Patentrecht - neue und gute Antworten

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    JEMAND HAT EINE MARKE GESCHÜTZT; MIT DEM ER NICHTS ZU TUN HAT. JETZT HABE ICH EINE ABMAHNUNG??
    Antwort von cymbeline cymbeline
    1. Dein Problem hat NICHTS mit Patentrecht zu tun. Patente gibt es nur für technische Erfindungen. Vielmehr handelt es sich um eine Frage zum MARKENRECHT.
    2. Um eine neue Marke anzumelden, muss diese nicht neu sein, es darf lediglich im gleichen Land keine Marke für dieselben Warenklassen registriert sein. D.h. sofern der Hersteller seine Marke in Deutschland oder für die EU nicht registriert hat, ist die Registrierung durch den Dritten rechtsbeständig iS des Markenrechts.
    3. Es gibt keinen weltweiten Markenschutz.

    Du solltest folgendes tun:

    1. Informiere den Hersteller über die Situation und kläre mit ihm ab, ob wirklich keine Registrierung für Deutschland oder die EU (Gemeinschaftsmarke) vorliegt. Grundsätzlich sollte sich der Hersteller um die weiteren Schritte kümmern, da die Markenregistrierung nicht nur Dich, sondern alle seine anderen Kunden sowie ihn selbst in Deutschland hindert.
    2. Da Du die Waren unter dieser Marke bereits vor der Markenregistrierung verkauft hast, hast Du gemäss §4, Ziff. 2 MarkenG ein älteres Recht an der Marke erworben. Dadurch hättest Du nach §12 MarkenG das Recht, die neue Markenregistrierung löschen zu lassen. Mache den Anwalt der Gegenpartei darauf aufmerksam, dass Du beim DPMA einen Löschungsantrag stellen wirst, wenn diese Dich mit der Abmahnung nicht in Ruhe lassen. Am besten lässt Du ein entsprechendes Schreiben durch einen eigenen Markenanwalt verfassen, damit das Ganze rechtlich korrekt abläuft.
    3. Meines Erachtens verstösst die Handlung der Gegenpartei auch gegen das Wettbewerbsrecht, allerdings bin ich da kein Spezialist.
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    JEMAND HAT EINE MARKE GESCHÜTZT; MIT DEM ER NICHTS ZU TUN HAT. JETZT HABE ICH EINE ABMAHNUNG??
    Antwort von BrilleFielmann BrilleFielmann

    Ich glaube Du benötigst einen Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet "Patent und Marktenschutz" die Gerichte entscheiden dann wer das "höhere" Recht an einer Marke hat.

    Das muss nicht immer derjenige sein der die Wort oder Bildmarke beim deutschen Patentamt in München registriert hat, sondern kann auch mal derjenige sein, der diesen Namen schon länger benutzt.

    Beispiel jemand hat einen Firmennamen: den er schon seit mehreren Jahren als Domain benutzt und dann kommt jemand und registriert sich diesen Namen später (nach dem er im Web auf den Namen aufmerksam geworden ist) und registriert sich diesen Namen als Wortmarke, dann entscheiden die Gerichte häufig zugunsten dessen der den Namen schon länger benutzt hat.

    Des weiteren kommt es auf die eingetragene Dienstleistungsklasse an - wie gesagt, ich würde mich erst einmal an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden und möglicher Weise kannst Du sogar den "Schlaumeier" auf Herausgabe der Markenrechte verklagen.

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    JEMAND HAT EINE MARKE GESCHÜTZT; MIT DEM ER NICHTS ZU TUN HAT. JETZT HABE ICH EINE ABMAHNUNG??
    Antwort von Blood1416 Blood1416

    Kurz widerspruch einlegen denn dann muss der Beweisen das sein Patent Rechtens ist also das er sich das nicht nur patentirt hatt um schnell kohle zu machen den dan ist das Patent nix wert.

    Kommentar von cymbeline cymbelinecymbeline

    Quatsch. Wenn schon wäre bei einem Deutschen Patent eine Nichtigkeitsklage nach Erteilung möglich. Allerdings muss dann der Kläger beweisen, dass das Patent zu Unrecht erteilt wurde...

    Kommentar von Blood1416 Blood1416Blood1416

    Blödsinn es muss immer der Kläger bewisen es Heist nicht umsonst UNSCHULDIG BIS ZUM BEWEIS DER SCHULD

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    JEMAND HAT EINE MARKE GESCHÜTZT; MIT DEM ER NICHTS ZU TUN HAT. JETZT HABE ICH EINE ABMAHNUNG??
    Antwort von amadeloni amadeloni

    Hi, ich bin kein Jurist, aber ich habe mal von einem Rechts fall gehört, bei dem genau das nicht geklappt hat, weil angenommen wurde, dass der patentinhaber das patent nur aus böser Absicht angemeldet hat. und dadurch konnte der dann niemanden abmahnen.

    also es scheint da im recht einen unterschied zu geben, ob man ein patent guten glaubens anmeldet oder in böser absicht damit jemandem zu schaden

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