- Dein Problem hat NICHTS mit Patentrecht zu tun. Patente gibt es nur für technische Erfindungen. Vielmehr handelt es sich um eine Frage zum MARKENRECHT.
- Um eine neue Marke anzumelden, muss diese nicht neu sein, es darf lediglich im gleichen Land keine Marke für dieselben Warenklassen registriert sein. D.h. sofern der Hersteller seine Marke in Deutschland oder für die EU nicht registriert hat, ist die Registrierung durch den Dritten rechtsbeständig iS des Markenrechts.
- Es gibt keinen weltweiten Markenschutz.
Du solltest folgendes tun:
- Informiere den Hersteller über die Situation und kläre mit ihm ab, ob wirklich keine Registrierung für Deutschland oder die EU (Gemeinschaftsmarke) vorliegt. Grundsätzlich sollte sich der Hersteller um die weiteren Schritte kümmern, da die Markenregistrierung nicht nur Dich, sondern alle seine anderen Kunden sowie ihn selbst in Deutschland hindert.
- Da Du die Waren unter dieser Marke bereits vor der Markenregistrierung verkauft hast, hast Du gemäss §4, Ziff. 2 MarkenG ein älteres Recht an der Marke erworben. Dadurch hättest Du nach §12 MarkenG das Recht, die neue Markenregistrierung löschen zu lassen. Mache den Anwalt der Gegenpartei darauf aufmerksam, dass Du beim DPMA einen Löschungsantrag stellen wirst, wenn diese Dich mit der Abmahnung nicht in Ruhe lassen. Am besten lässt Du ein entsprechendes Schreiben durch einen eigenen Markenanwalt verfassen, damit das Ganze rechtlich korrekt abläuft.
- Meines Erachtens verstösst die Handlung der Gegenpartei auch gegen das Wettbewerbsrecht, allerdings bin ich da kein Spezialist.
Quatsch. Wenn schon wäre bei einem Deutschen Patent eine Nichtigkeitsklage nach Erteilung möglich. Allerdings muss dann der Kläger beweisen, dass das Patent zu Unrecht erteilt wurde...
Blödsinn es muss immer der Kläger bewisen es Heist nicht umsonst UNSCHULDIG BIS ZUM BEWEIS DER SCHULD