Pflichten - neue und gute Antworten

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    Pflichten der Kinder
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Wenn erwachsene Kinder zu ihren Eltern keinen Kontakt haben wollen, dann ist das sicher traurig für die Eltern, aber leider nicht zu ändern. Sie haben keine Verpflichtung hierzu! Es gibt nur eine grundsätzliche finanzielle Verpflichtung im Falle des Bedarfs! Keine moralische!

    Es gibt aber sicher für jedes Verhalten immer einen Grund! Von nichts kommt nichts!

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    Pflichten der Kinder
    Antwort von Eldor Eldor

    Deine Situation ist sehr schwer, weil mehrere Menschen beteiligt sind, die alle für sich selbst handeln und entscheiden können. Du hast keinen Einfluss mehr auf deine Kinder. Sie sind erwachsen und haben sich offensichtlich gegen dich entschieden. Das lässt sich auch durch ein Gerichtsurteil nicht aufheben. Sie dürfen sich so entscheiden. Mach deinen Frieden mit dieser Situation.

    Du leidest. Deine Not kann nur einer wenden: Das bist du selbst! Du kannst dich entscheiden, dass es dir persönlich wieder besser geht. Das kannst nur du allein richten. Unterstützung kannst du durch professionelle Beratung bekommen. Sprich deinen Arzt an und lass dich überweisen.

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    Pflichten der Kinder
    Antwort von BrettVormKopf BrettVormKopf

    Ich würde erstmal anfangen, mir die Frage zu stellen, wieso alle Kinder auf einmal den Kontakt abgebrochen haben. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass dies so aus einer Laune heraus geschehen ist, oder? Dein erster Einfall besteht darin, gerichtlich dagegen vorzugehen, dass sie den Kontakt zu dir abgebrochen haben. Glaubst du wirklich, dass dies den Kontakt zwischen euch irgendwie verbessern kann oder auch nur ansatzweise eine angemessene Reaktionsweise ist? Ich kann verstehen, dass du dich alleingelassen fühlst, aber ich würde erstal bei mir selbst ansetzen anstatt sofort dein Umfeld zu beschuldigen.

    Die schwierige gesundheitliche Situation deiner Tochter stellst du in den Hintergrund und ziehst ihre negativen Eigenschaften in den Vordergrund. Bei dir machst du es genau umgekehrt und beginnst mit deiner schwierigen gesundheitlichen Situation, erwähnst jedoch keinerlei Fehler oder Macken deinerseits. Du beschuldigst hier und da deine Kinder, deinen Mann und schließt letztendlich mit einer evtl. gerichtlichen Fortsetzung ab, obwohl es das Recht deiner Kinder und ihre persönliche Freiheit ist, den Kontakt mit dir vollkommen abzubrechen. Ich finde das sehr fragwürdig

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    Pflichten der Kinder
    Antwort von guinan guinan

    Tut mir leid für dich. Außer eventuelle Unterhaltspflichten, wenn die Eltern zum Pflegefall werden, haben Kinder keine Pflichten. Moralisch wärs halt schön- aber es gibt auch immer wieder Fälle, da fühlen sich auch Kinder überfordert oder vereinnahmt und brechen den Kontakt ab.

    Ich kann dir nur zu einer Lebensberatungsstelle raten, wo du lernen kannst, Kontakt zu finden und für dich zu sorgen. Und wo du vielleicht auch etwas Trost findest.

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    Pflichten der Kinder
    Antwort von Mutzelein Mutzelein

    Deine KInder haben , wenn überhaupt die pflicht unterhalt zuzahlen. aber dafür müsstest du in einem heim leben. andere pflichten haben deine kinder nicht dir gegenüber.

