Hast Du ein P-Konto? Wenn ja dann dürfen sie bis 1028,89 EUR nicht pfänden. Falls nicht, dann ist es weg! Seit Januar 2012 gelten neue Gesetze für ALG II Empfänger. Sogar die Banken dürfen, wenn Dein Konto im Soll ist, Deine Sozialleistungen direkt pfänden. Siehe Link!
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/pfaendungsschutz-nur-mit-dem-p...
Bekomme nur 714€, deswegen wundert es mich ja das die Arge dieses zustimmt.
dann in schriftlicher Form beim Jobcenter Widerspruch einlegen und die unverzügliche Nachzahlung der einbehaltenen 25 EUR unter Fristsetzung fordern.
Nach Ablauf der Frist und keiner Reaktion deines Jobcenters ab mit den Unterlagen zum Sozalgericht. Dort Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit Anordnung der Auszahlung stellen.
Gilt aber nur beim P-Konto! Oder?
wie -was - sonnig0815 ??
hier liegt keine Kontenpfändung vor - sondern dem Jobcenter als Drittschuldner wurde der PfÜB zugestellt.