gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Pflegeversicherung - neue und gute Antworten

Pflegeversicherung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Mindeststundenzahl für Pflege um in Pflegestufe I eingestuft zu werden?

anonym
beantwortet von ErnstD am 18. August 2008 12:32
0x
Thumb_up

Um das festzustellen kommt sowieso einer vom MDK. Und die Fangfrage lautet immer: "Können Sie noch selbst essen?" (oder ähnlich). Die meisten fallen drauf rein und sagen dann voller Stolz: "JA!" womit die Pflegestufe erledigt ist. Es ist also nicht eine Frage der Stunden, sondern der Bedürftigkeit. Da die Kassen lt. eigener Aussage ewig pleite sind, achten die schon drauf, daß nicht zuviele Leistungen genehmigt werden.


Mindeststundenzahl für Pflege um in Pflegestufe I eingestuft zu werden?

Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 18. August 2008 11:37
0x
Thumb_up

1,5Std am Tag.

Mitgerechnet wird die häusliche Versorgung, also Einkaufen, Putzen, Kochen usw.

Und die grundpflegerische Versorgung.

Bitte im Vorfeld, der Prüfung alles ganz genau Dokumentieren, dabei kann ein Pflegetagebuch helfen.

Jeden Handschlag den Du übernimmst wird angerechnet, also wenn Du Handtücher oder die Zahnbürste und-Pasta vorbereiten mußt bekommt ihr dafür Zeitpunkte.

Wenn Du deinen Angehörigen irgendwo hin begleiten musst bekommt ihr dafür Zeitpunkte.

Wenn Du ihn zu einer Tätigkeit anleiten musst bekommt ihr Zeitpunkte.

Hier noch ein informativer Link:

http://www.netdoktor.de/alter-pflege/pflegestufen.htm

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 18. August 2008 11:38

Hier noch einige informative Links:

.

http://www.hilfe-und-pflege-im-alter.de/ Viele wichtige Informationen. Das Portal wird vom Bundesministerium für Familie gefördert.

http://www.pflegewiki.de/wiki/Hauptseite Informationsportal zum Thema Pflege nach dem Wikipedia-Prinzip. D.h. es wird von ehrenamtlichen Mitarbeitern erstellt.

http://www.modernealtenpflege.de Umfassende Informationen für Pfleger und Pflegebedürftige.

http://pflegen-online.de Abkürzungsalphabet der Pflege Spezielle Informationsseiten

http://www.senioreninformation.de Informationen über Pflegehilfsmittel

http://nullbarriere.de Ausführliche Erklärungen zur Pflegeversicherung

http://www.wohnungsaufloesung24.de/ Wohnungsauflösungen in ganz Deutschland.

http://www.senioren-online.net Kommunikationsportal für Senioren im Internet.

http://www.haus.de Informativer Artikel über barrierefreies Wohnen und Wohnungsanpassungen

http://www.gesetze-im-internet.de Das Heimgesetz - die gesetzliche Grundlage von Heimverträgen (PDF)


Mindeststundenzahl für Pflege um in Pflegestufe I eingestuft zu werden?

anonym
beantwortet von Auskunft am 18. August 2008 11:25
1x
Thumb_up

Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit:

Die "erhebliche Pflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich, durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.

(http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_1.html)


Mindeststundenzahl für Pflege um in Pflegestufe I eingestuft zu werden?

anonym
beantwortet von moorhuhn54 am 18. August 2008 11:22
1x
Thumb_up

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird über einen Besuch des medizinischen Dienstes festgelegt. Wenn der feststellt, dass nicht mehr als 90 Minuten täglich für die Pflege benötigt werden, gibt es keinerlei Leistungen


Mindeststundenzahl für Pflege um in Pflegestufe I eingestuft zu werden?

dragon100
beantwortet von dragon100 am 18. August 2008 11:21
1x
Thumb_up

2,5 Std. in 24/h

Lass den MDK herauskommen,es werden mitgerechnet :weite Wege,langsames Essen.Etc.




Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 18. August 2008 11:28

Tschuldigung!Natürlich:1,5 Std/24/h


Ab welches Einkommen muss man Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?

Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. August 2008 20:04
0x
Thumb_up

Sobald man Versicherungspflichtig ist muss man den Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen mit der Krankenversicherung entrichtet.


Ab welches Einkommen muss man Pflegeversicherungsbeiträge zahlen?

andreas48
beantwortet von andreas48 am 3. August 2008 20:00
0x
Thumb_up

die Beiträge dür die Pflegeversicherungen fallen erst mit eigener Versicherung an ..solange ist er ja familienversichert..

Kommentar von Simple_avatar2smallKathymaus am 3. August 2008 20:03

also er muss erst zahlen. wenn er selber geld verdient, z.b. aubsildunggsehalt, doder anderes einkommen.

jedoch nicht bei 400 euro job o.ä.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 3. August 2008 20:06

wenn er eigenständig krankenversichert ist..dann


pflegeversicherung auch bei ausländischer pkv?

anonym
beantwortet von Roesner999 am 27. Juli 2008 18:08
0x
Thumb_up

Mit dem Verlust der Deutschen Krankenversicherung entfällt die PPV. Allerdings, wer in einen EU-Staat wechselt, da ist das Land zuständig wo der Schwerpunkt des Lebens ist, wenn der 1. Wohnsitz Deutschland gelten die Deutschen Gesetze als auch KV- und Pflegevers.-pflicht, sowie Renten u. Arb.losenvers. Die EU Firma muß die Beiträge einbehalten und abführen nach Deutschland. Häufig regelt es der Betroffene selbst für den AG


pflegeversicherung auch bei ausländischer pkv?

Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 24. Juli 2008 17:52
1x
Thumb_up

Du wechselst nur die PKV und nicht die PPV. Somit ändert sich nur die PKV Leistung weil die PPV hast Du ja immer noch beim alten Anbieter oder? Falls Du keine PPV abschließt wirst Du als Pflegefall natürlich die erstklassige Versorgung durch das staatlich deutsche System beziehen. Da wirst Du dann in die Pflegeanstalt eingewiesen und 1 mal im Monat auf den Balkon geschoben. Weiß nicht ob das wegen der paar Euros erstrebenswert ist. Eine PPV mit doppelter gesetzlichen Leistung kostet 20 Euro /Monat das sollte Dir ein würdiges Ableben wert sein.


pflegeversicherung auch bei ausländischer pkv?

andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Juli 2008 17:45
0x
Thumb_up

so ist es genau, mit dem Wechsel verlierst du Anspruch auf deine Rückstellungen und eben auch auf Leistungen



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.