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    Pflichten der Kinder
    Antwort von LenaandScholly LenaandScholly

    Kinder heben keine Pflichten gegenüber Eltern weil es nunmal Kinder sind

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    Rechtsanwaltpflichten
    Antwort von Bruno47 Bruno47

    Du lieferst die Tatsachen und der Rechtsanwalt nimmt die rechtliche Einordnung vor. Wenn der Beklagte auf die Klage erwidert und Tatsachenbehauptungen aufstellt, musst Du dazu Stellung nehmen, denn der Rechtsanwalt war ja nicht dabei, als die Ursache für Deine Klage gesetzt wurde. Und was die Prozessdauer betrift: Sie kann unterschiedliche Gründe haben, z.B. Überlastung des Gerichts, zahlreiche Einwendungen des Beklagten, Vernehmung von Zeugen, Einholung von Sachverständigengutachten.

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    Rechtsanwaltpflichten
    Antwort von NicolasChamfort NicolasChamfort

    Der Rechtsanwalt ist Prozessvertreter und kein Ermittler. Seine Aktivitäten beschränken sich darauf, Beweise für das Verfahren zusammenzustellen, die selbstverständlich der Kläger zu liefern hat.

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    Rechtsanwaltpflichten
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Das kann doch hier kein Mensch beantworten, weil kein Mensch hier weiss, worum es bei der Klage geht.

    Wenn du mit deinem Anwalt nicht zufrieden bist, hättest du ihm ausserdem längst das Mandat entziehen können.

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    Rechtsanwaltpflichten
    Antwort von xit9r xit9r

    Bist du Rechtsschutz versichert?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Was hat denn das mit der Frage zu tun?

    Kommentar von xit9r xit9rxit9r

    Ich habe mich verlesen.

    Kommentar von Autobus Autobus

    Ja ich bin Rechtsschutz versichert.

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von Peterthb Peterthb

    Nach der Schilderung des Hergangs (keine Ahnung, wie die Schlägerei ablief) und der später geposteten Folgen meine ich schon, dass der Weg zum Anwalt lohnen kann. Wobei ich meine, "lohnen" ist wohl der falsche Ausdruck, er könnte dabei helfen, den Schaden für dich zu mildern.

    Wenn "die Türsteher" in dieser Disco als Sicherheitsleute angestellt wurden, kann man daraus eventuell eine Verpflichtung ableiten, derartige Vorfälle professionell zu handhaben. Oft machen das spezielle Sicherheitsdienste, in anderen Fällen Angestellte.

    Beim Sicherheitsdienst wäre klar, dass sie ihre Aufgaben zu kennen, und damit zumindest die Personalien des oder der Täter aufzunehmen haben.

    Die Herausgabe der Personalien darf (auch sonst von jedem Bürger) gefordert, aber nicht erzwungen werden. Werden sie nicht herausgegeben, dürfen Täter notfalls auch gewaltsam bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Das ist auch bei Hausdetektiven in Kaufhäusern der Fall und durchaus üblich.

    Der Selbstschutz geht jedoch immer vor. Die möglichen Mittel müssen dem Verhältnis entsprechend eingesetzt werden, was Risiko, und Straftatbestand anbelangt.

    Dass jeder Verantwortliche in der Disco in deinem Fall bei Aufforderung die Polizei und einen Krankenwagen rufen müssen, steht meiner Auffassung nach vollkommen außer Zweifel. Im Grunde müsste das schon während der Schlägerei passieren wenn sie nicht durch das Personal beigelegt wird/werden kann.

    Sind "die Türsteher" Angestellte der Disco, wäre deren Verpflichtung u.U. etwas anders. Ihr offizieller Aufgabenbereich könnte lediglich bei Eingangs- und vor allem Alterskontrolle am Eingang angesiedelt sein. Die Pflichten bezüglich der nötigen Anrufe bestehen natürlich trotzdem. Ob man in diesem Fall erwarten kann, dass auch das Risiko eingegangen werden muss, physisch gegen gewalttätige Straftäter vorzugehen, würde ich erst mal für fraglich, bzw. Auslegungssache halten.

    In jedem Fall aber muss im angemessenen Rahmen versucht werden, zumindest die Personalien möglicher Straftäter in Erfahrung zu bringen.

