Pfändung - neue und gute Antworten

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    Kontopfändung steht bevor!!!
    Antwort von Goldmen Goldmen

    Immer locker bleiben.

    weiss ja nicht was du gelesen hast.

    dir stehen von deinen lohn mindestens 1.028,89€ zu die nicht gepfändet werden dürfen.

    wenn du kinder hast steht dir noch mehr zu.

    auch wenn die pfändung schon auf deinem konto ist, ist noch nichts verloren solange die pfändung noch nicht länger als 4 wochen auf deinem konto ist.

    gehe bitte zu deiner bank, dort zu deiner persönlichen kundenberaterin und beantrage dort ein pfändungsschutzkonto (p-konto) .

    darauf hat du einen gesetzlichen anspruch.

    die bank muss das p-konto innerhalb von 4 banktagen einrichten.

    kann aber sein das das p-konto erst zum 1.06.2012 aktiviert wird.

    das ist aber so üblich.

    lass dir die umwandlung in ein p-konto schriftlich bestätigen.

    weiße durch geburtsurkunden oder ähnliches nach das du kinder hast.

    leider verlangen banken für das führen von p-konten zusatzgebühren in höhe von 5€ bis 20€ monatlich.

    also es fällt die normale kontoführungsgebühr weg und an dessen stelle wird eine erhöhte gebühr für das p-konto fälliig.

    das ist aber nicht zulässig wie jüngst das oberlandesgericht frankfurt/main urteilte.

    beschwer dich deswegen beim sparkassen - und bankenverband.

    trotz p-konto kannst du aber bei den meisten banken am kontoauszug und geldautomat auszüge und geld abholen.

    die einzigen nachteile bei einem p-konto sind neben den unzulässigen zusatzgebühren, das du nicht am online-banking mehr teilnehmen kannst und das du immer erst einen werktag nach geldeingang über das geld verfügen kannst.

    wenn also geld am freitag auf deinem konto eingeht, kannst du erst am montag drüber verfügen.

    wenn der montag ein feiertag ist, dann kannst du erst am dienstag drüber verfügen.

    das gilt aber nur wenn du eine pfändung drauf hast

    hast du ein p-konto und keine pfändung kannst du dein konto ganz normal nutzen.

    Kommentar von sonnig0815 sonnig0815sonnig0815

    saubere komplexe Antwort über das P-Konto! DH!

    Kommentar von Goldmen GoldmenGoldmen

    Danke sonnig.

    An kimilein:

    Das mit den 14 tagen war vor dem 1.01.2012 so üblich.

    Seit 1.01.2012 gilt nur noch das p-konto als pfändungsschutz.

    Wenn sowohl pfändung als auch guthaben gleichzeitig, also gemeinsam schon 4 wochen auf deinem konto sind und du in den 4 wochen kein p-konto beantragt hast, dann ist das geld weg.

    Kommentar von Goldmen GoldmenGoldmen

    Und wenn dann galt die 14 tage-frist ab dem tag an dem du die pfändung auf dein konto bekommen hast.

    Die zustellung des pfändungsbeschlusses hatte mit den 14 tagen nix weiter zu tun.

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    Was bleibt mir vom Gehalt bei einer Privat-Insolvenz ???
    Antwort von Goldmen Goldmen

    Pfändungstabelle?

    Was für ein müll!

    Du bist eine person, kein unterhalt schuldig, also stehen dir monatlich genau 1028,89€ zu.

    Alles was drüber ist, darf gepfändet werden.

    Weiß nicht wie der user der dir zuerst geantwortet hat, auf seine meinung kommt.

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    inkassomann?
    Antwort von Goldmen Goldmen

    Ein typ von der GEZ, vom jobcenter, ein privatdektiv.

    Ein gerichtsvollzieher wäre schon längst legal in die wohnung eingedrungen.

    Sprech ihn an, sag du bist frau schmidt und kannst was zu den nachbarn sagen.

    Dann fragst du ihn wer er ist.

    Sobald er es gesagt hat, wünscht du einen schönen tag und gehst.

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    inkassomann?
    Antwort von Hurlibus92 Hurlibus92

    Fragen auch ein Thema??

    Kommentar von chelga chelgachelga

    dies war gerade eine frage von dir!

    Kommentar von chelga chelgachelga

    verzeih, habe gerade erst gesehen, dass du ein gutefragesäugling bist

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    inkassomann?
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    Das ist ein Alien, der sich neue Opfer sucht.

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    inkassomann?
    Antwort von lugosi67 lugosi67

    ja ganz genau - das ist der schwarze mann - wer denn sonst?

    Kommentar von chelga chelgachelga

    den gab es vor einiger zeit wirklich so vor ca. 50 jahren

    Kommentar von lugosi67 lugosi67lugosi67

    na dann wird er jezz wohl uralt oder tot sein! - ich wurde auch noch mit dem schwarzen mann erzogen - bis mir bewußt wurde, dass das nur der pfarrer sein kann! ;-)))

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    inkassomann?
    Antwort von junior173 junior173

    Keine Auskunft geben ohne zu wissen wer er ist. Klingt aber nach einem Gerichtsvollzieher.

