus investiert.

    Der Pflichtteilanspruch ist doch absehbar.

    Das sind so ca. 80.000 bis 100.000 Euro.

    Heißt das Haus ist mindestens 360000-400000€ Wert gewesen und schuldenfrei. Das klingt weniger nach einen Haus, in das man noch investieren muß.

    Aber sei es drum hier bleibt nur mit dem Bruder eine Ratenzahlung zu vereinbaren, abgesichert durch eine Grundschuld auf dem Haus.

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    Pflichtteil ausbezahlen
    Antwort von Sahmadie Sahmadie

    Deinem Bruder steht grundsätzlich sein Erbeteil zu .Der Pflichtteil besteht in diesem Fall in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.Wenn du nicht finanziell in der Lage bist,dies zu tun,kann dein Bruder gerichtlich gegen dich vorgehen. Was zur Folge haben kann,dass du das Haus verkaufen musst. Das du eine Menge Kohle im Nachhinein in das Haus investiert hast,steht hier nicht zu Debatte. Wie egoistisch ist das eigentlich ? Aber hier hast du wahrscheinlich nun den Wert des Objektes gesteigert. So wird am Ende mehr Kohle rauskommen und du hast dein Geld wieder raus.

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    Pflichtteil ausbezahlen
    Antwort von amadeloni amadeloni

    Oder dein Buder zieht einfach mit ein:-)

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    Pflichtteil ausbezahlen
    Antwort von railan railan

    Ist das eine Frage oder Feststellung?

    Das ist leider oft so, dass nach dem Erben Häuser aus diesem Grund verkauft werden müssen.

    Wenn die Bank kein Geld mehr gibt, bleibt wohl nur zu versuchen sich mit dem Bruder zu einigen, denn der hat ja nun den gleichen Anspruch auf das Erbe wie du - oder?

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    Pflichtteil ausbezahlen
    Antwort von Alexandra2704 Alexandra2704

    Wenn Dein Bruder auf die sofortige Auszahlung besteht, wirst Du entweder eine Hypothek auf das Haus aufnehmen, oder es verkaufen. Leider müssen bei solchen Regelungen oft die Immobilien verkauft verkauft werden. da so eine hohe Summe nicht jedem zur Verfügung steht. Aber ich verstehe auch nicht wieso Du so viel investiert hast, obwohl Du wusstest, dass Dein Bruder ausgezahlt werden muß.

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    Pflichtteil ausbezahlen
    Antwort von Det1965 Det1965

    Das ist möglich, dass euch das Pflichtteil in den Ruin treibt, oder du das Haus verkaufen müßtest. Versuche mit deinem Bruder zu reden, ob er sich auch mit monatlichen Zahlungen zufrieden gibt.

    Fakt ist nun mal, dass ihm dieser Teil rechtlich zusteht!

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