    Vor allem bei angestellten Türstehern kann ich mir auch vorstellen, dass sie mit den Tätern u.U. persönlich bekann waren und deshalb die Sache "elegant" unter dem Teppich sehen wollten.

    Die Folgen für dich geben der Story allerdings eine besondere Qualität. Ob die Voraussetzungen für eine schwere Körperverletzung ausreichen, ist kaum zu beurteilen. Wenn z.B. ein Arm dauerhaft nicht mehr zu gebrauchen ist, liegt sie vor. Ist die Folge Lähmung, oder geistige Krankheit oder Behinderung, ebenfalls.

    Noch eins: Lass' dir nicht einreden, dass ohne Zeugen nichts ginge, das ist einfach nur Gelaber. Wenn du allein stehst und den/die Täter zweifelsfrei identifizieren kannst, sonst die Story stimmt und keine Notwehr dir gegenüber in Frage kommt, dann stehen die Chancen auf eine Verurteilung nicht schlecht.

    Das würde den Grundstein für (zumindest) einen Schuldtitel legen, der zivilrechtlich wg. des Schadensersatzes zu erklagen wäre.

    Du bist nämlich selbst Zeuge und Verletzter. Ein Nebenklageantrag und -vertreter(Anwalt Strafrecht) wäre spätestens dann anzuraten, wenn der/die Täter bekannt sind.

    Eine Mitschuld auch strafrechtlich, für die Discothekenbetreiber sollte vom Fachanwalt geprüft werden, ich denke da an "Strafvereitelung durch Unterlassen" wenn die Täter nicht ermittelt werden können.

    Zivilrechtlich könnte es (der Disco gegenüber) komplizierter werden, aber auch da ist schon auf Grund der schweren Folgen anwaltlicher Rat auf jeden Fall anzuraten.

    (Tut mir leid, wurde wieder mal ein kleiner "Roman", aber es ist auch bei nahezu jeder Frage bez. Strafrecht mit Antworten zu rechnen - man sieht's ja hier wieder - die von derartiger Ahnungslosigkeit geprägt sind, dass dies einfach ausführlicher widerlegt werden muss.)

    Kommentar von julianvk julianvk

    Zeugen habe ich auch :D und mit der schlägerei hatte ich nicht einmal was zu tun

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von bill1234 bill1234

    Patrik ! ha ha ha, mein Freund P. ist auch Tuersteher, seine Pflicht ist mehr die jungen Damen "einzufuehren" und sich vor dem Tripper vorzusehen ... Warum willst du den Laden verklagen ? Ein Tuersteher hat die gleichen Rechte wie du. Nicht mehr und nicht weniger. Du wurdest mit dem au drauf Kerl nicht klar, also die auch nicht. Festhalten geht nicht, das darf nur die Polizei. Du must bei der Polizei "Anzeige gegen Unbekannt"erstatten und die Tuersteher als Zeugen benennen. Dazu das Attest des krankenhauses, Rest macht die Polizei und wenn die den fangen sieht du den "der hat mich geschlagen" vor Gericht wieder. Der is bestimmt so doof und will wieder in die Disko, dann haben sie ihn, also langsam und immer mit Ruhe. Nur die Polizei hat das Gewaltmonopol, nicht die Tuersteher.

    Kommentar von julianvk julianvk

    ehmm falls du es nicht weist jeder mensch hat das recht jemanden fest zunehmen der eine straftat begeht bis die polizei kommt

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    nein, dieses Recht kenne ich nicht. Ich kenne nur, du darfst niemanden anfassen. Du must dich zurueckhalten, zugucken und die Polizei rufen. Klar, wer eingreift ist ein Held. Und Helden sterben.

