Hallo,
wie hoch war der Verdienst brutto und wie hoch netto?
Gruß
RHW
Hallo,
wie hoch war der Verdienst brutto und wie hoch netto?
Gruß
RHW
Wenn du länger als zwei Monate gearbeitet hast und monatlich mehr als 400 Euro verdienst hast, war es keine kurzfristige Beschäftigung und für diese mussten Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Ist das nicht gegeben, wende dich wegen einer Überprüfung an deine Krankenkasse, die als Einzugsstelle für die Entscheidung über die Versicherungspflicht zuständig ist.
Wenn aus diesem eigentlich geringfügigen und versicherungsfreien Job Beiträge zu KV, PV, RV und AV abgeführt worden sind, hat diese eine gesetzliche Krankenkasse erhalten, und zwar die, bei der Du versichert warst. Genau dorthin wendest Du Dich. Sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass die Beitragsabführung nicht korrekt war, wird es rückwirkend korrigiert und Du erhältst Deine zu Unrecht gezahlten Beiträge zurück- musst Dich dann aber rückwirkend anderweitig krankenversichern. War die Beitragsabführung aber korrekt, bleibt es dabei, aber Du kannst Dir zumindest erklären lassen, warum dies beitragspflichtig war und bleibt (Mehrfachbeschäftigung?).
Danke für die Antwort. Ich war zu der Zeit in der DAK krankenversichert und hatte neben dem Minijob keine anderweitige Beschäftigung. Ist mein Arbeitgeber also nun davon ausgegangen, dass ich überhaupt nicht krankenversichert war oder wieso wurden die Beiträge abgeführt? Oder hängt dies einfach mit der Steuerklasse 6 zusammen?
M.E. hat der AG sozialversicherungsrechtlich eine Fehlentscheidung getroffen und die KK hats nicht gemerkt. Einfach mal bei der KK anfragen, denn es hätte hier kein Beitrag abgeführt werden dürfen, Steuerkarte hin oder her, mit der Steuerkarte hat die KK nix zu tun.
Allerdings wie versicherst Du Dich ohne versicherungspflichtigen Job? Studium? Familoenversicherung? Anders?
Ich habe zu dem Zeitpunkt studiert und war familienversichert bzw. als Student versichert. Auf jeden Fall war ich versichert.
Ja was denn nun, kostenlose Familienversicherung oder selbstzuzahlende studentische Versicherung?
In jedem Fall hat die KK die Beiträge aus einer beitragsfreien geringfügigen Beschäftigung erhalten und diese kann man sich zurückerstatten lassen, wenn sie zu Unrecht waren.
Diese Beiträge kann man nicht erstattet bekommen. Außerdem hat diese Pauschalbeiträge dein Arbeitgeber für dich entrichtet, die wurden also nicht von dir gezahlt.
Nein, das ist nicht richtig. Ich habe diese Beiträge entrichtet, es handelt sich dabei um Arbeitnehmerbeiträge und im Falle der Rentenversicherung um den Arbeitnehmeranteil. Ich wurde der Steuerklasse 6 zugeordnet (vom Arbeitgeber), obwohl ich eigentlich in die Steuerklasse 1 gehöre. Es liegt daran, dass ich meine Lohnsteuerkarte nicht abgegeben habe. Nun versuche ich eben, die gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen, da ich sie eigentlich ja nicht hätte zahlen müssen. Die gezahlte Einkommensteuer habe ich durch die gemachte Lohnsteuererklärung ja bereits zurückbekommen. Die anderen Beträge hätte ich nun auch gern wieder.
Falls das tatsächlich so war, solltest du dich an den Empfänger der Beiträge wenden, die Bundesknappschaft oder Minijobzentrale und die Sache klären. Das FA ist da die falsche Stelle.
Den Zusatzbeitrag zur PV muss derjenige zahlen, der keine Kinder hat und zwar in Höhe von 0,25% des Einkommens. Als kinderloser Arbeitnehmer beträgt dann der PV-Beitrag beispielsweise 2,2% statt 1,95% für Arbeitnehmer mit Kind.
Das ist falsch ;( Die 1,95 % werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeber aufgeteilt. Jeder bezahlt also 0,975% ; wenn der Arbeitnehmer aber keine Kinder hat(kinderlos) UND über 23 Jahre alt ist, muss er einen Zusatz von 0,25 % bezahlen. In dem Fall zahlt der Arbeitnehmer 1,225% und der Arbeitgeber immernoch 0,975%. Das alles wird von Bruttegehalt bzw. vom st+sv-Gehalt(Bruttogehalt + vl-AG) berechnet. Wozu brauchst du denn die Antwort, vllt. könnten wir dann noch besser auf deine Frage eingehen.
