derzeit ist überhaupt nichts erforderlich, Du machst ganz einfach nächstes Jahr die Einkommensteuererklärung und gibst die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage an und bekommst die zuviel gezahlte Steuer erstattet. Für 2013 kannst Du dann immer noch entsprechende Freibeträge beantragen.
Pendlerpauschale - neue und gute Antworten
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1Pendlerpauschale/Lohnsteuerfreibetrag zur Übersicht ausrechnen?Antwort von
vincent0192vincent0192
110 Tage mal 60 km mal 30 Cent = 1980 €.
Auswärtstätigkeit bedeutet: außerhalb der Betriebsstätte, z.B. wenn man Vertreter, auf Montage oder ähnliches ist. Also im Normalfall nicht.
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Aurora89 Wenn, bei Brutto netto Rechner, "jährlicher Steuerfreibetrag" gefragt wird, kann ich einfach die Zahl eintragen die man ausrechnet. Mit der Summe von halben Jahr klappt das aber auch nicht oder?
Ich hab einfach keine Ahnung von sowas.
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vincent0192vincent0192 Eigentlich brauchst du da gar nichts eingeben, dann rechnet der Brutto-Netto-Rechner das aus, was auf dem Lohnzettel stehen wird. Dies ist für den Fall gedacht, das man sich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt oder wissen will, was nach der Lohnsteuererklärung im Monatsschnitt übrig bleiben würde. Also einfach Bruttolohn, Steuerklasse und Religion eintragen. Mehr nicht.
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Aurora89 Ja, aber ich will mir doch den Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen, in die Lohnsteuerkarte, damit am Monatsende mehr Netto rauskommt, wegen der hohen Fahrkosten.
Das der Rechner das normale Netto ausrechnet weiß ich ja.
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1Pendlerpauschale/Lohnsteuerfreibetrag zur Übersicht ausrechnen?Antwort von
Minerva1234Minerva1234
Oh, das habe ich auch hinter mir. Ehrlich gesagt war ich mir auch nicht sicher. Bin einfach direkt beim Finanzamt vorbei, hab die Daten genannt und das eintragen lassen. Das hat keine 10 Minuten gedauert. Den Bogen habe ich vorher ausgefüllt soweit ich konnte. Am Telefon versteht man das nachher nicht richtig.
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3Pendlerpauschale asljdAntwort von
helrichhelrich
Die Entfernung solltest Du doch ganz einfach mit google maps ermitteln können. Gibst Start- und Zieladresse ein und läßt Dir die Route ausrechnen.
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NimmsErnst danke!
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0Pendlerpauschale trotz Fahrtkostenzuschuss?Antwort von
meister61meister61
Die Pendlerpauschale können Sie geltend machen. Allerdings müssen sie auch die Summe eintragen, die in ihrer Lohnsteuerkarte als Fahrtkostenzuschuss eingetragen wurde. Diese Summe wird dann vom Finanzamt abgezogen von der Pendlerpauschale.
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0Pendlerpauschale trotz Fahrtkostenzuschuss?
Im Steuerrecht ist es immer so, dass man
- alle (Werbungs)Kosten angeben muss.
[Damit diese als (Werbungs)Kosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.]
- und alle Erstattungen von Dritten z.B. vom Arbeitgeber, der Krankenkasse, vom Arbeitsamt, Beitragsrückerstattungen, Prämien. o.ä. von Versicherungen, usw. angeben muss.
[Diese Beträge werden von den absetzbaren (Werbungs)Kosten abgezogen.]
Hat man Erstattungen von Dritten erhalten und gibt man seine (Werbungs)Kosten nicht an, so werden die gesamten Erstattungen von Dritten als positive Einkünfte betrachtet und müssen zusätzlich versteuert werden.
Übersteigen die Erstattungen von Dritten die tatsächlichen, dem Finanzamt nachgewiesenen Kosten, so muss der übersteigende Teil als zusätzliche Einkünfte versteuert werden.
Achtung "automatisierter Datenaustausch" !!!