    Kommentar von chelga chelgachelga

    du hast kompetent geantwortet - danke - es wird ein stern

    Kommentar von junior173 junior173junior173

    dankesehr :)

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    inkassomann?
    Antwort von Heidekraut12 Heidekraut12

    Wenn er das nächste Mal kommt, frag ihn einfach, wer er ist.

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    Irrtümliche Kontopfändung
    Antwort von Oase80 Oase80

    Hääää? Bei einer Kontopfändung wird das Geld eigentlich nicht sofort gepfändet. Bevor das soweit ist kommt das Geld auf ein Zwischenkonto der Bank. Die Bank informiert den Schuldner darüber und setzt eine Frist. Meldet man sich darauf nicht geht das Geld nach dieser Frist an den Gläubiger. Geldautomaten kann man mit einer Pfändung nicht mehr nutzen, die Karte wird sofort eingezogen. . In diesem Fax steht höchstens drin das sich das geklärt hat. Eigentlich müsstest du dadurch wieder vollen Zugriff aufs Konto haben, auch der Betrag müsste wieder voll verfügbar sein. Wenn du noch eine Pfändung offen Haben solltest sicher dich ab und lass das konto in ein P-Konto umwandeln. Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich meine im Bezug auf solche Sachen haben sich die Gesetze geändert im Januar 2012.

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    Irrtümliche Kontopfändung
    Antwort von Shadma Shadma

    Irrtümliche Pfändung, Schuld beglichen, Rückbuchung durchführen, so etwas in der Art.

    Kommentar von maliteddy maliteddy

    Also ich werd mal fragen,ob ich das Fax kopiert haben kann. Was heute alles an Daten raus geht, da würds mich schon interessieren,was Banker alles so über einen erfahren :-). Ist ja schon peinlich genug, das da ne Pfändung drauf kommt und wir wollten das Hausdarlehen beantragen ,deshlab hab ich mir da ganz schön Sorgen gemacht,was da wohl drin steht in der Rücknahme/Aufhebung. Gott,das hat mir gerade noch gefehlt, aber das sind Beamte ...grrrrrrr.. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Liebe Grüße

    Kommentar von Shadma ShadmaShadma

    Die Bank kennt deine/eure Schufaakte eh schon, und da die Pfändung ja nur irrtümlich war, dürfte es euch nicht schaden. Sie erfahren eigentlich nur den Namen, den Pfändungsautraggeber und die Summe, sowie die gerichtliche Erklärung, dass die Pfändung zulässig ist. Um was es dabei genau ging, wissen sie aber nicht. Auch bei der Schufaakte, bekommen sie die Nachricht, dass Negativeinträge vorliegen, Einzelheiten aber wissen sie nicht.

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    Irrtümliche Kontopfändung
    Antwort von Karpfenhai Karpfenhai

    Da steht nur das nötigste,wie zb. Betrag bezahlt.Alles andere interessiert nicht

    Kommentar von maliteddy maliteddy

    Vielen Dank für die schnelle Antwort,das hört sich ja schonmal gut an. Dankeschöööööön

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    Irrtümliche Kontopfändung
    Antwort von norbi21 norbi21

    frag mal bei der Bank ob sie dir eine Kopie vom Fax machen!

    Kommentar von maliteddy maliteddy

    Das mach ich auch,weil es interssiert mich,was die da so schreiben. Ob da alle Infos an die Bank weiter geben werden,wie z.b wann und wo bezahlt worden ist und warum...den ganzen Sachverhalt eigentlich,man weiß ja nie. Vielen ,vielen Dank nochmal für die schnelle Antwort

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    Neuer arbeitgeber. Lohnpfändung weiterhin?
    Antwort von Hesse80 Hesse80

    Wenn Änderungen in den Vermögensverhältnissen, wie bspw. Arbeitgeberwechsel, können die Gläubiger auch vor Ablauf der 3-Jahres-Frist die erneute Abgabe der E. V. beantragen. Dann würden wahrscheinlich erneut Lohnpfändungen folgen.

    Falls Du einen Vergleichsbetrag nicht aufbringen kannst, könntest Du Dich mit den Gläubigern in Verbindung setzen und Ratenzahlungen anbieten. In der Ratenzahlungsvereinbarung könnte dann auch vereinbart werden, dass der Gläubiger auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet, so lange die Raten pünktlich gezahlt werden.

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    Was darf der Gericht vollzieher alles im wohnung so Pfänden
    Antwort von Laworka Laworka

    Die Couch darf er pfänden, die Balkongarnitur nicht!