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234
    Kommentar von julianvk julianvk

    willste damit sagen jeder soll weg gucken und weiter gehen gibt halt kranke menschen damit muss man in der heutigen zeit rechnen aber helfen sollte man immer

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Solche Berichte sollte man vollständig durchlesen und wenn man dazu noch ein wenig Ahnung vom Strafrecht hat, wird klar, dass der Strafbefehl durchaus im Rahmen des Gesetzes und sogar recht mild ist.

    Die Rechte bei einer Bürgerfestnahme habe ich in meiner Antwort umrissen.

    Für die Verletzte bestand keine unmittelbare Gefahr mehr, Nothilfe/Notwehr greift nicht, da er dem Täter, der bereits auf der Flucht war, nachlief.

    nein, dieses Recht kenne ich nicht.
    

    Es wird wohl mehr geben, dass du nicht kennst, geht mir genauso. Aber daraus zu schließen, "was ich nicht kenne, gibt es nicht", ist wohl ein wenig daneben, oder?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    "Festhalten geht nicht, das darf nur die Polizei." Völlig falsch.

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. ...

    Jedermann ist also befugt, eine Person vorläufig festzunehmen, sofern er auf frischer Tat betroffen ist. http://www.bushido-vak.de/Ausarbeit/notwehr5.html

    Klar weis ich nicht alles ... ;-))

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb

    Da (ich weiß nicht, warum) gelöscht wurde noch mal gekürzt: Dass zwischen dem Festhalten/Fest-nehmen eines Täters und dem Schubsen auf Bahngleise Unterschiede existieren, sollte klar sein.

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von Kurushiyama Kurushiyama

    oder lohnt sich der weg zum anwalt nicht einmal?

    Ich bin der Meinung, er lohnt. Ich bekomme das um die Uhrzeit und mit ein paar Gläsern Campari-O nicht mehr ganz zusammen, aber der Türsteher hätte wegen der offensichtlichen Körperverletzung und Deiner Aussage m.E. die Pflicht gehabt, den Täter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Sein Unterlassen hat die Strafverfolgung unmöglich gemacht, Dir die Einforderung des Schadenersatz sowieso. Dein Anwalt muss also prüfen, ob der Türsteher damit den Dir dadurch enstandenen Schaden, das Du den Täter nicht mehr zum Schadenersatz ranziehen kannst, ersetzen muss. Nach Rechtsempfinden (sprich: Gefühl) würde ich sagen: Ja, muss er. Ich denke, der Türsteher muss auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn Du ihn anzeigst.

    Das beste wird erstmal sein, zur Polizei zu gehen und den Sachverhalt zu schildern. Die werden dann vermutlich zwei Anzeigen aufnehmen: eine gegen den Täter (also unbekannt) wegen Körüerverletzung und eine gegen den Türsteher wegen... ...ich komme gerade nicht auf den Begriff.

    Kommentar von julianvk julianvk

    so habe ich es ja auch gedacht joa die polzei hat mal garkeine ahnung und konnten mir darauf keine antwort geben und meinten ich soll erstmal abwarten oder zum anwalt gehen aber anwalt ist mir zu teuer wenn es kein sinn hat

    Kommentar von Kurushiyama KurushiyamaKurushiyama

    Moment. Die haben nicht mal eine Anzeige gegen unbekannt wegen Körperverletzung aufgenommen?

    Kommentar von julianvk julianvk

    doch das schon

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    Anzeige gegen unbekannt wegen Körperverletzung aufgenommen? aha, dann geht die Sache schon seinen Gang. Du brauchst keinen Rechtsanwalt, dein Anwalt ist der Staatsanwalt. Du bist nur Zeuge. Dito die tuersteher, also lass die mal in ruhe, sonst bekommen die einen starken Gedaechtnisverlust vor Gericht. Ohne die als Zeugen wird dein Gegner frei gesprochen und du kriegst noch mal sehr feste eine auf die Omme. Geh da lieber noch mal hin und spende jedem Tuersteher ein Bierchen. Das hilft.