Erstattungen von Dritten werden meistens automatisch personenbezogen dem Finanzamt übermittelt.
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0Pendlerpauschale - einige FragenAntwort von
SaFleSaFle
Die Pendlerpauschale kannst du in deiner Steuerklärung anrechnen lassen. Diese kann immer in dem Kalenderjahr nach dem Steuerjahr erstellt werden. Also dieses Jahr für letztes Jahr. Dort wird dann die Gesamtbelastung (km) mit der Pauschale von 0,30 € momentan angerechnet und dem JahresSteuerBrutto abgezogen!
Mehr dazu aber auch im Internet (Steuererklärung) oder im Lohnsteuerhilfeverein.
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1Pendlerpauschale trotz Fahrtkostenzuschuss?Antwort von
isomatteisomatte
Ja kannst Du machen,bekommst dann die Differenz zwischen Fahrkosten vom Chef und der pendlerpauschale angerechnet .
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1Pendlerpauschale trotz Fahrtkostenzuschuss?Antwort von
PatrickLassanPatrickLassan
Wenn es sich um einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss handelt, kannst Du nur die Differenz zwischen Pendlerpauschale und Zuschuss als Werbungskosten geltend machen.
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1Pendlerpauschale trotz Fahrtkostenzuschuss?Antwort von
ZyogenZyogen
Natürlich kannst Du die Pendlerpauschale ansetzen, allerdings mußt Du auch die Höhe des Fahrtkostenzuschusses angeben.
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0Pendlerpauschale bei geringem EinkommenAntwort von
rudolfweiherrudolfweiher
Er kann nicht die Pendlerpauschale Wiederbekommen sondern : Er kann mit der Gegenrechnung der Pendlerpauschale sein zu Versteurndes Einkommen so weit verringern das er die als Vorleistung vom Arbeitgeber geleistete Lohnsteuer (2000,-€)zurück erhält. Dazu muss er allerdings das ganze Steuerjahr 01.01.- 31.12. gefahrene Km ; auch die , wo er noch in Lehre war einschließlich der Fahrten zur Berufsschule.Man sollte das vieleicht auch etwa so verstehen : das Einkommen im Jahr wird einmal im Vorraus versteuert vom Arbeitgeber jeweils Monatlich , und am Jahresende noch mal vom FA wo der Arbeitnehmer noch zusätzliche Werbungskosten Gegen rechnen kann. MFG Rudi
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0Pendlerpauschale bei geringem EinkommenAntwort von
PatrickLassanPatrickLassan
Werden bei einer Steuererklaerung dann tatsächlich 12 Euro pro Arbeitstag von der Steuerschuld abgezogen?
Nein. Da es sich um Werbungskosten handelt, werden sie von den Einnahmen abgezogen.
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1Pendlerpauschale bei geringem EinkommenAntwort von
petersgpetersg
das einkommen mindert sich um die pendlerpauschale, es wird dann weniger versteuert. (die pauschale wird nicht direkt von der steuer abgezogen) man bekommt aber nie mehr an steuern zurück als man auch bezahlt hat. (bei firmen ist das anders)
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0Pendlerpauschale bei geringem EinkommenAntwort von
kainAutorkainAutor
Lad dir einfach Elster runter
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0Pendlerpauschale bei geringem EinkommenAntwort von
Aurora89 Soweit ich weiß, hat Person A, ein ganz normales Einkommen.
Somit kann Person A,(soweit ich weiß) wie jede andere, sich das in die Lohnsteuerklasse eintragen lassen und die Fahrtkosten bereits monatlich vom Finanzamt zurückbekommen.
Kommentar von
PatrickLassanPatrickLassan Das Finanzamt erstattet keine Fahrtkosten. Ein Lohnsteuerfreibetrag vermindert lediglich das Einkommen, sodaß man weniger Steuern zahlt.
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0Pendlerpauschale bei geringem EinkommenAntwort von
HammerheadHammerhead
Da sollte "A" mal besser bei einem Steuerberater vorbeischauen.
