Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Bei dem neuen Arbeitgeber wirst Du sicherlich auch nicht direkt anfangen können, sondern erst zum Anfang eines Monats.
Dann lass Dir eine 2. Krankmeldung vom Arzt ausstellen über den gleichen Zeitraum.
Wenn Sie in den Genuss der Entgeltfortzahlung kommen möchten müssen Sie spätestens ab dem 3. Kalendertag ein ärztliches Attest vorlegen. Auch bei einem Minijob hat der Arbeitnehmer in den ersten 6 Wochen einer Krankheit Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ab dem 43. Tag gibt es allerdings keinen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Peter Kleinsorge
Hat der noch nicht danach gefragt?
Wenn Du Dich krank meldest, solltest Du auch eine Bescheinigung des Arztes vorlegen können. Bei regelmäßigen fest vereinbarten Arbeitszeiten würde ich das für selbstverständlich halten. Dir steht dann im Krankheitsfall auch Lohnfortzahlung zu.
Wenn Du aber nur stundenweise nach Vereinbarung auf 400-Euro-Basis arbeitest, ist eine Bescheinigung nicht unbedingt erforderlich - falls Du das mit dem Arbeitgeber so klären kannst.
Ja solltest du. Du hast auch in deinem Minijob einen Vertrag mit einer festgelegten wöchentlichen Stundenzahl. Wirst du krank bekommst du auch da eine Lohnfortzahlung.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibts ja ab der 7. Woche nicht mehr, aber irgendwie muss ja auch dein 2.-Arbeitgeber sein Personal planen können. Oder?
Brauch' er denn wirklich ne Krankmeldung vom Arzt? Man bekommt ja auch nur einen Durchschlag.
bitmap am 14. Dezember 2009 09:17 Na wenn du noch innerhalb der ersten 6 Wochen bist, bekommst du ja auch von dort Entgeltfortzahlung und dafür braucht auch der 2.-Arbeitgeber ne AU. Keine AU = keine Entgeltfortzahlung.
AU = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Natürlich mußt Du das - Du hast ja auch Anspruch auf Dein Gehalt.
Ja- aber ich werde ja da nach Stunden bezahlt. Deswegen ist das nicht ganz soooo logisch! Wenn ich nur 3 Stunden arbeite bekomme ich durch ne Krankmeldung ja nicht 400,-€!
ErsterSchnee am 14. Dezember 2009 09:16 Du hast doch aber mehr oder weniger feste Arbeitszeiten? Oder arbeitest Du auf Abruf? Falls nicht, muß er Dich zumindest für die festen Stunden, die dann durch Krankheit ausfallen, weiterhin bezahlen. Und deshalb muß er auch wissen, ob Du krank bist oder es Dir zuhause gemütlich machst (dann hast Du natürlich keinen Anspruch auf Geld.)

wenn du in einem job nicht arbeiten kannst weil du krank bist, kannst du es im anderen auch nicht.ist doch logisch ;-)

Ja, natürlich! Es ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis und auch hier gelten die gleichen Regeln.
schau "verliebt in die braut" an.. da lernst was!:D

aus wikipedia:
Die Brautjungfern waren ursprünglich dazu da, böse Geister von der Braut abzulenken. Sie zogen sich schöne Kleider an, um der Braut ähnlich zu sehen und somit die bösen Geister zu verwirren: Sollte ein böser Geist sich dazu entschließen, die Braut besetzen zu wollen, hatte er mehrere gleichgekleidete Frauen zur Auswahl und konnte nicht feststellen, welche die echte Braut war. Die Brautjungfer stellte somit einen Schutz vor sämtlichen spirituellen Gefahren dar. Ihr männlicher Gegenpart, der Brautführer, hatte ursprünglich den Auftrag, die Braut vor irdischen Gefahren wie Plünderern zu schützen.
Heutzutage ist die Brautjungfer oft nach der Trauzeugin die wichtigste Helferin der Braut in den Vorbereitungen der Hochzeitsfeier. Sie sollte ledig sein und die Braut sehr gut kennen, vielleicht sogar mit ihr oder dem Bräutigam verwandt sein. Am Hochzeitstag ist die Brautjungfer die wichtigste Hilfe für die Braut; sie begleitet sie im Hochzeitszug in die Kirche oder geht mit dem Brautführer direkt hinter dem Brautpaar, trägt eine eventuelle Schleppe und nimmt ihr während der Trauzeremonie den Brautstrauß ab.
weitere Dinge Die Braut evtl. bei der Party auch auf Klo begleiten, um das Kleid zu lüften. Du bist die rechte Hand der Braut, und nimmst die wichsten Dinge, die Ihr in Ihrem Kleid Probleme machen könnten ab.
gute antwort
Tolle Antwort!
Du hast grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit deinem Kind. Anzustreben ist in jedem Fall eine einvernehmliche Regelung. Da diese normalerweise eingehalten und nicht als Strafe angesehen wird. Die Mutter des Kindes darf Dir keine Vorschriften machen, wie Du díe Zeit mit deinem Kind verbringst. Es sei denn du stimmst bestimmten Dingen zu. Das kann zB der Aufenthaltsort sein. Wichtig ist nur, daß der Umgang nicht dem Kindeswohl entgegensteht.
1.1. ist doch der Anfang eines Monats. Die suchen ja zum 1.1. eine neue Kraft.