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Pfändung - neue und gute Antworten

Pfändung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Anspruch auf ein „P-Konto“ - Pfändungsschutzkonto.

miccy
beantwortet von miccy am 3. Oktober 2008 15:45
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voraussichtlich Anfang 2009

http://www.p-konto-schufafrei.de/


Anspruch auf ein „P-Konto“ - Pfändungsschutzkonto.

Nesquick
beantwortet von Nesquick am 3. Oktober 2008 15:44
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Jede Bank muss dir ein Konto geben! Das wissen nur die Wenigsten.

link:

Kommentar von Simple_avatar3smallkrokodilchen am 3. Oktober 2008 15:45

Das stimmt nicht. Jede SPARKASSE muss Dir ein Konto geben.

Kommentar von 3453623d9f3570c956e1035731f1644bsmallNesquick am 3. Oktober 2008 15:46

Zitat: Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass ein Girokonto als P-Konto geführt wird. Analog zur Pfändung von Arbeitseinkommen wird der vor Pfändung geschützte Betrag je nach Anzahl der Personen, für die Unterhalt zu leisten ist, erhöht.

Kommentar von 3453623d9f3570c956e1035731f1644bsmallNesquick am 3. Oktober 2008 15:48

Anspruch auf ein „P-Konto“ - Pfändungsschutzkonto.

vario714
beantwortet von vario714 am 3. Oktober 2008 15:44
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das würd mich auch mal interesieren


Pfändung der Nebenkostenabrechnung

pegolina
beantwortet von pegolina am 21. September 2008 13:19
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Warum überweist der Vermieter an deine Gläubiger. Was hat der damit zu tun? Bist du insolvent? Dann muß alles Geld an den Verwalter gehen und der teilt es auf.

Kommentar von Simple_avatar9smallistie am 21. September 2008 13:34

Da ich schon mehrmals eine EV abgeben mußte, habe ich auch meinen Vermieter und die Höhe meiner Kaution nennen müssen. Dem Vermieter liegt ein Pfändungs- u. Überweisungsbeschluß vor. LG istie


Pfändung der Nebenkostenabrechnung

Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 21. September 2008 13:18
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Da der Mietvertrag nicht geändert wurde und nur Du alleine darin stehst, wirst Du schlechte Karten haben. Denn wer letztendlich Deine Miete bezahlt, ist völlig gleich. Du bist der Vertragspartner.

LG

Wieselchen





Pfändung der Nebenkostenabrechnung

griechesucht
beantwortet von griechesucht am 21. September 2008 13:18
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Ein guter Anwalt, da du nichts verdienst steht dir Rechtsbeistand und Prozesskostenhilfe zu.


Finanzamt hat Rente des Vaters vom Kto. der Mutter gepändet, was nun???

Henry59
beantwortet von Henry59 am 19. September 2008 19:55
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Macht Ihr Leutz nie eine Einkommenssteuer-Erklärung? Das hätte doch nicht erst soweit kommen müssen. Auch Rentner müssen jetzt brav ihre Einkünfte versteuern...

Kommentar von Elli38 am 19. September 2008 20:04

Hallo, das hat er auch immer brav über einen Steuerberater machen lassen, kann sich eigendlich niemand vorstellen das es Dinge im Leben gibt die einfach schief laufen???

Kommentar von F0d708829cb2a8ef8eec1fb3fb02db1dsmallHenry59 am 21. September 2008 12:20

Sorry, aber dann ist der Steuerberater sein Geld nicht wert. Alle Einkünfte muss man versteuern, sozialvers. zahlen. usw. Spätestens beim Steuerbescheid hätte der sich ja wohl rühren sollen, dass da wohl was schief gegangen ist und selbst eine Ratenzahlung und eine Stundung dem FA vorschlagen.


Finanzamt hat Rente des Vaters vom Kto. der Mutter gepändet, was nun???

anonym
beantwortet von Saarland60 am 19. September 2008 19:49
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Erst einmal vor Ort bei dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes klären, Ratenzahlungen bestätigen lassen (einfach ohne Absprache Schulden in Raten tilgen, geht nicht. Der Gläubiger muss damit einverstanden sein). Wenn die Forderung des Finanzamtes überhaupt zu Recht besteht, offiziell eine Ratenzahlung vereinbaren und darum ersuchen, dass die Kontopfändung wieder aufgehoben wird. Ansonsten zu einem Fachanwalt für Steuerrecht gehen und sich beraten lassen (auch wenn's Geld kostet).

Kommentar von Simple_avatar9smallLittleDammi am 19. September 2008 19:51

gute antwort! DH

Kommentar von Elli38 am 19. September 2008 19:58

Hallo, er sollte 200,00 € mtl. zahlen, konnte er aber nicht, denn man bekommt nach 47 Arbeitsjahren im Schichtdienst nur ca. 1.300,00 € Rente. Hat auch einen RA eingeschaltet aber in diesem Fall ist das große Problem das das Geld auf das Konto meiner Mutter geht, somit besteht angeblich kein Pfändungsschutz...

Kommentar von Saarland60 am 19. September 2008 20:08

Elli, das ist schwierig. Ich fürchte, hier kann wirklich nur ein Fachanwalt helfen (bei solchen speziellen Sachverhalten sind Feld-Wald-und-Wiesen-Anwälte, die sonst nur Verkehrssachen machen, oft genug überfordert.


Finanzamt hat Rente des Vaters vom Kto. der Mutter gepändet, was nun???

wernilein
beantwortet von wernilein am 19. September 2008 19:47
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geht zum anwalt und fragt nach


Finanzamt hat Rente des Vaters vom Kto. der Mutter gepändet, was nun???

manu1979
beantwortet von manu1979 am 19. September 2008 19:46
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Naja er kann nicht einfach von sich aus Raten zahlen, die mit dem Finanzamt nicht vereinbart wurden? Da wäre ein Anwalt oder ein Steuerberater sicherlich die richtige Anlaufstelle.



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