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    Was bleibt mir vom Gehalt bei einer Privat-Insolvenz ???
    Antwort von ThomasKeller ThomasKeller

    Was pfändbar ist ergibt sich aus der Vorschrift § 850 c ZPO. Auf der Seite http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html gibt es (etwas weiter unten auf der Seite) einen kleinen Rechner, mit dem man schnell ausrechnen kann, was man von seinem Nettogehalt monatlich abgeben muss. Bei einem Gehalt von 1800 EUR netto ist ein Betrag in Höhe von 539,78 EUR abzugeben, wenn man keine unterhaltsberechtigten Personen hat.

    Im Falle einer Erbschaft wäre die Hälfte abzugeben. Mehr muss man nicht abgeben. Gepfändet wird in der Insolvenz grundsätzlich nichts. Das was man abgeben muss fällt einfach in die Insolvenzmasse. Eine Pfändung ist nicht vorgesehen.

    Kommentar von Struppi26 Struppi26

    Vielen Dank für die Info !!! Allgemein denkt die Bevölkerung nämlich, daß einem nicht mehr als der Selbstbehalt bleibt, der ca. bei 980,-€ liegen soll und der Insolvenzverwalter den Betrag festsetzt ! -> der abgegeben werden muss. Demzufolge darf er vom Gehalt nicht mehr einbehalten als wie lt. Pfändungstabelle 2011 festgesetzt ist , außer derjenige hätte natürlich noch andere Reichtümer.

    Kommentar von ThomasKeller ThomasKellerThomasKeller

    Das ist kein Ermessen des Verwalters. Er ist bezüglich des Einkommens und des pfändbaren Anteils an die gesetzlichen Werte gebunden. Der Selbstbehalt ist ab 2102 angehoben worden und liegt jetzt eben über 1000 €.

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    alleinerziehender Vater mit 2 Kindern (9+11) wieviel unterhalt für ein uneheliches Kind selbstbehal
    Antwort von HeinzS04 HeinzS04

    Das kann man nicht genau. Bei Kindesunterhalt legt das Familiengericht die Höhe fest. Diese Höhe ist eine andere als z.B. bei einer Privat Insolvenz. Wenn die Kindsmutter klagt, hast du auf jedenfall am wenigsten. Anwaltrechtliche Berechnung kostet 50€. Sollte dir es wert sein.

    Kommentar von lunashishi lunashishi

    hm....danke dir..ok anwalt.....

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    erneute Lohnpfändung
    Antwort von ThomasKeller ThomasKeller

    In der Tat muss man normalerweise die eidesstattliche Versicherung nur alle 3 Jahre einmal abgeben. Wenn sich allerdings die Verhältnisse geändert haben, kann der Gläubiger eine Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung auch während der laufenden 3 Jahre verlangen. Der Gläubiger, der den Lohn gepfändet hat, wird also wahrscheinlich, wenn er nichts mehr bekommt, eine Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Dies, mit der Begründung, dass offensichtlich der Arbeitgeber gewechselt hat und er die Informationen über den neuen Arbeitgeber benötigt. Danach wird eine neue Lohnpfändungen folgen.

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    Neuer arbeitgeber. Lohnpfändung weiterhin?
    Antwort von ThomasKeller ThomasKeller

    In der Tat muss man normalerweise die eidesstattliche Versicherung nur alle 3 Jahre einmal abgeben. Wenn sich allerdings die Verhältnisse geändert haben, kann der Gläubiger eine Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung auch während der laufenden 3 Jahre verlangen. Der Gläubiger, der den Lohn gepfändet hat, wird also wahrscheinlich, wenn er nichts mehr bekommt, eine Nachbesserung der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Dies, mit der Begründung, dass offensichtlich der Arbeitgeber gewechselt hat und er die Informationen über den neuen Arbeitgeber benötigt. Danach wird eine neue Lohnpfändungen folgen.

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    Weiterleitung eines Pfüb vom Jobcenter an die Arbeitsagentur
    Antwort von Alkanere Alkanere

    Hallo isomatte ,

    er bekommt ja kein Hartz4 , sondern richtiges arbeitslosengeld und das einiges sonst hät ich den weg des pfübs ja nicht gewählt ....aber danke :-) schonmal für deine antwort

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    Weiterleitung eines Pfüb vom Jobcenter an die Arbeitsagentur
    Antwort von isomatte isomatte

    Die werden das wohl weiterleiten,die Sitzen doch alle im selben Gebäude ! Aber das Ändert nichts daran,das die nur das Pfänden dürfen,was über dem Bedarf des Schuldners liegt . Das bedeutet der Regelsatz von Harz 4 liegt derzeit bei 374 € im Monat + seine Angemessenen Kosten für Miete + Nebenkosten . Wenn er zum Beispiel 326 € Warmmiete zahlt + 374 € Regelsatz = 700 € Bedarf im Monat . Das was darüber liegen sollte,kann an den Gläubiger weitergeleitet werden . Auf der Bank würde es noch anders Aussehen,da hätte er wenn er ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet hat,einen Betrag von ca.1028 € sicher . Nur was darüber liegen würde,dürfte die Bank an den Gläubiger weiterleiten .

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