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Das stimmt nicht. Jede SPARKASSE muss Dir ein Konto geben.
Nesquick am 3. Oktober 2008 15:46 Zitat: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass ein Girokonto als P-Konto geführt wird. Analog zur Pfändung von Arbeitseinkommen wird der vor Pfändung geschützte Betrag je nach Anzahl der Personen, für die Unterhalt zu leisten ist, erhöht.
Nesquick am 3. Oktober 2008 15:48 Thema: Girokonto

Warum überweist der Vermieter an deine Gläubiger. Was hat der damit zu tun? Bist du insolvent? Dann muß alles Geld an den Verwalter gehen und der teilt es auf.
Da ich schon mehrmals eine EV abgeben mußte, habe ich auch meinen Vermieter und die Höhe meiner Kaution nennen müssen. Dem Vermieter liegt ein Pfändungs- u. Überweisungsbeschluß vor. LG istie

Da der Mietvertrag nicht geändert wurde und nur Du alleine darin stehst, wirst Du schlechte Karten haben. Denn wer letztendlich Deine Miete bezahlt, ist völlig gleich. Du bist der Vertragspartner.
LG
Wieselchen

Ein guter Anwalt, da du nichts verdienst steht dir Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe zu.

Macht Ihr Leutz nie eine Einkommenssteuer-Erklärung? Das hätte doch nicht erst soweit kommen müssen. Auch Rentner müssen jetzt brav ihre Einkünfte versteuern...
Hallo, das hat er auch immer brav über einen Steuerberater machen lassen, kann sich eigendlich niemand vorstellen das es Dinge im Leben gibt die einfach schief laufen???
Henry59 am 21. September 2008 12:20 Sorry, aber dann ist der Steuerberater sein Geld nicht wert. Alle Einkünfte muss man versteuern, sozialvers. zahlen. usw. Spätestens beim Steuerbescheid hätte der sich ja wohl rühren sollen, dass da wohl was schief gegangen ist und selbst eine Ratenzahlung und eine Stundung dem FA vorschlagen.
Erst einmal vor Ort bei dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes klären, Ratenzahlungen bestätigen lassen (einfach ohne Absprache Schulden in Raten tilgen, geht nicht. Der Gläubiger muss damit einverstanden sein). Wenn die Forderung des Finanzamtes überhaupt zu Recht besteht, offiziell eine Ratenzahlung vereinbaren und darum ersuchen, dass die Kontopfändung wieder aufgehoben wird. Ansonsten zu einem Fachanwalt für Steuerrecht gehen und sich beraten lassen (auch wenn's Geld kostet).
gute antwort! DH
Hallo, er sollte 200,00 € mtl. zahlen, konnte er aber nicht, denn man bekommt nach 47 Arbeitsjahren im Schichtdienst nur ca. 1.300,00 € Rente. Hat auch einen RA eingeschaltet aber in diesem Fall ist das große Problem das das Geld auf das Konto meiner Mutter geht, somit besteht angeblich kein Pfändungsschutz...
Elli, das ist schwierig. Ich fürchte, hier kann wirklich nur ein Fachanwalt helfen (bei solchen speziellen Sachverhalten sind Feld-Wald-und-Wiesen-Anwälte, die sonst nur Verkehrssachen machen, oft genug überfordert.

Naja er kann nicht einfach von sich aus Raten zahlen, die mit dem Finanzamt nicht vereinbart wurden? Da wäre ein Anwalt oder ein Steuerberater sicherlich die richtige Anlaufstelle.