Kommentar von
kainAutorkainAutor Wenn "A" keine eigene Firma hat oder nicht anderweiltig Selbständig ist, ist das unnötig. Elster reicht volkommen.
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0Steuererklärung lohnsteuerhilfe, pendlerpauschaleAntwort von
phsssphsss
Das kann so pauschal nicht beantwortet werden, schon gar nicht wenn man nichts über eure Arbeitnehmertätigkeiten / Gehalt weiss!
Aber zu 90% ist es so, dass Steuerklassenkombination 3/5 eine Nachzahlung der Steuerpflichtigen an das Finanzamt mit sich bringt!
Ihr hab jetzt durch eure Werbungskosten sogar noch 140€ wieder bekommen!
Es heisst nicht, dass das was der LSt-Hilfeverein da gemacht hat richtig ist , das kann man erst sagen wenn man die Erklärung selber gemacht hat aber auf den ersten Blick ist es plausibel und klingt richtig!
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0Steuererklärung lohnsteuerhilfe, pendlerpauschaleAntwort von
SnakeshakeSnakeshake
Die Frage kann so nicht einfach beantwortet werden. Und der Lohnsteuerhilfeverein selbst ist keine Garantie dafür, das alle legalen Steuertricks ausgeschöpft sind. Handykosten- Rückerstattungspauschale, Waschmaschienengeld, Verpflegungsmehraufwand, Außergewöhnliche Belastungen wie z.B. Zahnersatz um nur ein paar zu nennen. Ich kenne eure Einkommenssituation nicht, es ist möglich das ihr beide Geringverdiener seid und von daher nur sehr wenig Lohnsteuer einbezahlt. Von daher könnt ihr auch nicht erwarten einen großen Batzen zurück zu bekommen. Ich empfehle euch das Wiso Steuerprogramm für 12,95 als DVD oder zum runterladen. Das Programm ist denkbar einfach und dort sind alle Möglichkeiten aufgelistet. Ihr könnt anschließend die Steuererklärung ausdrucken und beim Finanzamt abgegeben, oder noch besser per Elster an die Behörde versenden, dann erfolgt die Bearbeitung ratz fatz. Wenn alle angaben stimmen, wird das auch anerkannt. Die Auslagen für die Software könnt ihr als Werbungskosten im Folgejahr mit angeben. Die Ausgaben für den Lohnsteuerhilfeverein könnt ihr euch für die Zukunft schenken.
Kommentar von
phsssphsss ich würde jemanden der geschätzte 60€ im Jahr bezahlt für einen Hilfeverein die alle Einsprüche etc regeln usw. garantiert nicht empfehlen für 13€ sich seine Steuererklärung selber zu mache, wenn derjeniege noch nichtmal was welche Konsequenzen Steuerklassenkombination 3/5 hat!
Ist aber nur meine Ansicht!
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Donnachristina Mein Mann ist beamter im öffentlichen Dienst und ich arbeite Vollzeit als normale Angestellte. Diese Jahr haben wir unsere Steuer zum ersten mal gemeinsam gemacht, was uns so empfohlen wurde. 2 Kinder haben wir auch und Kirchensteuer leisten wir ebenfalls, genau darum versteh ich die Berechnung nicht. Und Zahnersatz etc. Haben wir auch berücksichtigt. Mich hat es nur gewundert, da wir beide jeweils mit dem eigenen Auto täglich eine Strecke von 23 km fahren. Aber danke für die Antwort;-)
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0Steuererklärung lohnsteuerhilfe, pendlerpauschaleAntwort von
herokingheroking
also habt ihr zu wenig werbungskosten angegeben. aber 140€ ist besser als nachzahlen.
Grundsätzlich dürft ihr 220 Arbeitstage berechen FA akzeptiert das ohne zu Prüfen.
ähnlicher Fall: Mann fahrtweg 35km Frau 5km
Nachzahlen 70€ also ist euer ding gar nicht verkehrt
Ja, ich weiß dass das geht, aber ich möchte doch jetzt nicht jeden Monat von meinem Nettolohn noch 250 Euro Fahrkosten zahlen....