Patient - neue und gute Antworten

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    Vorsorgevollmacht? Anti-Schlau-Versorgungs-Verfügung? Natürlicher Tod?
    Antwort von bibijana26 bibijana26

    Hallo WeSpire!!! Es gibt drei wichtige Dokumente die kannst du dir im Online Portal der HVD das ist die Bundeszentrale für Patienten Verfügungen. Die Vorsorgevollmacht ist für die finanziellen Situation und den Rechtsgeschäften. Die Gesundheitsvollmacht ist für den medizinischen und gesundheitlichen Aspekt d.h für Operationen zusagen die du selbst nicht mehr tätigen kannst wird jemand den du vertraust damit beauftragt diese Entscheidung zu treffen. Dann gibt es die wichtigste Vollmacht die am besten noch von Hausarzt und Gericht beglaubigt wird das ist die Patientenverfügung..mehr Infos erhältst du bei der HDV unter www.patientenverfuegungen.de lg

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    Patienten
    Hilfreichste Antwort von Pirkko Pirkko

    Ist nicht ganz falsch. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so wie "der Erduldende, Erleidende", was sich eher auf die Krankheit bezieht als auf das Wartezimmer. Und das englische "patient" kommt ebenfalls von dem lateinischen "patiens ‚aushaltend‘, ‚fähig zu ertragen‘; passio: das ‚Leiden'.

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    Patienten
    Antwort von Anabozilla Anabozilla

    Yo stimmt vom Prinzip her. Allerdings kommt es nicht aus dem englisch sondern aus dem leiteinischen.

    Die frage hättest du dir beantworten können in dem du Patient gegooglet hättest.

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    Patienten
    Antwort von teuto47 teuto47

    Patient heißt KRANKER. Das hat bei vielen mit Geduld nichts zu tun.

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    Patienten
    Antwort von Niksilver Niksilver

    Ich glaube nicht. Ich bin ungeduldig.

    Kommentar von JulenaVerulia JulenaVeruliaJulenaVerulia

    Aber woher kommt das Wort dann?

    Kommentar von Niksilver NiksilverNiksilver

    Aus dem Lateinischen: patiens: aushaltend, fähig zu ertragen

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    Vorsorgevollmacht? Anti-Schlau-Versorgungs-Verfügung? Natürlicher Tod?
    Antwort von Bubis Bubis

    Patientenverfügung? Das machen allerdings nicht nur Leute, die über 80 sind, es gibt auch viele, die das schon mit 50 haben.

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    Vorsorgevollmacht? Anti-Schlau-Versorgungs-Verfügung? Natürlicher Tod?
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Du meinst wahrscheinlich die Patientenverfügung.

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    Vorsorgevollmacht? Anti-Schlau-Versorgungs-Verfügung? Natürlicher Tod?
    Antwort von Danakil Danakil

    Meinst du Patientenverfügung?

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    Vorsorgevollmacht? Anti-Schlau-Versorgungs-Verfügung? Natürlicher Tod?
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Patientenverfügung

    oder auch eine

    Generalvollmacht. Die beinhaltet weitaus mehr.

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    Psychiatrie.Ausziehen?
    Antwort von Artemesia Artemesia

    Nein, wenn ein begründeter Verdacht besteht, er könne eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, sind alle Mittel erlaubt, dem nachzugehen.

    Das heißt, im Ernstfall muss er sich dann auch der Verfügung beugen, sich ausziehen zu lassen, wenn begründeter Verdacht besteht, er könnte scharfe Waffen oder Drogen z B unter seiner Kleidung verbergen.

    Allerdings passiert das weniger in Psychiatrien, denn diese sind darum bemüht, Personen, die sich selbst gefährden (und evtl. auch die Gesellschaft) wieder ins soziale Leben einzuführen... Jedenfalls meistens^^

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    Psychiatrie.Ausziehen?
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Jein.

    Ich war in der Psychiatrie - freiwillig. Und bin auch freiwillig wieder gegangen.

    Bei uns wurde keiner ausgezogen und durchsucht. Auch auf der "Geschlossenen" nicht.

    Aber ich habe in einem Bewertungsportal gelesen, dass eine Patientin sich nackt ausziehen musste und untersucht wurde - gegen ihren Wunsch. Dabei bestand nicht der Verdacht auf Waffen.

    Ich bin froh, dass ich mich für die Psychiatrie entschieden habe, in der ich war.

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    Psychiatrie.Ausziehen?
    Antwort von bountyeis bountyeis

    Wenn die Person zwangseingewiesen ist, hat sie keine Rechte; wenn sie freiwillig in die Psychiatrie gegangen ist, kann sie auch einfach wieder gehen.

    Kommentar von Injure InjureInjure

    Meinst du nicht, dass die Cops das vorher schon sichten und richten?

    Kommentar von bountyeis bountyeisbountyeis

    Nicht alle Zwangseingewiesenen werden mit der Polizei abtransportiert. Das passiert nur, wenn sie sich nicht anfassen lassen bzw. Widerstand leisten. Bei Vielen reicht es, dass der Krankenwagen kommt. Die Sanitäter machen normal aber keine Durchsuchung.

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    Psychiatrie.Ausziehen?
    Antwort von Ivan25W Ivan25W

    Nein..............

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    Patient belästigt mich sexuell!Kennt keine Hemmschwelle
    Antwort von cinderella666 cinderella666

    Sprich mit dem Vorgesetzten, dieser ist verpflichtet Dir zu helfen.

