Nach der Schilderung des Hergangs (keine Ahnung, wie die Schlägerei ablief) und der später geposteten Folgen meine ich schon, dass der Weg zum Anwalt lohnen kann. Wobei ich meine, "lohnen" ist wohl der falsche Ausdruck, er könnte dabei helfen, den Schaden für dich zu mildern.
Wenn "die Türsteher" in dieser Disco als Sicherheitsleute angestellt wurden, kann man daraus eventuell eine Verpflichtung ableiten, derartige Vorfälle professionell zu handhaben. Oft machen das spezielle Sicherheitsdienste, in anderen Fällen Angestellte.
Beim Sicherheitsdienst wäre klar, dass sie ihre Aufgaben zu kennen, und damit zumindest die Personalien des oder der Täter aufzunehmen haben.
Die Herausgabe der Personalien darf (auch sonst von jedem Bürger) gefordert, aber nicht erzwungen werden. Werden sie nicht herausgegeben, dürfen Täter notfalls auch gewaltsam bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Das ist auch bei Hausdetektiven in Kaufhäusern der Fall und durchaus üblich.
Der Selbstschutz geht jedoch immer vor. Die möglichen Mittel müssen dem Verhältnis entsprechend eingesetzt werden, was Risiko, und Straftatbestand anbelangt.
Dass jeder Verantwortliche in der Disco in deinem Fall bei Aufforderung die Polizei und einen Krankenwagen rufen müssen, steht meiner Auffassung nach vollkommen außer Zweifel. Im Grunde müsste das schon während der Schlägerei passieren wenn sie nicht durch das Personal beigelegt wird/werden kann.
Sind "die Türsteher" Angestellte der Disco, wäre deren Verpflichtung u.U. etwas anders. Ihr offizieller Aufgabenbereich könnte lediglich bei Eingangs- und vor allem Alterskontrolle am Eingang angesiedelt sein. Die Pflichten bezüglich der nötigen Anrufe bestehen natürlich trotzdem. Ob man in diesem Fall erwarten kann, dass auch das Risiko eingegangen werden muss, physisch gegen gewalttätige Straftäter vorzugehen, würde ich erst mal für fraglich, bzw. Auslegungssache halten.
In jedem Fall aber muss im angemessenen Rahmen versucht werden, zumindest die Personalien möglicher Straftäter in Erfahrung zu bringen.
Vor allem bei angestellten Türstehern kann ich mir auch vorstellen, dass sie mit den Tätern u.U. persönlich bekann waren und deshalb die Sache "elegant" unter dem Teppich sehen wollten.
Die Folgen für dich geben der Story allerdings eine besondere Qualität. Ob die Voraussetzungen für eine schwere Körperverletzung ausreichen, ist kaum zu beurteilen. Wenn z.B. ein Arm dauerhaft nicht mehr zu gebrauchen ist, liegt sie vor. Ist die Folge Lähmung, oder geistige Krankheit oder Behinderung, ebenfalls.
Noch eins: Lass' dir nicht einreden, dass ohne Zeugen nichts ginge, das ist einfach nur Gelaber. Wenn du allein stehst und den/die Täter zweifelsfrei identifizieren kannst, sonst die Story stimmt und keine Notwehr dir gegenüber in Frage kommt, dann stehen die Chancen auf eine Verurteilung nicht schlecht.
Das würde den Grundstein für (zumindest) einen Schuldtitel legen, der zivilrechtlich wg. des Schadensersatzes zu erklagen wäre.
Du bist nämlich selbst Zeuge und Verletzter. Ein Nebenklageantrag und -vertreter(Anwalt Strafrecht) wäre spätestens dann anzuraten, wenn der/die Täter bekannt sind.
Eine Mitschuld auch strafrechtlich, für die Discothekenbetreiber sollte vom Fachanwalt geprüft werden, ich denke da an "Strafvereitelung durch Unterlassen" wenn die Täter nicht ermittelt werden können.
Zivilrechtlich könnte es (der Disco gegenüber) komplizierter werden, aber auch da ist schon auf Grund der schweren Folgen anwaltlicher Rat auf jeden Fall anzuraten.
(Tut mir leid, wurde wieder mal ein kleiner "Roman", aber es ist auch bei nahezu jeder Frage bez. Strafrecht mit Antworten zu rechnen - man sieht's ja hier wieder - die von derartiger Ahnungslosigkeit geprägt sind, dass dies einfach ausführlicher widerlegt werden muss.)
Was hat denn das mit der Frage zu tun?
Ich habe mich verlesen.