Znächst einmal ist diese Schenkung noch 8 Jahre nicht vollzogen :-O
Für dich und deine Tochter bedeutet das:
Für den Fall daß du pflegebedürftig wirst und die Kosten nicht selbst aufbringen kannst und deine Tochter die Differenz nicht zuschießen kann (Elternunterhalt), würde das Sozialamt vor Gewährung von Grundsicherung die Schenkung rückabwickeln und dich zu einem Verkauf zwingen, um deine Pflegekosten aufzubringen.
Dann, das Abschmelzungsmodell hast du richtig erfasst, hat dein Sohn 10 Jahre lang degressiv, d. h. jährlich 10% des Verkehrswertes bei Übertrag fallend, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Derzeit würden 81% des Übertragungswertes deinem Nachlass zugerechnet, und aus diesem sog. fiktiven Reinnachlass bemässe sich sein Pflichtteilsanspruch gegen deine Tochter als Alleinerbin.
Übrigens auch an den weiteren lebzeitig verschenkten Gegenständen innerhalb der letzten 10 Jahre vor deinem Tode.
Falls er sie trozdem verklagen würde, wie sieht es mit den Anwalts- und Gerichtskosten aus, wenn man wie im diesem Falls zu unrecht vor Gericht gezwungen wird...?
Prozesskosten des Erbschaftsrechts fallen als Verbindlichkeit dem Nachlass zur Last, wären also von deiner Tochter als Erbin aufzubringen.
G imager761
Ich dachte wir reden über deutsches Gesetz?