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    Patient belästigt mich sexuell!Kennt keine Hemmschwelle
    Antwort von jaybee73 jaybee73

    hi,

    im fall der fälle kannst du ihm mit einer anzeige wegen sexueller nötigung drohen. vielleicht hilft's ja, ansonsten wende dich an deinen vorgesetzten und bitte ihn bzw. fordere ihn auf, dich vor den übergriffen des patienten zu schützen, wenn möglich, in dem der patient auf der station nicht mehr aufgenommen wird.

    lg jana

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    Patient belästigt mich sexuell!Kennt keine Hemmschwelle
    Antwort von hazzarad hazzarad

    Oberschwester bescheid geben. Machs doch nich so kompliziert. Man kann auch den Krankenhauschef ansprechen der ist auch für seine Mitarbeiter verantwortlich.

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    Patient belästigt mich sexuell!Kennt keine Hemmschwelle
    Hilfreichste Antwort von Blitz2611 Blitz2611

    ich denke mal er wird ganz schön beschämt sein, wenn Du ihn vor versammelter Mannschaft zur Schnecke machst. also mecker ihn an, sag ihm deutlich, dass Du eine Krankenschwester bist und Dich um die Widerherstellung seiner Gesundheit sorgst und sonst um GAR nichts. Schimpf ihn laut und deutlich an, dass er ab sofort seine Finger und sämtliche Kommentare die über sein Befinden hinausgehen bei sich zu behalten hat. Das darf dann auch gerne der ganze Flur mitbekommen. Bekommt er Besuch von seiner Frau / Freundin? dann auch gerne wenn die in der Nähe ist.

    Der macht das NIE wieder!

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    Patient belästigt mich sexuell!Kennt keine Hemmschwelle
    Antwort von Blindi56 Blindi56

    Dein Ausbilder ist verpflichtet, Dich vor solchen Übergriffen zu schützen! Wende Dich an ihn. Vielleicht hast Du eine Kollegin, die mit solchen Leuten gut klar kommt (frech ist). Bitte die, mit Dir zu diesem Patienten zu gehen. Und ruhig mal eine freche Bemerkung zu machen,. damit er auffällt, wenn du selber Dich nicht traust.

    Ansonsten kannst Du ihm ja mal sagen, er bekäme einen Einlauf von der Oberschwester, oder einem Pfleger, wenn er seine Finger nicht bei sich lässt....am besten laut und vor anderen.

    Kommentar von hasal1984 hasal1984hasal1984

    Das mit dem Einlauf ist lustig!

    Kommentar von Blindi56 Blindi56Blindi56

    Das fände DER nämlich genau nicht!

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    Patient belästigt mich sexuell!Kennt keine Hemmschwelle
    Antwort von mariokapeller mariokapeller

    Du kannst dir einen Gerichtsbeschluss holen, der es z.B. dem Patienten verbietet sich dir auf persönlicher Ebene zu nähern, andernfalls macht er sich Straftbar (sofern es bewiesen ist, dass er dich belästigt hat- dazu reicht aber schon ein Beweis oder Zeuge, dass er an deiner Haustür geklingelt hat.)

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    Patient belästigt mich sexuell!Kennt keine Hemmschwelle
    Antwort von annette27 annette27

    Du musst mit Deinem Vorgesetzten darüber sprechen und der sollte diesem "Patient" deutlich die Meinung sagen und zwar so, dass er es versteht. Dein Chef hat Dir gegenüber eine Sorgfaltspflicht und muss dafür Sorge tragen, dass er Dich nicht mehr belästigt. Nur wenn Du weiter nichts unternimmst wird er nie aufhören.

    Kommentar von Soenni Soenni

    Kann ich nur bestätigen.

    Besser noch: Schreibe einen Brief an Deinen Chef, Kopie an die Dienstleitung. Liste hier auf, wann Dir was mit dem Vogel passiert ist (Gedächnisprotokoll!) und schreibe, dass Du Dich weiterhin bedroht fühlst. Reagiert Dein Chef nicht auf diese Aktion, macht er sich strafbar. Er hat wie schon erwähnt eine Sorgfaltspflicht. Bitte um ein persönliches Gespräch mit einer Stationsleitung incl. Chef und Frage, ob und wie und wann das Krankenhaus vorgehen wird. Das ist eine nette Sache, wenn Du Deinem Chef die Chance gibst, tätig zu werden. Du kannst auch in der Berufsschule diese Thematik ansprechen. Der Unterricht dient auch dazu Euch zu verklickern, we ihr in solchen Situationen reagieren sollt.

    Rein rechtlich kannst Du den Vogel auch einfach wegen sexueller Nötigung anzeigen, wenn es sich so verhält wie beschrieben - Du hast sogar jede Menge Zeugen! Geh da einfühlsam bei Deinen Kollegen vor - erwecke da Empathie auf deren Seite, das sie Dich verstehen können. Anwalt brauchst Du nicht, da es sich um eine Straftat handelt - das kann teoretisch auch direkt über Polizei an die Staatsanwaltschaft gehen.

    Wäre ich bei Euch in der Krankenausleitung, würde ich de Fall der Krankenasse des Patienten melden und den Vogel sofort schriftlich Hausverbot erteilen und Dir Rückendeckung geben.

    Der Patient benötigt definitiv die Erfahrung, dass Aktionen Reaktionen zur Folge haben.

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