Immer locker bleiben.
weiss ja nicht was du gelesen hast.
dir stehen von deinen lohn mindestens 1.028,89€ zu die nicht gepfändet werden dürfen.
wenn du kinder hast steht dir noch mehr zu.
auch wenn die pfändung schon auf deinem konto ist, ist noch nichts verloren solange die pfändung noch nicht länger als 4 wochen auf deinem konto ist.
gehe bitte zu deiner bank, dort zu deiner persönlichen kundenberaterin und beantrage dort ein pfändungsschutzkonto (p-konto) .
darauf hat du einen gesetzlichen anspruch.
die bank muss das p-konto innerhalb von 4 banktagen einrichten.
kann aber sein das das p-konto erst zum 1.06.2012 aktiviert wird.
das ist aber so üblich.
lass dir die umwandlung in ein p-konto schriftlich bestätigen.
weiße durch geburtsurkunden oder ähnliches nach das du kinder hast.
leider verlangen banken für das führen von p-konten zusatzgebühren in höhe von 5€ bis 20€ monatlich.
also es fällt die normale kontoführungsgebühr weg und an dessen stelle wird eine erhöhte gebühr für das p-konto fälliig.
das ist aber nicht zulässig wie jüngst das oberlandesgericht frankfurt/main urteilte.
beschwer dich deswegen beim sparkassen - und bankenverband.
trotz p-konto kannst du aber bei den meisten banken am kontoauszug und geldautomat auszüge und geld abholen.
die einzigen nachteile bei einem p-konto sind neben den unzulässigen zusatzgebühren, das du nicht am online-banking mehr teilnehmen kannst und das du immer erst einen werktag nach geldeingang über das geld verfügen kannst.
wenn also geld am freitag auf deinem konto eingeht, kannst du erst am montag drüber verfügen.
wenn der montag ein feiertag ist, dann kannst du erst am dienstag drüber verfügen.
das gilt aber nur wenn du eine pfändung drauf hast
hast du ein p-konto und keine pfändung kannst du dein konto ganz normal nutzen.
saubere komplexe Antwort über das P-Konto! DH!
Danke sonnig.
An kimilein:
Das mit den 14 tagen war vor dem 1.01.2012 so üblich.
Seit 1.01.2012 gilt nur noch das p-konto als pfändungsschutz.
Wenn sowohl pfändung als auch guthaben gleichzeitig, also gemeinsam schon 4 wochen auf deinem konto sind und du in den 4 wochen kein p-konto beantragt hast, dann ist das geld weg.
Und wenn dann galt die 14 tage-frist ab dem tag an dem du die pfändung auf dein konto bekommen hast.
Die zustellung des pfändungsbeschlusses hatte mit den 14 tagen nix weiter zu tun.