Hallo,
wenn du mit deiner Freundin mit ihrem Kind zusammenlebst dann bist du für 2 Personen Unterhaltspflichtig weil du ja nach dem Gesetz eine Eheänliche Gemeinschaft bist. Somit stehst du auch unter dem Pfändungsschutzgesetz und deine Pfändungsfreigrenze wird somit angehoben weil du ja Unterhaltspflichtig bist. Bei 1600,00 € Netto kann dir da keiner was anhaben. Hier ein Link, da kannst du nachsehen wie hoch die Freibeträge sind:
http://www.kredit-und-finanzen.de/ratgeber/pfaendungsfreigrenzen.html