Oder irre ich mich?. Ich habe grade in meinen BWL-Unterlagen nachgesehen und daraus entnehme ich, dass ich recht habe :) Auch eine alte BWL-Arbeit habe ich gefunden, wo in etwa die selbe Frage war und ich habe auch so geantwortet wie hier ?
Genau das hab ich doch auch geschrieben, nur in anderen Worten, was soll denn daran falsch sein?
Ich schrieb:
Den Zusatzbeitrag zur PV muss derjenige zahlen, der keine Kinder hat und zwar in Höhe von 0,25% des Einkommens.
Du schriebst:
wenn der Arbeitnehmer aber keine Kinder hat(kinderlos) UND über 23 Jahre alt ist, muss er einen Zusatz von 0,25 % bezahlen.
Ist für mich dasgleiche.
Du hast lediglich ergänzt:
Die 1,95 % werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeber aufgeteilt.
aber dass der PV-Beitrag zwischen AG und AN aufgeteit wird habe ich als Wissen vorrausgesetzt, dies war ja auch nicht die Frage. Die Frage war, wer den Zusatzbeitrag von 0,25% trägt und da antwortete ich ganz klar:
Den Zusatzbeitrag zur PV muss derjenige zahlen, der keine Kinder hat und zwar in Höhe von 0,25% des Einkommens.
Wenn man ein KInd hat(oder mehr) zahlt man doch gar keinen Zusatzbeitrag.. Man zahlt ihn nur wenn man über 23 Jahre alt ist und keine Kinder hat.
Also zahlt man 0,975 %
Hallo,
bei den gesetzlichen Krankenkassen spielen Alter und Geschlecht keine Rolle. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe der Bruttoeinnahmen (ggf. mit Höchst- und Mindestbetrag § 223 SGB V + § 240 SGB V):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/BJNR024820988.html#BJNR024820988BJNG0062...
Gruß
RHW
Danke! aber angenommen: bei einer 24 jährigen Person die kein Einkommen hat und ein Elternteil die Versicherung bezahlt, wie ergibt sich da ein Betrag?
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft nach § 240 SGB V gilt eine (fiktive) Mindesteinnahme von 875 Euro monatlich. Der Mindestbeitrag liegt dann bei ca. 150 Euro monatlich.
Danke für das Kompliment!
Warum sollte man sich ohne Einkommen freiwillig versichern?
Weil jeder in Deutschland verpflichtet ist, eine Krankenversicherung zu haben. Wenn man es nicht tut, muss man irgendwann später die Beiträge nachzahlen (inkl. 5% Säumniszuschläge pro Monat = 60% Jahreszins).
Wenn die Person Schüler oder Student ist, kann sie meistens bis zum 25. Geburtstag kostenlos über die Eltern versichert sein (ggf. verlängert um Wehr- oder Zivildienst): § 10 SGB V
Danke für den Stern!
Die Krankenkasse beiträge richten sich nach dem Einkommen. Bis zu einem gewissen Betrag ist man in der gesettl. KV. Verdienst man darüber kann man entscheiden, ob man sich privat versichert. Hat Man aber eine nicht berufstätige Frau, sollte man sich das überlegen.
Hier nachzulesen: http://www.beitragsbemessungsgrenze.com/
ok die Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich also aus dem Bruttojahreseinkommen. Soweit so gut aber angenommen: bei einer 24 jährigen Person die kein Einkommen hat und ein Elternteil die Versicherung bezahlt, wie ergibt sich da ein Betrag?
Eine 24 jährige Person ohne Einkommen zahlt keine Krankenversicherung.
Die große Frage ist zuerst einmal, ob wir von der Privaten oder Gesetzlichen reden.
von gesetzlicher
ok die Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich also aus dem Bruttojahreseinkommen. Soweit so gut aber angenommen: bei einer 24 jährigen Person die kein Einkommen hat und ein Elternteil die Versicherung bezahlt, wie ergibt sich da ein Betrag?
Warum sollte denn ein Elternteil die Versicherung bezahlen, wenn kein Einkommen da ist. Du solltest etwas konkreter werden. Der oder die 24 Jährige ist entweder mitversichert, wiel sie/er noch studiert oder empfängt Sozialleistung und dann zahlt der Staat.
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2012 45.900 € p.a. bzw. 3.825 € monatlich.
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe damals knapp über drei Monate gearbeitet und jeweils unter 400 Euro verdient. Ich werde mich also an meine Krankenkasse wenden.