Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Um das festzustellen kommt sowieso einer vom MDK. Und die Fangfrage lautet immer: "Können Sie noch selbst essen?" (oder ähnlich). Die meisten fallen drauf rein und sagen dann voller Stolz: "JA!" womit die Pflegestufe erledigt ist. Es ist also nicht eine Frage der Stunden, sondern der Bedürftigkeit. Da die Kassen lt. eigener Aussage ewig pleite sind, achten die schon drauf, daß nicht zuviele Leistungen genehmigt werden.

1,5Std am Tag.
Mitgerechnet wird die häusliche Versorgung, also Einkaufen, Putzen, Kochen usw.
Und die grundpflegerische Versorgung.
Bitte im Vorfeld, der Prüfung alles ganz genau Dokumentieren, dabei kann ein Pflegetagebuch helfen.
Jeden Handschlag den Du übernimmst wird angerechnet, also wenn Du Handtücher oder die Zahnbürste und-Pasta vorbereiten mußt bekommt ihr dafür Zeitpunkte.
Wenn Du deinen Angehörigen irgendwo hin begleiten musst bekommt ihr dafür Zeitpunkte.
Wenn Du ihn zu einer Tätigkeit anleiten musst bekommt ihr Zeitpunkte.
Hier noch ein informativer Link:
Wolpertinger am 18. August 2008 11:38 Hier noch einige informative Links:
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http://www.hilfe-und-pflege-im-alter.de/ Viele wichtige Informationen. Das Portal wird vom Bundesministerium für Familie gefördert.
http://www.pflegewiki.de/wiki/Hauptseite Informationsportal zum Thema Pflege nach dem Wikipedia-Prinzip. D.h. es wird von ehrenamtlichen Mitarbeitern erstellt.
http://www.modernealtenpflege.de Umfassende Informationen für Pfleger und Pflegebedürftige.
http://pflegen-online.de Abkürzungsalphabet der Pflege Spezielle Informationsseiten
http://www.senioreninformation.de Informationen über Pflegehilfsmittel
http://nullbarriere.de Ausführliche Erklärungen zur Pflegeversicherung
http://www.wohnungsaufloesung24.de/ Wohnungsauflösungen in ganz Deutschland.
http://www.senioren-online.net Kommunikationsportal für Senioren im Internet.
http://www.haus.de Informativer Artikel über barrierefreies Wohnen und Wohnungsanpassungen
http://www.gesetze-im-internet.de Das Heimgesetz - die gesetzliche Grundlage von Heimverträgen (PDF)
Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit:
Die "erhebliche Pflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich, durchschnittlich mindestens 90 Minuten Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird über einen Besuch des medizinischen Dienstes festgelegt. Wenn der feststellt, dass nicht mehr als 90 Minuten täglich für die Pflege benötigt werden, gibt es keinerlei Leistungen

2,5 Std. in 24/h
Lass den MDK herauskommen,es werden mitgerechnet :weite Wege,langsames Essen.Etc.
dragon100 am 18. August 2008 11:28 Tschuldigung!Natürlich:1,5 Std/24/h

Sobald man Versicherungspflichtig ist muss man den Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen mit der Krankenversicherung entrichtet.

die Beiträge dür die Pflegeversicherungen fallen erst mit eigener Versicherung an ..solange ist er ja familienversichert..
Mit dem Verlust der Deutschen Krankenversicherung entfällt die PPV. Allerdings, wer in einen EU-Staat wechselt, da ist das Land zuständig wo der Schwerpunkt des Lebens ist, wenn der 1. Wohnsitz Deutschland gelten die Deutschen Gesetze als auch KV- und Pflegevers.-pflicht, sowie Renten u. Arb.losenvers. Die EU Firma muß die Beiträge einbehalten und abführen nach Deutschland. Häufig regelt es der Betroffene selbst für den AG
Du wechselst nur die PKV und nicht die PPV. Somit ändert sich nur die PKV Leistung weil die PPV hast Du ja immer noch beim alten Anbieter oder? Falls Du keine PPV abschließt wirst Du als Pflegefall natürlich die erstklassige Versorgung durch das staatlich deutsche System beziehen. Da wirst Du dann in die Pflegeanstalt eingewiesen und 1 mal im Monat auf den Balkon geschoben. Weiß nicht ob das wegen der paar Euros erstrebenswert ist. Eine PPV mit doppelter gesetzlichen Leistung kostet 20 Euro /Monat das sollte Dir ein würdiges Ableben wert sein.

so ist es genau, mit dem Wechsel verlierst du Anspruch auf deine Rückstellungen und eben auch auf Leistungen