    Kommentar von Kurushiyama KurushiyamaKurushiyama

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    Kommentar von Artus01 Artus01Artus01

    Das stimmt so nicht ganz. Der Türsteher hat sich nicht strafbar gemacht, niemand ist verpflichtet sich selbst mit einem Straftäter anzulegen. Er darf es, muss es aber nicht. Dazu sind nur Polzisten verpflichtet. Seine Pflicht war Hilfe zu leisten und das hat er getan.

    Kommentar von Kurushiyama KurushiyamaKurushiyama

    Hmm, der Straftäter wurde ja wohl schon festgehalten, so wie ich das verstanden hab. Von daher ist ihn nachträglich "laufen zu lassen" schon eine Unterlassungshandlung, oder?

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von Artus01 Artus01

    Wir lassen mal die Türsteher aussen vor.

    Geh einfach zur Polizei/oder Staatsanwaltschaft und erstatte Anzeige gegen unbekannt. Man wird den Türsteher dann entsprechend befragen um den Täter zu ermitteln.

    Kommentar von julianvk julianvk

    habe schon anzeige gegen unbekannt gemacht es gibt Kamera aufnahmen aber er ist bei der Polizei nicht bekannt somit wird er nie gefunden

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    ... naja, MANN muss ja zur Disko, er will ja ne Frau abhaben. Der kommt irgendwann wieder. Und wenn er nicht gefunden wird, abhaken unter "Erfahrung". Halte dich aus so nen Sachen raus ...

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von fragi123 fragi123

    Du kannst den laden nicht verklagen aber je nach schlimme der verletzungen den täter

    Kommentar von julianvk julianvk

    ja nur kennt niemand den Täter weil die türsteher ihn haben laufen lassen und die polizei nicht gerufen haben

    Kommentar von evil1976 evil1976evil1976

    brauchst du dringend kohle oder warum willst du gleich den ganzen "laden"verklagen?wir sind hier doch nicht in ami-land

    Kommentar von julianvk julianvk

    weil mein arm dabei kaputt ging und ich nie wie wirklich damit was heben kann und ich mein beruf nicht mehr ausüben kann

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    oh, dann schreib an die Opferhilfe. Geh studieren an einer Fachhochschule und mach was anderes. - Von kriminellen Elementen kriegst du eh nie was, wenn der auf ALG2 ist, ist Ebbe. Vom Disko Laden kriegst du sicherlich nichts.

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    .... hm.

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    Pflichten eines Türstehers / Schlägerei in einer Disco
    Antwort von radwor radwor

    nein, wie kommst du denn darauf?

    die türsteher können niemanden festhalten

    Kommentar von Peterthb PeterthbPeterthb
    1. Sollten Türsteher das schon können,
    2. dürfen sie das ganz sicher.
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    Entstehung von Gesetzen
    Antwort von axel1961 axel1961

    Hallo,

    es gibt Gesetze auf Länder- und auf Bundesebene.

    Auf Bundesebene dürfen Gesetzentwürfe nur von folgenden Verfassungsorganen eingebracht werden: Bundesrat, Bundesregierung (also Kanzler/Minister) und von Bundestagsabgeordneten.

    Eine ganz gute Übersicht findest du z.B. hier:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29

    Gruß Axel

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    Entstehung von Gesetzen
    Antwort von Liebesgoettin14 Liebesgoettin14

    In Deutschland besitzen Bundestag, Bundesrat (mit Stellungnahme der Bundesregierung) und Bundesregierung (mit Stellungnahme des Bundesrates) das Initiativrecht. Die Gesetzesvorlagen werden – unabhängig davon, wer die Gesetzesinitiative ergriffen hat – im Bundestag in erster, zweiter und dritter Lesung beraten und dann zur Abstimmung gestellt. Wird der Entwurf angenommen, muss er anschließend ggf. auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden.

    2 Sekunden Google Suche.

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    Entstehung von Gesetzen
    Antwort von HorstdasBrot HorstdasBrot

    Gesetze werden eingebracht und vom Parlament beschlossen.

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